How to - Verführung bei großen Altersunterschieden (jüngere Damen)

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Ach so, Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren sind also keine Jugendlichen.

Was glaubst du denn, weshalb der Gesetzgeber ein solches Gesetz formuliert hat? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eben nicht jeder Jugendliche im Alter von 14 - 18 dazu in der Lage ist, über seine sexuelle Selbstbestimmung zu entscheiden. Und in dem Moment, wo jemand sich seiner sexuellen Identität nicht bewusst ist oder über seine sexuellen Wünsche und Bedürfnisse, dann liegt ein Missbrauch vor, wenn eine ältere Person den Jugendlichen zu sexuellen Handlungen drängt.

Ein junger Mensch ist sich oftmals seiner sexuellen Identität nicht bewusst, alleine schon aus dem Grund, weil es ihm an Erfahrungen mangelt, diese darf er erst noch machen. Vor allem wie soll ein junger Mensch, der noch nie Sex hatte, für sich entscheiden können, ob er Lust auf Sex hat, wenn er noch nicht einmal am eigenen Leibe erfahren hat, was es bedeutet Sex zu haben?

Ob ein sexueller Missbrauch vorliegt, entscheidet in letzter Konsequenz der Richter, sofern es zu einer Anklage kommt. Und der Richter wird mit Sicherheit kein pauschales Urteil fällen, sondern sich den Einzelfall genau ansehen. Und wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass es zwar auf den ersten Blick so aussah, dass etwaige sexuelle Handlungen auf beidseitigem Einvernehmen beruhten, sich aber herausstellt, dass der Ältere die Unerfahrenheit des Jüngeren ausgenutzt hat, dann wird er es als sexuellen Missbrauch werten.

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Gast

Vor allem wie soll ein junger Mensch, der noch nie Sex hatte, für sich entscheiden können, ob er Lust auf Sex hat, wenn er noch nicht einmal am eigenen Leibe erfahren hat, was es bedeutet Sex zu haben?

Was ein Teufelskreis: Ich weiß nicht ob ich Sex will weil ich net weiß wie Sex ist. Dann habe ich kein Sex aber dann werd ich auch net erfahren wie Sex ist. lol

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

  • sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
  • diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unter 16 Jahren, steht doch auch da. Der § trifft folglich nicht auf Personen über 16Jahre zu. Ergo darf man Sex mit 16jährigen haben. Zumindest aber sagt der § dazu nichts. Dass man als Erwachsener oder über 21jähriger (juristisch) sich aber auf jedenfall Strafbar macht bei unter 18jährigen sagen zwar immer viele, dadurch wird es aber nicht richtiger sondern ist nur ein weit verbreiteter Irrglaube.

bearbeitet von Gast

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Du ziehst einen Gesetzetext aus dem StGB heran der überhaupt nicht anzuwenden ist da er sich auf den SEXUELLEN MISSBRAUCH von Jugendlichen bezieht.

Doch, das ist genau der richtige Gesetzestext. Er hat(te) ihn nur nicht verstanden.

1. Sexuelle Handlungen im beiderseitigen Einvernehmen sind kein sexueller Missbrauch!

Aber natürlich. Und zwar dann, wenn mindestens einer der Beteiligten aus rechtlicher Sicht nicht dazu befähigt ist, in sexuelle Handlungen einzuwilligen. Diese Fähigkeit sieht der Gesetzgeber beispielsweise bei Unter-14-Jährigen nicht gegeben. Wenn ein 13-jähriger zwei Tage vor seinem Geburtstag mit seiner eine Woche älteren Freundin schläft, macht sie sich juristisch gesehen deshalb des Kindesmissbrauches schuldig. Trotzdem käme niemand auf die Idee, davon auszugehen, dass dies nicht einvernehmlich geschah.

