Aus WG ausziehen. Was ist zu beachten?

11 Beiträge in diesem Thema

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Hier gibts ja einige WG-ler, evtl könnt ihr mir weiterhelfen, da ich mich net gans so auskenne und meiner Katzi bissl unter die Arme greifen will..

Folgende Situation:

A und B leben seit 1+ Jahren in einer WG. Beide Hauptmieter.

A (Katzi) will ausziehen.

B will weiterhin, die Wohnung mieten, also Hauptmieterin bleiben.

Für die gemeinsame Wohnung wurde Kaution hinterlegt, wie üblich.

ToDo:

A, müsste zur HV gehn/schreiben, das Mietverhältnis kündigen und erklären, das B einverstanden ist, das Mietverhältnis alleine fortzuführen.

Bzw. überhaupt erst klären, wie oder ob das Mietverhältnis zu kündigen ist und B überhaupt als Hauptmieterin bestehen kann.

Fragen:

Im Mietvertrag wird nicht explizit erwähnt, wie lang die Kündigungsfristen sind.

Nehme mal an 3 Monate ist normal?

Ich nehme an, das bei Auszug von A, sie ihren Anteil der hinterlegten Kaution wiederbekommt? Auch das wurde, wenn ich mich recht erinnere, nicht im Mietvertrag geregelt.

Kann der Anteil dieser Kaution mit der anstehenden Miete für die Kündigungsfrist verrechnet werden, oder stellen sich die Vermieter da idR quer?

Bspw.

Würde A den Mietvertrag zum 1.6ten kündigen, einen Monat Kündigungsfrist in Kauf nehmen und diese mit ihrer Kaution verrechnen lassen.

bearbeitet von Noodle

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Gast Jack the Tripper

Grundsaetzlich gelten 3 Monate kuendigungsfrist.

Kaution ist nicht im Mietvertrag vereinbart?!?

Also, ich wuerde mich mit dem Nachmieter/ mit B darauf einigen, das er mir die Haelfte meiner Kaution zurueck bezahlt(das einfachste)

Der Vermieter will ja seine Kaution "ganz" behalten.

Es ist ja auch schwer zu beweisen, wer beim einzug, wieviel kaution bezahlt hat.

Die faelligen und mir zustehenden Zinsen der Kaution wuerde ich B schenken, die 5 Mark 80 sind kein Streit wert.

Einfach mal mit B und dem Vermieter vernuenftig reden, es wollen ja alle ihr Geld bzw wenig Stress.

edit:

der korrekte weg waere natuerlich, beide muessen die wohnung kuendigen, 3 monate kuendigungsfrist.

Kaution mit zinsen wird ausgezahlt, ihr teil das geld auf.

B schliesst einen neuen mietvertrag zum datum nach den 3 monaten.

ihr bekommt eine endabrechnung der NK/Strom/ev. Gas/Wasser mit Guthaben oder nachzahlung!

du musst natuerlich deine miete die 3 monate weiter zahlen. die kaution wird vor allem bei grossen unternehmen recht zoegerlich ausgezahlt, ist meine erfahrung, auf jeden fall erst nach endabnahme durch den hauswart.

Dann geht dein Plan nicht mehr auf, die Miete durch deine Kaution zu decken. Deshalb, redet miteinander und findet einen weg! und die NK nicht vergessen, da koennte ne nachzahlung kommen

bearbeitet von Jack the Tripper

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Kaution ist nicht im Mietvertrag vereinbart?!?

Doch, aber nicht wie es bei Auszug einer Partei aussieht.

Also, ich wuerde mich mit dem Nachmieter/ mit B darauf einigen, das er mir die Haelfte meiner Kaution zurueck bezahlt(das einfachste)

Der Vermieter will ja seine Kaution "ganz" behalten.

Is natürlich ne Idee.

Also, ich wuerde mich mit dem Nachmieter/ mit B darauf einigen, das er mir die Haelfte meiner Kaution zurueck bezahlt(das einfachste)

Der Vermieter will ja seine Kaution "ganz" behalten.

Ich gehe mal von 50/50 aus. Wie auch die Miete.

bearbeitet von Noodle

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Gast Jack the Tripper

Ja, ich seh auch das problem nicht, dass B die wohnung alleine halten moechte.. Dann kann er das finanziell ja auch leisten oder? Wenn er der direkte nachmieter ist, kannst du, mit einverstaendis deines vermieters auch direkt kuendigen, und b uebernimmt ab da an die wohnung

edit: taeusch dich da nicht...

ich hatte mit einer ex auch ne wohnung.. ihr seid gesamtschuldner.. hat B keiner geld und A hat geld, wird die faellige miete von A gepfaendet...

bearbeitet von Jack the Tripper

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Alleine kann B die WG nicht halten, nein. Sie sucht ja ne Nachmieterin hätte ich erwähnen solln.

Es geht darum, das möglichst Kosten-niedrig für Katzi über die Bühne zu bringen und möglichst schnell..

bearbeitet von Noodle

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Die Finanzielle Lage ist sicher bei beiden.

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Gast Jack the Tripper

puuh...

1. Variante

Beide kuendigen, a und b kuemmern sich um n nachmieter, mit der Chance, dass A vor den 3 Monaten aus dem Schneider ist und B die wohnung zusammen mit nem nachmieter halten kann. Findet sich kein Nachmieter, ist die wohnung aber weg! Auf jeden fall mit der Wohnungsgesellschaft reden!!

2. Variante

A und B suchen fuer A einen nachmieter und kuendigen die wohnung nicht! finden die keinen, zahlt A natuerlich miete und muss in jedem Falle die 3 monate beachten danach.

Das kautionsproblem wuerde ich mit dem vermieter durchgehen. am einfachsten, vom nachmieter an A auszahlen. zinsen sind dann natuerlich weg(lohnt sich eh nicht)

eine zwischenabrechnung macht in jedem falle sinn nach dem auszug! damit A und B in ihrem gemeinsamen Zeitraum die NK zahlen und Person C der nachmieter damit nichts zu tun hat!

Der Vermieter hat mit A und B einen Vertrag geschlossen und muss keinen nachmieter akzeptieren! auch deswegen immer mit dem Vermieter absprechen.

bearbeitet von Jack the Tripper

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Katzi könnte auch mit dem Vermieter reden und vorschlagen, dass sie eine solide Nachmieterin sucht, die an ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Das muss der Vermieter natürlich nicht akzeptieren, er hat aber keinen Grund, Nein zu sagen, wenn er mit Katzi keinen Ärger hatte und einen brauchbaren Nachmieter kriegt. Vom Handling her dürfte das das einfachste sein. Dann ist nur mit der WG-Genossin intern abzurechnen (Kaution, NK).

Das geht nur dann nicht, wenn Katzi drauf angewiesen ist, definitiv zum Zeitpunkt x aus dem Mietvertrag raus zu sein, denn wenn der Vermieter eine Nachmieterin nicht akzeptiert, bleibt am Ende nur die Kündigung, und die Frist läuft eben erst ab dann.

bearbeitet von Geschmunzelt

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Unter euch regeln (Kaution + geschätzte NK / 2) und dann offiziell beim Vermieter auf 1 Hauptmieter umschreiben (schriftlich geben lassen). Kündigen ist Risiko.

  • TOP 1

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Ich hab es mit meiner Ex so gelöst das wir einen Vertrag zwischen unsgemacht haben und dann beim Vermieter nur meinen Namen im Vertrag gestrichen haben.

Kündigungsfrist spielt im Grunde keine Rolle, da der Mieter ja nicht wechselt bzw. ein Nachmieter ja direkt da ist.

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