Auszubildender SV Abzüge

11 Beiträge in diesem Thema

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Hallo,

ich habe eine Frage zu den Sozialversicherungs Abzügen, wenn ich als Auszubildender eine weitere Tätigkeit als Teilzeitarbeit/Minijob ausübe.

Aktuell beziehe ich nur meine Ausbildungsvergütung. Von dieser gehen natürlich die SV Abzüge ab.

So das ich auf einen Nettolohn von circa 680€ komme.

Wenn ich nun 350€ in einer Nebentätigkeit verdiene, kommen da die SV Angaben rauf, weil ich bereits mit meiner Ausbildungsvergütung mehr als 450€ verdiene?

Lohnt sich ein weiterer Job neben der Ausbildung oder sind die Abgaben einfach zu hoch?

Gruß

bearbeitet von Arsajev

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Sozialabgaben kommen für deinen Nebenjob noch oben drauf. Die musst du immer zahlen, auch wenn dein Nebenjob unter 400€ liegt.

Was du aber ebenfalls beachten musst ist folgendes: Mit 680€ Netto solltest du noch keine Stuern zahlen müssen, weil dein Einkommen unterhalb deiner Freibeträge liegt. Wenn du mit deinem Nebenjob da drüber kommst, wird für deine Nebeneinkünfte zusätzlich zu den Sozialabgaben noch die Einkommensteuer eingezogen.

Je nach Stundenlohn in deinem Nebenjob solltest du einmal nachrechenen, ob sich dieser überhaupt noch für dich Lohnt.

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Du brauchst in der Regel die Erlaubnis Deines Ausbildungsbetriebes einen Nebenjob ausüben zu dürfen. Das gilt auch für sonstige Arbeitgeber, wenn man so was ausüben will, falls Dir das nicht bekannt ist- bevor Du die Tätigkeit aufnimmst. Die Steuerfrage kannst Du mit dem Finanzamt klären, die bekommen das doch eh gemeldet.

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Du brauchst in der Regel die Erlaubnis Deines Ausbildungsbetriebes einen Nebenjob ausüben zu dürfen. Das gilt auch für sonstige Arbeitgeber, wenn man so was ausüben will, falls Dir das nicht bekannt ist- bevor Du die Tätigkeit aufnimmst. Die Steuerfrage kannst Du mit dem Finanzamt klären, die bekommen das doch eh gemeldet.

Ich kenn die Dame auf deinem Avatar irgendwoher, wer ist das?

bearbeitet von Nick Knertt

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Gast Walter S.

Du brauchst in der Regel die Erlaubnis Deines Ausbildungsbetriebes einen Nebenjob ausüben zu dürfen. Das gilt auch für sonstige Arbeitgeber, wenn man so was ausüben will, falls Dir das nicht bekannt ist- bevor Du die Tätigkeit aufnimmst. Die Steuerfrage kannst Du mit dem Finanzamt klären, die bekommen das doch eh gemeldet.

Ich kenn die Dame auf deinem Avatar irgendwoher, wer ist das?

Dat is die Schnitte aus Top Gun - Charlie.

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Lohnt sich ein weiterer Job neben der Ausbildung oder sind die Abgaben einfach zu hoch?

lass dich von deinem Chef (beim Nebenjob natürlich) als Aushilfe eintragen, ohne feste Arbeitszeit, die maximal 150 Euro im Monat verdient.

Da musste dann garnichts zahlen

Und kassier den Rest schwarz ab. Kenne niemanden der das nicht macht......

Peace.

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Danke schon einmal für eure Hilfe.

Das ich die Erlaubnis meines Ausbildungsbetriebes brauche weiß ich, die sollte allerdings kein Problem darstellen, da es kein Konkurrenzunternehmen ist und mein Lernziel nicht gefährdet ist.

Ich möchte mir gerne ein bisschen Geld dazuverdienen, deshalb versuche ich gerade nachzurechnen, ab wann sich ein Nebenjob lohnt, oder ob die Abgaben dann einfach zuhoch sind.

Wie hoch ist der Freibetrag? Werden dann beide Einkommen versteuert oder nur die Nebeneinkünfte? Wie hoch ist die Einkommensteuer? Wann und wovon wird sie abgezogen? Damit meine ich, geht es nach einem Jahresschnitt oder wird das monatlich errechnet?

