Eure Fragen: Hartz IV - und nun?

198 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Das stimmt nun garnicht. Grundsätzlich sind Eltern und Kinder ihr Leben lang unterhaltsverpflichtet.

Es gibt eine Meinung, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern endet wenn das Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.

-----------------------------------------------------

Normalerweise ist bei Volljährigkeit eines Kindes davon auszugehen, dass dieses für seinen eigenen Lebensunterhalt selbst aufkommt. Wenn und soweit das volljährige Kind jedoch noch keine ökonomische Selbständigkeit erreicht hat (z.B. durch Schul- oder Berufsausbildung), tritt die Unterhaltspflicht der Eltern diesem Kind gegenüber ein.

--------------------------------------------

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und inwiefern widerspricht sich jetzt der von dir "zitierte" Absatz mit meiner Aussage?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Solange das Kind ökonomisch nicht selbsständig ist sind die Eltern unterhaltsverpflichtet und es hat keinen Anspruch auf ALG2. Auch wenn das Kind 40 Jahre alt ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nur wenn Eltern und Kind eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Dann greift der § 9 Abs. 5. Wolltest du darauf hinaus?

Ansonsten muss ich dir weiterhin widersprechen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Du hast nunmal keine gesetzliche Grundlage, um die Eltern zu zwingen, für ihren Sohn weiterhin aufzukommen.

Ist es gerecht, wenn komplette Eigenheime mit finanziert werden?

Ist es gerecht, wenn Hilfe-Empfängern komplette PKWs finanziert werden?

Ist es gerecht, wenn ein Paar, das zusammenlebt, beim Jobcenter erklärt, getrennt voneinander zu wirtschaften und dann "doppelt" Leistungen bekommt?

Zu letzterem Punkt hatte ich vor ein paar Monaten einen interessanten Fall in der Praxis: junge Frau (Mitte 20) ist hergezogen und wohnt nun bei ihrem Freund. Dieser hat eine Eigentumswohnung und verdiente über 2.000 EUR netto. Sie sagt mir, dass sie und ihr Freund ausdrücklich getrennt voneinander wirtschaften ("Wir sind ja nur zusammen, wir können doch nicht füreinander aufkommen, wer weiß, was in 5 Jahren ist..." usw.). Natürlich ist das eine reine Farce. Aber für das erste Jahr des Zusammenlebens ist das Jobcenter in der Beweispflicht - sprich: ich hätte beweisen müssen, dass die beiden ihr Geld zusammenschmeißen und es gemeinsam nutzen. War natürlich so gut wie unmöglich. Und schon bekommt die gute Frau Leistungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

BGB § 1601

Unterhaltsverpflichtete

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

-------------------------------------------------

Da steht nichts davon, dass die Unterhaltspflicht irgendwann aufhört.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

BGB § 1601

Unterhaltsverpflichtete

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

-------------------------------------------------

Da steht nichts davon, dass die Unterhaltspflicht irgendwann aufhört.

Was ist dein Problem? Bist du der 40 Jährige beschriebene Mogli?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bin Waisenkind. Hab aber einen Bekannten der 40 ist und aus einer nicht armen Familie kommt. Haben Grundbesitz und sind leitende Angestellte.

Er hat Abitur und 4 Jahre Bundeswehr geschafft. Dann ging es nicht weiter beruflich. Selbstständigkeitsversuche und Gelegenheitsjobs. Er versucht mit minimalen Kosten zu leben. Gartenlaube mit Sonnenzellen und Gasflasche für die Heizung. Keine Chance ALG2 zu bekommen.

Dabei hat er gesundheitliche Probleme, Schwerhörigkeit und wohl auch Gleichgewichtsstörungen. Soziales Netz gibt es für ihn nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Krevin ich finde es gut wie du hier Ratschläge über das herabwürdige angesehene Hartz 4.

Großen Respekt, dass du in einen Jobcenter arbeitest. Ich könnte es nicht :O.

Da ich mich nicht ständig frustrierte Leute umgeben möchte :O.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Frustriert?

Ich hatte nachgewiesen, man kann ganz gut von ALG2 leben. Auf ein Auto muss man verzichten. Dann gehts.

