An die Eigentümer und Immobilienkenner: Was würdet Ihr machen?

5 Beiträge in diesem Thema

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe mir vor ca. einem halben Jahr ein kleine Wohnung gekauft. Diese wollte ich eigentlich nicht selbst bewohnen

aber dann fand ich mich für kurze Zeit im Ex-Back-Thread wieder. Bin dann über Nacht hier eingezogen. Dataufhin fing ich an die

Bude komplett neu zu gestalten: Decken und Wände neu verputzt, neues Bad, Boden inkl Unterboden rausgerissen und Parkett

verlegt etc... Das ganze zieht sich nun schon ein halbes Jahr ohne großartig Lärm zu machen (Bin natürlich voll berufstätig).

Deswegen steht seit dem Winter natürlich hier und da mal Kram auf der Terasse: Bauschutt bis dieser entsorgt wurde, Werkzeuge

etc.

Vor einer Woche bekam ich die Einladung zur Eigentümerversammlung und fand meine Terasse auf TOP 4 wieder:

"Ordnung und Sauberkeit Terasse Wohneinheit XXX".

Da musste ich erstmal lachen, da man anscheinend nicht in der Lage ist mit mir zu reden. Die große Krux ist:

An dem Termin zur Eigentümerversammlung bin ich im Urlaub. Prinzipiell ist mir das nach so einer Aktion Latte,

will aber nicht schon im ersten Jahr hier den Quertreiber machen. Soll ich einen Brief an die Eigentümer verfassen? Oder einfach ignorieren?

bearbeitet von Piccadilli

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Prinzipiell ist die Frage, wie es um die Beschlussfähigkeit der Gemeinschaft bestellt ist.... Sollte im Notarvertrag / Teilungserklärung geregelt sein... Da Balkon zum Gemeinschaftseigentum gehört, könnte auch hier ein Beschluss gefasst werden.

Du hast natürlich die Möglichkeit eine Vollmacht auszustellen. An Deiner Stelle würde ich pro aktiv werden und den Verwalter kontaktieren, sofern ihr einen habt. Ist das Klima einmal vergiftet, dann ist das meistens nicht mehr zu kitten... Da gehört manchmal eine Menge "Eier" zu... Kannst Du nicht einfach den Balkon aufräumen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Prinzipiell ist die Frage, wie es um die Beschlussfähigkeit der Gemeinschaft bestellt ist.... Sollte im Notarvertrag / Teilungserklärung geregelt sein... Da Balkon zum Gemeinschaftseigentum gehört, könnte auch hier ein Beschluss gefasst werden.

Das stimmt nur halb. Lediglich die Konstruktion und die zur Sicherheit dienenden Bestandteile, sind Gemeinschaftseigentum. Die Fläche bzw. der Balkonraum als solcher ist sondereigentumsfähig. Es badarf auch keiner Zuordnung in der Teilungserklärung oder der Geinschaftsordnung. Der Balkonraum ist Sondereigentum, was auch allein durch die übliche (nicht zwingende) Zurechnung zur Wohnfläche zum Miteigentumsanteil, aber auch durch die fehlende allgemeine Zugänglichkeit, logisch ist.

Ich gehe mal davon aus, dass die Tragfähigkeit nicht beeinträchtigt ist und da Erscheinungsbild der Immobilie als solche auch nicht dauerhaft tangiert wird, insofern besteht seitens der Gemeinschaft auch kein berechtigtes Interesse hier einzugreifen. Das ist wieder ein klassischer Fall, wo Leute ihre eigenen Vorstellungen von der Lebensweise, anderen Menschen aufdrücken wollen. Erlebt man ja gerne auch bei Wohnungseigentümern, die Mietern vorschreiben wollen, was in der Fläche zu tun bzw. zu lassen ist. Weshalb der Verwalter nicht das persönliche Gespräch sucht, bleibt ebenfalls rätselhaft.

Threadstarter, es empfiehlt sich, wie bereits erwähnt, proaktiv den Verwalter zu kontaktieren. Hierbei solltest du mal nach den Beweggründen des Tagesordnungspunktes fragen und selber kurz Stellung beziehen, dass hier temporäre Umbauarbeiten stattfinden und diese Maßnahme notwendig ist, aber kein Dauerzustand bleiben wird. Idealerweise ergibt sich die Möglichkeit, die Arbeiten zu forcieren oder die Gegenstände zeitnah zu entsorgen oder an einem anderen Ort zu lagern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Zettel mit Entschuldigung in den Hausflur hängen, kurz erklären, dass der Schutt bald eh sein Ende haben wird und warum Du nicht zur Eigentümerversammlung kommen kannst. Dann Nachbarn zum Bier einladen und "Verbündete" schaffen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Dem Verwalter mache ich nichtmal einen Vorwurf - Da hat sich jemand halt via Verwalter beschwert. Genau das ist es was mich nervt. Wieso sind die Leute nicht in der Lage bei mir zu klopfen und zu sagen:" Hör mal Junge, Dein Kram

auf der Terasse geht mir auf die Eier. Mach das Weg!" Wieso geht das in diesem Land nicht? Evtl sollte ich den Leuten mal die Schatztruhe zum Thema Innergame empfehlen....

dieser Weg wäre mir liber gewesen als jetzt einen TOP in der ETV zu schaffen. Naja, werde den Verwalter gleich anrufen, "Reue" zeigen und den Kram solange in der Bude lagern. Ich bin manchmal jedoch ein

sehr stolzer Mensch - Ich hoffe ich habe meine Ironie im Griff wenn sich irgendwann rausstellen sollte wer da einen auf Oberdenunzianten gemacht hat. Ein förmliches Schreiben hänge ich ebenfalls ins Treppenhaus, gute Idee.

Das muss dann aber auch reichen und damit ist das Thema dann für mich erledigt - es ist Wochenende und die Sonne scheint....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Mitgliedskonto, oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Mitgliedskonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Mitgliedskonto erstellen

Registriere Dich ganz einfach in unserer Community.

Mitgliedskonto registrieren

Anmelden

Du hast bereits ein Mitgliedskonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Mitglieder

    Aktuell keine registrierten Mitglieder auf dieser Seite.