Anzeige aufgrund Urkundenfälschung

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Hey Leute,

ich habe vor 3 Monaten für meine Freundin aus meinem alten Semesterticket ein neues gezaubert (MIt ihrem Namen).

Ich bin 22 Jahre,sie 18. Sie macht derzeit ihr Abitur und hat auch ein eigenes Fahrticket,dieses gilt aber nicht am

Wochenende. Damit sie am Wochenende abends beim Feiern o.Ä nicht zu Fuß nach Hause muss,habe ich ihr

besagtes Ticket gemacht. Ohne sich was böses dabei zu denken.

Nun wurde sie heute erwischt,musste zur Polizei und aussagen. Nach großem Druck,hat sie dann auch meine Personalien rausgegeben.

Ich bin ihr deswegen nicht böse. Nun habe ich mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung zu rechnen.

Da ich natürlich wissen möchte,was mich so erwartet,befragte ich Google zum Strafbestand. Das dort tatsächlich mit Freiheitsstrafen

von 1-10 Jahren zu rechnen ist,lässt tatsächlich etwas Panik aufsteigen.

Hat jemand von euch evt. juristisches Wissen und kann mir sagen,was auf mich womöglich zukommt?

Zu mir: Ich bin 22 Jahre alt,bin bisher polizeilich nie aufgefallen,keine Vorstrafen o.Ä.

Das es dumm war,fiel mir nun auch auf,also bitte dazu nichts mehr. Was könnte auf meine Freundin zukommen? Falls es tatsächlich

zum Gerichtstermin kommt,könnte ich sie ja vllt entlasten o.Ä.

Hoffe,ihr könnt mir weiterhelfen :)

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Beide Ersttäter, sonst nicht auffällig?

Einstellung des verfahrens gegen Geldauflage. Ihr zahlt jeder irgendwas, 300-500 Euro und das wars.

Gerichtsverfahren wird es nur geben, wenn ihr damit nicht einverstanden seid und den Dicken macht. Dann kommt maximal(!) ein Strafbefehl raus, eher aber auch die Einstellung.

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Beide Ersttäter, sonst nicht auffällig?

Einstellung des verfahrens gegen Geldauflage. Ihr zahlt jeder irgendwas, 300-500 Euro und das wars.

Gerichtsverfahren wird es nur geben, wenn ihr damit nicht einverstanden seid und den Dicken macht. Dann kommt maximal(!) ein Strafbefehl raus, eher aber auch die Einstellung.

Beide nie auffällig gewesen. Ersttäter,genau.

Muss sie ca. dasselbe zahlen? Es wäre bei ihr ja Anzeige wegen Leistungserschleichung und Betrugsversuch.

Wenn das Verfahren eingestellt wird,bekommen wir dennoch einen Eintrag ins Führungszeugnis o.Ä?

Danke schonmal :)

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Bitte einmal die Strafmaße für alle Straftats-Bereiche (oder wie auch immer das heisst) quer lesen. Hilft bei Entscheidungen.

Grüße,

PP

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Muss sie ca. dasselbe zahlen? Es wäre bei ihr ja Anzeige wegen Leistungserschleichung und Betrugsversuch.

Sie eher mehr. Du hast Beihilfe geleistet.

Wenn das Verfahren eingestellt wird,bekommen wir dennoch einen Eintrag ins Führungszeugnis o.Ä?

Nein.

Einträge sind ausgeschlossen, sie gibts oberhalb von 90 Tagessätzen. Dafür reicht Euer kriminelles HGandeln noch nicht aus.

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Gast J.Who

"haben uns nichts böses dabei gedacht"

Gott... Bitte lass es Hirn regnen...

Wenn ich mit dem Motorrad innerorts mit 150 irgendwo längs semmel um noch ne Ampel zu erwischen denke ich mir ja auch nichts böses, das mir im Falle des erwischt werdend aber eine Strafe droht ist mir doch durchaus bewusst.

Würde aber auch mit keiner großartigen Strafe rechnen, beide Recht Jung... Könnt nen bisschen Geld Kosten.

Ein Freund von mir kam bei sowas mal ohne Strafe raus weil er ne leidige story erzählt hat... Hier in HH kannste aber auch Leute totschlagen oder das dir ne ernsthafte Strafe droht...

Drück euch die Daumen das euch keine allzu schwere Strafe trifft und das ihr trotzdem draus gelernt habt ;)

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"haben uns nichts böses dabei gedacht"

Gott... Bitte lass es Hirn regnen...

