Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung ?

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Guten Morgen alle zusammen,

habe mal eine Frage:

Ich hab die letzten 3 Jahre eine Steuererklärung abgegeben, da ich auf Grund von versch. Versicherungen etc. einen minimalen Betrag raushauen konnte.

Nun ist es aber so, dass ich diese Versicherungen nicht mehr habe und ich letzten Endes sogar eine Zahllast gegenüber dem FA hätte....demzufolge möchte ich für 2013 keine Steuererklärung abgeben.

Nun kursiert aber in vielen Köpfen der Glauben, wer einmal eine Erklärung abgegeben hat, muss diese auch weiterhin erstellen und einreichen.

Ich hab 10 Leute gefragt und 10 Antworten bekommen ^^

Was ist nun richtig ?

Wer oder was MUSS eine Steuererklärung abgeben und wer ist davon ausgeschlossen ?

Zu mir: Single, Steuerklasse 1, lediglich einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Angestellter)

Für alle hilfreichen Tipps bedanke ich mich im Voraus.

bearbeitet von LastActionHero

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Ich würde beim Finanzamt fragen - so gehst Du allen Ratespielchen aus dem Weg.

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Nun kursiert aber in vielen Köpfen der Glauben, wer einmal eine Erklärung abgegeben hat, muss diese auch weiterhin erstellen und einreichen.

Das ist meines Wissens falsch.

Zu mir: Single, Steuerklasse 1, lediglich einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Angestellter)

Wie kann es dann sein, dass du noch nachzahlen müsstest?

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Ich hab insgesamt Werbungskosten von unter 900 €....die Grenze liegt wohl darüber, irgendwo bei ~1000€.

Stecke da nicht wirklich drin, sodass ich das gerade nicht erklären kann :-S jedenfalls meinte nen Kumpel von mir, der mir die Steuer bisher immer gemacht hat, dass ich dieses mal wohl nachzahlen müsste...wenn auch nur gering.

Finanzamt hat soeben bestätigt, dass die Erklärung für mich nicht notwendig ist.

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Ich hab insgesamt Werbungskosten von unter 900 €....die Grenze liegt wohl darüber, irgendwo bei ~1000€.

Stecke da nicht wirklich drin, sodass ich das gerade nicht erklären kann :-S jedenfalls meinte nen Kumpel von mir, der mir die Steuer bisher immer gemacht hat, dass ich dieses mal wohl nachzahlen müsste...wenn auch nur gering.

Häh? Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1 000 € kannst du doch immer geltend machen, unabhängig davon, ob deine tatsächlichen Werbungskosten geringer waren. Das ist doch der Sinn einer Pauschale. Wie solltest du darüber zu einer Nachzahlung kommen?

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Wenn Du selbst glaubst, Du müsstest nachzahlen, läufst Du Gefahr, Steuern zu hinterziehen, wenn Du keine Steuererklärung abgibst. Die Frage stellt sich also nicht wirklich.

Für Werbungskosten gibt es keine Grenze. Die 1000 Euro sind eine Pauschale, die Du immer geltend machen kannst, also ohne ins Einzelne gehende Erklärungen. Lediglich, wenn Du mehr ansetzen möchtest, musst Du die Details erklären und ggf. nachweisen.

Wie man als Angestellter zum Nachzahlen kommen kann, erschließt sich mir auch nicht. Hast Du Nebeneinkünfte? Oder einen Freibetrag für irgendwas, den Du wider Erwarten nicht ausschöpfen kannst?

bearbeitet von Geschmunzelt

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Ich hab keine Ahnung, wahrscheinlich genauso wenig Ahnung wie mein Kumpel der das immer macht.

Naja....Fakt ist, ich muss keine Erklärung machen :) der Rest kann ja erstmal egal sein.

"Wenn Du selbst glaubst, Du müsstest nachzahlen, läufst Du Gefahr, Steuern zu hinterziehen, wenn Du keine Steuererklärung abgibst. Die Frage stellt sich also nicht wirklich."

Stimmt ja so dann auch nicht, da ich nicht verpflichtet bin, eine Erklärung abzuliefern.

bearbeitet von LastActionHero

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Ich hab keine Ahnung, wahrscheinlich genauso wenig Ahnung wie mein Kumpel der das immer macht.

Naja....Fakt ist, ich muss keine Erklärung machen :) der Rest kann ja erstmal egal sein.

