Anzeige wegen Beleidigung auf Sexueller Grundlage

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Ich gebe Dir ein Beispiel aus Deinem letzten Beitrag: Die Beschuldigtenbelehrung - egal im deutschen oder in einem US-amerikanischen Rechtssystem - mit dem Ermittlungsauftrag von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie deren materiellrechtlichen Bindungen gleichzusetzen, ist ein Fehler.

§ 160 II StPO:

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

Der Ermittlungsauftrag der Polizei ergibt sich in erster Linie aus §§ 161 i.V.m 163 StPO. Erforschung von Straftaten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Mit anderen Worten, unvoreingenommene Warheitsfindung. Auch zu Gunsten des Beschuldigten.

Ansonsten: Den Unterschied zwischen Schweigen und Teilschweigen müsste man schon nennen, um jemandem in dem Zusammenhang hier vernünftige Hinweise zu geben. Dass man ohne Akteneinsicht - die kriegt ein Verteidiger, aber nicht ein Beschuldigter - nicht vernünftig beurteilen kann, ob eine Aussage sinnvoll ist oder nicht, liegt auch auf der Hand. Das gilt erst recht bei einem Tatvorwurf, der - wie hier - irgendwo zwischen Privatklagedelikt und versuchter sexueller Nötigung ohne freiwilligen strafbefreienden Rücktritt (mit den jeweiligen Konsequenzen auch für die eigene Verteidigung) schwankt.

Bevor wir jetzt weiter drüber philosophieren - welchen juristischen Beruf übst Du aus?

Ich kann dir insoweit zustimmen, dass wir überhaupt nicht genau wissen, worum es beim TE eigentlich geht. Vermutlich ist nicht mal der Vollrausch gänzlich auszuschließen ;)

Auch das partielle Schweigen kann aufgrund der späteren Beweiswürdigung natürlich nach hinten losgehen.

Können wir uns daher auf folgende Aussage einigen: Wer unschuldig ist und Entlastendes zu seinem Fall vorbringen kann, z.B. durch Benennung von Alibi oder Zeugen, kann die Polizei als Werkzeug zur Feststellung seiner Unschuld einsetzen. Sieht man ja auch daran, dass im Rahmen der Ermittlungen regelmäßig Anzeigen gegen den Anzeigeerstatter wegen falscher Verdächtigung durch die Polizei eingeleitet werden.

Welchen juristischen Beruf ich ausübe tut nichts zur Sache. Ich könnte dir hier schließlich auch erzählen, ich sei Richter beim BGH.

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(...)

Welchen juristischen Beruf ich ausübe tut nichts zur Sache. Ich könnte dir hier schließlich auch erzählen, ich sei Richter beim BGH.

Wärst Du einer, hättest Du vermutlich nicht geschrieben, was ich kritisiert habe. Ich nehme Deine Antwort dann als Hinweis darauf, dass Du keinen juristischen Beruf ausübst - dann war der Hinweis auf Hobbyjuristen suboptimal, vor allem, weil Deine Vorschläge an den TE voreilig und mindestens risikoreich waren.

Die Polizei als Werkzeug einzusetzen ist in der Theorie ein guter Tipp, praktisch dürfte aber der durchschnittliche Beschuldigte dazu alleine nicht in der Lage sein. Schon deshalb, weil er die Sache gar nicht überblickt und wahrscheinlich mit Vernehmungssituationen ziemlich wenig Erfahrung hat.

bearbeitet von Geschmunzelt

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Wärst Du einer, hättest Du vermutlich nicht geschrieben, was ich kritisiert habe. Ich nehme Deine Antwort dann als Hinweis darauf, dass Du keinen juristischen Beruf ausübst

Damit liegst du falsch.

Im übrigen will ich nicht wissen, was du beruflich machst. Ist im Internet einfach nicht nachprüfbar. Ich bewerte dich anhand deiner Aussagen. Und die lassen mich zu dem Schluss kommen, dass du zwar ein rechtlich fundiertes Wissen besitzt, aufgrund deiner Paranoia bzgl. polizeilicher Ermittlungen allerdings wenig praktische Erfahrung auf diesem Gebiet hast.

