Eure Fragen: Hartz IV - und nun?

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Ich habe eine Frage wie es ist wenn man ein lebenslanges persönliches Wohnrecht in einem Einfamilienhaus hat welches dem Bruder gehört.

Man lebt dort als 52 Jahre alter Junggeselle schon seit 10 Jahren in dem Haus. Nun, nach dem Tod der Mutter allein. Das Haus hat 80 qm Wohnfläche. Die monatlichen Kosten, sind 500 Euro.

Kann bei ALG2 Bezug das Jobcenter verlangen einen Untermieter aufzunehmen um die Kosten zu verringern? Oder kann es einen sogar zwingen umzuziehen?

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Und ändert sich die Antwort, wenn man in dem Haus eine Katzenzucht betreibt...?

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Ich habe eine Frage wie es ist wenn man ein lebenslanges persönliches Wohnrecht in einem Einfamilienhaus hat welches dem Bruder gehört.

Man lebt dort als 52 Jahre alter Junggeselle schon seit 10 Jahren in dem Haus. Nun, nach dem Tod der Mutter allein. Das Haus hat 80 qm Wohnfläche. Die monatlichen Kosten, sind 500 Euro.

Kann bei ALG2 Bezug das Jobcenter verlangen einen Untermieter aufzunehmen um die Kosten zu verringern? Oder kann es einen sogar zwingen umzuziehen?

Besteht ein Mietvertrag? Wie wird die Miete an den Bruder gezahlt?

Generell zahlt das Jobcenter für eine unangemessen teure Unterkunft (wovon ich jetzt ausgehe, ohne die genauen Grenzen in eurer Stadt zu kennen) für einen Übergangszeitraum, z.B. 6 Monate. Das Jobcenter wird dir eine sog. "Abmahnung der Unterkunftskosten" zukommen lassen und dich auffordern im o.g. Zeitraum deine Kosten auf das angemessene Maß zu senken, bzw. umzuziehen. Kommst du dieser Aufforderung nicht nach, werden nach dem Abmahnungszeitraum nur noch die angemessenen Kosten gezahlt und keine Nebenkostennachzahlungen mehr übernommen.

Natürlich ist es im Sinne des Jobcenters, wenn du umziehst, aber dazu zwingen kann es dich natürlich nicht.

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Es ist ein lebenslanges persönliches Wohnrecht. Dafür muss keine Miete bezahlt werden. Typischerweise kauft man das Wohnrecht mit einer Einmalzahlung oder es wird als Schenkung oder in einem Testament eingeräumt.

Ich habe inzwischen im Internet nachgeschaut, dort wird eine Wohnfläche bis zu 90 qm für eine Einzelperson in einem Einfamilienhaus als angemessen betrachtet.

Es geht wohl wirklich mehr um die Kosten die über ALG2 erstattet werden müssen. Wenn es sich um das Elternhaus des Leistungsbeziehers handelt in dem er schon lange gelebt hat dann schätze ich bis zu 600 Euro Wohnkosten, natürlich ohne Strom und Telefon aber mit Heizungskosten werden übernommen?

Wie sieht es dann mit Reparaturen am Haus aus?

Zum Beispiel wenn der Heizkessel vom Schornsteinfeger stillgelegt wird weil er zu hohe Abgaswerte hat? Der neue Heizkessel kostet mit Einbau und Schornsteinsanierung 12.000 Euro?

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Hi Dobadoo,

dem Artikel muss ich teilweise zustimmen, ja. Gerade das angesprochene Dilemma der Zeitarbeitsfirmen höre ich sehr häufig: nach max. 3 Monaten haben wir unsere Hilfeempfänger wieder zurück. Manchmal aus "betrieblichen Gründen", manchmal aus persönlichen. Der Hilfeempfänger erzählt mir, was für ein Ausbeuterladen die Firma doch war - der Arbeitgeber erzählt mir, dass der Hilfeempfänger ab dem zweiten Tag einfach zu Hause geblieben ist. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen und ist für uns nur schwer rauszufiltern.

Dass die Leute trotz nur geringfügiger Beschäftigung Vollzeit arbeiten höre ich allerdings selten. Klar, sollte dabei Geld rausspringen, wird es verschwiegen - aber bei gleichem Lohn mehr zu arbeiten? Das habe ich nur sehr selten gehört. Mag aber auch dem lokalen Arbeitsmarkt geschuldet sein.

Fazit: Teil zutreffender, teils sehr schwammiger Artikel, der nicht wirklich Neues erzählt.