2. Sexuelle Handlungen setzen das sog. Schutzalter von mindestens 14 Jahren beider Partner voraus.

Nö, auch ein Unter-14-Jähriger kann Sex haben. Sein Partner macht sich dabei halt nur strafbar. Übrigens auch dann, wenn er selber auch noch keine 14 ist. Dann ist er allerdings noch nicht strafmündig, weshalb es in der Praxis irrelevant ist. Bedeutet aber in Konsequenz, dass zwei 13-Jährige ohne Angst vor rechtlichen Folgen miteinander Sex haben können. Bis einer der Partner 14 wird. Dann müssen sie bis zum 14. Geburtstag des anderen pausieren. Sonst könnte der Ältere prinzipiell wegen Sexuellen Missbrauchs von Kindern bestraft werden. Niemand kann dem deutschen Gesetzgeber vorwerfen, er habe in diesem Bereich eine sinnvolle Regelung getroffen.

3. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 18 Jahren sind dann strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (siehe Prostitution o.ä.).

M O P A R

Was glaubst du denn, weshalb der Gesetzgeber ein solches Gesetz formuliert hat?

Was glaubst denn du, weshalb der Gesetzgeber diese Formulierung gewählt hat: „und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“? (Okay, Zyniker würden angesichts der unlogischen Rechtslage behaupten, der Gesetzgeber hat sich dabei gar nichts gedacht, aber das ist ein anderer Punkt.)

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eben nicht jeder Jugendliche im Alter von 14 - 18 dazu in der Lage ist, über seine sexuelle Selbstbestimmung zu entscheiden. Und in dem Moment, wo jemand sich seiner sexuellen Identität nicht bewusst ist oder über seine sexuellen Wünsche und Bedürfnisse, dann liegt ein Missbrauch vor, wenn eine ältere Person den Jugendlichen zu sexuellen Handlungen drängt.

Ein junger Mensch ist sich oftmals seiner sexuellen Identität nicht bewusst, alleine schon aus dem Grund, weil es ihm an Erfahrungen mangelt, diese darf er erst noch machen. Vor allem wie soll ein junger Mensch, der noch nie Sex hatte, für sich entscheiden können, ob er Lust auf Sex hat, wenn er noch nicht einmal am eigenen Leibe erfahren hat, was es bedeutet Sex zu haben?

Nö. Die Formulierung „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ bedeutet nicht, dass du da rein interpretieren kannst, was du persönlich darunter verstehst. So funktioniert deutsches Recht nicht.

Fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung liegt dann vor, wenn „die betroffene Person aus Gründen altersbedingter Unreife im konkreten Fall für den Täter erkennbar außerstande ist, die Entscheidung über die Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen intellektuell, moralisch und emotional in ein Selbstbild und Lebenskonzept in einer Weise zu integrieren, welche der Bedeutung sexueller Selbstbestimmung gerecht wird.“ Drängen ist da nicht notwendig, fehlende sexuelle Erfahrung kann maximal ein Indiz sein, schließt aber nicht per se aus, dass jemand die nötige Reife hat, sexuelle selbstbestimmt in sexuelle Handlungen einzuwilligen.

Ob ein sexueller Missbrauch vorliegt, entscheidet in letzter Konsequenz der Richter, sofern es zu einer Anklage kommt. Und der Richter wird mit Sicherheit kein pauschales Urteil fällen, sondern sich den Einzelfall genau ansehen. Und wenn der Richter zu dem Schluss kommt, dass es zwar auf den ersten Blick so aussah, dass etwaige sexuelle Handlungen auf beidseitigem Einvernehmen beruhten, sich aber herausstellt, dass der Ältere die Unerfahrenheit des Jüngeren ausgenutzt hat, dann wird er es als sexuellen Missbrauch werten.

Es geht nicht um „Unerfahrenheit“. Unerfahrenheit auszunutzen ist nicht strafbar. Das Konzept „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ ist komplexer.

Und zusätzlich muss dem mutmaßlichen Täter auch noch nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Was im Endeffekt daraus hinaus läuft, dass es kaum Anklagen und noch weniger Verurteilungen nach § 182 Abs. 3 gibt.