Belassen wir es einfach dabei, dass wir unterschiedlicher Meinung sind. Ich habe meine Meinung dargelegt und begründet, entscheiden kann jeder selber, was er tun möchte. Die Polizei wird's im Übrigen in den meisten Fällen freuen, wenn der Beschuldigte keine Angaben macht. Spart Zeit und Ermittlungsaufwand ;)

bearbeitet von ChiefRocker

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In den USA trifft das vermutlich absolut zu.

Das deutsche Rechtssystem ist mit dem nordamerikanischen allerdings nicht zu vergleichen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hierzulande zielt auf Wahrheitsfindung ab, in den USA ist es eher ne Inquisition.

Wir sind Menschen. Menschen agieren psychologisch, ein Beispiel zur reinen Einführung ist hier das Stanford Prison Experiment.

In den USA ist ja sogar eine dumme Idee, mit dem DA zu reden und 80% aller Convictions finden statt, weil der Angeklagte mit einem Deal eingeschüchtert wird. Das ist aber gar nicht unbedingt das Thema.

Die Frage ist, kannst du etwas gewinnen, wenn du zur Polizei gehst? Eine Einstellung des Verfahrens? Das kann man bei der Staatsanwaltschaft noch erledigen und kann direkt Akteneinsicht kriegen, bzw. der eigene Verteidiger. Zudem kann es sein, dass direkt vorher eingestellt wird.

In dem Video, ab dem Zeitpunkt, ging es nicht um Rechtssysteme, sondern um Menschen. Polizisten sind Menschen und verhalten sich wie Menschen. Im Durchschnitt kann man auch gut psychologische Wahrscheinlichkeiten angeben, die bei Polizisten statistisch wahrscheinlicher sind.

Die reine ANnahme, dass ein Gesetz, ohne das soziale Umfeld, so umgesetzt wird, ist für mich eher naiv. Aus meinem Feld, der Psychologie, weiss ich dass in fast allen Untersuchungen seit den 70ern der durchschnittliche Polizist konservativer, skeptischer und zynischer werden. Polizisten neigen eher als der Rest der Bevölkerung, warum wissen wir nicht, zu misstrauischem Verhalten und "Doing things by the book."

Die Klassiker der "Police Personality" wie wir sie kennen sind: Authoritarianism, suspicion, hostility, insecurity, conservatism and cynicism.

Und aus diesem Grund, nicht wegen dem reinen Rechtssystem, halte ich nichts davon, mich gegenüber ihnen zu rechtfertigen, da ich kein Profi im Umgang mit der Polizei bin, mein Anwalt allerdings schon. Genauso ist der Staatsanwalt in unseren Landen zumindest, eher selten von dieser Problematik betroffen.

Und das ist meine Domäne eben, die Psychologie. Und in einem Land, das einen so hohen Unsicherheitsvermeidungswert hat wie Deutschland, haben die Klassiker der P-Personality nochmal sehr hohe Auswirkungen.

Und deswegen rate ich in so einem Fall, nichts zu tun und einen Anwalt hinzuziehen.

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Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Brief von der Polizei bekommen.

Vorladung als Beschuldigter

Tatvorwurf : Beleidigung auf sexueller Grundlage.

Es ist lt. Polizei nach einem Diskobesuch am 01.12.13 passiert auf dem Weg nachhause.

Die Geschichte :

Ich War auf dem weg nach der Diskothek Richtung daheim.

Da habe ich ein Mädchen (sehr leicht angezogen) gehen sehen und bin etwas neben ihr gelaufen und habe ihr meine

Jacke über die Schulter geworfen. Sie hat auch dankend angenommen und wir liefen langsam Richtung nach Hause und haben etwas gequatscht.

Sie wollte bei einem Kumpel übernachten und ich habe sie noch gefragt ob sie mit zu mir will. (hatte aber echt nichts böses im Sinn.) Dann wollte ich mich verabschieden und habe sie geküsst und sie hat auch mitgemacht. Aber kein Makeout.

Habe nochmal gefragt ob sie wirklich nicht mitkommen will und sie meinte nein, besser sie schläft beim Kumpel.

Ich habe sie noch zur tür gebracht und bin gegangen.

Ich habe am 09.ten die Vorladung.

Was mache ich jetzt am Besten ?

Bleib ruhig!

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Geh zur Polizei und mach Deine Aussage. Du brauchst dafür erstmal keinen Anwalt.

Ich selbst hatte schon 3 Anzeigen gegen mich.

Wegen Morddrohung ( hatte ich tatsächlich gemacht ), wegen Fremdenfeindlichkeit und Nötigung bzw. Beleidigung ( stimmte teilweise ), wegen Nötigung und Bedrohung ( stimmte auch ).