Man muss nur dafür sorgen, dass die ARGE einen in Ruhe lässt und sich einen netten Kneipenjob suchen.

Und man hat das gute Gefühl einen schlecht bezahlten Arbeitsplatz für jemanden der Arbeit für sein Innergame braucht freigehalten zu haben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ganz großes Sorry Krevin, dein Angebot hier ist super, aber:


Und man hat das gute Gefühl einen schlecht bezahlten Arbeitsplatz für jemanden der Arbeit für sein Innergame braucht freigehalten zu haben.

Doedelmann - du bist peinlich. Richtig extrem peinlich. Kriegt man mit so ner Dreckseinstellung eigentlich irgendeine Frau mit IQ 90+?

Und damit es nicht ganz abdriftet @Krevin: Wie siehst du die Regelungen bzgl. Langzeitarbeitslosen, Drückebergern und faulen Sozialausnutzer? Wird das wirkungsvoll unterbunden oder ist es wirklich so leicht, sich vor jeglicher Selbstverantwortung zu drücken? Und natürlich nehme ich die von dir genannten Beispiele abseits der von mir genannten Fälle davon aus ( Krankheit, Übergangszeit, 'echte' Probleme bei der Jobsuche ).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast Lafar

Doedelmann ist so lange des Threads verwiesen bis er geradelinig ontopic verstanden hat worum es hier geht. Keine Grundlagendiskussionen und Gerechtigkeits Gelaber.

  • TOP 3

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und damit es nicht ganz abdriftet @Krevin: Wie siehst du die Regelungen bzgl. Langzeitarbeitslosen, Drückebergern und faulen Sozialausnutzer? Wird das wirkungsvoll unterbunden oder ist es wirklich so leicht, sich vor jeglicher Selbstverantwortung zu drücken? Und natürlich nehme ich die von dir genannten Beispiele abseits der von mir genannten Fälle davon aus ( Krankheit, Übergangszeit, 'echte' Probleme bei der Jobsuche ).

Eine sehr interessante Frage, Virez!

Um es mal provokant zu formulieren: wenn man das System ausnutzen will und sich nicht zu doof anstellt, schafft man das schon. Der Sinn des SGB II (gesetzliche Grundlage für das sog. "Hartz IV) ist es nun einmal primär, Bedürftigkeit zu vermeiden und den Hilfeempfänger wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Wehrt man sich erfolgreich gegen Letzteres, heißt das aber nicht, dass einem Ersteres gestrichen wird. Wir sind ein Rechtsstaat und (Gott sei Dank) gibt es immer die Möglichkeit, verschiedenste Rechtsmittel einzulegen. Widerspruche, Anfechtungsklagen, Eilanträge, Überprüfungsantrage, Untätigkeitsklägen, Akteneinsicht usw. usw.

Sagen wir einfach mal, ich bin ein Otto-Normal-Bürger und wohne mit meiner Freundin zusammen. Ich wurde gekündigt, mein ALG I läuft aus und nun stehe ich da. Ich stelle einen Antrag auf SGB II-Leistungen. Meine Wohnung ist für zwei Personen zu teuer. Dennoch habe ich eine Abmahnfrist von i.d.R. 6 Monaten, in denen die volle Miete gezahlt wird. Diese reize ich voll aus. Parallel dazu erkläre ich, dass meine Freundin und ich getrennt von einander wirtschaften, getrennt voneinander schlafen, Rechnungen getrennt bezahlen, getrennt einkaufen usw. Dass das Amt das Gegenteil beweisen kann, ist nahezu unmöglich. Bei Hausbesuchen kann ich meine Wohnung vorher entsprechend präparieren. Sollte das Amt doch eine Bedarfsgemeinschaft anerkennen wollen, lege ich einfach Widerspruch dagegen ein. Da ich noch kein Jahr mit meiner Freundin zusammen wohne, bekomme ich Recht und die Entscheidung des Jobcenters muss korrigiert werden. Folglich kann ich ein Jahr "doppelt" Leistungen bekommen.