Der § trifft folglich nicht auf Personen über 16Jahre zu. Ergo darf man Sex mit 16jährigen haben. Zumindest aber sagt der § dazu nichts.

Doch, der Paragraph sagt was dazu. Nur halt in anderen Absätzen ;)

Dass man als Erwachsener oder über 21jähriger (juristisch) sich aber auf jedenfall Strafbar macht bei unter 18jährigen sagen zwar immer viele, dadurch wird es aber nicht richtiger sondern ist nur ein weit verbreiteter Irrglaube.

SoCalization halt.

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@cycle:

Ich habe es gewiss verstanden aber meine Simplifizierung war offensichtlich zu unpräzise.

M O P A R

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@Cycle: Ich habe deine Argumentation gelesen und verstanden. Theoretisch hast du vollkommen recht. Aber- und das ist wichtig für alle hier- gibt es einen Unterschied zwischen im Recht sein und Recht bekommen.

Und bei jüngeren Frauen macht ihr alle gerade die Rechnung ohne die Eltern: Wenn die ein Problem damit haben, dass ihre U16 Tochter regelmäßig gefickt wird, können die einfach mal zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. In solchen Fällen muss die Staatsanwaltschaft ermitteln... und dann geht die Scheiße erstmal richtig ab. Natürlich liegt nur eine Straftat vor, wenn das Mächen nicht "die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung", die Eltern werden natürlich sagen "hat unsere Tochter nicht"... und das Gegenteil muss dann von einem Gutachter festgestellt werden. Und solche Gutachter sind selten auf euer Seite, gerade wenn euer Target wirklich noch etwas "unreif" ist.

Und selbst wenn die Anzeige ohne weitere Auflagen fallen gelassen wird: Euer Leben ist vorbei. Alleine die Anschuldigung und der daraus resultierende Verdacht ein Kinderschänder zu sein, ist für eine soziale Ächtung mehr als ausreichend.

Dazu kommt dann noch, dass Eltern ein Erziehungsrecht haben und euch den Umgang mit ihrer Tochter verbieten könnn. Haltet ihr euch nicht dran, gibts die nächste Anzeige.

Deshalb kann ich jedem Erwachsenen Ü21 nur raten: Finger weg von Minderjährigen. Mit 18+ sind die Frauen immernoch schän knackig und ihr auf der sicheren Seite.

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Und weiter geht die muntere bullshit Schreiberei:

Alleine die Anschuldigung und der daraus resultierende Verdacht ein Kinderschänder zu sein, ist für eine soziale Ächtung mehr als ausreichend.

Ein Kinderschänder ist jemand der sich an Kindern vergeht.

Nachdem wir von Cycle lernen konnten das Kinder aus juristischer Sicht Personen sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann hier von Kinderschändern überhaupt nicht die Rede sein.

M O P A R

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Ich habe es gewiss verstanden aber meine Simplifizierung war offensichtlich zu unpräzise.

Okay.

@Cycle: Ich habe deine Argumentation gelesen und verstanden. Theoretisch hast du vollkommen recht. Aber- und das ist wichtig für alle hier- gibt es einen Unterschied zwischen im Recht sein und Recht bekommen.

Das ist eine Formulierung, die sich in erster Linie aufs Zivilrecht bezieht. Weil da Anspruch gegen Anspruch steht. Deshalb kann im Zweifel für den Angeklagten da nicht funktionieren. Hier geht's aber um Strafrecht. Bedeutet natürlich nicht, dass es nicht auch Fehlurteile und unschuldig verurteilte gibt. Trotzdem ist das eine andere Angelegenheit. Überdies macht die Formulierung „Recht bekommen“ da auch wenig Sinn.

Und bei jüngeren Frauen macht ihr alle gerade die Rechnung ohne die Eltern: Wenn die ein Problem damit haben, dass ihre U16 Tochter regelmäßig gefickt wird, können die einfach mal zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. In solchen Fällen muss die Staatsanwaltschaft ermitteln... und dann geht die Scheiße erstmal richtig ab.

