Kündigung zum 28.02. am 06.02. erhalten - Datum im Anschreiben verfälscht

20 Beiträge in diesem Thema

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Hallo,


ich habe heute eine betriebsbedingte Kündigung meines AG erhalten. Ist ein kleines Unternehmen.


Zu mir:

- unbefristetes Arbeitsverhältnis

- seit 2 Jahren im Unternehmen

- Kündigungsfrist beträgt 1 Monat


Das Problem: Der AG hat in die Kündigung das Datum vom 31.01. geschrieben , die Kündigung allerdings erst heute am 06.02. geschrieben und vorgelegt.

In der Kündigung steht, dass das Arbeitsverhältnis zum 28.02. gekündigt ist (liegt also nicht in der Kündigungsfrist)


Unten bei "Kündigung erhalten" habe ich unterschrieben, dass ich die Kündigung erhalten habe, jedoch ohne Datum.


Ist die Kündigung rechtens?



Danke und viele Grüße!

bearbeitet von Chabo

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Die Kündigung hätte dir dann am 31.01 vorliegen müssen. Kommt die Kündigung später, wäre dann der 15.03 der nächste Kündigungstermin.

Was heißt erhalten? Hast du die auf Arbeit persönlich überreicht bekommen oder per Post?

bearbeitet von doncarisma

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Ohne Datum vor der Unterschrift könnte es vor Gericht dennoch sehr kritisch werden...

Gibt es denn Zeugen? Zur Not erst mal formales Gespräch mit dem GF führen, ob man das denn "irgendwie" regeln könne.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dies ein erfolgreicher Weg sein kann.

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Tja, wie lautet der Rat an jeden Arbeitnehmer:

Nichts, aber auch gar nichts unterschreiben, wenn es um das Thema Kündigung geht.

Ansonsten empfehle ich bei solchen Touren des Arbeitgebers den direkten Weg zum Arbeitsrechtler ...

Wenn er gut ist, hilft er auch einem bei der Vorbereitung von weiteren Gesprächen mit dem AG - ohn erst einmal selbst in Erscheinung zu treten.

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Was willst du überhaupt erreichen? Ein Monat länger dort arbeiten? Ruf den Chef an und sag du gehst vor Gericht wenn du nicht länger arbeiten kannst. Mit etwas Glück sparst du so den Gang zum Anwalt.

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Ja ich habe die Kündigung persönlich überreicht bekommen, es gibt auch keine Zeugen. Habe im Internet gelesen, dass meine Unterschrift nicht viel Auswirkungen hat, da diese nur aussagt, dass ich die Kündigung erhalten habe.


Es gibt aber noch einen anderen Hintergrund:

Mein Arbeitskollege ist Schwerbehindert und ihm wurde fristgerecht zum 28.02. gekündigt. Da man Schwerbehinderten nicht einfach so kündigen kann und sie einen besonderen Kündigungsschutz haben, hat sich das Integrationsamt eingeschaltet und will gegen die Kündigung vorgehen. Da die gesamte Firma in eine andere Stadt gezogen ist und lediglich ich und mein Schwerbehinderter Arbeitskollege am früheren Standort arbeiten, müsse er mir laut seiner Aussage auch kündigen, damit er meinen Arbeitskollegen problemlos los wird (ziemlich abgefuckt). Er sagte kündigen kann er mir so oder so.


Mein AG hat mir versprochen, dass er mich weiterbeschäftigen möchte und die Kündigung zerissen wird, wenn die Sache erledigt ist. Da ich jetzt auch in eine moralischen Zwickmühle stecke, weiß ich nicht so recht was ich tun soll. Zumal ich mich auch nicht darauf verlassen kann, dass der AG mich weiterbeschäftigen wird. Ich denke ich werde ihn heute noch anrufen und sagen, dass ich was schriftliches haben will, ansonsten gehe ich zum Arbeitsgericht. Die Kosten übernimmt der AG, egal wies es ausgeht oder?


Was ich erreichen möchte? Mehr Zeit haben um mir einen neuen Job zu suchen.

bearbeitet von Chabo

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Wenn du die Kündigung erst am 06.02. errhalten hast, springt doch zumindest eín Monat mehr bei raus.

Denn die gesetzliche Kündigungsfrist bei 2 Jahren Beschäftigungsverhältnis sind 1 Monat - zum Ende des Kalendermonats!

Also wäre regulär der 31.03. dein Letzter.

