Zu viele Überstunden

12 Beiträge in diesem Thema

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Hey ich Arbeite als Landschaftsgärtner und es war mir von vornherein klar dass ich in diesem Beruf viele Überstunden haben werde mein Problem ist nur dass ich täglich 2 - 3 Überstunden habe und unser Chef die einfach nicht anrechnet wenn ich so mit meinen Klassenkameraden in der Berufschule rede erzählen sie mir dass sie den Winter über frei haben (überstunden Abbauen) und in meinem Betrieb muss ich im Winter auch antreten. Vor ichs vergesse ich bin noch 17 also unterliege ich noch dem Jugendarbeitsschutz Gesetz

Kann ich da irgendwas machen denn als Azubi sich gegen den Chef aufzulehnen is nie so ne tolle Idee

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Überstunden ohne Ausgleich geht nicht. Ausgleich oder bezahlen.

Da du Azubi bist sind hier die Regelungen besonders streng. Was steht in deinem Arbeitsvertrag zu dem Thema ?

Schon mal deinen Chef direkt drauf angesprochen?

Das musst du so oder so. Egal welchen Weg du wählen willst. Sonst ändert sich nichts.

Alternativ kannst du auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und einen Anwalt fragen.

bearbeitet von MrJack

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Ich würd dem Chef jetzt nicht gleich vor den Kopf stoßen, denn er sitzt halt leider so oder so am längeren Hebel
aber ich würd ihn schon mal freundlich dannach fragen, wie er sich denn das vorstellt mit deinen Überstunden
und wer nichts anrechnet oder bezahlt, dann einfach Pünktlich heimgehen

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Ich würd dem Chef jetzt nicht gleich vor den Kopf stoßen, denn er sitzt halt leider so oder so am längeren Hebel

aber ich würd ihn schon mal freundlich dannach fragen, wie er sich denn das vorstellt mit deinen Überstunden

und wer nichts anrechnet oder bezahlt, dann einfach Pünktlich heimgehen

Bei nem Azubi sitzt er nach der Probezeit nicht mehr länger am Hebel, ehrlich gesagt. Er kann ihm das Leben zur Hölle machen, aber Jugendarbeitszeitgesetz etc. sind ziemlich klar, scharf und gelten ohne Ausnahme. Er sit minderjährig, dahingehend gibt es durchaus RICHTIG Ärger. Er kann ihn für die Nachfrage ja auch nicht feuern.

Er DARF nur 8 Stunden am Tag arbeiten, Punkt. Das ist gesetzlich geregelt.

http://www.bildungsxperten.net/bildungschannels/ausbildung/wie-viele-ueberstunden-sind-ok/

Er kriegt sogar MEHR Geld pro Überstunde, als normal. Darf sie aber nur dann machen, wenn in der GLEICHEN WOCHE noch Ausgleich geschaffen wird.

Was steht in deinem Arbeitsvertrag, OP?

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Überstunden ohne Ausgleich geht nicht. Ausgleich oder bezahlen.

In seinem Fall schon, weil er 17.

Aber für alle anderen gilt: Nur, wenn der Chef die Überstunden auch anordnet. Wenn nicht: Kein Ausgleich, keine Auszahlung.

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Überstunden ohne Ausgleich geht nicht. Ausgleich oder bezahlen.

In seinem Fall schon, weil er 17.

Aber für alle anderen gilt: Nur, wenn der Chef die Überstunden auch anordnet. Wenn nicht: Kein Ausgleich, keine Auszahlung.

Gerade dann gibts Ausgleich. Der ist doch gesetzlich festgelegt. Und zwar per Gesetz.

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Gerade dann gibts Ausgleich. Der ist doch gesetzlich festgelegt. Und zwar per Gesetz.

Das wäre meiner kompletten Branche neu. Link?

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Gerade dann gibts Ausgleich. Der ist doch gesetzlich festgelegt. Und zwar per Gesetz.

Das wäre meiner kompletten Branche neu. Link?

Jugendarbeitsschutzgesetz:

§8 Dauer der Arbeitszeit

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich
beschäftigt werden.
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die
Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
(2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach
Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander
dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
(3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn
die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht
beeinträchtigt wird.
(4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbau unter Tage.
§ 12 Schichtzeit
Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit (§ 4 Abs. 2) 10 Stunden, im Bergbau unter Tage 8
Stunden, im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen 11
Stunden nicht überschreiten.
§ 13 Tägliche Freizeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit
von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
[...]
§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
(1) Die §§ 8 und 11 bis 18 finden keine Anwendung auf die Beschäftigung Jugendlicher mit vorübergehenden und
unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.
(2) Wird in den Fällen des Absatzes 1 über die Arbeitszeit des § 8 hinaus Mehrarbeit geleistet, so ist sie durch
entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen auszugleichen.

Sollte derjenige dieses brechen, kommen wir erstmal direkt zum Berufsbildungsgesetz:

§ 17 Vergütungsanspruch
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
(2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.
(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Handswerkskammern nennen da übrigens 1/100 des Gesamtbruttolohns pro Stunde. Bei einer 40 Stunden Woche entspricht dies 160% des normalen Stundenlohns.

Ausnahmen gibt es NUR bei Tarifverträgen. Siehe §21a Jugendarbeitsschutzgesetz.

Bei volljährigen Azubis gilt, man darf maximal 48 Stunden arbeiten. Als Überstunden gilt aber ALLES, was nicht im Vertrag steht. Steht dort 40 Stunden Woche, ist jede Stunde darüber mit ca. 160% oder Freizeit zu vergüten.

Bei nicht Volljährigen gilt das die entsprechende Freizeit innerhalb von 3 Wochen per Freizeit ausgeglichen werden muss.

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Ach so, dann haben wir uns bloß falsch verstanden, oder ich mich schlecht ausgedrückt - ich habe dem ja zugestimmt, dass er in seinem Alter gesetzlich abgesichert ist.

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Ach so, dann haben wir uns bloß falsch verstanden, oder ich mich schlecht ausgedrückt - ich habe dem ja zugestimmt, dass er in seinem Alter gesetzlich abgesichert ist.

Muss ich dich völlig falsch verstanden haben.

Für mich war "Überstunden ohne Ausgleich geht nicht" und die Antwort "In seinem fall schon, weil 17" irgendwie das genaue Gegenteil von einer Zustimmung :D

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Muss ich dich völlig falsch verstanden haben.

Für mich war "Überstunden ohne Ausgleich geht nicht" und die Antwort "In seinem fall schon, weil 17" irgendwie das genaue Gegenteil von einer Zustimmung :D

Aber dahinter stand doch noch "Ausgleich oder bezahlen" --> "In seinem fall schon, weil 17"

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