Erstmal stellen die Eltern in diesem Fall keine Strafanzeige sondern einen Strafantrag. De facto macht das zwar keinen großen Unterschied, weil es reicht, dass sie zu erkennen geben, dass sie die Tat verfolgt haben müssen. Trotzdem sollte man da bei der Diskussion unterscheiden.

Zweitens bedeutet die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag erhalten und einen Anfangsverdacht festgestellt hat noch nicht, dass „die Scheiße erstmal richtig ab“ geht. Erst wenn ein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden kann, kann überhaupt Klage erhoben werden. Ansonsten werden die Ermittlungen eingestellt.

Natürlich liegt nur eine Straftat vor, wenn das Mächen nicht "die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung", die Eltern werden natürlich sagen "hat unsere Tochter nicht"...

Was die Eltern dabei meinen ist irrelevant.

und das Gegenteil muss dann von einem Gutachter festgestellt werden.

Nein, nicht das Gegenteil muss vom Gutachter festgestellt werden. Also nicht das Vorliegen der „Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ sondern deren Abwesenheit. Ein feiner, aber dennoch relevanter Unterschied.

Und solche Gutachter sind selten auf euer Seite, gerade wenn euer Target wirklich noch etwas "unreif" ist.

Gleicher Punkt wie oben. Du behauptest hier Dinge, weil dir dein Instinkt sagt, dass das so sein müsse. Das heißt aber nicht, dass die Gerichte das so auslegen. Die herrschende Meinung sieht die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren nämlich nicht als den Normalzustand, sondern als einen abnormalen Zustand an. Nach dieser Logik kann der aber nur vorliegen, wenn der betroffene Jugendliche in seiner Entwicklung hinter dem gewöhnlichen Entwicklungsstand gleichaltriger ist.

Und selbst wenn die Anzeige ohne weitere Auflagen fallen gelassen wird: Euer Leben ist vorbei. Alleine die Anschuldigung und der daraus resultierende Verdacht ein Kinderschänder zu sein, ist für eine soziale Ächtung mehr als ausreichend.

Das ist doch ein völlig anderer Punkt. Meinst du, die Leute interessiert es bei der sozialen Ächtung die Rechtslage? Nein, da geht es um persönliche Moral.

Deshalb kann ich jedem Erwachsenen Ü21 nur raten: Finger weg von Minderjährigen. Mit 18+ sind die Frauen immernoch schän knackig und ihr auf der sicheren Seite.

Würde ich dir nicht komplett widersprechen. Nur solltest du das anders begründen, als mit der Rechtslage.

Die ist in diesem Bereich einfach beschissen. Deswegen sollte man sich zwar zur Vermeidung unnötiger Probleme daran halten, aber ganz gewiss nicht seine persönliche Moral danach ausrichten. Nur weil etwas nicht unter Strafe steht, bedeutet das nämlich nicht, dass es ethisch und moralisch in Ordnung ist. Auf der anderen Seite muss man auch akzeptieren, dass nicht alle Handlungen, die ethisch oder moralisch verwerflich sein mögen, auch unter Straf stehen. Vor allem sollte man nicht versuchen, diese Tatsache zu leugnen, indem man mit Hilfe juristischen Viertelwissens versucht die Paragraphen so hinzudrehen, dass man sich einreden kann, die Rechtslage stünde mit der persönlichen Moral im Übereinklang.

Ein Kinderschänder ist jemand der sich an Kindern vergeht.

Nachdem wir von Cycle lernen konnten das Kinder aus juristischer Sicht Personen sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann hier von Kinderschändern überhaupt nicht die Rede sein.

Wir sind da aber nicht mehr im juristischen Bereich. Bodo Bildzeitungsleser interessiert es einen feuchten Kehricht wenn er einen Mittzwanziger, der was mit einer 14-Jährigen hat, einen „Kinderschänder“ nennt, dass die Juristen in diesem Zusammenhang bei einer 14-jährigen Person von „Jugendlichen“ sprechen.