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Wie ist es wenn man seit 16 Monaten ALG2 bezieht und etwas erbt? 150.000 Euro von der Tante. Bleiben nach Abzug der Erbschaftsteuer 110.000 Euro übrig. Dafür kauft man sich ein kleines Häuschen für 200.000 Euro. Mit 110.000 Euro Kredit. Die 20.000 Euro Überschuss gehen für die Ankaufkosten drauf. Man zieht selbst in das Häuschen ein und hat eine monatliche Zinsbelastung von 200 Euro.

Muss man das vom Jobcenter genehmigen lassen?

bearbeitet von Doedelmann

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Sagen wir mal so: wenn du dir das Haus kaufst, bevor das Jobcenter deine Erbschaft spitz kriegt, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Tatsache ist nun, dass die Vermögen hast, was die Freigrenzen deutlich überschreitet. Das Vermögen besteht nur nicht aus liquiden Mitteln, sondern ist eben Anlagevermögen. Sollte das Haus nicht für eine Person angemessen sein, ist es zur Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Das ist natürlich nicht sofort möglich - es dauert z.T. Monate, ein Haus an den Mann zu bringen. Da du z.Zt. aber nicht flüssig bist (sprich: kein regelmäßiges Einkommen hast und kein Barvermögen), erhälst du weiterhin ALG II, allerdings nur noch darlehensweise.

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Das Haus ist natürlich so klein, dass es angemessen ist. Für 200.000 Euro kriegst du zum Beispiel in einem Vorort von München nur eine kleine Hütte.

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Ich arbeite schon seit Jahren an einer Selbstständigkeit / Ich-AG, oder wie auch immer... Ich programmiere, die Produkte (Plural) könnten Potential haben... Ich komme allerdings nicht aus der Ecke, ich mache quasi ne Berufsausbildung, Dutzende Weiterbildungen und ein "Praktikum" in paralleler Eigenregie. Für die Behörden drehe ich nur den Daumen.

Ich hatte ne nette AA-Tante, die meine Vision teilte, jetzt allerdings so einen überambitionierten Aktenfresser. Ich unterstelle mal, das sein primäres Interesse tatsächlich darin liegt, mir helfen zu wollen. Aber seine "Hilfe" beschränkt sich darauf, das er nur 3 Bewerbungen/Monat abheften kann und ich nur alle 2 Monate bei ihm antanzen muss.

Scheisse, ich hab Phasen da "arbeite" ich 21/24 und 7/7 weil ne neue Idee mich nicht mehr schlafen lässt und eben auch Momente wo es 3 Wochen Däumchen-Drehen heisst, weil das Konzept ins Stocken gerät und die Muse mich nicht küssen will. Aber das nur am Rande und ich erwarte auch nicht, das ein frischer Papierlocher, der nach dem Schwarzfahrer-Erwischt-Bonus entlohnt wird, da Schützlings-Wohl vor Eigenwohl stellt.

und das suchende ArbeitNEHMER im Verhältniss zu offenen Stellen trotz aller „Teilnahme an ausgewählten Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik“ nm Verhältniss 1/10 stehen mal ganz aussen vor. Wenn er Verschiebebahnhof Lüneburg gegen Gewittersstadt Luthenberg spielen will und besser als sein Kompagnion datsethen will, habe ich wenig Einfluss.

Ich hätte nur gerne etwas mehr, aber ich bin ratlos, wie man Suppenschüsselrand und globale Hungersnot für jedermann verständlich macht.

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Das Haus ist natürlich so klein, dass es angemessen ist. Für 200.000 Euro kriegst du zum Beispiel in einem Vorort von München nur eine kleine Hütte.

Dann kannst du ganz normal weiter Leistungen beziehen.

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Hi krevin,

Auf der seite der agentur für arbeit steht, dass wenn man beim alg1-bezug 21 wochen sperrzeit angesammelt hat, der anspruch auf arbeitslosengeld entfällt. Gilt dies nur für das alg1 oder auch für alg2, so dass man dann gar nichts mehr bekommt?

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Hi Mr. Confidence,

das gilt nur für ALG I.

ALG II ist eine Auffangleistung, die jeder erhalt, der bedürftig ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

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Gast

Wie ist es wenn man seit 16 Monaten ALG2 bezieht und etwas erbt? 150.000 Euro von der Tante. Bleiben nach Abzug der Erbschaftsteuer 110.000 Euro übrig. Dafür kauft man sich ein kleines Häuschen für 200.000 Euro. Mit 110.000 Euro Kredit. Die 20.000 Euro Überschuss gehen für die Ankaufkosten drauf. Man zieht selbst in das Häuschen ein und hat eine monatliche Zinsbelastung von 200 Euro.

Muss man das vom Jobcenter genehmigen lassen?

welche Bank gibt einem Hartzer einen Immobilienkredit?

P.S.: Nein, man muss es nicht genehmigen lassen, denn sobald die 110.000 auf deinem Konto sind, hast du sowieso keinen Anspruch auf Hartz 4 mehr.