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Ja ich habe die Kündigung persönlich überreicht bekommen, es gibt auch keine Zeugen. Habe im Internet gelesen, dass meine Unterschrift nicht viel Auswirkungen hat, da diese nur aussagt, dass ich die Kündigung erhalten habe.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, daher ist völlig egal ob du sie unterschreibst. Sie gilt, sobald du sie erhalten hast. Jedoch dürfte der Stichtag fürn Eimer sein.

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Mein AG hat mir versprochen

:mage:

Auf solche Sachen solltest Du Dich nicht einlassen, von wegen nur wegen dem schwerbehinderten Arbeitskollegen. Das scheint mir, ich kenne keinen Beteiligten, aber so, dass du veräppelt wirst. Stelle Dir auch einmal vor, bei solchen Methoden des AG, ob Du dort überhaupt noch bleiben möchtest, nach dem was Dir gerade passiert. Der AG legt seine Verantwortung leicht um und scheint Dich zu "nutzen". (Bauernopfer)

Nun ja, wenn Du Zeit brauchst, dann kläre die Sache handfest und lasse Dich, soweit für Dich wichtig, für den Rest "arbeitsunfähig" schreiben. Letzteres ist eine Sache deiner selbst.

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Tja, wenn man seine Rechte nicht kennt...

Im Falle einer Kündigung gehst du immer direkt und zuerst zum Betriebsrat, falls ein solcher vorhanden ist. War der nicht informiert, ist die Kündigung ungültig. Als nächstes besorgst du dir einen Anwalt, entweder eigenen über Rechtsschutzverischerung oder einen über die Gewerkschaft (falls du Mitglied bist, ist Gewerkschaft besser).

Sieh auf jeden Fall zu, dass du da Widerspruch einlegst. Dabei geht es nicht darum, den Arebitsplatz zu behalten- wenn dein Chef dich raushaben will, dann bist du weg- sondern darum, nochmal richtig Kohle azukassieren. Bist du zwei Wochen länger im Unternehmen, bekommst du zwei Wochen länger Geld und hast auch zwei Wochen länger Zeit, um dir einen neuen Job zu suchen. Im Optimalfall lässt sich bei sowas auchnoch eine ordentliche Abfindung aushandeln.

Edit: @Kosten: Die Kosten für den Prozess vorm Arbeitsgericht übernimmt der Staat. Das Einzige, was du da selber bezahlen musst, ist dein Anwalt, und es ist besser, wenn du einen hast.

bearbeitet von grandmasterkermit
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Da die gesamte Firma in eine andere Stadt gezogen ist und lediglich ich und mein Schwerbehinderter Arbeitskollege am früheren Standort arbeiten, müsse er mir laut seiner Aussage auch kündigen, damit er meinen Arbeitskollegen problemlos los wird (ziemlich abgefuckt). Er sagte kündigen kann er mir so oder so.

Nein, kann er nicht.

Wenn das Unternehmen umzieht, kann er dich nicht einfach, ohne weitere Begründung, kündigen. Solange du den neuen Standort, ohne Probleme erreichen kannst, also weiterhin in der Lage bist, zu arbeiten, ist das kein hinreichender Grund für eine Kündigung.

Um dich raus zu haben, müssen- zusätzlich zum Umzug- noch betriebliche Gründe wie z.B. Personalabbau vorliegen. Bei dem vorliegenden Fall solltest du gute Chancen haben, vorallem weil deine Kündigung nur benutzt wird, um den Kündigungsschutz eines Kollegen zu umgehen.

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Ist ein kleine Internetfirma, ein Betriebsrat ist nicht vorhanden und in einer Gewerkschaft bin ich auch nicht. Das Unternehmen ist seit Jahren überschuldet (Insolvenzverschleppung).

Der neue Standort der Firma ist in einer anderen Stadt, wo ich gestern auch zu besuch war, um mich unter anderem weiterzubilden. Ich soll dann in Zukunft im Homeoffice arbeiten.

Naja wenn ich bis morgen nichts schriftliches bekomme, werde ich Widerspruch einlegen. Zum Arbeitsamt werde ich vorsichtshalber auch gehen.

bearbeitet von Chabo

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Ist ein kleine Internetfirma, ein Betriebsrat ist nicht vorhanden und in einer Gewerkschaft bin ich auch nicht. Das Unternehmen ist seit Jahren überschuldet (Insolvenzverschleppung).

Der neue Standort der Firma ist in einer anderen Stadt, wo ich gestern auch zu besuch war, um mich unter anderem weiterzubilden. Ich soll dann in Zukunft im Homeoffice arbeiten.

Naja wenn ich bis morgen nichts schriftliches bekomme, werde ich Widerspruch einlegen. Zum Arbeitsamt werde ich vorsichtshalber auch gehen.

