Eure Fragen: Hartz IV - und nun?

198 Beiträge in diesem Thema

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Hi Krevin,

finde ich eine coole Idee :)

Gleich mal zur Frage:

Mein Bruder hat Mitte November Hartz4 beantragt und alle wichtigen Unterlagen abgegeben.

Die Miete wurde ab 01.12. bezahlt, allerdings hat er das Geld nicht bekommen.

Er ist zu einer 10-tägigen Eingliederungsmaßnahme einfach nicht angetreten und vermutet jetzt, dass das Amt deswegen das Geld zurückhält. Allerdings ist er natürlich sehr auf das Geld angewiesen und nervt jetzt meine Eltern und mich -.^

Geht das einfach, dass das Jobcenter deswegen kein Geld zahlt `?

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Hi Krevin,

finde ich eine coole Idee :)

Gleich mal zur Frage:

Mein Bruder hat Mitte November Hartz4 beantragt und alle wichtigen Unterlagen abgegeben.

Die Miete wurde ab 01.12. bezahlt, allerdings hat er das Geld nicht bekommen.

Er ist zu einer 10-tägigen Eingliederungsmaßnahme einfach nicht angetreten und vermutet jetzt, dass das Amt deswegen das Geld zurückhält. Allerdings ist er natürlich sehr auf das Geld angewiesen und nervt jetzt meine Eltern und mich -.^

Geht das einfach, dass das Jobcenter deswegen kein Geld zahlt `?

Das kann auch ihr dir beantworten.

Klar kann das Amt das Amt Gelder streichen, wenn entsprechende Maßnahmen nicht ergriffen werden.

Was denkt dein Bruder denn, wer er ist? Die machen das bestimmt nicht aus Spaß.

Tritt deinem faulen Bruder in die Eier.

Edit: Wenn du und deine Eltern vernünftig sind, zahlt ihr im keinen Cent.

bearbeitet von Arthur_Spooner
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Hi Krevin,

finde ich eine coole Idee :)

Gleich mal zur Frage:

Mein Bruder hat Mitte November Hartz4 beantragt und alle wichtigen Unterlagen abgegeben.

Die Miete wurde ab 01.12. bezahlt, allerdings hat er das Geld nicht bekommen.

Er ist zu einer 10-tägigen Eingliederungsmaßnahme einfach nicht angetreten und vermutet jetzt, dass das Amt deswegen das Geld zurückhält. Allerdings ist er natürlich sehr auf das Geld angewiesen und nervt jetzt meine Eltern und mich -.^

Geht das einfach, dass das Jobcenter deswegen kein Geld zahlt `?

Das kann auch ihr dir beantworten.

Klar kann das Amt das Amt Gelder streichen, wenn entsprechende Maßnahmen nicht ergriffen werden.

Was denkt dein Bruder denn, wer er ist? Die machen das bestimmt nicht aus Spaß.

Tritt deinem faulen Bruder in die Eier.

Edit: Wenn du und deine Eltern vernünftig sind, zahlt ihr im keinen Cent.

Gelder "streichen" ist ja gut und sinnvoll. 30% Sanktionierung bekommt man ja, wenn eine Maßnahme/Termin nicht wahrgenommen wird. Aber dazu müsste ja überhaupt erstmal Geld bezahlt worden sein (auch wenn es "nur" 70% sind).

Es steht außer Frage, dass mein Bruder eine extrem faule Socke ist. Wir zahlen ihm auch nichts, aber wenn dein Bruder hungernd zu dir kommt, was würdest du tun?

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Hi Krevin,

finde ich eine coole Idee :)

Gleich mal zur Frage:

Mein Bruder hat Mitte November Hartz4 beantragt und alle wichtigen Unterlagen abgegeben.

Die Miete wurde ab 01.12. bezahlt, allerdings hat er das Geld nicht bekommen.

Er ist zu einer 10-tägigen Eingliederungsmaßnahme einfach nicht angetreten und vermutet jetzt, dass das Amt deswegen das Geld zurückhält. Allerdings ist er natürlich sehr auf das Geld angewiesen und nervt jetzt meine Eltern und mich -.^

Geht das einfach, dass das Jobcenter deswegen kein Geld zahlt `?

