Steuer zahlen beim Nebenjob?

30 Beiträge in diesem Thema

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Hallo miteinander,

ich hoffe mir kann hier jemand mit Wissen in Steuersachen weiterhelfen. Die Sache ist folgende:

Ich bin momentan noch in meiner Ausbildung und bin halt an den Wochenende als Eventfotograf unterwegs. Habe deswegen auch ein Kleingewerbe angemeldet, weil ich als freier Mitarbeiter bei dem Fotoportal angestellt bin. Ist auch alles von meinem Ausbildungsbetrieb abgesegnet, da gibts keine Probleme.

Habe jetzt nur im letzten Jahr teilweise mehr als 400,- € im Monat verdient, aber durchschnittlich habe ich die Grenze nicht überschritten (also Gesamteinnahmen geteilt durch 12 sind weniger als 400€).

Muss ich jetzt nur für die Monate Steuern zahlen, wo ich die 400 € überschritten habe oder für das gesamte Jahr?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Myne

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Ne, ich habe ja noch nebenbei mein Ausbildungsgehalt. Die +/- 400€ beziehen sich einzig auf den Nebenjob.

Gibts da nicht eine Regelung, dass man einen gewissen Betrag nebenher verdienen darf?

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Google mal nach Grundfreibetrag 2013. Wenn ich 400 * 12 nehme, macht das 4800, also bist du locker unter dem Grundfreibetrag (der bei 8Tausend+irgendwas liegt). Sprich, du müsstest eigentlich keine Steuern zahlen. Wie das aber mit Gewerbe ausschaut, da habsch keine Ahnung.

Edit: Wenn das aber ein Nebenjob ist, darfst du bis zu 450 / Monat - soweit ich weiß - steuer- und sozialabgabefrei verdienen.

bearbeitet von waxatum

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Meines Wissens nach wird dein Gesamteinkommen versteuert.

Genau so sieht es aus.

Allerdings ergibt sich dein Einkommen aus selbständiger Arbeit aus allen Einnahmen, abzüglich abziehbarer Ausgaben, Sonderausgaben, Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen und, soweit abziehbar, abzüglich außergewöhnlicher Belastungen.

Deine fällige Einkommsteuer wird dann aus Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit + Einkommen aus selbständiger Arbeit

errechnet.

Die hier erwähnten 450€ beziehen sich auf Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

bearbeitet von Herr von Bödefeld

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Selbst wenn ich in ein oder zwei Monaten über die 450€ kam? Liege ja im Schnitt drunter.

Also mein Ausbildungsgehalt beträgt momentan noch 668€ netto. Liege demnach ja unter der Grenze vom Grundsteuerfreibetrag

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Selbst wenn ich in ein oder zwei Monaten über die 450€ kam? Liege ja im Schnitt drunter.

Also mein Ausbildungsgehalt beträgt momentan noch 668€ netto. Liege demnach ja unter der Grenze vom Grundsteuerfreibetrag

Es wird das Jahreseinkommen versteuert. D.h. wenn noch Abgaben fällig wären, müsstet du sie nachzahlen. Wenn du aber 10 Monate arbeitest und zwei arbeitslos wärst, als Beispiel, würdest du auch eine entsprechend Rückzahlung bekommen.

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Das Jahreseinkommen ergibt sich aus allen EInkommen, also sowohl aus Deinen 668 € netto (hier ist der Bruttolohn anzurechnen) plus den 400 irgendwas € pro Monat.

Beispiel:

- Du verdienst 1000 € brutto als Azubi (wir nehmen mal an, Du bekommst 12 Monatsgehälter)

- Du verdienst 400 € nebenher (im Schnitt - das Finanzamt interessiert nicht, ob du in einem Monat 3.000 oder 100 € verdienst, es zählt die Summe am Jahresende)

macht im Schnit also 1400 * 12 = 16.800 €

Davon gehen ab: Werbungskosten, usw. - keine Ahnung wieviel das bei dir ist, nehmen wir mal 1.000 € an (kann auch mehr sein), bleiben 15.800 € zu versteuern.

Das ergibt (alleinstehend angenommen) eine Steuer- und Solibelastung von 1.626,81 € für diese 15.800 € - https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

Jetzt hast Du ja eventuell schon als Azubi EK-Steuer vorausbezahlt (einfach einen Blick auf die Lohnabrechnung werfen, da stehts drauf), nehmen wir mal an im Jahr 300 €.