Sollte mir die Wohnung irgendwann zu teuer werden und ich in eine angemessene Wohnung ziehen, übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten, die Kaution darlehensweise und ggf. sogar eine neue Möbelerstausstattung.

Ich schwängere meine Freundin (sobald sie schwanger ist, haben wir sogar Anspruch auf die Kosten für einen 3-Personen-Haushalt). Sie muss sich nun natürlich nicht mehr um Arbeit bemühen. Ich reiche sporadisch Bewerbungsbemühungen ein. Wenn ich vom Jobcenter zu Maßnahmen verpflichtet werde, muss ich mich damit abfinden - hier nicht zu erscheinen, führt ganz schnell zu Sanktionen.

Zu Bewerbungsgesprächen komme ich unrasiert, mit Alkoholfahne und unpünktlich. Dass mich niemand nimmt, ist natürlich offensichtlich. Oder ich bin der Meister des "3-Wochen-Arbeitens" - ich finde relativ fix wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung, werde aber nach ein paar Wochen innerhalb der Probezeit wieder gekündigt und bin wieder im Leistungsbezug. Sollte herauskommen, dass ich die Kündigung selber zu vertreten habe - was nicht immer der Fall ist - droht mir im schlimmsten Fall Kostenersatz. Sprich: ich muss alle Sozialleistungen, die ich von nun an erhalte, irgendwann zurückzahlen. Da das bei Langzeitarbeitslosigkeit aber wohl nie der Fall sein wird und ich auch in der Insolvenz bin, werden die Forderungen irgendwann niedergeschlagen. Denn SGB II - Leistungen sind unpfändbares Grundeinkommen.

Kurzum: ja, wenn man sich schlau anstellt, kann man nahezu ewig Sozialleistungen beziehen. Jegliche Rechtsmittel sind für mich kostenlos. Selbst wenn ich aufgrund von Fehlverhalten um 100% sanktioniert werde (d.h. dass mir nur noch die Miete gezahlt wird und keine "normalen" Leistungen mehr), bekomme ich trotzdem noch ergänzend Lebensmittelgutscheine. Zudem gibt es ja soziale Einrichtungen wie die Tafeln, die Caritas usw.

Ich kenne Hilfeempfänger, die machen dieses Jahr die 10 Jahre voll. Ich wage mal zu behaupten, dass diese Leute sich mit dem Lebensstandard abgefunden haben und es gewohnt sind, mit weniger Geld, aber auch ohne geregelten Tagesablauf zu leben. Gelegentliche Streitereien mit dem Amt sind für sie schon an der Tagesordnung.

Man sollte aber natürlich auf keinen Fall alle Hilfeempfänger über einen Kamm scheren!

bearbeitet von Krevin
  • TOP 3

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und damit es nicht ganz abdriftet @Krevin: Wie siehst du die Regelungen bzgl. Langzeitarbeitslosen, Drückebergern und faulen Sozialausnutzer? Wird das wirkungsvoll unterbunden oder ist es wirklich so leicht, sich vor jeglicher Selbstverantwortung zu drücken? Und natürlich nehme ich die von dir genannten Beispiele abseits der von mir genannten Fälle davon aus ( Krankheit, Übergangszeit, 'echte' Probleme bei der Jobsuche ).

Eine sehr interessante Frage, Virez!

Um es mal provokant zu formulieren: ...

Wow. Danke für die Infos.

Ich weiss ehrlich gesagt nicht was ich dazu sagen soll. Bin sprachlos.

Man hört zwar immer wieder wie solch Drückeberger es mit kleinen Tricks schaffen aber zum ersten mal höre ich es wie es ganz genau funktionieren würde.

Da kenne ich aber auch jemanden. Hat >15 Jahre in Deutschland gewohnt, keinen einzigen Tag gearbeitet, hat 8 Kinder, 2 Autos und ein Einfamilienhaus. Mittlerweile aber Ausgewandert.

Bei solchen Geschichten frage ich mich wie sowas überhaupt funktioniert. Das ist schon fast eine Kunst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi Krevin,

mal ne Frage zu Alg1.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestand noch Anspruch auf Urlaubsgeld, welches bei Austritt ausgezahlt wurde.

