Ich deute Kamera auf Azubine, bekomme Hausverbot - was ist da schief gelaufen?

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wenn das so ist könnte also auch genauso ein subjektiv "nicht erwünschtes" Zuzwinkern einer Supermarkt Kassiererin oder der Bäckerin von nebenan dazu führen, dass man dort -Jahre später- plötzlich nicht mehr einkaufen darf?

Ich gehe mal davon aus, dass auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit bewahrt bleiben muss oder?

Was übrigens das nochmals hingehen und Hausfriendensbruch betrifft: (Die Frage ist natürlich rein hypothetisch) Wie ist das eigentlich wenn ich nochmals dort hingehe, allerdings mit dem Fuß immer genau 1 cm vor der Tür außerhalb der Ladenfläche bleibe. Ich habe den Laden nicht betreten! Sondern befinde mich noch immer auf der normalen Supermarktfläche wo ich jedoch noch jederzeit hin kann... Rein rechtlich können die Angestellten nicht viel gegen mich machen oder?

Junge was stimmt nicht mit, wieso willst du wie ein Irrer vor nem Laden lauern, wenn du dort Hausverbot hast.

Wenn sich wircklich der komplette Supermarkt + Frisörsalon gegen dich verschworen hat, dann zahls ihnen mit diversen Anzeigen zurück und trag dein Geld in andere Läden, sollte ja in ner 50000 Einwohner Stadt genug geben

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Gast Jack the Tripper

Soweit ich verstanden hab bezog sich das mit der Unterlassung auf die Bemerkungen mit dem Kontext "Vergewaltiger".

OK. Hab das überlesen.

Dann möchte ich also erreichen, dass man es unterlässt, mich während eines Hausfriedensbruches zu beleidigen. Hört sich lustig an...

Er kann natürlich eine Anzeige machen. Aber ob die Staatsanwaltschaft das Ding mit dem Rahmen nicht direkt nach § 170 Abs. 2 StPO wieder einstellt? Und dann nicht gleich das Thema Hausfriedensbuch noch mal auf macht?

Finde es eher (wenn der TE kein Troll ist) überlegenswert, ob ich nicht daran abeiten sollte, nicht wegen so Nichtigkeiten so hoch zu fahren.

Ich hab eben davon geredet, dass der TE das Hausverbot ernst nehmen soll.

Und meinte, wenn er der Ansicht ist, dass dort Rufmord betrieben wird, er über einen Anwalt gehen soll. Mein letzter Satz war ebenfalls, er soll sich entspannen.

Ich habe nichts von Anzeigen gesagt, die bringen nun wirklich nichts.

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Es ist schon alleine rechtlich nicht erlaubt Leute zu filmen, ohne das sie dir die Erlaubnis dazu geben, dass so genannte "Recht am eigenen Bild".

Bezieht sich das Recht am eigenen Bild nicht auf die Veröffentlichung des Bildes - aber nicht auf das Aufnehmen selbst?

Im Zweifelsfall würde ich die Supermarktleitung, sowie das Unternehmen ansich (REWE-Gruppe, Edeka oder was es auch immer ist) und auch die Betreiberin des Salons per Einschreiben mal zu einer Stellungnahme zum Hausverbot auffordern.

So würd ich das auch machen, wenns mich beschäftigen würde. Allerdings stufig.

Persönliche Klärung mit den Azubinen ist gescheitert. Also als nächstes mit einfachem Brief um ein persönliches mit der Chefin des Salons bitten.

Kommt darauf keine brauchbare Reaktion, dann per Einschreiben zur Stellungnahme auffordern.

Und wenn da auch nix bei rauskommt, mit einem Anwalt darüber sprechen, obs Sinn macht eine Widerruf- und Unterlassungserklärung zustellen zu lassen.

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So, endlich ist meine Zeit gekommen mich als Jura Student hier mal wichtig zu machen :crazy:

Wenn du mal nen guter Anwalt werden willst, solltest du dich nicht wichtig, sondern deine Hausaufgaben machen.

Mit der Filmaufnahme hat der TS gegen Gesetze verstoßen: Keine Drehgenehmigung, sowohl für den Supermarkt, als auch den Friseursalon, kein Einverständnis der Azubine für ein Musikvideo gefilt zu werden, etc.

