Anzeige wegen Beleidigung auf Sexueller Grundlage

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Ich verstehe diese Geschichte nicht so ganz.

Also du siehst ein Mädel, dass du nciht kennst, sie ist nachts alleine unterwegs und du näherst dich ihr und läufst erst mal ''einbisschen neben ihr her''? Fände ich, wenn ich das Mädel wäre schon gruselig, wenn da aus dem Nichts so ein Typ auftaucht und bewusst neben mir herläuft und anfängt mich vollzulabbern...

wie angetrunken warst du?

Hallo Katze,

Ja, ich wollte nur nett sein, da es sehr kalt war und sie kaum was an hatte.

Wir hatten die gleiche Laufrichtung und mehr war da nicht ausser der Kuss.

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Jeder der in Deutschland lebt sollte sich dieses Video zumindestens einmal ansehen.

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Also.... dann frage ich eben nochmal:

Woher, kennt das Mädel deinen Namen ?

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Aufgrund wessen nun die Anzeige genau? Tatbestand der....aufgrund von...? Dem Kuss? Hast irgendwas gesagt zu ihr, was sie als Beleidigung auffassen könnte? Woher hat sie deinen Namen?

Der genaue Grund steht da nicht drin. Nur der Vorwurf und die Uhrzeit. Nein habe ich nicht. Eine Freundin von Ihr hat mich bei FB inner FL.

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Mal so am Rande: DIe Polizei ermittelt auch zu Gunsten des Beschuldigten. Nennt sich entlastende Beweiserhebung und kann explizit vom Beschuldigten im Rahmen seiner Vernehmung durch gelieferte Informationen und Ermittlungsansätze angeregt werden.
Wir sind hier nicht in den USA, wo Polizei und Staatsanwaltschaft einen Beschuldigten mit allen Mitteln bestrafen möchten. In Deutschland geht es in erster Linie um die Wahrheitsfindung. Und jeder Polizist weiß, dass die Wahrheit sehr oft in der Mitte liegt. Falls die Sache sich wirklich so zugetragen hat wie du schreibst kannst du also ruhigen Gewissens Angaben machen. Die Devise "Maul halten" gemäß dem Aussageverweigerungsrecht gilt in erster Linie für diejenigen, die Bockmist gebaut haben.

Des Weiteren könntest du bei der Gelegenheit auch gleich ne Gegenanzeige stellen, z.B. wegen falscher Verdächtigung.


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Also.... dann frage ich eben nochmal:

Woher, kennt das Mädel deinen Namen ?

Das hat er doch beantwortet. Er ist mit einer ihrer Freundinen bei Facebook befreundet.

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@ChiefRocker

Falsch. Alles was Du sagst wird gegen dich verwendet - immer.

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Nein aber ein Strafverteidiger der mehrere 1000 Fälle pro Jahr bearbeitet wirds schon besser wissen als Du.

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Nein aber ein Strafverteidiger der mehrere 1000 Fälle pro Jahr bearbeitet wirds schon besser wissen als Du.

Ich werde in einem anonymen Forum jetzt keine Angaben zu meinen Qualifikationen machen, aber was du behauptest ist schlichtweg falsch.

Solltest du wider Erwarten wirklich Strafverteidiger sein kann ich deine Behauptung aber schon verstehen. Je böser angeblich die Polizei desto mehr rollt für dich der Schotter.

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@ChiefRocker Mach was willst.

Jeder hat das Recht so viele Fehler wie er möchte zu machen.

bearbeitet von Mind_os
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Die Devise "Maul halten" gemäß dem Aussageverweigerungsrecht gilt in erster Linie für diejenigen, die Bockmist gebaut haben.

lol²

Sorry, aber unterhalte dich mal für nen Stündchen mit nem Strafverteidiger mit 10-15+ Jahren Erfahrung und du verstehst, dass es explizit für JEDEN das beste Mittel ist. Äußern kann man sich immer noch vor Gericht. Vorher hat es keinen Mehrwert.