"Wenn Du selbst glaubst, Du müsstest nachzahlen, läufst Du Gefahr, Steuern zu hinterziehen, wenn Du keine Steuererklärung abgibst. Die Frage stellt sich also nicht wirklich."

Stimmt ja so dann auch nicht, da ich nicht verpflichtet bin, eine Erklärung abzuliefern.

Ich weiß nicht genau, was du mit dem Finanzamt abgesprochen hast. Aber wenn sie dir bestätigt haben, dass die Tatsache, dass du die letzten Jahre eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hast, nicht bedeutet, dass du dieses Jahr dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, hieße dann natürlich nicht auch automatisch, dass du nicht aus anderen Gründen dazu verpflichtet sein könntest, eine Steuererklärung abzugeben.

Das ist bei dir vermutlich (nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit nach Lohnsteuerklasse I, keine Freibeträge (?)) allerdings trotzdem nicht der Fall.

Grundsätzlich verpflichtet einen die Tatsache, dass im Falle der Abgabe einer korrekten Einkommensteuererklärung eine Steuernachzahlung fähig wäre auch nicht dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Ganz im Gegenteil, eine freiwillig abgegebene Steuererklärung kann man sogar wieder zurück ziehen, wenn sich herausstellt, dass es bei einem deswegen nicht zu einer Rückerstattung sondern zu einer Nachzahlung führte.

Jedoch ist das deutsche Steuerrecht so gestaltet, dass man in diese Situation eher selten kommt. Nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist man eigentlich nur dann, wenn der Staat aufgrund der Umstände davon ausgehen kann, dass die Steuerpflicht mindestens erfüllt ist (beispielsweise durch den Lohnsteuerabzug) und er dadurch keinen finanziellen Nachteil davon hätte, dass er denjenigen nicht zur Abgabe einer Steuererklärung zwingt.

Daraus folgt logischerweise, dass wenn man der Meinung ist, Steuern nachzahlen zu müssen, dies ein gutes Indiz dafür ist, dass man möglicherweise sogar verpflichtet sein könnte, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Und ebenso natürlich, dass die Tatsache, dass man nicht verpflichtet dazu ist, eine abzugeben, meistens bedeutet, dass es sich für einen selber lohnen würde.

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[...]

Wer oder was MUSS eine Steuererklärung abgeben und wer ist davon ausgeschlossen ?

[...]

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Hatte die letzten Jahre im Sommer immer gearbeitet. Letztes Jahr wegen Pflichtpraktikum im Studium dann einmal nicht gearbeitet und hatte somit keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte. Hab trotzdem eine Aufforederung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen. Bin dann zum Finanzamt und hab dem Typ erzählt dass ich keine Einkünfte hatte. Er hat dann in seinem PC nachgeschaut und bestätigt, dass ich dieses Jahr keiner lohnsteuerpflichtigen Beschäftigung nachgegangen bin. Die Sache war dann erledigt und er meinte, dass das mal vorkommen kann.

offtopic zum Finanzamt: Die Drucker meines Finanzamtes schaffen es nicht meine gesamt Adresse abzudrucken, es fehlt immer die letzte Ziffer. Bis jetzt kommen die Breife noch an. :lol:

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offtopic zum Finanzamt: Die Drucker meines Finanzamtes schaffen es nicht meine gesamt Adresse abzudrucken, es fehlt immer die letzte Ziffer. Bis jetzt kommen die Breife noch an. :lol:

Ist halt nicht jeder Postbote so beschränkt wie meiner. Ich kriege immer noch regelmäßig Post für meinen Vormieter, der zwei Häuser (!) weiter gezogen ist…

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"Wenn Du selbst glaubst, Du müsstest nachzahlen, läufst Du Gefahr, Steuern zu hinterziehen, wenn Du keine Steuererklärung abgibst. Die Frage stellt sich also nicht wirklich."

Stimmt ja so dann auch nicht, da ich nicht verpflichtet bin, eine Erklärung abzuliefern.

Die Steuerpflicht hängt nicht davon ab, ob Du eine Erklärung abgibst. Wenn Du Steuern zu zahlen hast und nichts erklärst, machst Du Dich strafbar. Fertig aus.

Komisch ist nur, dass das Finanzamt Dir gesagt hat, Du müsstest keine Erklärung abgeben. Aber ohne zu wissen, was Ihr besprochen habt, kann man dazu natürlich nichts sagen.

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