Filmaufnahmen an öffentlichen Orten dürfen nur für den privaten Gebrauch "einfach so" gemacht werden. Friseursalon und Supermarkt sind aber weder öffentliche Orte, noch waren die Filmaufnahmen für den privaten Gebrauch.

Dazu kommt dann noch, dass die Azubine sich offensich vom TS gestalkt gefühlt hat- was durchaus nachvollziehbar ist: Zuerst wird sie ohne ihr Einverständnis gefilmt, dann taucht der Typ auchnoch trotz Hausverbot im Laden auf.

@TS: Um zukünftig Ärger zu vermeiden, solltest du dich vorher darüber informieren, wo und in welchem Umfang du filmen darfst.

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Es ist schon alleine rechtlich nicht erlaubt Leute zu filmen, ohne das sie dir die Erlaubnis dazu geben, dass so genannte "Recht am eigenen Bild".

Bezieht sich das Recht am eigenen Bild nicht auf die Veröffentlichung des Bildes - aber nicht auf das Aufnehmen selbst?

Sowohl, als auch.

Wenn du eine öffentliche (!) Veranstaltung besuchst oder auf öffentlichen (!) Gelände unterwegs bist, und jemand macht dort zufällig Fotos/ Filaufnahmen- aber nicht gezielt von dir, sondern einfach so, und du bist zufällig mit drauf- dann dürfen diese Aufnahmen veröffentlicht werden, auch ohne dich zu fragen. Voraussetzung ist nur der öffentliche Raum und eine mindestanzahl an anwesenden Personen, sodass du nur zufällig mit drauf bist.

In privaten Räumlichkeiten oder bei gezielten Aufnahmen braucht man hingegen das Einverständnis des Aufgenommenen.

Ich mal nen einfaches Beispiel:

Das ZDF dreht eine Reportage über die Innenstadt deines Wohnortes und du läufst zufällig durchs Bild. In dem Fall gilt: Pech gehabt. Das ZDF darf die Sendung ausstrahlen, auch ohne dich zu fragen.

Du gehst mit deiner Kamera in die Innenstadt (öffentlich), aber filmst nicht durch die Gegend, sondern gezielt einigen Frauen auf den Arsch- verboten.

Du gehst mit deiner Kamera in die Innenstaft in ein Geschäft (privatbesitz) und filmst einfach ein bisschen durch die Gegend- verboten, in privaten Räumichkeiten brauchst du die Genehmigung des Hausherren.

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Es ist schon alleine rechtlich nicht erlaubt Leute zu filmen, ohne das sie dir die Erlaubnis dazu geben, dass so genannte "Recht am eigenen Bild".

Bezieht sich das Recht am eigenen Bild nicht auf die Veröffentlichung des Bildes - aber nicht auf das Aufnehmen selbst?

Stimmt, war schon spät. Wenn er ein Foto macht, kann das aber einen Eingriff in das sich aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Ab. 1 GG ergebende allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.

Wenn du mal nen guter Anwalt werden willst, solltest du dich nicht wichtig, sondern deine Hausaufgaben machen.

Mit der Filmaufnahme hat der TS gegen Gesetze verstoßen: Keine Drehgenehmigung, sowohl für den Supermarkt, als auch den Friseursalon, kein Einverständnis der Azubine für ein Musikvideo gefilt zu werden, etc.

Filmaufnahmen an öffentlichen Orten dürfen nur für den privaten Gebrauch "einfach so" gemacht werden. Friseursalon und Supermarkt sind aber weder öffentliche Orte, noch waren die Filmaufnahmen für den privaten Gebrauch.

Dazu kommt dann noch, dass die Azubine sich offensich vom TS gestalkt gefühlt hat- was durchaus nachvollziehbar ist: Zuerst wird sie ohne ihr Einverständnis gefilmt, dann taucht der Typ auchnoch trotz Hausverbot im Laden auf.

Ich glaube die Ironie des ersten Satzes ist etwas an dir vorbei gegangen.