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Ungeachtet der Diskussion: In letzter Konsequenz entscheidet der Richter, sofern es zu einer Anklage kommt. Und selbst da gibt es Unterschiede. Der eine Richter entscheidet für, der andere gegen den Angeklagten und begründet sein Urteil entsprechend nach seinem Ermessen und im Rahmen der Rechtsauslage.

Das deutsche Recht ist in weiten Teilen eben nicht so klar und eindeutig, sondern lässt sehr viele unterschiedliche Interpretations- und Argumentationsfreiräume. Ohne Frage gibt es auch sehr klar definierte Gesetze, die keinerlei Interpretationsspielraum zulassen. In solchen Fällen ist es einfach.

In diesem Fall verhält es sich so, dass es eben nicht 100 % eindeutig ist, wie dieser Gesetzestext auszulegen ist. Dementsprechend macht es durchaus Sinn, eben nicht davon auszugehen, dass Sex mit einer 14- oder 16-Jährigen grundsätzlich straffrei ist, sondern zumindest im Hinterkopf zu behalten, dass eine sexuelle Handlung sich in einer rechtlichen Grauzone befindet und sehr wohl auch als ein Straftatbestand gewertet werden kann.

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In diesem Fall verhält es sich so, dass es eben nicht 100 % eindeutig ist, wie dieser Gesetzestext auszulegen ist. Dementsprechend macht es durchaus Sinn, eben nicht davon auszugehen, dass Sex mit einer 14- oder 16-Jährigen grundsätzlich straffrei ist, sondern zumindest im Hinterkopf zu behalten, dass eine sexuelle Handlung sich in einer rechtlichen Grauzone befindet und sehr wohl auch als ein Straftatbestand gewertet werden kann.

Jede von dir gefickte Frau könnte rein theoretisch danach behaupten vergewaltigt und missbraucht worden zu sein.

Ich habe besonders eifer- und rachsüchtige Frauen erlebt die zumindest schon einmal damit gedroht haben.

Dementsprechend birgt jede sexuelle Handlung - ob Grauzohne oder nicht - die Gefahr bei entprechender Anzeige als Straftatbestand verfolgt zu werden.

M O P A R

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Ungeachtet der Diskussion: In letzter Konsequenz entscheidet der Richter, sofern es zu einer Anklage kommt. Und selbst da gibt es Unterschiede. Der eine Richter entscheidet für, der andere gegen den Angeklagten und begründet sein Urteil entsprechend nach seinem Ermessen und im Rahmen der Rechtsauslage.

Bitte, bitte informiere dich einfach mal darüber, wie Richter in der Praxis zu einem Urteil kommen, und vor allem, wie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe funktioniert. Der Spruch „Zwei Juristen, drei Meinungen“ ist zwar berühmt-berüchtigt, beschreibt aber viel stärker die Lage der juristischen Literatur als die tatsächliche Rechtsprechung. Zwar haben vorausgegangene Urteile im deutschen Rechtskreis theoretisch nicht die gleichen Auswirkungen wie beispielsweise als Präzedenzfälle im angelsächsischen Rechtskreis. Das bedeutet aber nicht, dass ein Richter ohne gute Gründe einfach mal eben von der durch andere Urteile gebildeten Rechtsprechung abweichen wird.

Zwar ist ein Richter grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich an die bisher von anderen Gerichten vertretene Auslegung zu halten. Beschränkungen ergeben sich dabei dennoch durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot auf Rechtssicherheit. Woraus in Summe folgt, dass ein Richter in der Praxis sehr viel weniger frei seine Entscheidungen trifft als in der Theorie.

Das deutsche Recht ist in weiten Teilen eben nicht so klar und eindeutig, sondern lässt sehr viele unterschiedliche Interpretations- und Argumentationsfreiräume. Ohne Frage gibt es auch sehr klar definierte Gesetze, die keinerlei Interpretationsspielraum zulassen. In solchen Fällen ist es einfach.