Welche Betriebe, machen denn soetwas wie mit der Aushilfe generell mit?

Danke!

// Irgendwie sind meine Posts begrenzt...

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Du brauchst in der Regel die Erlaubnis Deines Ausbildungsbetriebes einen Nebenjob ausüben zu dürfen. Das gilt auch für sonstige Arbeitgeber, wenn man so was ausüben will, falls Dir das nicht bekannt ist- bevor Du die Tätigkeit aufnimmst. Die Steuerfrage kannst Du mit dem Finanzamt klären, die bekommen das doch eh gemeldet.

Ich kenn die Dame auf deinem Avatar irgendwoher, wer ist das?

Kelly Mc Gillis, Codename "Charlie" in TOP GUN...

@ TE

Ruf Dein zuständiges Finanzamt an wegen der Besteuerung.

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Welche Betriebe, machen denn soetwas wie mit der Aushilfe generell mit?

Danke!

jeder Pizza Service.

Ich kenne keine Pizzafahrer der Steuern zahlt.

Ist mMn sogar sowas wie ein offenes Geheimnis, also mach dich nicht zum Spiesser oder Steuerwissenschaftler.

Machs schwarz, fertig.

Pizzafahrer is ein geiler Nebejob, hab ich selber gemacht, da lernst du durchs liefern Leute kennen, die gibts garnich.

Freibetrag ist (bei uns auf jeden fall) 150 euro.

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Ich möchte mir gerne ein bisschen Geld dazuverdienen, deshalb versuche ich gerade nachzurechnen, ab wann sich ein Nebenjob lohnt, oder ob die Abgaben dann einfach zuhoch sind.

Du wirst sehr wahrscheinlich in jedem Nebenjob mehr verdienen als in deiner Ausbildung, also lohnt es sich wohl immer.

Meistens versteuert der Arbeitgeber des Minijobs pauschal.

Das heißt für dich, dass dein Bruttolohn dein Nettolohn wird, insofern du unter der Grenze für Minijobs bleibst, die momentan bei 450 pro Monat liegt (auf das Jahr hochrechnen falls Weihnachtsgeld etc. hinzukommen sollte).

Wie hoch ist der Freibetrag? Werden dann beide Einkommen versteuert oder nur die Nebeneinkünfte? Wie hoch ist die Einkommensteuer? Wann und wovon wird sie abgezogen? Damit meine ich, geht es nach einem Jahresschnitt oder wird das monatlich errechnet?

Du hast am Ende des Kalenderjahres ein Gesamtbruttoeinkommen aus diversen Einnahmequellen, von dem bestimmte Abzüge gemacht werden, bis du ein "zu versteuerndes Einkommen" (zvE) hast, von dem dann mithilfe der Einkommensteuertabelle die Einkommensteuer abgeleitet wird.

Und auf dubiosen Mist solltest du dich in Geschäftsbereichen mit erhöhten Amateurquoten nicht einlassen.

Du arbeitest in einem Monat für 400, der Chef hat gerade aber Geldprobleme. Wie willst du dann an dein Geld kommen?

Zur Polizei gehen und sagen, dass dir jemand dein Schwarzgeld nicht gibt?

Ich würde in den Lebensmittelbereich gehen, dort sind die Gehälter in Ordnung (BaWü, Edeka, Tariflohn bei Einstieg bei ~9,8/h, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, bezahlter Urlaub)

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http://www.nebenjobs.info/minijob-400-euro-job

Angestellte mit einem Haupteinkommen und hohen Steuersätzen profitieren besonders von der Steuerfreiheit der Minijobs. Der Verdienst aus dem Minijob wird nicht mit anderen Einkommen z.B. aus der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Der Minijob darf allerdings nicht beim selben Arbeitgeber wie die Hauptbeschäftigung erfolgen.

...

Minijob neben Hauptbeschäftigung:
Wird bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen, darf lediglich ein Minijob ausgeübt werden um in den Genuss eines steuerfreien und sozialabgabenfreien Nebenjobs zu kommen.
Werden weitere Minijobs angenommen, so werden diese der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit hinzugerechnet und sind damit nicht mehr steuerfrei und abgabenfrei, selbst wenn man die Verdienstgrenze von 400 Euro p.M. nicht überschreitet.

So wie ich das verstanden habe, kann man einen Minijob ausführen ohne das er angerechnet wird.

bearbeitet von derjv
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