Entschuldige mal, aber wenn du schon so anfängst von wegen "du solltest dich mal lieber informieren" wäre es schon sinnvoll mir danach auch zu wiedersprechen. Ich habe mit konkretem Bezug auf das Gesetz geschrieben wie sich so ein Hausverbot rechtfertigt und es ebenfalls auf die Belästigung zurück geführt, genau wie du. Selbstverstädnlich hatte er keine Drehgenehmigung und kein Einverständnis, deshalb hat Sie sich ja auch belästigt gefühlt. Es ist eine weitere Anspruchsgrundlage die man gegen ihn erheben kann, aber mehr auch nicht und das unterstützt das von mir Geschrieben und wiederlegt es nicht. Woher willst du ausserdem wissen, dass diese Filmaufnahmen nicht für den privaten gebrauch waren? In dubio pro reo, du kannst ihm nicht vorwerfen das er sie öffentlich gestellt hat, wenn du es ihm nicht nachweisen kannst. Ausserdem bin ich auf seine weitere Nachfrage darauf eingegangen das er sich schon alleine durch das filmen strafbar gemacht haben kann, nicht aber wegen einer möglichen veröffentlichung, sondern aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Ab. 1 GG. Es kommt nicht auf eine Veröffentlichung der Aufnahme an, insbesondere nicht, wenn eine Person mitbekommt, dass sie fotografiert wird. Denn dann wird eine Person “das lähmende und seine Menschenwürde beeinträchtigende Gefühl eines Preisgegebenseins schwerlich überwinden können“ (vgl. auch BGH, Urteil v. 20.05.1958, Az.: VI ZR 104/57).

Soweit ich verstanden hab bezog sich das mit der Unterlassung auf die Bemerkungen mit dem Kontext "Vergewaltiger".

OK. Hab das überlesen.

Dann möchte ich also erreichen, dass man es unterlässt, mich während eines Hausfriedensbruches zu beleidigen. Hört sich lustig an...

Er kann natürlich eine Anzeige machen. Aber ob die Staatsanwaltschaft das Ding mit dem Rahmen nicht direkt nach § 170 Abs. 2 StPO wieder einstellt? Und dann nicht gleich das Thema Hausfriedensbuch noch mal auf macht?

Ein Hausfriedensbruch rechtfertigt keine Beleidigung, dass sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe.

bearbeitet von Twisted

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Egal ob die Story stinkt oder nicht,

falls ihr es noch nicht gemerkt habt-->ihr lebt im 21. Jahrhundert.

Da ist jeder der mehr oder weniger zufällig ne Cam auf ein Mädchen richtet potentiell ein Vergewaltiger, Kinderschänder, Stalker oder sonst wie Perverser.

Das sind die Schrecken der schönen neuen Welt. Je eher ihr euch daran gewöhnt desto besser könnt ihr damit umgehen.

Die Menschen haben sich nicht viel geändert. Die sind im Prinzip genauso scheiße wie im Mittelalter, der Antike oder dem vergangenen Jahrhundert. Die brauchen jemanden den sie hassen können, dem sie die Schuld geben können, den sie für böse halten können.

Daraus können sich schnell Massenphänomene entwickeln und ratzfatz werden dicke Hornbrillenträger mittleren Alters zu Pädophilen, Jugendliche die Mädchen filmen zu Vergewaltigern und Typen die drei mal hintereinander bei einer Frau anrufen zu Stalkern.

In einer Kleinstadt unweit meiner Heimat wurde vor garnicht langer Zeit ein 45jähriger Hartz 4 Empfänger zusammengeschlagen, bespuckt und bedroht.

Es hatte sich herumgesprochen das ein wegen Kindesmisshandlung vorbestrafter im Ort sesshaft geworden sein soll mit welchem dieser verwechselt wurde.

Selbst nachdem die Lokalpresse Aufklärung über die Identität des zu Unrecht Verletzten betrieben hatte gab es immer noch Anfeindungen gegen ihn weil die Leute sich nicht von ihrem negativen Vorurteil lösen konnten oder die Info einfach nicht bis zu ihnen vorgedrungen war.

M O P A R

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Egal ob die Story stinkt oder nicht,

falls ihr es noch nicht gemerkt habt-->ihr lebt im 21. Jahrhundert.