Hi Enter,

ein paar Fragen von mir vorweg:

1. Hat dein Bruder einen Erstbescheid bekommen?

2. Ist sein Anspruch so hoch, dass er über die Mietzahlung hinaus noch Geld bekommt? (sprich: wenn sein Anspruch z.B. 300 EUR beträgt und alleine die Miete 350 EUR kostet, ist es kein Wunder, dass kein Geld mehr kommt...)

Zu deiner Frage: Ja, das Jobcenter kann die Zahlungen vorläufig einstellen. Allerdings muss dein Bruder dann auch parallel darüber informiert werden (schriftlich). Er wird eine Anhörung bekommen, dass das Jobcenter beabsichtigt, die Leistungen zu kürzen (hier: 30% des Regelsatzes über 3 Monate).

VG Krevin

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Hi Enter,

ein paar Fragen von mir vorweg:

1. Hat dein Bruder einen Erstbescheid bekommen?

2. Ist sein Anspruch so hoch, dass er über die Mietzahlung hinaus noch Geld bekommt? (sprich: wenn sein Anspruch z.B. 300 EUR beträgt und alleine die Miete 350 EUR kostet, ist es kein Wunder, dass kein Geld mehr kommt...)

Zu deiner Frage: Ja, das Jobcenter kann die Zahlungen vorläufig einstellen. Allerdings muss dein Bruder dann auch parallel darüber informiert werden (schriftlich). Er wird eine Anhörung bekommen, dass das Jobcenter beabsichtigt, die Leistungen zu kürzen (hier: 30% des Regelsatzes über 3 Monate).

VG Krevin

1. Nein. Also wenn du den Bescheid meinst, in welchem ihm das ALG zugesprochen wird. Allerdings hat er von der Beraterin schon 5-6 "Angebote" bekommen (putzen, catering usw), die er bei der Anhörung alle abgelehnt hat.7

Laut ihm wurde er bisher weder über einen "zuspruch" des geldes informiert, noch über eine Sanktion

2. Er hat letztes Jahr bei einem anderen Amt schonmal Hartz4 bezogen und dort hat er Miete + 39x € bekommen. Ich denke mal, dass er den vollen Anspruch hat, da er keinerlei Einkünfte hat.

Er ist leider ein schwieriger Fall :cray:

bearbeitet von Enter

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Nun, zuerst mal wundert mich, dass er noch keinen Bewilligungsbescheid bekommen hat. Gerade bei Fällen ohne Einkünfte ist das schon verwunderlich, da das schon ziemlich simple "Standard-Fälle" sind.

Ist die Miete denn auf sein Konto oder das des Vermieters gegangen?

Das einzige, was ich mir noch vorstellen kann, ist, dass das Jobcenter den Regelbedarf bislang noch zurück hält, um direkt eine Sanktion (30%) einberechnen zu können. Dann müsste dein Bruder allerdings bereits im November schon angehört worden sein.

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Beratung hin oder her. Sozialgerichte sind in solchen Fällen gebührenfrei, haben keinen Anwaltszwang und es herrscht der Grundsatz der Amtsermittlung.

Er muss da nur Klage erheben und alles weitere wird dann erledigt für ihn. Ich würd mir gar nicht erst auf der Nase herumtanzen lassen von den Ämtern.

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Hi Krevin ,

geht hier zwar um einen Fall aus Österreich, aber ich denke, dass das möglicherweise in Deutschland wohl ähnlich gehandhabt wird.

Es gibt ja verschiedene Weiterbildungskurse die das Jobcenter finanziert wenn man es als sinnvoll betrachtet. Ich habe mir einen Kurs um 800€ selber finanziert und habe dann mitbekommen, dass der Kurs von ca. 50% der Teilnehmer vom Jobcenter finanziert wird.

