Erasmus verweigert Auszahlung

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Hey,

Kurzfassung:

International Office muss alle wichtigen Daten an das Erasmusbüro weiterleiten.

International Office schickt mir Unterlagen für das Erasmus zu spät zu, wodurch ein wichtiger Vertrag vom International Office nicht fristgerecht zum Erasmusbüro weitergeleitet werden kann.

Der Anspruch auf Erasmuszahlung geht verloren.

International Office informiert mich aber nicht über die Situation, sondern lässt mich 4 Monate weiter munter Daten und Informationen für eine etwaige Weiterleitung zuschicken - bis ich direkt beim Erasmusbüro nachgefragt habe.

Nach einem langem Hin und Her verweigert mir Erasmus nun die Zahlung meiner Förderung (150€ * 5 + Studiengebühren eines Semesters). Begründet wird, dass ich keine Zahlung bekomme, weil das Learning Agreement nicht am 12.01 angekommen ist. Kann man dort irgendetwas machen?

Kurze Beschreibung der Situation:

10.01 - Mein Flug ins Ausland

11.01 - sehr später Eingang der benötigten Unterlagen bei mir (durch das deutsche Internationale Office). Daten werden benötigt um das Learning Agreement schreiben zu können - strikter Hinweis, dass ein Learning Agreement ohne die Daten nicht ausgefüllt werden soll. Die Daten wurden bereits am 05.12.2013 beantragt.

12.01 - Erste Frist für das Learning Agreement (Sonntag) die nicht von mir eingehalten wurde.

12.01 - 21.01 Besprechung mit dem Internationalen Office im Ausland, ob ich alle Kurse, welche mir mit den Daten aus dem IO (am 11.01) bestätigt wurden, belegen darf und ob alle Kurse angeboten werden.

21.01- Eingang meines vollständigen Learning Agreements beim deutschen Internationalen Office (nach zahlreichen Änderungen mit dem Internationalen Office hier im Ausland. Internationales Büro in Deutschland war über Änderungen informiert)

22.01 - Zweite Frist (1) ende, falls Learning Agreement während des Auslandsaufenthaltes noch verändert wird. (Je nachdem welche Quelle man vom Internationalen Office nimmt, da zwei verschiedene Angaben im Internet sind)

12.02 - Zweite Frist (2) ende, falls Learning Agreement während des Auslandsaufenthaltes noch verändert wird. (Je nachdem welche Quelle man vom Internationalen Office nimmt, da zwei verschiedene Angaben im Internet sind)

Begründet wird nun, dass ich keine Zahlung bekomme, da das Learning Agreement nicht am 12.01 angekommen ist. Ergo: Hätte ich ein falsches/unvollständiges Learning Agreement ohne die Daten aus dem International Office aus Deutschland und ohne die Kursbestätigung aus dem Ausland vor dem 12.01 abgeschickt, dann wäre alles gültig. Auch die Änderungen welche am 21.01 noch gemacht wurden wären gültig, da eine Veränderung erlaubt ist.

Vllt. wichtiger Fakt: Das Internationale Büro Deutschland hat vergessen das Learning Agreement vom 21.01 an die Erasmusbehörde weiterzuleiten. Erfahren habe ich das gestern.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Kann man dort etwas machen? Derzeitig ist dieser "Fall" gerade beim Hochschulkoordinator und DAAD und wird dort besprochen.

Edit: Mein Post mit mehr Informationen nochmal am Anfang:

"Ich kann den späten Eingang belegen + eine Email vom 11.01 in der ich dem IO erkläre, dass ich das Learning Agreement erst später (final) herschicken werde. Damals kamen keine Einwände von dem IO. Das Problem ist halt, dass das IO und das Erasmusbüro dort nun verschiedener Meinung sind. Das IO äußert sich dabei aber einfach garnicht und ich bin der gearschte.

