Frage beüglich Verkauf von Artikeln auf Ebay

8 Beiträge in diesem Thema

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Hi Leute,

hab mal eine Frage, ich hoffe hier hat jemand einen Rat:

Ich habe einen Digital-Kamera zu einem sehr guten Preis gekauft und möchte diese nun fast doppelt so teuer wieder verkaufen.

Zwecks Garantie möchte der Verkäufer natürlich die Rechnung haben.

Ist das legal und i.O. Artikel teurer zu verkaufen, als man selbst gezahlt hat und dies auch auf der Rechnung steht ?

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Sorry ja, der Käufer natürlich ! ^^

Die Kamera geht derzeit für fast das doppelte über die "Ladentheke".

An für sich möchte ich nur einen Gewinn einfahren.

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Darfst du! Machst du das aber ständig, dann ändert sich das! Soweit ich weiß musst du einen Verkaufserlös von mehr als 599 € im Jahr melden. Zum steuerpflichtigen Händler witst du erst, wenn du dauerhaft ertragreiche Geschäfte machst oder Ware kaufst, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen. Die Finazämter sind wie Geier dahinter her!

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Außerdem solltest du genau klären, inwiefern die Garantie überhaupt "weiterverkaufbar" ist.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er an Bedingungen knüpfen kann. In der Regel wird diese nur an den Erstkäufer gegeben. (Siehe Garantiebeleg o.ä.)

Wenn du gewerblicher Händler wärst, bist du verpflichtet dem Käufer (wenn er Privatperson its) eine Gewährleistung zu geben. (Bei gebrauchten Artikeln 12 Monate, sonst 24).

Außerdem ist die Frage, wie du so viel günstiger an die Kamera gekommen ist und ob sie korrekt in deinem Angebot beschrieben ist. - Ist es z.B. B-Ware oder ausländische Ware usw. - Damit du später nicht irgendwelche Scherereien bekommst.

Cheers

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§2 UStG
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt,

Keine Umsatzsteuerpflicht da du kein Unternehmer bist. Stichwort Nachhaltigkeit

§15 EStG
(2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
(3) Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit 1.
einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 bezieht,
2.
einer Personengesellschaft, die keine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte Personengesellschaft). 2Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so steht für die Beurteilung, ob die Tätigkeit dieser Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gilt, die gewerblich geprägte Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft gleich.

Auch keine Einkommensteuerpflicht mangels Nachhaltigkeit

D.h. Solange du das nicht nachhaltig (häufiger) machst, hast du keine Konsequenzen zu befürchten.

Haftung für Sachmängel musst du nur tragen wenn der Verkauf gewerblich nach §15 EStG ist. Daher musst du den Privatverkauf als solchen deklarieren und die Haftung ausschließen.

Zur Haftung siehe:

§434 BGB

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

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Gast Shredder

Ich gluab nach fast einem jahr hat er das auch schon rausgefunden, du totengräber :-D

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