Als ich mich dann interessenshalber für das zuständige Jobcenter in meinem Bundesland erkundigt habe, meinte einer der Berater nur, dass dies in Ausnahmefällen genehmigt wird. Habe mich an die Kursteilnehmer gewendet, und diese meinten, dass ihr Antrag ohne Probleme genehmigt wurde und auch noch die fortführenden Kurse ( 2 weitere ) ohne " Probleme " genehmigt wurden. Insgesamt waren das ca. Ersparnisse von rund 2.000€.

Fühle mich da natürlich nun etwas verarscht, da ich aktuell sowieso nur 20h arbeite und mein Arbeitslosengeld kaum geringer ausfallen dürfte als mein aktuelles Gehalt ( mache nebenbei noch mein Abi nach an einer Schule für berufstätige ) und 2.000€ Ersparnis doch relativ viel ist, wenn man noch nicht Vollzeit tätig ist.

Gibt es da spezielle Regelungen ob die vom Antragstellenden Kurse finanziert werden Deutschland? Oder hängt das vom jeweiligen Berater ab, ob dieser es für sinnvoll betrachtet im Sinne des Arbeitsmarktes?

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Hi Mindtricks,

wie so oft in den juristischen Weiten: "es kommt darauf an".

Ob Kurse, bzw. Weiterbildungsprogramme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt finanziert werden, ist von Behörde zu Behörde abhängig. Die Jobcenter arbeiten mit verschiedensten Maßnahmeträgern zusammen (Drittorganisationen). In der Zusammenarbeit mit diesen gibt es Richtlinien, was finanziert wird und was nicht. Beispiele:

- möchte sich ein Hilfeempfänger selbstständig machen und kann er ein glaubwürdiges Konzept vorweisen, bekommt er eine Finanzspritze, um sein Unternehmen zu gründen

- macht der Hilfeempfänger glaubhaft, dass die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit lediglich an seiner fehlenden Mobilität scheitert, kann ihm ein PKW finanziert werden

- die von dir angesprochenen Weiterbildungskurse können ebenfalls finanziert werden

Ist das gegenüber einem Arbeitnehmer gerecht? Wohl nicht, nein. Allerdings sieht das Sozialrecht für, die Hilfebedürftigkeit der Empfänger zu beseitigen und o.g. Zuschüsse fallen natürlich ebenfalls hierunter. Ist es gerecht, dass Hilfeempfänger einen Grundfreibetrag von 150 EUR pro Lebensalter haben (d.h. ein 30-jähriger Mann kann Vermögen im Wert von 4.500,00 EUR besitzen, ohne dass dies einen Leistungsbezug beeinträchtigt)? Wohl eher nicht, nein.

Aber das ist eine sehr umfassende (und spannende) Debatte.

@ uincom: Hast du selber Erfahrung mit Jobcentern? Es ist schade, dass du hier so eine verallgemeinernde und abwertende Haltung den Jobcentern gegenüber einnimmst.

VG Krevin

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Kommt drauf an... lol.

Als ich mich dann interessenshalber für das zuständige Jobcenter in meinem Bundesland erkundigt habe, meinte einer der Berater nur, dass dies in Ausnahmefällen genehmigt wird. Habe mich an die Kursteilnehmer gewendet, und diese meinten, dass ihr Antrag ohne Probleme genehmigt wurde[...]

Wenn du nachfragst, bekommst du bei sowas immer erstmal eine Absage. Der Staat- auch Österreich- muss Geld sparen.

Die Anträge der anderen Kursteilnehmer wurden genemigt, weil diese ihre Anträge gestellt haben. Und genau das solltest du ebenfalls tun: Entsprechendes Formular raussuchen, ausfüllen und abgeben. Sobald du deinen Antrag gestellt hast, müssen die deinen Antrag bearbeiten. Falls dein Antrag abgelehnt wird, legst du schriftlich Widerspruch ein und verweisst auf die anderen Kursteilnehmer.