Jedes Mal habe ich mich selbst bei der Polizei gerechtfertigt. Und zwar ohne Anwalt. Keine einzige Anzeige kam durch.

Wichtig:

- hat sie Zeugen? Wenn nicht oder Du hast auch Zeigen, dann sieht es gut für Dich aus. Denn dann steht Aussage gegen Aussage.

- Hast Du nen Alibi? Notfalls, nen Erfundenes bzw. ein Gefaktes ( hat mir damals bei dem Vorwurf ( wegen Fremdenfeindlichkeit geholfen).

- Lass Dich von den Polizisten nicht verunsichern!

- Du musst bei der Polizei im Gegensatz zum Gericht nicht die Wahrheit erzählen.

Aus diesem Grund, erzähl die Story wie Du sie auch uns erzählt hast. Lass aber unbedingt das Küssen und Fummeln weg bzw. streite es ab!

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Als Beschuldigter musst du NIE die Wahrheit erzählen. Du kannst eine Ausserirdischenstory bringen, oder rechtsdrehene Antizyklonen verantwortlich machen. Egal.

Und Tom, dein Beitrag war vollkommen unnötig. Da steht Quatsch drin und hilft nicht. Leute die sich auskennen haben schon Tipps gegeben. Da muss jetzt keiner mehr was über deine typische Dorf-Ronny-Vergangenheit wissen.

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Ach ja?!?

Die Leute hier raten im bis auf ganz wenige Ausnahmen zu nen teuren Anwalt für ne Sache, wofür man keinen Anwalt brauch.

Zum zum Thema deren und meiner Kompetenz...

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Ne. Die Leute sagen, er soll nichts aussagen. Das ist der Königsweg.

Falsch!

Denn, wer nichts aussagt, macht sich schon verdächtig.

Denn hätte Derjenige nix zu befürchten bzw. nichts zu verschweigen bzw. nichts zu verbergen, so würde er ne Aussage machen.

Da er jedoch keine Aussage macht, hat er was zu verbergen bzw. scheint an der Beschuldigung was dran zu sein.

Wie ich zu dieser Ansicht komme? Mein Opa war Polizist und hatte genau diesen Gedankengang.

Edit: Denn sagt der Te nichts aus, so steht ihre Aussage gegen Nichts. Also 1:0

Sagt er jedoch was aus, selbst wenn es gelogen ist um ihn besser dastehen zu lassen, dann steht es Aussage von ihr gegen Aussage von ihm. Also 1:1.

Ach so, hatte bei meinen 1.Post zu diesem Thema was vergessen-> Te, mach bei der Polizei gleichzeitig ne Gegenanzeige wegen Verleumdung gegen das Mädel.

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Ne. Die Leute sagen, er soll nichts aussagen. Das ist der Königsweg.

Falsch!

Denn, wer nichts aussagt, macht sich schon verdächtig.

Denn hätte Derjenige nix zu befürchten bzw. nichts zu verschweigen bzw. nichts zu verbergen, so würde er ne Aussage machen.

Da er jedoch keine Aussage macht, hat er was zu verbergen bzw. scheint an der Beschuldigung was dran zu sein.

Wie ich zu dieser Ansicht komme? Mein Opa war Polizist und hatte genau diesen Gedankengang.

Ja Weltklasse. Bitte alle Fachleute auf Seite, Tom´s Opa regelt das. Am besten nimmste den mit zum Termin. Der erklärt dann mal allen, wie der Hase läuft.

  • TOP 2

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Edit: Denn sagt der Te nichts aus, so steht ihre Aussage gegen Nichts. Also 1:0

Sagt er jedoch was aus, selbst wenn es gelogen ist um ihn besser dastehen zu lassen, dann steht es Aussage von ihr gegen Aussage von ihm. Also 1:1.

jetzt weiß ich auch, warum sich viele Menschen scheinbar selbst einbuchten.

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Edit: Denn sagt der Te nichts aus, so steht ihre Aussage gegen Nichts. Also 1:0

Sagt er jedoch was aus, selbst wenn es gelogen ist um ihn besser dastehen zu lassen, dann steht es Aussage von ihr gegen Aussage von ihm. Also 1:1.

jetzt weiß ich auch, warum sich viele Menschen scheinbar selbst einbuchten.

