Infield-Videos aufnehmen - RECHTLICHE Lage

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Das KUG macht einen Unterschied zwischen Bildern und Bildnissen.

Bilder sind Bildnisse. Bildnisse ist nur viel weiter gefasst: Fotos, Filme, Karrikaturen, Doppelgänger, Statuen, usw.

Ich dachte, dass vielleicht weniger Juristen und dafür mehr PU-Trainer antworten (also "Profis" wie Devil oder Maximilian P., die infield videos von sich oder ihren Leuten bei youtube reinstellen)

und uns erklären, wie sie das gemacht und dieses rechtliche Problem KONKRET für sich gelöst haben....

Hier hat schon mal ein Profi nach Equipment gefragt, um heimlich Infieldvideos zu drehen, die er in einem Forum zu Trainigszwecken zeigen wollte.

Der wollte damals nichts davon wissen, dass er sich ein strafrechtliches Problem ans Bein nagelt.

Gut möglich, dass der Profi deutlich weniger gut informiert war, als du. Vieleicht wollte er hier auch einfach nur etwas Werbung machen. Oder er wusste, dass er die Videos sowieso faken wird, indem er die Mädels vorab engagiert - und das Equimpment sollte dem ganzen nur einen authentischeren Eindruck verpassen. Was nicht so ungewöhnlich wäre.

Aber wie auch immer. Im Deutschen Rechtsraum sollte man sowas lassen. Im Angelsächsischen Bereich wärs deutlich entspannter.

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