Wer beim Arbeitsamt treudoof nachfragt, ob er vielleicht etwas bekommen könnte kriegt nie was. Das kannst du dir für die Zukunft merken: Wenn du irgendwas willst, einfach beantragen. Im Schlimmsten Fall können die deinen Antrag ablehnen... wogegen du dann Widerspruch einlegen kannst.

bearbeitet von grandmasterkermit

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Beratung hin oder her. Sozialgerichte sind in solchen Fällen gebührenfrei, haben keinen Anwaltszwang und es herrscht der Grundsatz der Amtsermittlung.

Er muss da nur Klage erheben und alles weitere wird dann erledigt für ihn. Ich würd mir gar nicht erst auf der Nase herumtanzen lassen von den Ämtern.

Gott bist du dumm.

Wir reden hier von einer komplett faulen Sau und du rätst ihm direkt dazu das Gericht einzuschalten, dabei ist er derjenige, der in der Bringschuld ist.

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Am besten hört ihr beide auf, mit Plattitüden um euch zu werfen, dann kommen wir hier am besten weiter. ;-)

bearbeitet von Krevin

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Beratung hin oder her. Sozialgerichte sind in solchen Fällen gebührenfrei, haben keinen Anwaltszwang und es herrscht der Grundsatz der Amtsermittlung.

Er muss da nur Klage erheben und alles weitere wird dann erledigt für ihn. Ich würd mir gar nicht erst auf der Nase herumtanzen lassen von den Ämtern.

Gott bist du dumm.

Wir reden hier von einer komplett faulen Sau und du rätst ihm direkt dazu das Gericht einzuschalten, dabei ist er derjenige, der in der Bringschuld ist.

Vielleicht lernst du erst einmal lesen? Er hat Mitte November alle Unterlagen abgegeben und Hartz4 beantragt.

Hartz4 ist kein Geschenk Gottes sondern dient dazu das Existenzminimum zu sichern und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

In Einzelfällen sind das Leute die keinerlei finanzielle Mittel haben. Da ist es nicht hinnehmbar ewig auf die Leistungen zu warten.

Soll er jetzt verhungern?! Manche haben vielleicht Vorstellungen.

Meine vorherige Aussage sollte keinesfalls abwertend gegenüber der Bundesagentur sein. In der Regel erledigen sie ihre Arbeit gut und richtig.

In Einzelfällen sollte man allerdings über seine Möglichkeiten Bescheid wissen.

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Ich finde ALG2 ganz okay

399 Grundbedarf

500 Warmmiete

100 legal hinzuverdient mit Kneipenjob

60 Euro gespart durch Gez frei und günstige Fahrkarten

100 Euro kostenlose Lebensmittel durch Tafeln

10 Euro Befreiung von der Zuzahlung bei Rezepten

----------------------

1169 Euro im Monat

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Gast

Wie viel ich verdiene steht glaube ich irgendwo im 'Gehaltsthread' und tut hier außerdem nichts zur Sache.

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Und was machst du mit dem ganzen Geld das du verdienst?

Ein Auto für 1500 Euro im Monat? Eigentumswohnung für 600.000 Euro die 2000 Euro im Monat Finanzierung Kostet?

1500 Euro im Monat für zweimal Urlaub im Jahr zurücklegen?

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Dann sehe ich nicht was dich von einem ALG2 Empfänger unterscheidet.

Ausser, dass du viel Zeit bei deiner Arbeit verbringst und am Ende des Monates Geld übrig hast.

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Dann sehe ich nicht was dich von einem ALG2 Empfänger unterscheidet.

Ausser, dass du viel Zeit bei deiner Arbeit verbringst und am Ende des Monates Geld übrig hast.

Freizeit wird eindeutig überberbewertet!

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Dass er die Würde und den Anstand hat um den Umstand nicht auszunutzen, dass andere arbeiten gehen und so viel Steuern dafür bezahlen müssen, damit faule Säcke daheim sitzen können. Man sollte immer im Hinterkopf haben, dass man auf Kosten der Leben anderer Menschen lebt. Respekt hat man vor solchen Leuten eher keinen.

-edit- Kurzzeitarbeitslose, Kranke,... sollen sich bitte nicht angesprochen fühlen.

bearbeitet von Virez
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Gast
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