Der persönliche Kontakt mit dem Erasmusbüro hat dazu geführt, dass es beim Hochschuloordinator eingereicht wird. Das war allerdings erst gestern, da ich erst gestern von der Situation vom Erasmusbüro erfahren habe. Komischerweise habe ich ja 4 Monate lang weiter Dokumente an das IO geschickt (diese werden dann in der Regel vom IO zum Erasmusbüro weitergeleitet) und in dieser Zeit auch mehr oder minder regelmäßig mit dem IO kommuniziert. Meine Situation wurde mir dort nie erklärt..."

bearbeitet von Barbour Boris

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Gast Shredder

Kannst du den späten Eingang vom 11.01 irgendwie belegen? Durch den Poststempel auf dem Umschlag oder durch das auf den Papieren angegebenen Datum? Mal angerufen/persönlich mit den Leuten gesprochen? Und das Ding ist jetzt seit 4 Monaten beim Hochschulkoordinator?! DOrt mal nachgefragt?!

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Kannst du den späten Eingang vom 11.01 irgendwie belegen? Durch den Poststempel auf dem Umschlag oder durch das auf den Papieren angegebenen Datum? Mal angerufen/persönlich mit den Leuten gesprochen? Und das Ding ist jetzt seit 4 Monaten beim Hochschulkoordinator?! DOrt mal nachgefragt?!

Ich kann den späten Eingang belegen + eine Email vom 11.01 in der ich dem IO erkläre, dass ich das Learning Agreement erst später (final) herschicken werde. Damals kamen keine Einwände von dem IO. Das Problem ist halt, dass das IO und das Erasmusbüro dort nun verschiedener Meinung sind. Das IO äußert sich dabei aber einfach garnicht und ich bin der gearschte.

Der persönliche Kontakt mit dem Erasmusbüro hat dazu geführt, dass es beim Hochschuloordinator eingereicht wird. Das war allerdings erst gestern, da ich erst gestern von der Situation vom Erasmusbüro erfahren habe. Komischerweise habe ich ja 4 Monate lang weiter Dokumente an das IO geschickt (diese werden dann in der Regel vom IO zum Erasmusbüro weitergeleitet) und in dieser Zeit auch mehr oder minder regelmäßig mit dem IO kommuniziert. Meine Situation wurde mir dort nie erklärt...

bearbeitet von Barbour Boris

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Wenn Du wirklich eine verlässliche Rechtsberatung in diesem Fall haben möchtest, wirst Du um einen Anwalt nicht herum kommen.

Was mir aufgefallen ist:

Du hast 10 Tage für die Fertigung der Unterlagen gebraucht. Um die Frist einzuhalten, hättest Du also bis spätestens Neujahr die Klamotten da haben müssen.

Dein Antrag ging bei Dir am 05.12. (Donnerstag) ab und wird nicht vor Montag (09.12.) dort eingegangen sein. Die Behörde hatte also genau 14 Tage Bearbeitungszeit vor den Feiertagen und Neujahr.

Ich weiß ja nicht, wie lange Deine Reise bereits fest stand, aber das ist von vorn herein schon etwas eng geplant gewesen, oder?

Dass Du danach in Unkenntnis noch monatelang weiter Daten lieferst, bevor die Info kommt, ist natürlich sehr ärgerlich. Inwiefern das aber dort im Rahmen der Zusammenarbeit der beiden Stellen eigentlich hätte auffallen müssen, ist von außen nicht zu beurteilen.

Du bist jetzt wohl auf den guten Willen des großen Entscheiders dort angewiesen. Solange die Leute sich da quer stellen, ist die Rechtslage eigentlich auch gar nicht wirklich wichtig für Dich. Ich weiß zwar nicht, um welche Beträge es hier geht, aber wahrscheinlich ist es, dass diese wohl das Risiko Anwalt plus ggf. Prozesskosten in den Sand zu setzen, nicht wert sind.

bearbeitet von SeductiveProgression
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An jeder Uni bieten JurastudentInnen kostenlose Rechtsberatung. Ich würde mit denen mal ein erstes Schreiben aufsetzen. Meistens reicht die Drohung einer Klage und man bekommt in Deutschland was man will.

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