Da ist jeder der mehr oder weniger zufällig ne Cam auf ein Mädchen richtet potentiell ein Vergewaltiger, Kinderschänder, Stalker oder sonst wie Perverser.

Das sind die Schrecken der schönen neuen Welt. Je eher ihr euch daran gewöhnt desto besser könnt ihr damit umgehen.

Die Menschen haben sich nicht viel geändert. Die sind im Prinzip genauso scheiße wie im Mittelalter, der Antike oder dem vergangenen Jahrhundert. Die brauchen jemanden den sie hassen können, dem sie die Schuld geben können, den sie für böse halten können.

Daraus können sich schnell Massenphänomene entwickeln und ratzfatz werden dicke Hornbrillenträger mittleren Alters zu Pädophilen, Jugendliche die Mädchen filmen zu Vergewaltigern und Typen die drei mal hintereinander bei einer Frau anrufen zu Stalkern.

M O P A R

Es geht hier doch nicht um den Vorwurf einer Vergewaltigung. Mich würde es auch stören wenn mich ein fremder Typ als Frau filmt, weil der Verdacht doch recht nahe liegt, dass es als Wichsvorlage oder ähnliches missbraucht wird. Ich weiß aber auch noch wie in meiner Klasse früher Nerds heimlich gefilmt wurden und sich dann Leute über sie lustig gemacht haben und die Fotos in der Schule rumgezeigt haben, deshalb verstehe ich den Gesetzesgeber völlig und finde du radikalisierst da etwas.

Edit: Anbetrachts dessen das sie ihm gesagt haben er habe eine Vergewaltiger Frisur, hast du nicht ganz unrecht. Trotzdem würde ich nicht das ganze Jahrhundert deshalb verurteilen und finde isoliert betrachtet den Wunsch nicht gefilmt zu werden angemessen.

bearbeitet von Twisted

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Schöner Thread zum Thema "Absoution gesucht!". Egal ob Du die besten Absichten hattest als Du die Tante gefilmt hast oder ob man Dir hier den Kopf tätschelt oder Dich nen Perversling nennt - der Käse ist gegessen. Kannst Dich entweder geschlagen geben ... oder nicht. Sei kreativ!

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@Twisted:

Er hat behauptet das er sie nur ganz kurz und offensichtlich in Begleitung eines Freundes gefilmt hat.

Das klingt für mich nicht nach Wichsvorlagendreh.

Schau dir mal bspw. solche Clips auf Youtube an-->Die sind i.d.R. immer heimlich gefilmt ohne dass das

Opfer etwas davon mitbekommt - vermutlich allein schon aus Angst der Filmer vor Strafverfolgung.

Es geht nicht um das oder die Jahrhunderte.

Es geht um grundsätzliche Tendenzen menschlichen Verhaltens und deren mögliche vernichtende Wirkung im Informationszeitalter.

Was die Sanktionierung der Film/Ton Aufzeichnung von Menschen ohne deren Wissen und Zustimmung angeht bin ich ebenso für einen harten Kurs. Das dürfen scheinbar nur CIA/ NSA und deren Freunde beim Mossad ungestraft-->Wohlgemerkt, das sind allesamt nicht unsere Freunde.

Das Problem sehe ich im vorliegenden Fall eher in einer absolut übertriebenen negativen Stigmatisierung des Threadstarters aus primitiven, niederen Motiven.

Ein juristisches Vorgehen gegen diese Diffamierung würde vermutlich nur das Gegenteil erreichen - nämlich noch mehr Aufsehen erregen und weitere bisher unbeteiligte Personenkreise informieren.

M O P A R

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Ich hätte 3-4 Coole sprüche gedrückt und wäre gegangen...mit Frauen disqutieren zu wollen wer recht und wer nicht! Die man nicht persönlich kennt als ob die jetzt ihre Meinung geändert hätten? Selbst wenn du im Recht bist! Du bist ein Rechthaber! Hör auf dich zu Fragen wie und warum, wenn es dich nicht weiter bringt!