War vom Arbeitgeber im Antrag auf Arbeitslosengeld zu vermerken.

Das Amt wollte nun wissen für welchen Zeitraum das Urlaubsgeld zustand.

Dieser Zeitraum wurde dann vom Arbeitsamt an den Tag der Arbeitslosmeldung angehängt und entsprechend erst nach diesem Zeitraum Geld gezahlt. Ist rechtens, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestand noch Anspruch auf Urlaubsgeld, welches bei Austritt ausgezahlt wurde.

War vom Arbeitgeber im Antrag auf Arbeitslosengeld zu vermerken.

Das Amt wollte nun wissen für welchen Zeitraum das Urlaubsgeld zustand.

Dieser Zeitraum wurde dann vom Arbeitsamt an den Tag der Arbeitslosmeldung angehängt und entsprechend erst nach diesem Zeitraum Geld gezahlt. Ist rechtens, oder?

Redest du von Urlaubsgeld (freiwillige Zusatzleistung deines Arbeitgebers) oder Urlaubsentgeld (Lohnfortzahlung während du Urlaub hast)?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und damit es nicht ganz abdriftet @Krevin: Wie siehst du die Regelungen bzgl. Langzeitarbeitslosen, Drückebergern und faulen Sozialausnutzer? Wird das wirkungsvoll unterbunden oder ist es wirklich so leicht, sich vor jeglicher Selbstverantwortung zu drücken? Und natürlich nehme ich die von dir genannten Beispiele abseits der von mir genannten Fälle davon aus ( Krankheit, Übergangszeit, 'echte' Probleme bei der Jobsuche ).

Eine sehr interessante Frage, Virez!

Um es mal provokant zu formulieren: ...

Wow. Danke für die Infos.

Ich weiss ehrlich gesagt nicht was ich dazu sagen soll. Bin sprachlos.

Man hört zwar immer wieder wie solch Drückeberger es mit kleinen Tricks schaffen aber zum ersten mal höre ich es wie es ganz genau funktionieren würde.

Da kenne ich aber auch jemanden. Hat >15 Jahre in Deutschland gewohnt, keinen einzigen Tag gearbeitet, hat 8 Kinder, 2 Autos und ein Einfamilienhaus. Mittlerweile aber Ausgewandert.

Bei solchen Geschichten frage ich mich wie sowas überhaupt funktioniert. Das ist schon fast eine Kunst.

Tja, in solchen Fällen bleibt nur das persönliche Appelieren an das Anstands- und Ehrgefühl. In solchen Fällen sind dir als Leistungsträger einfach die Hände gebunden - und egal, wie "arbeitsscheu" sich jemand zeigt: verhungern gelassen wird niemand!

Hi Krevin,

mal ne Frage zu Alg1.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestand noch Anspruch auf Urlaubsgeld, welches bei Austritt ausgezahlt wurde.

War vom Arbeitgeber im Antrag auf Arbeitslosengeld zu vermerken.

Das Amt wollte nun wissen für welchen Zeitraum das Urlaubsgeld zustand.

Dieser Zeitraum wurde dann vom Arbeitsamt an den Tag der Arbeitslosmeldung angehängt und entsprechend erst nach diesem Zeitraum Geld gezahlt. Ist rechtens, oder?

Hi Fummelchamp,

das kann ich dir leider nicht beantworten, da ich mich mit ALG I nur sehr grob auskenne. Ist ein anderes Rechtsgebiet als ALG II.

Generell hört sich das aber plausibel an, wenn ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub (siehe grandmasterkermit) besteht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich bitte höflich um die Beantwortung meiner Frage wie ein Unterhaltsanspruch den ein Antragsteller hat gehandhabt wird.

Der Unterhaltsanspruch eines Menschen gegenüber Eltern oder Kindern hört nicht ab einem bestimmten Lebensalter auf.

Warum meinst du die Unterhaltsverpflichtung nach BGB würde mit Volljährigkeit aufhören?