Also müsstest Du 1.300 € nachzahlen.

Es ist also sinnvoll, seine Werbungskosten richtig und vollständig anzugeben, beispielsweise Fahrtkosten zu den unterschiedlichen Arbeitsplätzen, Verischerungsbeiträge, usw.

Und natürlich kannst Du Deine gesamte Fotoausrüstung, USB-STicks, Laptop, usw. bei Deinem Kleingewerbe als gewinnmindernd angeben, genauso 0,3 € pro km für die Fahrten zu den Events - hier gibt es einige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Die genannten 400 / 450 € sind die so genannten Minijobs - das hat mit deinem Kleingewerbe nichts, aber auch gar nichts zu tun. Hier wird die Steuer und Sozialabgaben vom Arbeitgeber pauschaliert abgeführt und deshalb muss der Arbeitnehmer hier nichts nachversteuern.

bearbeitet von rocsta
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Gast Hoodseam

Ich bin momentan noch in meiner Ausbildung und bin halt an den Wochenende als Eventfotograf unterwegs. Habe deswegen auch ein Kleingewerbe angemeldet, weil ich als freier Mitarbeiter bei dem Fotoportal angestellt bin. Ist auch alles von meinem Ausbildungsbetrieb abgesegnet, da gibts keine Probleme.

Dir ist schon klar, dass Du ne Steuererklärung mit Anlage G abgeben musst und da ne Einnahmen-Überschuss Rechnung dabei sein muss? Hört sich irgendwie so an, als ob Du da noch ganz unwissend unterwegs bist.

Wenn Du Dich mit dem Thema beschäftigst, erübrigt sich Deine Frage irgendwie...

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Ich bin momentan noch in meiner Ausbildung und bin halt an den Wochenende als Eventfotograf unterwegs. Habe deswegen auch ein Kleingewerbe angemeldet, weil ich als freier Mitarbeiter bei dem Fotoportal angestellt bin. Ist auch alles von meinem Ausbildungsbetrieb abgesegnet, da gibts keine Probleme.

Dir ist schon klar, dass Du ne Steuererklärung mit Anlage G abgeben musst und da ne Einnahmen-Überschuss Rechnung dabei sein muss? Hört sich irgendwie so an, als ob Du da noch ganz unwissend unterwegs bist.

Ich glaube nicht, dass ihm das klar ist. Es wäre auch der Hinweis sinnvoll, dass er mit seinem Kleingewerbe nicht über die Grenze des § 25a (?) kommen darf, dass er keine Umsatzsteuer ausweisen darf, usw.

Das sollte er sich aber ergooglen oder ein Seminar bei der IHK o.ä. besuchen ...

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Gast Hoodseam

Ich glaube auch nicht, dass ihm das klar ist ;-).

Umsatzsteuer wird er wissen. Sonst würde er das nicht über Kleinunternehmen laufen lassen. Ist natürlich unklug, weil sein Kunde wahrscheinlich ziehen darf. Er selbst dann aber Umsatzsteuer nicht zurück bekommt.

Er darf übrigens drüber kommen. Dann wird das Finanzamt für das Folgejahr ihn dazu verdonnern, dass er ab jetzt ausweisen muss. §19 Abs. 1 UStG ist so die Richtung...

Da hat jemand ein Gewerbe angemeldet, weil das Fotoportal das fordert. Ohne jeden Plan. Aber den bekommt er schon, wenn das Finanzamt erstmal Unterlagen fordert. Wundert mich aber sowieso, dass das Portal so vorgeht. Schreit doch nach klassischer Scheinselbstständigkeit.

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Schon, wenn der Auftraggeber / das Portal ihm jedoch in einem Nebensatz erfragt/mitteilt, dass er ja sicherlich auch für andere Kunden arbeiten würde (= um der Unterstellung einer Scheinselbstständigkeit für ihn auszuweichen), hat sich das aus Sicht des Auftraggebers erstmal erledigt. Vollkommen Banane, aber des öfteren schon gehört oder selbst gesehen.

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Hallo miteinander,

ich hoffe mir kann hier jemand mit Wissen in Steuersachen weiterhelfen. Die Sache ist folgende:

Ich bin momentan noch in meiner Ausbildung und bin halt an den Wochenende als Eventfotograf unterwegs. Habe deswegen auch ein Kleingewerbe angemeldet, weil ich als freier Mitarbeiter bei dem Fotoportal angestellt bin. Ist auch alles von meinem Ausbildungsbetrieb abgesegnet, da gibts keine Probleme.

