Infield Footage drehen

13 Beiträge in diesem Thema

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So, ich hab seit einiger Zeit mit ein paar Freunden einige "Game Challenges" wir ihr sie vielleicht von Mateo oder Simple Pickup kennt, durchgeführt und werde das in naher Zukunft auch fortführen und einen Blog darüber schreiben. Nun brauch ich eure Hilfe, ich möchte das ganze nämlich filmen, habt ihr eine Idee welche Kamera dafür geeignet ist? (Sie soll durchaus sichtbar sein, also keine Hidden Cam.)

Gibt es irgendwelche Gesetze zu beachten?

Habt ihr Ideen für die Challenge?

Wäre cool wenn ich ein wenig Feedback bekommen würde.

Danke :)

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Oh ja es gibt ne Menge Gesetze zu beachten, in Deutschland hat jeder Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme. Soll heißen du kannst nicht einfach so in die Fußgängerzone gehen und Frauen anquatschen, das filmen und es dann ins internet stellen. Du brauchst die Einwilligung (keine Genehmigung, d.h. die Zustimmung muss davor erfolgen) der Person.

siehe dazu im § 22 KunstUrhG, § 201a StGB

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Idee für die Challenge = Die Aufgaben der 3 bekanntesten Bootcamps.

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Gast AskMeAgain

wenn gleichzeitig mehr als 15 Menschen zu sehen sind kannst du das Bildmaterial benutzen ohne zu Fragen.

das habe ich zumindest mal gehört, aber ich denke du solltest dich sowieso "richtig" informieren.

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wenn gleichzeitig mehr als 15 Menschen zu sehen sind kannst du das Bildmaterial benutzen ohne zu Fragen.

das habe ich zumindest mal gehört, aber ich denke du solltest dich sowieso "richtig" informieren.

Das was du meinst ist, wenn du z.B. ein Interview führst und es laufen Leute rum, da es ein öffentlicher Platz ist! Oder wenn du ein bekanntes Gebäüde fotografierst und es stehen "zufällig" Leute darum, die brauchst du nicht fragen, den es geht um den Interviewpartner oder um das Gebäude. Aber machst du ein Video von einem Menschen den du ansprichst dann geht es primär um die eine PErson, ob da im Hintergrund 2, 5, 14 oder 16 Leute rumlaufen spielt überhauptkeine Rolle, du brauchst die Einwilligung von der einen Person! Selbst wenn du eine Gruppe von 2,5,14 oder gar 16 HB's ansprichst und die dabei filmst, brauchst du von jeder einzelnen Person eine Einwilligung!

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Wenn jemand weiss dass er aufgenommen wird und nichts dagegen hat ist das eine Einwilligung würde ich sagen.

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Wenn jemand weiss dass er aufgenommen wird und nichts dagegen hat ist das eine Einwilligung würde ich sagen.

Bist du dir da sicher?

Ansonsten sage ich einfach, das Video ist für Youtube..

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Theoretisch ja, das bewusste Dulden einer Tat gilt als Zustimmung, aber beweis das mal wenn die Person es sich anders überlegt und es zum Rechtsstreit kommt.

Im Zweifelsfall bist du dran.

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Gast Shredder

Mein Gott, könnt ihr mal nicht die Suchfunktion nutzen? Solche Threads gibts zuhauf und die wurden schon zuhauf durchgekaut!

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Oh ja es gibt ne Menge Gesetze zu beachten, in Deutschland hat jeder Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme. Soll heißen du kannst nicht einfach so in die Fußgängerzone gehen und Frauen anquatschen, das filmen und es dann ins internet stellen. Du brauchst die Einwilligung (keine Genehmigung, d.h. die Zustimmung muss davor erfolgen) der Person.

siehe dazu im § 22 KunstUrhG, § 201a StGB

Gilt das auch, wenn man die gefilmte Person unkenntlich macht? Also verpixelt darstellt oder mit Balken über den Augen ?

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Der Ton ist das wirkliche Problem, weil es da einen alten Paragraphen aus der Zeit als die Tonbandgeräte erfunden wurden immernoch gibt.

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Oh ja es gibt ne Menge Gesetze zu beachten, in Deutschland hat jeder Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme. Soll heißen du kannst nicht einfach so in die Fußgängerzone gehen und Frauen anquatschen, das filmen und es dann ins internet stellen. Du brauchst die Einwilligung (keine Genehmigung, d.h. die Zustimmung muss davor erfolgen) der Person.

siehe dazu im § 22 KunstUrhG, § 201a StGB

Gilt das auch, wenn man die gefilmte Person unkenntlich macht? Also verpixelt darstellt oder mit Balken über den Augen ?

Ja. Denn du hast trotzdem die Unterhaltung ohne ihre Zustimmung aufgenommen.

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Have a look:

http://www.pickupforum.de/topic/123840-infield-videos-aufnehmen-rechtliche-lage/

STGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(4) Der Versuch ist strafbar.

bearbeitet von Elia

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Mein Gott, könnt ihr mal nicht die Suchfunktion nutzen? Solche Threads gibts zuhauf und die wurden schon zuhauf durchgekaut!

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Gast
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