Nein, denn die Unterhaltsverpflichtung endet i.d.R. mit der Volljährigkeit, außer das Kind befindet sich noch in Ausbildung oder Studium.

bearbeitet von Doedelmann

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich bitte höflich um die Beantwortung meiner Frage wie ein Unterhaltsanspruch den ein Antragsteller hat gehandhabt wird.

Der Unterhaltsanspruch eines Menschen gegenüber Eltern oder Kindern hört nicht ab einem bestimmten Lebensalter auf.

Warum meinst du die Unterhaltsverpflichtung nach BGB würde mit Volljährigkeit aufhören?

Nein, denn die Unterhaltsverpflichtung endet i.d.R. mit der Volljährigkeit, außer das Kind befindet sich noch in Ausbildung oder Studium.

Hat ein Antragsteller Anspruch auf Unterhaltsleistungen, ist - wie eigentlich immer - eine Betrachtung des Einzelfalls vonnöten.

Wäre der Anspruch des Antragstellers sehr gering und stehen noch andere Einkünfte zur Verfügung (z.B. Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen, andere Sozialleistungen etc.), kann der Antrag abgelehnt werden. Der Antragsteller hat sich in erster Linie selbst um die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche zu kümmern - notfalls mit anwaltlicher Hilfe und/oder auf gerichtlichem Wege.

Sollte z.B. eine Mutter mit 3 Kindern, die außer dem Kindergeld keinerlei Einkünfte hat, einen Antrag stellen, sieht das ganze natürlich schon etwas anders aus. Hier wäre es ihr nicht zuzumuten, mehrere Wochen oder Monate auf die Unterhaltsleistungen zu warten. Ein Antrag wird aufgenommen und parallel wird der Unterhaltspflichtige vom Sachbearbeiter der Unterhaltsverfolgung (bei uns ist das zentralisiert) aufgefordert, seiner Pflicht nachzukommen.

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet dann, wenn das Kind - um es mal salopp zu formulieren - "auf eigenen Beinen stehen kann". Nach Vollendung des 18. Lebensjahres greift die Unterhaltspflicht nur noch dann, wenn sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet (vgl. hierzu § 1610 Abs. 2 BGB "angemessene Vorbildung zu einem Beruf"). Für volljährige Kinder ist der Unterhalt grundsätzlich als Barunterhalt zu erbringen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Entschuldige bitte und fasse es nicht als Beleidigung auf, aber du bist Volljurist.

Die Unterhaltspflicht der Eltern kann nicht in Anspruch genommen werden wenn das Kind auf eigenen Beinen steht.

Nicht wenn das Kind auf eigenen Beinen stehen kann.

Die Unterhaltsverpflichtung endet erst mit dem Tod.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Konkret geht es um diesen Fall:

Nun ja, typisch ist der Fall eines 40 Jährigen mit 70 Jahre alten Eltern. Der 40 Jährige hat keinen vernünftigen Berufsabschluss, hat viel rumgehangen, verschiedene Jobs gehabt und kommt nicht weiter.

Die Eltern haben ein eigenes, schuldenfreies Haus, zusammen 3000 Netto im Monat Altersversorgung und geben ihr Geld für Kreuzfahrten und ihre Hunde aus.
Muss der Sohn dann von den Eltern Unterhalt fordern?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Der Bekannte um den es hier geht hat nach dem Abitur 4 Jahre Bundeswehr gemacht und ist dort Rettungssanitäter in einer Hubschrauberstaffel geworden.

Die letzten Jahre haben seine Eltern ihm ein Fernstudium in Webmanagment bezahlt. Ich befürchte er hat das nicht geschafft, jedenfalls ist er seit dem Examenstermin verschwunden.

Er selbst versucht mit geringen Kosten zu leben. 300 Euro Pacht für eine Schrebergartenlaube im Jahr. Strom aus Sonnenzellen. Kochen und Heizung aus Propangasflaschen. Wasser gibts vom Schrebergarten er hat auch einen Brunnen. Gemüse baut er selbst an. Ab und zu arbeitet er für mich für 12 Euro pro Stunde.

Gesundheitlich hat er Probleme mit Innenohrschwerhörigkeit und ich glaube er hat auch noch Gleichgewichtsstörungen, darüber redet er aber nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.

  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.