Die meisten Verfahren werden dann einfach eingestellt. Wenn es etwas zu äußern gibt, kannst du dich schriftlich über deinen Anwalt äußern.

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Die Devise "Maul halten" gemäß dem Aussageverweigerungsrecht gilt in erster Linie für diejenigen, die Bockmist gebaut haben.

lol²

Sorry, aber unterhalte dich mal für nen Stündchen mit nem Strafverteidiger mit 10-15+ Jahren Erfahrung und du verstehst, dass es explizit für JEDEN das beste Mittel ist. Äußern kann man sich immer noch vor Gericht. Vorher hat es keinen Mehrwert.

Die meisten Verfahren werden dann einfach eingestellt. Wenn es etwas zu äußern gibt, kannst du dich schriftlich über deinen Anwalt äußern.

Noch mal: Die Polizei ermittelt in jede RIchtung, auch zu Gunsten des Beschuldigten. Man kann bei der Polizei auch nur in Teilen aussagen, z.B. Angaben zu entlastenden Tatsachen machen und den Rest der Aussage verweigern. Dass die meisten Hobbyjuristen die Aussage bei der Polizei meiden wie der Teufel das Weihwasser beruht eben häufig auf Halbwissen.

Aufgrund der von Amts wegen ergehenden Strafanzeige der Polizei entscheidet die Staatsanwaltschaft dann, ob überhaupt Anlass zur Erhebung öffentlicher Klage besteht. Wer sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und dies entsprechend bezeugen kann, ohne Anwalt, soll das also tun.

Unterhalte dich mal ein Stündchen mit nem Polizisten. Der wird dir sagen, dass viele Verfahren durch die Kooperation des Beschuldigten bereits im Keim erstickt werden, wenn dieser sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.

Mehrwert: Spart Nerven, Zeit und Geld für den Anwalt.

Kleine Randnotiz: Ich habe schon Angeklagte gesehen, die ohne Anwalt besser dagestanden wären. So gabs dann aber halt ne Einstellung gegen Auflagen anstatt nen Freispruch.

Nicht falsch verstehen, Gurken gibt's in jeder Firma, (gute) Anwälte haben schon ihre Daseinsberechtigung ;)

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Chiefrocker,

Wenn Du kein Anwalt bist, dann erteile doch besser keinen Rechtsrat. Was Du schreibst, ist nicht ganz richtig. Abgesehen davon, dass es tatsächlich schlechte Anwälte gibt.

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Threadstarter, dass es bescheuert ist, solch eine fachliche Fragestellung hier in die Runde überwiegend pubertierender Casanovas und Jurastudenten zu werfen, ist Dir aber schon klar?

Hör auf den User TTT und äußere Dich nicht zu dem Sachverhalt. Schalte einen Rechtsanwalt ein, der eine Akteneinsicht beantragen wird. Hier im Thread steht ziemlich viel Dummgelaber.

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Chiefrocker,

Wenn Du kein Anwalt bist, dann erteile doch besser keinen Rechtsrat. Was Du schreibst, ist nicht ganz richtig. Abgesehen davon, dass es tatsächlich schlechte Anwälte gibt.

Was genau ist deiner Meinung nach "nicht ganz richtig"?

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Ich habe nicht vor, mit Dir eine Fachdiskussion zu führen. Dafür ist hier nicht der richtige Ort. Die Sache ist einfach: Du machst das anscheinend nicht professionell, also habe ich angemerkt, dass Du keine Ratschläge geben solltest.

Falls Du in einer juristischen Ausbildung steckst, kriegst Du die entsprechenden Dinge irgendwann sicher noch mit.