Habe jetzt nur im letzten Jahr teilweise mehr als 400,- € im Monat verdient, aber durchschnittlich habe ich die Grenze nicht überschritten (also Gesamteinnahmen geteilt durch 12 sind weniger als 400€).

Muss ich jetzt nur für die Monate Steuern zahlen, wo ich die 400 € überschritten habe oder für das gesamte Jahr?

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Myne

Da ich auch als Fotograf/ Fotokünstler nebenher ( freiberuflich ) selbstständig bin, hier ein paar Tipps von mir:

- Sammeln, Sammeln, nochmals sammeln. heißt, sammle alles, was geht -> Kontakte, Kunden, Kaufbelege, welche mit der tätigkeit zu tun hat und darum Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen vermindert

- achte auf beim Technikkauf auf die Technik. Heißt, kauf nur da, was unbedingt nötig ist bzw. Dir fehlt. Kauf hochwertig. Aber übertreibe es nicht. sprich, ein DSLR im mittleren Bereich ist super. ein Einsteiger-DSLr eher nicht und eine Vollformat ist auch nicht unbedingt nötig.

- Sehr gute Objektive sind wichtiger als sehr gute Bodys

- eigne Dir einfache Buchführung ( Gewinn/ Verlustrechnung) an. Hier hilft Dir ein Kassenbuch aus dem Schreibwarenhandel. Kostet um die 10 Euro.

- mach eine ordentliche Buchführung. Sprich, jede Quittung/ Rechnung von gekauften sachen bekommt eine fortlaufende Nummer. alles zusammen kommt in einen Ausgabe-Hefter. Jeder Auftrag, verkauf, usw. bekommt eine fortlaufende Nummer. Alles zusammen kommt in einen Einnahmen Hefter.

Am Jahresende rechnest Du alles gegen.

- Erstelle ein ein Blatt, woraus ersichtlich ist, wie Du mit Deinem wagen unterwegs warst.

Bei mir als GogoTänzer ( mit eigener agentur) sah das so aus:

Um Kunden zu zu bekommen:

xoohzz5c.jpg

Für den Auftrag selbst:

82r2njua.jpg

MERKE: Gib Alles an, was Dein zu versteuerndes Einkommen/ Umsatz mindern kann. Oder zahlst du gern steuern? Achte aber auch darauf, daß deine Verluste ( ausgaben) nicht zu stark sind.

Ein guter Unternehmer wirtschaftet so, daß er möglichst wenig Steuern zahlt und aber natürlich auch keinen großen verlust macht.

Ich bin momentan noch in meiner Ausbildung und bin halt an den Wochenende als Eventfotograf unterwegs. Habe deswegen auch ein Kleingewerbe angemeldet, weil ich als freier Mitarbeiter bei dem Fotoportal angestellt bin. Ist auch alles von meinem Ausbildungsbetrieb abgesegnet, da gibts keine Probleme.

Dir ist schon klar, dass Du ne Steuererklärung mit Anlage G abgeben musst und da ne Einnahmen-Überschuss Rechnung dabei sein muss? Hört sich irgendwie so an, als ob Du da noch ganz unwissend unterwegs bist.

Ich denke mal, mit meiner recht genauen Erklärung müßte dies mit den E/Ü rechnung geklärt sein.

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Ein guter Unternehmer wirtschaftet so, daß er möglichst wenig Steuern zahlt und aber natürlich auch keinen großen verlust macht.

Bitte? Möglichst wenig Steuern zu zahlen ist doch kein Ziel für sich. Das eigentliche Ziel eines gut wirtschaftenden Unternehmers ist es doch, den Gewinn zu maximieren. Die zu zahlenden Steuern zu minimieren macht nur unter diesem Aspekt sind, weil jede vermeidbare Steuerzahlung natürlich den Gewinn schmälert.

Dein Satz liest sich aber so, als würde ein Unternehmer lieber auf einen höheren Nettogewinn verzichten, wenn er dafür mehr Steuern zahlen müsste. Und das wäre, gelinde gesagt, kompletter Blödsinn. Wenn er am Ende mehr Geld in der Tasche hat, interessiert es doch keinen Unternehmer, wenn davon auch der Staat profitiert hat.