Es gibt im Rechtsstaat das Gebot der Bestimmtheit. Unbestimmte Rechtsbegriffe, wie „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ sind deswegen nur dann zulässig, wenn sie auslegungsfähig sind. Auslegung bedeutet aber nicht, dass der Richter einfach aus dem Bauch raus da rein interpretiert, wie er das gerade versteht.

Dass jemand, der keine Ahnung von der juristischen Methodenlehre hat, es einfach nicht besser weiß, weil er überhaupt keinen Einblick in die dahinter stehende Komplexität hat, ist auch verzeihlich. Nur sollte man dann in der Lage sein, zu erkennen, dass man eben auf diesem Gebiet kein Experte ist und das „juristische Bauchgefühl“ und Stammtischweisheiten nicht eine echte Auseinandersetzung mit der Funktionsweise unseres Rechtssystems ersetzen können.

In diesem Fall verhält es sich so, dass es eben nicht 100 % eindeutig ist, wie dieser Gesetzestext auszulegen ist.

Dass Problem ist, dass wir hier im Gesetz eine Formulierung haben, die von vielen Juristen durchaus als problematisch empfunden wird, weil sie tatsächlich zu unbestimmt sei. Das bedeutet aber in der Praxis nicht, dass jeder, der als Erwachsener Sex mit einer Unter-16-Jährigen hat, mit einem Bein im Gefängnis steht, sondern dass die Gerichte diese Formulierung restriktiv auslegen.

Dementsprechend macht es durchaus Sinn, eben nicht davon auszugehen, dass Sex mit einer 14- oder 16-Jährigen grundsätzlich straffrei ist, sondern zumindest im Hinterkopf zu behalten, dass eine sexuelle Handlung sich in einer rechtlichen Grauzone befindet und sehr wohl auch als ein Straftatbestand gewertet werden kann.

Doch, Sex eines Erwachsenen mit einer 14-Jährigen (bei einer 16-Jährigen greift § 182 Abs. 3 StGB um den es hier geht, eh nicht mehr) ist grundsätzlich nicht strafbewehrt. Das ist keine Frage der Annahme, sondern einfach schlicht eine sich aus dem Gesetzestext ergebene Tatsache. Denn es bedeutet, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und 14-Jährigen nur dann ein Vergehen sind, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen. Und genau das steht im Gesetz, nämlich zum einem, dass dem minderjährigen Partner die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt und zum anderen, dass der erwachsene Partner diese ausgenutzt hat.

Im Übrigen gibt es genügend Gründe dafür, als Erwachsener nichts mit 15-Jährigen anzufangen. Dazu muss man nicht erst das Gesetz heranziehen. Denn das sieht solche Beziehungen als wesentlich weniger problematisch an, als die meisten Annehmen. Und nur darum ging es in der ganzen Diskussion, die wir hier führen.

Die allerdings inzwischen doch ein ganzes Stück vom Thema abgewichen ist. Immerhin ging es hier um Ü30-er, die 20-Jährige verführen wollen. Das ist ein ganz anderes Feld.

Jede von dir gefickte Frau könnte rein theoretisch danach behaupten vergewaltigt und missbraucht worden zu sein.

Ich habe besonders eifer- und rachsüchtige Frauen erlebt die zumindest schon einmal damit gedroht haben.

Dementsprechend birgt jede sexuelle Handlung - ob Grauzohne oder nicht - die Gefahr bei entprechender Anzeige als Straftatbestand verfolgt zu werden.

Auch keinen Sex zu haben schützt einen nicht davor. Ist sogar schon dem guten Josef in der Bibel passiert.

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Kann ein Admin bitte die Posts 40-62 löschen? Das ist SPAM in diesem Tutorial und kann gern woanders diskutiert werden.

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Mein Mindset orientiert sich an dem Gedanken, dass Zahlen einfach nichts aussagen. Es gibt Menschen, die sind körperlich jung, aber geistig alt und verbraucht. Und umgekehrt. Wenn juckts also. Zwei Menschen fühlen sich voneinander angezogen, jeder profitiert in irgendeiner Weise vom Anderen. Alles andere ist Hirnfick.