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da rum zu diskutieren ist wie gekündigt werden und dann auf wiedereinstellung klagen:

Wer möchte sowas? wer möchte nach so nem vorfall (mal angenommen der TE ist echt das unschuldslamm das er vorgibt) denn noch dort einkaufen, bzw sich von sowas die haare schneiden lassen?!

OT: Ich musste so lachen als ich "Vergewaltiger Look" gelesen habe..made my day...wie muss man sich diese Frisur vorstellen???

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"PUA's" im Brennpunkt.

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Wäre ich Mod, würde ich nen Bild von soner Rapist-Frise verlangen...

"Rapist-Wig".

Nice.

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Egal ob die Story stinkt oder nicht,

falls ihr es noch nicht gemerkt habt-->ihr lebt im 21. Jahrhundert.

Da ist jeder der mehr oder weniger zufällig ne Cam auf ein Mädchen richtet potentiell ein Vergewaltiger, Kinderschänder, Stalker oder sonst wie Perverser.

Das sind die Schrecken der schönen neuen Welt. Je eher ihr euch daran gewöhnt desto besser könnt ihr damit umgehen.

Aber mal im ernst, da steht ein Kerl mit Cam in einem Supermarkt und zoomt in einen gegenüberliegenden Friseursalon.

Was soll man denn da denken? Das er Journalist der Vogue ist und neue Frisurentrends sucht?

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"PUA's" im Brennpunkt.

Made my day :D

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Weird. Da gibt es mindestens folgende Möglichkeiten.

(a) Eine Azubine hat sich - aus welchem Grund auch immer - eine Geschichte ausgedacht und der Chefin weitergeleitet.

(b) Du gehst dort seit Jahren hin und benimmst dich gegenüber den Azubinen in einer Art und Weise, die diese als aufdringlich und grenzüberschreitend empfinden. Nach über einem Jahr ist das Faß nun übergelaufen und sie sind zur Chefin und haben sie gebeten, dich nicht mehr bedienen zu müssen. (Da Dein Post recht vernünftig klingt, glaube ich nicht an diese Version, aber es könnte grundsätzlich dennoch der Fall sein.)

(c ) Rassistischer Background.

(d) Die Azubine ist eine flammende Verteidigerin der Privatssphäre im digitalen Zeitalter und erachtet es als falsch, ohne ihre Zustimmung gefilmt zu werden. (Rechtlich hat sie damit Recht. Aber die Option kann man wohl dennoch fast ausschließen, denn: Warum braucht sie über ein Jahr, bis man dir Hausverbot erteilt.)

(e) Du erzählst uns hier nur die halbe Story und in Wirklichkeit ist die Azubine deine Ex, mit der du ein Kind gemeinsam hast, und mit der du in einem heftigen Sorgerechtsstreit bist... ;)

(f) der Te ist ein Troll...

Und noch was; da ich öfters als Streetfotograf unterwegs bin kann ich noch Folgendes zu der rechtlichen Situation am Bild ( dazu gehören auch Videos) sagen:

Grundsätzlich darf keine Person, welche später eindeutig zu erkennen ist, ohne ihr VORHERRIGES Einverständnis gefilmt/ fotografiert werden.

Wenn man es trotzdem macht (mache ich auch), dann nur von hinten, wenn sie nicht eindeutig identifizierbar ist, in größeren Gruppen steht, eine Person der zeitgeschichte ist, einen Vertrag unterschrieben hat, dafür bezahlt ( gilt auch als Eiverständnis) bezahlt wurde.

Und wenn du, Te, das Video auch noch kommerziell verwenden möchtest, dann mache dich auf eine Menge Klagen gefasst. es sei denn, sie ist stolz darauf, in deinem Video dabei zu sien. Glaube ich aber aufgrund der Geschichte nicht.

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Selbst wenn du im Recht bist! Du bist ein Rechthaber!

Wenn man im Recht ist, darf man auch ein Rechthaber sein. Wäre ja noch schöner.

Aber ich sag Dir was Sache ist:

Wenn wirklich weiter nichts war - dann wurdest Du gemobbt. Nichts weiter. Warum, Weiso, Weshalb - egal.

Da die Pisser am längeren Hebel sitzen kannst Du nichts machen.