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Noch mal: Die Polizei ermittelt in jede RIchtung, auch zu Gunsten des Beschuldigten. Man kann bei der Polizei auch nur in Teilen aussagen, z.B. Angaben zu entlastenden Tatsachen machen und den Rest der Aussage verweigern. Dass die meisten Hobbyjuristen die Aussage bei der Polizei meiden wie der Teufel das Weihwasser beruht eben häufig auf Halbwissen.

Ich rate, dir nochmals das Video was ich gepostet habe, direkt anzusehen. Nur den ersten Teil, die ersten 20 MInuten. Wenns dich interessiert, auch den TEil mit dem Polizisten später, aber interessant ist der Teil, mit dem Ende.

Wer sich nichts zu Schulden kommen lassen hat und dies entsprechend bezeugen kann, ohne Anwalt, soll das also tun.

Schau von hier an:

http://www.youtube.com/watch?v=i8z7NC5sgik#t=819

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Ich habe nicht vor, mit Dir eine Fachdiskussion zu führen. Dafür ist hier nicht der richtige Ort. Die Sache ist einfach: Du machst das anscheinend nicht professionell, also habe ich angemerkt, dass Du keine Ratschläge geben solltest.

Falls Du in einer juristischen Ausbildung steckst, kriegst Du die entsprechenden Dinge irgendwann sicher noch mit.

Überlegens Wissen zu suggerieren und mir mangelnde Rechtskenntnis zu unterstellen ist einfach, wenn man dies in keiner Weise mit Fakten belegt.

Ich kann dir jede meiner Aussagen mit Quellen und/oder Beispielen belegen. Daher noch mal: Was ist deiner Meinung nach "nicht ganz richtig?"

@ Shao

In den USA trifft das vermutlich absolut zu.

Das deutsche Rechtssystem ist mit dem nordamerikanischen allerdings nicht zu vergleichen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hierzulande zielt auf Wahrheitsfindung ab, in den USA ist es eher ne Inquisition.

Im Miranda-Warning der USA heißt es z.B. :

"Anything you say or do can and will be used against you in a court of law"

Dazu im Vergleich:

§ 136 StPO

(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. Er ist ferner darüber zu belehren, daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen und unter den Voraussetzungen des § 140 Absatz 1 und 2 die Bestellung eines Verteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und 3 beanspruchen kann. In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.

(2) Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.

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Bei so einer Beschuldigung wäre ich schon lange beim Anwalt und würde mich beraten lassen.

Die wissen schon wie man da vorgeht und was man maximal sagt oder wie man es sagt.

Denn selbst wenn du unschuldig bist könntest du dich gut in die Scheisse reden.

Ansonsten gibts für nichts ein Beweis und die können dir eigentlich gar nichts.

Später würde ich sie wegen Falschbeschuldigung/Denunzierung/Rufmord etc. verklagen.

Sie soll schlieslich auch was fürs Leben lernen.

bearbeitet von MrJack

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Wenn du belegen/beweisen kannst, das überhaupt nichts vorgefallen ist (z.B. durch Zeugen etc.), spricht überhaupt nichts dagegen zur Polizei zu gehen und eine Aussage zu machen. Diese wird dir sogar dafür dankbar sein.

Kannst du überhaupt nichts beweisen, bzw. zu deiner Entlastung beitragen, ist es besser den Mund zu halten. Und das meine ich so wie ich es geschrieben habe:MAUL HALTEN!!! Da du ein freundlicher Mensch bist, rufst du vorher bei der Polizei an und sagst diesen Termin ab. Sag, das du keine Aussage machen wirst. Du bist nicht verpflichtet zur Polizei zu gehen. Machst du es doch und gehst zu der Vorladung, solltest du wissen, das dort keine Amateure sitzen und die ganz genau wissen wie sie dich zu "bearbeiten" haben. Widersprüche in deinen Aussagen kommen dann nicht gut und machen sie erst richtig geil. Das kann (muß nicht) -gerade wenn du tatsächlich unschuldig bist-, böse überraschungen für dich bergen. Drum: lieber nicht hingehen und auch nicht dazu äußern. Bis zu diesem Punkt brauchst du keinen Anwalt und ersparst dir eine menge Geld.