Ich frag mich auch immer woher diese Floskel "Aussage gegen Aussage" herkommt. Als wäre das per se die Pattsituation, die eine Verurteilung nicht möglich macht.

Bin von nem ehemaligen Kumpel mal verklagt worden, weil ich ihn nicht mit nem Freund von ihm granatenvoll nach Hause fahren lassen wollte. In der weiterne Diskussion hat er sich auf die Fresse gelegt, Zähne verloren und wollte von mir später 12.000 Euro Behandlungskosten und Schmerzensgeld haben, weil ich ihn angeblich geschubst hätte. Die waren vor Gericht zu zweit, ich alleine. Hab das Ding in zwei Instanzen beide mal klar gewonnen. Nicht aus Mangel an Beweisen, sondern wege überzeugter Unschuld.

Die Zahl der Aussagenden , hat nicht zwangsläufig eine Bedeutung.

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Da er jedoch keine Aussage macht, hat er was zu verbergen bzw. scheint an der Beschuldigung was dran zu sein.

Wie ich zu dieser Ansicht komme? Mein Opa war Polizist und hatte genau diesen Gedankengang.

Nix gegen deinen Opa - aber solche Logiken sind ein Grund, warum geraten wird, bei der Polizei keine Aussagen zu machen.

Schau:

Das dich jemand beschuldigt, bedeutet nicht, dass du Schuld bist. Darum musst du dich auch nicht verteidigen. Komplizierter ist es nicht.

Da gibts kein 1:0. Gibt aber Leute, die so denken. Und mit denen zu reden, ist nicht so ratsam. Kommt vor, dass der dann was anders versteht, als du gemeint hast - und er das dann vor Gericht so wiedergibt. Sowas ist nicht so gut.

Gibt aber auch witzige Polizisten. Hab mal einen Anruf bekommen, und jemand meldet sich etwas aufgeregt als Kripo, fängt an mich über mein Auto auszufragen, bei dem angeblich vorne ein anderes Nummernschild dran wäre - und erzählt dann irgendwas von wegen Straftat und Terrorismus.

Hat eine Zeit gedauert, bis ich ihm geglaubt hab, dass er wirklich von der Kripo ist.

Hab dann auf dem Parkplatz nachgeschaut - und es fehlte wirklich vorne das Nummernschild. Ich gleich ins Präsidium und der Typ zeigt mir ein völlig abgewetztes Nummernschild aus einer anderen Stadt, das an meinem Wagen montiert war. Er hatte auch Fotos davon.

Ich gucke ungläubig - und er fängt an: "Ich bin ja so froh, dass sie gekommen sind. Ich hab die Zuständigkeit gerade erst übernommen. Wissen Sie, das ist noch aus der Zeit der RAF. Die haben damals verschiedene Nummernschilder an ihre Autos gemacht, wenn sie Anschläge geplant haben. Da müssen wir ermitteln, ob Sie verdächtig sind." Er hat dann Kaffee und Kekse angeboten. War ganz OK.

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Der Bruder meiner Mutter hat eine Schester, dessen Ehemann einen Freund hat wo dessen Cousine mit einem Verheiratet ist, der auch Polizist ist: Und dessen Kollege hat mal gesagt: Die ganz harten sagen kein Wort. Was die Bullen persönlich davon halten ist scheißegal - beweisbar muss es sein.

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Als Beschuldigter musst du NIE die Wahrheit erzählen. Du kannst eine Ausserirdischenstory bringen, oder rechtsdrehene Antizyklonen verantwortlich machen. Egal.

Das ist wichtig. Als Beschuldigter (Und nur als Beschuldigter) hast du das Recht straffrei zu lügen. Die Staatsanwaltschaft MUSS Beweise vorlegen, du kannst nicht auf Verdacht verurteilt werden. Nichts zu sagen ist auch nicht immer richtig. Ein Anwalt wird das mit dir durch gehen und mit dir besprechen was du aussagen sollst. Wie hier schon erwähnt wurde ich auch eine Teilaussage okay, dass wird dir dein Anwalt sagen. Wenn ich du wäre würde ich einen einschalten. Lieber einmal 500 Euro zahlen als nacher um einiges mehr.

Denn, wer nichts aussagt, macht sich schon verdächtig.

Verdächtig zu sein ist im übrigen kein Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft muss den Verdacht beweisen können.

bearbeitet von AFC4live

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