Du hast in dem Laden Hausverbot. An deiner Stelle würde ich - bei jeder sich bietenden Gelegenheit verbreiten was das für ein Scheiß Laden ist und damit ist gut.

Wenn was wichtiges wäre könnte es sich lohnen zu kämpfen .. aber wofür?

Das DU Dich beobachtet fühlst wenn Du in den Supermarkt gehst, .. dein Problem. Verhalte dich wie ein normaler Mensch, aber nicht unterwürfig!

Und zum Frisör .. warum willst Du ausgerechnet Deine Haare von Menschen schneiden lassen die mir Dir irgendein obskures Problem haben. Das bringt nichts. Wenn Dich die Tanten auf offener Straße beleidigen, dann kannst Du was machen. Aber wieso willst Du wieder in den Drecks-Laden?

bearbeitet von Makumba
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Wenn wirklich weiter nichts war - dann wurdest Du gemobbt. Nichts weiter. Warum, Weiso, Weshalb - egal.

Da die Pisser am längeren Hebel sitzen kannst Du nichts machen.

Du hast in dem Laden Hausverbot. An deiner Stelle würde ich - bei jeder sich bietenden Gelegenheit verbreiten was das für ein Scheiß Laden ist und damit ist gut.

This.

M O P A R

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Die Frisöse ist Lse und attracted vom Te - deshalb macht sie Drama.

"nimm sie nicht ernst sondern durch" also das nächste mal in den Laden gehen und deinen Frame halten, dich für NICHTS entschuldigen. Eskalieren nicht vergessen. Wenn die Bullen kommen, befriende sie.

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Interessanterweise machen die sowas immer nur in Gegenden in denen nur Weicheier rumlaufen. Soll er mal in Köln-Kalk oder so versuchen, gibt direkt auf's Maul und das zurecht.

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Moderator unser mit der Schließmöglichkeit,

Gebraucht wird Dein Name.

Dein Close komme.

Deine Verwarnung geschehe,

wie im Forum, so in den Nachrichten.

Unser tägliches Wissen gib uns heute.

Und vergib uns unser Gespämme,

wie auch wir vergeben diesen Trollen.

Und versuche uns nicht, hier noch mehr zu schreiben,

sondern erlöse uns von diesem Schwachsinn.

Denn Dein ist der Close

und die Macht und die Sperrmöglichkeit

in Ewigkeit. Amen.

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Mit der Filmaufnahme hat der TS gegen Gesetze verstoßen: Keine Drehgenehmigung, sowohl für den Supermarkt, als auch den Friseursalon, kein Einverständnis der Azubine für ein Musikvideo gefilt zu werden, etc.

Filmaufnahmen an öffentlichen Orten dürfen nur für den privaten Gebrauch "einfach so" gemacht werden. Friseursalon und Supermarkt sind aber weder öffentliche Orte, noch waren die Filmaufnahmen für den privaten Gebrauch.

Dazu kommt dann noch, dass die Azubine sich offensich vom TS gestalkt gefühlt hat- was durchaus nachvollziehbar ist: Zuerst wird sie ohne ihr Einverständnis gefilmt, dann taucht der Typ auchnoch trotz Hausverbot im Laden auf.

@TS: Um zukünftig Ärger zu vermeiden, solltest du dich vorher darüber informieren, wo und in welchem Umfang du filmen darfst.

bitte nochmals lesen!

Es gab eine Drehgenehmigung im Supermarkt, die Azubine wurde nicht gefilmt (die Kamera war in dem Moment nicht im Aufnahmemodus) und ich bin auch nicht irgend ein Fremder sondern als langjähriger Kunde allen Beteiligten bekannt.

Ich habe nicht gestalkt und bin nicht trotz HV in dem Laden weiter aufgetaucht, da dieses ja erst fast 1 Jahr NACH dem Vorfall ausgesprochen wurde! Dazwischen wurde ich trotz des Anlasses noch 3X ganz normal weiter bedient...

Es gibt auch wie gesagt nicht schriftlich, noch wurde das HV vom Ladenbesitzer (Geschäftsführer der Ladenkette???) verhängt...

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Gast
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