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Jein.

Kriegt das Jobcenter davon Wind, wird es erst einmal die Leistungen einstellen, ja. Hat der gute Mann allerdings 4 Wochen später bereits ein angemessenes Haus gekauft und weist nach, dass er über kein Barvermögen verfügt, kann er ganz normal weiter SGB II-Leistungen beziehen.

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Gast

Aber mindestens einen Monat lang hat er dann "illegal" Leistungen bezogen, die muss er ja wohl zurückzahlen und zudem ja auch theoretisch einen neuen Antrag auf Hartz 4 stellen

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Gast

was hat das damit zu tun? Ein Hartzer kann die Zinsen nicht zahlen, punkt! Könnte er es doch, wäre er kein Hartzer.

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Aber mindestens einen Monat lang hat er dann "illegal" Leistungen bezogen, die muss er ja wohl zurückzahlen und zudem ja auch theoretisch einen neuen Antrag auf Hartz 4 stellen

Richtig, den einen Monat (=Zuflussmonat) wird er vermutlich erstatten müssen, je nach Konsequenz des Jobcenters.

Dass er den Antrag neu stellen muss, ist Makulatur.

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Hallo Krevin,

ich habe eine Frage zu keinem aktuellen Thema, aber um meine eigene Neugierde zu befriedigen, möchte ich sie doch gern beantwortet wissen.

Ich kam gerade von der Bundeswehr und hatte noch ungefähr zwei Monate bis zum Studium, in denen ich mich aber darauf vorbereiten wollte, weil das Abitur schon eine Weile zurück lag. Also schnell Harzt4 beantragt, meiner Vermittlerin erklärte ich meine Lage und am Anfang war sie noch ziemlich nett und meinte, dass man in dieser Situation nicht so viel Stress machen muss (sie hat beispielsweise noch nicht mal wissen wollen, ob ich mich überhaupt bewerbe und meine Bewerbungsnachweise hat sie nicht sonderlich interessiert). Von diesem ersten Treffen euphorisiert (da ich echt keine Maßnahmen mitmachen und sie auch keine 20 Bewerbungen sehen wollte) ging ich dann zum zweiten Treffen (es waren noch 3 Wochen bis das Studium losging) und auf einmal war sie von einer ganz anderen Natur und meinte, dass ich bis Freitag (das Treffen war Dienstag) mindestens einen Praktikumsplatz brauchte, ansonsten würde sie eine Vollsanktionierung beantragen. Als Begründung nahm sie, dass ich mich nicht für ein Praktikum auf der AIDA beworben hätte (um Berufserfahrung zu sammeln), was sie allerdings auch nur nebenbei in dem letzten Gespräch erwähnte hatte und warf mir vor, dass ich mich nicht genug mit meinem Studium beschäftigen würde. Im Endeffekt habe ich ihr dann Zweigesichtigkeit vorgeworfen und habe gemeint, dass ich am Freitag wieder da sein werde. Ich bin allerdings nicht hingegangen, weil ich ihr nicht die Chance geben wollte, mir eine Anhörung unterzujubeln, die ja für jede Sanktion gebraucht wird. Ich frage mich allerdings noch heute: drohte mir wirklich wegen einem Praktikum, was mir nichts gebracht hätte (in 3 Wochen wäre mein Studium los gegangen) und der scheinbaren Desorientierung bzgl. des Studiums eine Vollsanktion? Bin U25.

Ansonsten werde ich mal versuchen mich kürzer zu fassen. ^^

Schon mal vielen Dank.
Oli

bearbeitet von posteingangx

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Moin Oli,

hast du eine Eingliederungsvereinbarung bei ihr unterschrieben? Falls nein, wurde dir eine per Verwaltungsakt (=Bescheid) zugestellt?

Das Verhalten deiner Vermittlerin kommt mir sehr merkwürdig vor. Ich rate da zu einem ruhigen (!) klärenden Gespräch mit ihr. Ihr Dinge vorzuwerfen bringt da erstmal überhaupt nichts und verschlimmert die Sache nur noch.

Ein Tipp am Rande: Termine absichtlich nicht wahrzunehmen, bringt dir überhaupt nichts. Das kann automatisch zu Sanktionen oder einer vorläufigen Leistungseinstellung führen.

VG Krevin

PS: Anhörungen können auch ganz normal per Post zugestellt werden.

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Wenn jemand ALG2 bezieht und seine Tante stirbt, muss er das sofort beim Jobcenter mitteilen?

Oder erst wenn es geklärt ist ob er eine Erbschaft erwarten kann?

Oder erst wenn eine Erbschaft tatsächlich ausgezahlt wird?

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Gast
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