Wenn ich mit dem Motorrad innerorts mit 150 irgendwo längs semmel um noch ne Ampel zu erwischen denke ich mir ja auch nichts böses, das mir im Falle des erwischt werdend aber eine Strafe droht ist mir doch durchaus bewusst.

Würde aber auch mit keiner großartigen Strafe rechnen, beide Recht Jung... Könnt nen bisschen Geld Kosten.

Ein Freund von mir kam bei sowas mal ohne Strafe raus weil er ne leidige story erzählt hat... Hier in HH kannste aber auch Leute totschlagen oder das dir ne ernsthafte Strafe droht...

Drück euch die Daumen das euch keine allzu schwere Strafe trifft und das ihr trotzdem draus gelernt habt ;)

Beim Motorrad mit 150 Sachen gefährdet man aber auch Menschenleben. Wobei du letztlich ja recht hast.

Gelernt habe ich aufjedenfall draus,sowas mache ich nicht nochmal.

Finde es aber amüsant,wenn man mal sich da ein wenig einliest. Fahrkartenfälschung (im großen Maße) -- Bis zu 10 Jahre Haft.

Uli,der Nette, 3,5 Jahre für zig Millionen Steuerhinterziehung.

Straßenschläger,die nen Menschen tottreten -- 1,5 Jahre,weil schwere Kindheit bla. (Bei Vergewaltigungen ähnlich)

Naja,habt ja recht,es soll mir eine Lehre sein.

Danke für eure Ratschläge :good:

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Beim Motorrad mit 150 Sachen gefährdet man aber auch Menschenleben. Wobei du letztlich ja recht hast.

Und beim Fahren mit einer gefälschten Fahrkarte betrügt man den Betreiber um den Fahrpreis.

Finde es aber amüsant,wenn man mal sich da ein wenig einliest. Fahrkartenfälschung (im großen Maße) -- Bis zu 10 Jahre Haft.

Uli,der Nette, 3,5 Jahre für zig Millionen Steuerhinterziehung.

Straßenschläger,die nen Menschen tottreten -- 1,5 Jahre,weil schwere Kindheit bla. (Bei Vergewaltigungen ähnlich)

Bei solchen Vergleichen rollen sich mir die Fußnägel auf. Das angedrohte normale Strafmaß für Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung ist genau gleich: „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“, bei besonders schweren Fällen „Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren“. Ab 50.000 € hinterzogenen Steuern liegt in der Regel bereits ein besonders schwerer Fall.

Für deine gefälschte Fahrkarte von 10 Jahren Haft auszugehen und dies mit Uli Hoeneß' dreieinhalb Jahren ins Verhältnis zu Sätze ist schon nicht mehr Äpfel und Birnen zu vergleichen, sondern eher schon der Vergleich von Äpfeln und Motorrollern.

So oder so, wenn ich eine Straftat begangen hätte und dabei erwischt worden wäre, dann würde ich mich sowieso als erstes an einen Anwalt wenden und nicht an einen Aufreißerforum.

Muss sie ca. dasselbe zahlen? Es wäre bei ihr ja Anzeige wegen Leistungserschleichung und Betrugsversuch.

Sie eher mehr. Du hast Beihilfe geleistet.

Das gilt doch in dem Fall nur für die Leistungserschleichung/den Betrug? Auch wenn ich kein Jurist bin, aber den Tatbestand der Urkundenfälschung dürfte er doch mit dem beschriebenen Vorgehen auch selber erfüllen? Oder befinde ich mich im Irrtum, wenn ich davon ausgehe, dass es dafür bereits ausreicht, dass er den gefälschten Fahrausweis für seine Freundin hergestellt hat, damit sie damit die Fahrkartenkontrolleure täuscht?

bearbeitet von Cycle

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Nach großem Druck,hat sie dann auch meine Personalien rausgegeben.

Also bidde...

Und bring Deiner Freundin mal bei, dass man selber für seinen Scheiß gerade zu stehen hat und nicht andere Menschen mit reinreisst. Hätte sie angegeben das selber gemacht zu haben, hätte sie auch nichts schlimmeres erwartet. Jetzt hängst Du aber mitdrin. Ist Mist. Oder wenigstens die Aussage verweigern. Kann man dann immernoch abklären. Aber sowas, absolut uncool.

Grüße,

PP

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