Die Polizei hat eben das Dilemma, das sie dir das ganze was dir vorgeworfen wird, auch beweisen muß. Die Polizei macht die ganze Beweisaufnahme/sicherung für die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann nach Aktenlage, ob es vor Gericht geht, oder nicht. Vermutungen werden der Staatsanwaltschaft/Polizei vor Gericht allerdings nicht viel helfen. Bisschen was brauchen sie schon in der Hand um überhaupt vor Gericht gehen zu können. Sagt der Geschädigte das eine, der mögliche "Täter" nichts, oder etwas komlett anderes ... und es ist auch sonst nicht anders beweisbar, wird das Verfahren verworfen. Solltest du eine Vorladung bei der Staatsanwaltschaft bekommen, sollest du dir einen Anwalt nehmen und hingehen. Dort könntest du immer noch sagen, das du nichts Aussagen möchtest.

Nur mal so nebenbei: soweit ich weiß, kann man Akteneinsicht auch ohne Anwalt beantragen ;-)

Wenn du mal soweit bist das du dir ohnehin eine Anwalt nehmen mußt, brauchst du dieses Forum nicht mehr. Der Anwalt wird dich dann besser beraten, wie das irgend jemand hier könnte.

Gruß

ALT

bearbeitet von altundsenil

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Überlegens Wissen zu suggerieren und mir mangelnde Rechtskenntnis zu unterstellen ist einfach, wenn man dies in keiner Weise mit Fakten belegt.

Ich kann dir jede meiner Aussagen mit Quellen und/oder Beispielen belegen. Daher noch mal: Was ist deiner Meinung nach "nicht ganz richtig?"

Ich gebe Dir ein Beispiel aus Deinem letzten Beitrag: Die Beschuldigtenbelehrung - egal im deutschen oder in einem US-amerikanischen Rechtssystem - mit dem Ermittlungsauftrag von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie deren materiellrechtlichen Bindungen gleichzusetzen, ist ein Fehler.

Ansonsten: Den Unterschied zwischen Schweigen und Teilschweigen müsste man schon nennen, um jemandem in dem Zusammenhang hier vernünftige Hinweise zu geben. Dass man ohne Akteneinsicht - die kriegt ein Verteidiger, aber nicht ein Beschuldigter - nicht vernünftig beurteilen kann, ob eine Aussage sinnvoll ist oder nicht, liegt auch auf der Hand. Das gilt erst recht bei einem Tatvorwurf, der - wie hier - irgendwo zwischen Privatklagedelikt und versuchter sexueller Nötigung ohne freiwilligen strafbefreienden Rücktritt (mit den jeweiligen Konsequenzen auch für die eigene Verteidigung) schwankt.

Bevor wir jetzt weiter drüber philosophieren - welchen juristischen Beruf übst Du aus?

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Wenn man als Beschuldigter irgendwo vorgeladen ist, sollte man auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Der kommt dann entweder mit, wenn man die Aussage macht oder er rät einem die Aussage als Beschuldigter zu verweigern und den Vorladungstermin abzusagen.

Auf gar keinen Fall sollte man da allein hin dackeln. Auch dann nicht, wenn man unschuldig ist. Jeder Satz, den man bei der Polizei sagt, kann gegen einen verwendet werden.

Wer glaubt es könne ihm nichts passieren, weil er ja nichts gemacht hat, der liegt falsch. Das hier ist das wahre Leben und nicht Matlock. Wenn der Staatsanwalt eine schlüssige Story strickt und der Richter sie kauft, dann wird man verurteilt. Ruckzuck hat man 30, 60 oder noch mehr Tagessätze zu zahlen.

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Ja, so schnell kann's gehen.

Is halt das "real life" und das

hat nur sehr wenig mit Recht

und Gerechtigkeit zu tun.

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