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Gast Hoodseam

Ich bin momentan noch in meiner Ausbildung und bin halt an den Wochenende als Eventfotograf unterwegs. Habe deswegen auch ein Kleingewerbe angemeldet, weil ich als freier Mitarbeiter bei dem Fotoportal angestellt bin. Ist auch alles von meinem Ausbildungsbetrieb abgesegnet, da gibts keine Probleme.

Dir ist schon klar, dass Du ne Steuererklärung mit Anlage G abgeben musst und da ne Einnahmen-Überschuss Rechnung dabei sein muss? Hört sich irgendwie so an, als ob Du da noch ganz unwissend unterwegs bist.

Ich denke mal, mit meiner recht genauen Erklärung müßte dies mit den E/Ü rechnung geklärt sein.

Nö.

- Abschreibungen

- Privatanteil Bewirtungskosten

(...locker weitere 30 Punkte, die der TE intuitiv falsch machen wird)

Und dann wird er einen Haufen Geld verschenken, weil er vorher privat genutzte Gegenstände nicht ins Unternehmen einbringt und auch keine Ahnung hat, wie er sie bewerten soll.

IST oder SOLL Versteuerung. Vorsteuerabzug. Wann wähle ich was und welche Vor- und Nachteile bringt es mir.

Das hat schon einen Grund, warum Buchhalter ein Beruf ist und der darf auch nicht alles machen.

Wenn ich davon keine Ahnung hätte, würde ich die erste Buchhaltung / Ablage mit einem freien Buchhalter zusammen aufbauen und mir alles zeigen lassen. Dann den ersten Abschluss gemeinsam machen. Und im Folgejahr sollte ich dann schon so erfolgreich sein, dass ich max. noch die Ablage mache und den Rest machen lasse.

Im Ernst: Ich hatte das in der Ausbildung. Ich hab den Kram noch mal studiert. Und wir buchen uns auch immer mal wieder Quatsch in die Buchhaltung, die der Steuerberater dann beim Jahresabschluss korrigieren muss. Und buchen tut bei uns ein gelernter Buchhalter. Weil wir irgendeine Änderung nicht mitbekommen haben.

Seit Neustem machen wir mehr mit Export. Ich finde ja Lohnbuchhaltung schon spannend. Aber Export in Drittländer ist zum Kotzen. Vor allem wenn dann Sonderfälle kommen.

Ist nicht so kompliziert. Kann man nach Anleitung viel selbst machen.

Aber wie der TE da ran geht ist schon naiv.

Das fängt damit an, dass er kein Gewerbe angemeldet hat. Das Gewerbeamt ist angepisst. Das Finanzamt ist angepisst. Erste bauen daraus ne Ordnungswidrigkeit im gewerblichen Bereich. Letztere unterstellen schnell mal Steuerhinterziehung und machen ein Steuerstrafverfahren auf. Dann gibt es noch als Fotograf die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. Die bekommen davon auch nichts mit (weil nicht angemeldet) und wittern Hinterziehung von Beiträgen.

Da habe ich mit gleich richtig Ärger mit 4 Stellen eingefangen. Naiv. Mehr kann man dazu nicht sagen.

bearbeitet von Hoodseam

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Ich bin momentan noch in meiner Ausbildung und bin halt an den Wochenende als Eventfotograf unterwegs. Habe deswegen auch ein Kleingewerbe angemeldet, weil ich als freier Mitarbeiter bei dem Fotoportal angestellt bin. Ist auch alles von meinem Ausbildungsbetrieb abgesegnet, da gibts keine Probleme.

Dir ist schon klar, dass Du ne Steuererklärung mit Anlage G abgeben musst und da ne Einnahmen-Überschuss Rechnung dabei sein muss? Hört sich irgendwie so an, als ob Du da noch ganz unwissend unterwegs bist.

Ich denke mal, mit meiner recht genauen Erklärung müßte dies mit den E/Ü rechnung geklärt sein.

Nö.

- Abschreibungen

- Privatanteil Bewirtungskosten

(...locker weitere 30 Punkte, die der TE intuitiv falsch machen wird)

Und dann wird er einen Haufen Geld verschenken, weil er vorher privat genutzte Gegenstände nicht ins Unternehmen einbringt und auch keine Ahnung hat, wie er sie bewerten soll.