DANKE !

Nach diesen Sätzen habe ich gesucht...

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Kann ein Admin bitte die Posts 40-62 löschen? Das ist SPAM in diesem Tutorial und kann gern woanders diskutiert werden.

Ein Mod kann das übrigens auch - will es aber nicht da von einigen Members diffus rechtliche Aspekte angesprochen worden sind und diesbezügliche eine abschließende Klärung notwendig war.

Es ist davon auszugehen das diese Diskussion ähnliche wie bereits vermutet von moralischen Motiven dominiert gewesen ist.

Das ist für derartige Fragestellungen nichts wirklich Neues hier.

M O P A R

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Wir sind mit der Problematik vertraut und arbeiten aktiv an einer Lösung.

Für den von mir betreuten Forenbereich wurde bisher ein hohes Maß an Meinungsfreiheit realisiert.

Eine stärkere Orientierung am Thread-Thema zwingt folglich auch zu einer stärkeren Sanktionierung abweichender Beiträge und schränkt somit das Volumen der Information die im Thread gesammelt werden stärker ein.

@all:

Gentleman,

back2topic!

M O P A R

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Ich muss hier mal was dazu beitragen. Theorie hin oder her ich finde jüngere Mädels unglaublich einfach und ich persönlich hab keinen Bock mehr drauf

weil man sich mit denen oft nicht richtig unterhalten kann sowie der Altersunterschied einfach zu viele Differenzen in der Bodenständigkeit und Denkweise offenbart.

Allein immer diese Hihi, Haha, Ja voll Doof Antworten. Mal ernsthaft wer hält sowas lange aus?

Es ist ein Downgrade.

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Du legst ne 18 jährige Puppe flach und feierst dich hier mit dem Pu forum Award?!

Muss doch jeder selber wissen auf was er steht und ab 16 ist es legal so what?

Das hat sie doch gar nicht gemeint. :rolleyes: Aber Hauptsache das Feindbild der feministischen Moralapostelin ausgepackt, auch wenn es sich um das Gegenteil ähh Entering handelt. :lol:

Sie - und auch ich aus eigener Erfahrung - meint, dass es sogar leicht ist mit Anfang 30, 18, 20jährige Mädels abzuschleppen.

Und ich weiß ehrlich gesagt , warum das so gefeiert wird. Die Sprüche sind aufgesetzt, das ThemaAlter wird angesprochen obwohls gar nicht nötig ist und die Routine mit "ah du bist zu jung" ist durchschaubar.

Vor drei Monaten hatte ich das erste Mal, (!) dass eine sagte, ich bin zu alt. 23, also 13 Jahre jünger. Ignoriert, nicht drauf eingegangen und als ich ihr das nächste Mal über den Weg lief, war es auch kein Thema bzw. Hindernis mehr.

Also einfach Shittest. Die meisten jungen Frauen finden Jungs Anfang 30 gut. Und ganz junge Mädels mit 18,19,20 sind ja noch leichter um demnach Finger zu wickeln. Da cool rüberzukommen, ist nun auch nicht so schwer.

Das kann man nicht vergleichen mit 55jährugen, die eine 25jähruge haben wollen, und da würde einiges wie oben gesagt, eher kontraproduktiv wirken.

Das wichtige ist immer auf einer Ebene zu sein, die gleiche Welle zu suchen,

Wie gesagt, walls ist im besten Alter eines Mannes - klar für 20jähruge PUler ist 31 "alt".

Leute, er ist immer noch verdammt jung und vl.

Nix für ungut, ich gönne Walga seine Erfolge, und hat auch seine Fähigkeiten. Aber wie müssen jetzt nicht banale Sachen feiern. Ich mein, die Cats schreiben ja auch nicht Threads "wie wirke ich auf 40jährige sexy, obwohl ich erst 25 bin?"