Doch, kann er. Natürlich nicht aus dem genannten Grund, aber wenn der nur mündlich mitgeteilt wurdr, wovon ich ausgehe, würde das Gespräch halt vor Gericht geleugnet werden und er fliegt dann aus vorgeschobenen betrieblichen Gründen.

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Gast lolo

Beschäftigt dein Arbeitgeber mehr als 10 Leute (Vollzeit) ? Falls nicht gibt es für dich schon aus diesem Grund keinen Kündigungsschutz. Dann könntest du gerichtlich höchstens noch erreichen, dass die Kündigung erst zum fritsgemäßen Termin wirksam wird.

In jedem Fall müsstest du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen, ansonsten wird die Kündigung so wirksam wie sie ausgesprochen wurde (und somit zum falschen Datum).

Die (zu vernachlässsigenden) Verfahrenskosten trägt auch im Arbeitsgerichtsverfahren der Unterliegende. Anwaltskosten muss in erster Inastanz aber jeder selbst bezahlen, egal wie es ausgeht.

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Die (zu vernachlässsigenden) Verfahrenskosten trägt auch im Arbeitsgerichtsverfahren der Unterliegende. Anwaltskosten muss in erster Inastanz aber jeder selbst bezahlen, egal wie es ausgeht.

Arbeitsgericht zahlt immer der Staat. Damit Leute, deren finanzielle Lage durch den Jobverlust kritisch ist, überhaupt die Möglichkeit haben sich vor Gericht zu wehren. Müsste man den Prozess bezahlen, würde keiner klagen. Die einzigen Kosten, die man als Kläger zahlen muss sind der eigene Anwalt.

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Gast lolo

Die (zu vernachlässsigenden) Verfahrenskosten trägt auch im Arbeitsgerichtsverfahren der Unterliegende. Anwaltskosten muss in erster Inastanz aber jeder selbst bezahlen, egal wie es ausgeht.

Arbeitsgericht zahlt immer der Staat......

Die Gerichtsgebühren entfallen nur im Falle einer vergleichsweisen Beilegung des Rechtsstreits (was zugegebenermaßen auch der Regelfall ist).

Wenn allerdings ein Urteil ergeht, zahlt der Unterliegende die (im Arbeitsgerichtsverfahen geringen) Kosten. Der Unterschied ist nur, dass das Gericht keinen Vorschuss vom Kläger verlangt.

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Dein Arbeitgeber plappert Dir einen vor, damit du schön die Frist für Deine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht verpennst. Kann sein, dass er Dich danach einstellen will, natürlich zu ganz miesen Konditionen. Musst Du verstehen, Insolvenz und so... Die Kündigungsschutzklage stelle mal sofort formlos beim Arbeitsgericht. Bis die die Akte überhaupt angelegt haben vergehen ein paar Wochen- zurückziehen kannst Du sie immer noch. Der Anwalt wird nicht vom Staat getragen- Du brauchst aber im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht auch keinen Anwalt. Dort hast Du eh auch Schöffen mit dabei und es läuft dann fast zu 100% auf einen Vergleich hinaus.

Durch das fehlende Datum hast Du leider keinen Nachweis für den Zugang erst im Februar. Zum Arbeitsamt musst du sofort gehen. Dazu bist Du rechtlich verpflichtet.

An Deiner Stelle würde ich das zum Anlass nehmen und mich sofort nach einem anderen Arbeitgeber umsehen. Wie gesagt, Du wirst danach nur noch einen Sklavenlohn haben, wenn überhaupt. Vielleicht zahlt Dir das Arbeitsamt auch noch eine Fortbildung, bei Dir lohnt sich das aus deren Sicht ja noch.

PS: Bei Dir gilt der Grundsatz von Treu und Glauben beim Kündigungsschutz, da Dein Betrieb zu klein ist. Also greifen die allgemeinen Vorschriften des BGB zur Beurteilung.

Lege Klage ein und sprich nicht drüber. Wie gesagt, so schnell wird die ihm nicht zugestellt, soll er sich doch in Sicherheit wiegen.

bearbeitet von Keltica

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Gast Hoodseam

Meines Wissens obliegt dem Arbeitgeber der Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wurde.

Ich würde Dir hier aber dringend empfehlen, juristischen Rat nicht in einem PickUp Forum zu holen. Vor allem nicht bei so einem Thema. Wer vom Thema Ahnung hat, weiss auch, dass er keinen juristischen Rat geben darf.

Ich würde an Deiner Stelle eine Anwaltshotline anrufen. Dann gibst Du vllt. 10-20 EUR aus, hast aber auch eine Aussage, auf die Du bauen kannst.

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