IST oder SOLL Versteuerung. Vorsteuerabzug. Wann wähle ich was und welche Vor- und Nachteile bringt es mir.

Wenn Theoretiker den Praktikern die Welt erklären ...

Abschreibungen, Soll-Besteuerung .... 450€ im Monat ... noch alles klar bei dir?

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Gast Hoodseam

Wenn Theoretiker den Praktikern die Welt erklären ...

Abschreibungen, Soll-Besteuerung .... 450€ im Monat ... noch alles klar bei dir?

Gehört halt eben zu EüR dazu, dass ich nicht die Rechnung, sondern je nach Wirtschaftsgut den AfA Betrag buchen muss. Steht in einer jeder 0815 Zusammenfassung der EüR und wenn ich das so mache wie hier beschrieben, verliere ich entweder Geld oder hinterziehe Steuern.

Das ist einfach strafrechtlich super problematisch und das Finanzamt versteht da überhaupt keinen Spaß. Wirklich nicht. Also Praktiker aus der Praxis. Ganz böse Kiste. Was Tom hier beschreibt ist falsch. Sicherer Weg in ein Steuerstrafverfahren. Und so offensichtlich, dass es jeder Finanzbeamte in der EüR sieht, der da nur etwas genauer hin schaut.

Und damit das nicht in einer Katastrophe endet, DARF Tom keine Ratschläge als Lokfahrer und Hobbyfotograf zur Buchhaltung und Steuererklärung geben. Wenn er es schon tut (was ja nett gemeint ist) dann sollte man dahinter auch einen Satz schreiben, dass das nicht ganz stimmt.

Sonst nimmt das noch jemand als Vorlage und wundert sich später.

bearbeitet von Hoodseam

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Jo, Steuerrecht kann ne recht heiße Geschichte sein. Hast du keinen Steuerberater oder Freiberufler im Bekanntenkreis der dir Tips geben kann?

Ich kenne es so, bezogen auf einen Studenten der nebenher Freiberuflich arbeitet:

1. Bis 17.500€ braucht man keine Einkommenssteuer oder andere Steuer zahlen (da weniger Geld nicht zum Leben reicht)

2. Trifft dies zu darf man Rechnungen ohne Mwst. schreiben. Auf der Rechnung muss aber stehen dass der Rechnungsbetrag Bruttobetrag ist, da keine Mwst berechnet wird. (Kleiner Satz unter die Rechnungssumme)

3. Die Jahreseinnahmen bei der Steuererklärung in Anlage S eintragen (Selbstständige Arbeit), ansonsten ganz viele 0 schreiben und fertig.

Aber Achtung:

1. Was du durch deine Einkünfte durch die Ausbildung beachten musst weiß ich nicht.

2. Als Fotograf muss man soweit ich weiß in irgend eine Kasse/Genossenschaft oder was auch immer einzahlen.

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Also da das Thema hier gerade wieder hochkommt, anbei erstmal meine Rechnung, die ich immer schreibe wenn ich für das Portal meine Bilder abrechne

Rechnung (bei Nachfrage)

Ein Bekannter, der seine Ausbildung im Steuerbüro macht, meinte dass ich keine Steuern zahlen müsste. Habe ja noch nie eine Steuererklärung geschrieben und mit dem geringen Nebenverdienst, der ja unter 400€ liegt würde ich nicht über die Grenze kommen ab der man Steuern zahlen müsste.

Hatte aber trotzdem vor, in nächster Zeit mal einen Termin beim Finanzamt zu machen um dann ganz sicher zu gehen.

So naiv, wie ich hier von vielen beschrieben werde, bin ich nun auch nicht ;-)

Trotzdem danke für die zahlreiche Hilfe hier!

bearbeitet von Myne
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So naiv, wie ich hier von vielen beschrieben werde, bin ich nun auch nicht ;-)

Naja, ein bißchen schon mit deinen klatschblauen Schuhen und 38,- für ne Nacht Arbeit.

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Hä, was für Schuhe?

Die 38€ laufen nachher auf 2 Stunden Arbeit hinaus. Gibt ja natürlich nicht Abende an denen ich mehr verdiene.

Dazu Freigetränke, selber Party machen und nette Mädels kennenlernen. Ich mache das nicht nur wegen dem Geld.

bearbeitet von Myne

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Hä, was für Schuhe?

Bei irgend nem Bilderdienst hochgeladen.

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