Und das ist jetzt kein neidisches Niedermachen, sondern schlicht ausführlich Erfahrung zum Thema.

Viel schwieriger ist doch, wenn ein 20jähriger ne 30jährige games. Erfolgreiche FR in der Konstellation habe ich deswegen ganz selten hier gelesen, im Gegensatz zu Typ älter, Mädel jung.

Nur das hat keiner gefeiert, trotz der beachtlichen Leistung.

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Gast

Viel schwieriger ist doch, wenn ein 20jähriger ne 30jährige games.

Kommt immer drauf an. Auch als 30 Jähriger finden dich manche 16 oder 18jährigen einfach zu alt und das meinen sie wirklich so und ist net wirklich nen Shittest. Ebenso gibt es 30 jährige Frauen die sich freuen wenn überhaupt jemand an ihnen interesiert ist weil sie halt nicht mehr so begehrt wie vor 10Jahren sind. Die "leichteste" Gruppe ist daher in meinen Augen eher so bei den Frauen mit über 30, 35 bis 40. Denen es in ihrem jetzigen Lebensabschnitt so geht wie dem typischen männlichen 20jährigen AFC der kaum eine abbekommt.

Also mal nicht so tun als ob sei das quasi schon nen Selbstläufer als 30jähriger 18jährige klar zu machen. Das kommt immer drauf an würde ich behaupten genau wie mit älteren Frauen. Es ist aber auch Zeitverschwendung darüber nachzudenken. Wenn ich auf 18jährige stehe stehe ich auf 18jährige, da ist es mir egal ob jemand daher kommt und sagt "ja die klarzumachen ist einfach". Selbst wenn es so WÄRE ist mir das total egal. Ich vögel doch letztendlich für mich und keinen anderen.

bearbeitet von Gast

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Mit nem Porsche brauchst du kein Game

Infantiler Irrglaube und dazu noch OT.

M O P A R

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Viel schwieriger ist doch, wenn ein 20jähriger ne 30jährige games.

Kommt immer drauf an. Auch als 30 Jähriger finden dich manche 16 oder 18jährigen einfach zu alt und das meinen sie wirklich so und ist net wirklich nen Shittest. Ebenso gibt es 30 jährige Frauen die sich freuen wenn überhaupt jemand an ihnen interesiert ist weil sie halt nicht mehr so begehrt wie vor 10Jahren sind. Die "leichteste" Gruppe ist daher in meinen Augen eher so bei den Frauen mit über 30, 35 bis 40. Denen es in ihrem jetzigen Lebensabschnitt so geht wie dem typischen männlichen 20jährigen AFC der kaum eine abbekommt.

Also mal nicht so tun als ob sei das quasi schon nen Selbstläufer als 30jähriger 18jährige klar zu machen. Das kommt immer drauf an würde ich behaupten genau wie mit älteren Frauen. Es ist aber auch Zeitverschwendung darüber nachzudenken. Wenn ich auf 18jährige stehe stehe ich auf 18jährige, da ist es mir egal ob jemand daher kommt und sagt "ja die klarzumachen ist einfach". Selbst wenn es so WÄRE ist mir das total egal. Ich vögel doch letztendlich für mich und keinen anderen.

Glaubst du wirklich eine Frau von 35 hat Interesse an einem 20jährigen? Dass Frauen über 30 überhaupt keiner mehr anspricht, niemand mehr will ist auch nur eine Legende hier im Forum. Mit Rl hat's nix zu tun. Ferner ist ne 30jährige keine alte Omi von 50, sondern immer noch ne junge Frau.

Natürlich wird sich ein 20jähriger wesentlich schwerer mit einer 30jährigen tun, als ein Typ mit 30 bei nem 20jährigrn HB.

Natürlich ist das keine Garantie oder Selbstläufer, aber schwerer als bei Gleichaltrigen ist es gewiss nicht, als dass es eine besondere Strategie bräuchte.

Und wir sprechen hier immer noch von Ü18 und Ü20 nicht von 16jährigen Kindern.

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