Infield-Videos aufnehmen - RECHTLICHE Lage

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Hey Leute,

mal ne etwas andere rechtliche Frage: Jeder von uns kennt diese Infield-Footage Videos bei youtube auf denen PUAs sich beim streeten und im Set filmen lassen.

Ich finde diese Videos sehr gut und habe viel dadurch gelernt bzw. die sind einfach unterhaltsam und teils lehrreich.

Ich habe mir überlegt auch mal so etwas zu machen, doch da stieß ich auf die rechtlichen Vorgaben: Anscheinend ist es in Deutschland verboten andere Personen ohne deren Wissen aufzunehmen. z.B.:

STGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(4) Der Versuch ist strafbar.

Uuups!! Heißt das, dass alle PUAs die solche Videos drehen mit einem Bein im Knast stehen???

P.S.: Schade dass das nicht für unsere Geheimdienste gilt... die haben sich durch die Grundgesetzänderung von Artikel 10 im Jahr 1968 davon befreit...^^ ;-)

bearbeitet von Caspian

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Uuups!! Heißt das, dass alle PUAs die solche Videos drehen mit einem Bein im Knast stehen???

Nein. Das heißt, dass sie alle ganz brav eine Unterschrift von ihnen in der Schublade haben und diese Videos viel weniger crazy sind als sie den Anschein haben.

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Uuups!! Heißt das, dass alle PUAs die solche Videos drehen mit einem Bein im Knast stehen???

Nein. Das heißt, dass sie alle ganz brav eine Unterschrift von ihnen in der Schublade haben und diese Videos viel weniger crazy sind als sie den Anschein haben.

Oder dass am Aufnahmeort eine andere Rechtslage gilt ;)

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Jetzt mal nicht bei Infield Videos.

Wenn eine Frau telefonisch von einem Stalker belästigt wird. Die Polizei glaubt ihr nicht und will nicht helfen. Dann muss die Frau doch das Recht haben die Stalkeranrufe aufzunehmen, als Beweismittel. Hier im Forum wimmelt es nur so von Jurastudenten. Wie ist da die rechtliche Situation?

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Du hast recht lieber TE, in Deutschland ist das verboten. Daher gibt es nur ein paar mögliche Optionen.

a ) Die Videos sind gestellt

b ) alle Angesprochenen Mädels haben brav unterschrieben

c ) der PUA scheißt da drauf, macht sich strafbar und hat es so hinein gestellt.

d ) es gilt eine andere Rechtslage

Einziger legaler Weg, die Menschen sind nicht erkennbar, wurden also durch Software unscharf gemacht.

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Die Polizei glaubt ihr nicht und will nicht helfen.

Ein Polizist kann nicht deshalb einfach seine Pflicht verweigern, weil er keinen Bock auf etwas hat. Aber auch wenn er es trotzdem tut, sieht es unser Rechtssystem glaube ich nicht vor, dass man das als Ausrede verwenden kann, das Recht selbst in die Hand zu nehmen.

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Hier im Forum wimmelt es nur so von Jurastudenten. Wie ist da die rechtliche Situation?

Typischerweise um so verworrener, je mehr sich zur Rechtslage äußern...

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Einziger legaler Weg, die Menschen sind nicht erkennbar, wurden also durch Software unscharf gemacht.

Die ungefragte Tonaufnahme des Gespräches wäre trotzdem illegal. Dazu muss das Material übrigens nicht einmal veröffentlicht werden!

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Einziger legaler Weg, die Menschen sind nicht erkennbar, wurden also durch Software unscharf gemacht.

Die ungefragte Tonaufnahme des Gespräches wäre trotzdem illegal. Dazu muss das Material übrigens nicht einmal veröffentlicht werden!

Ich bin zwar selber kein Jurist, aber ich vermute sehr stark, dass diejenigen, die es sind, seitenlange Aufsätze darüber schreiben können, wann es sich um ein „nichtöffentliches Wort“ handelt, vor allem, wenn es sich um Grenzbereiche der Definition handelt.

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nicht öffentlich

Im Sinne des § 201 StGB

Nicht öffentlich ist das Wort, wenn es nicht an die Allgemeinheit gerichtet ist, d.h., wenn es nicht über einen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbar gesprochen wird.

Nach dieser Definition ist ein Gespräch zwischen zwei Menschen, wenn es nicht im Radio, oder einer Talkshow stattfindet, nicht öffentlich.

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"Die Aufnahme von Bildern und Videos mit versteckter Kamera ist mit Ausnahme des §201a StGB (siehe Punkt 4)
zulässig, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht. Dann nämlich wird dieses gegenüber etwaigen entgegenstehenden
Vorschriften (etwa § 33 KUG) abgewogen." © Marcus Lindemann 2008

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Gast Shredder

Richtig hinreichend öffentliches Interesse, hast du bei der PU Thematik NICHT! Da gehts eher um tagesaktuelle Brichterstattung die der 08/15 Bürger heutzutage mit dem Smartphone bewerkstelligen kann.

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"Die Aufnahme von Bildern und Videos mit versteckter Kamera ist mit Ausnahme des §201a StGB (siehe Punkt 4)
zulässig, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht. Dann nämlich wird dieses gegenüber etwaigen entgegenstehenden
Vorschriften (etwa § 33 KUG) abgewogen." © Marcus Lindemann 2008

ääää...ja.

Das is ja mal völlig Offtopic.... Oder wolltest du aus Krisengebieten fürs Fernsehen berichten????

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Das is ja mal völlig Offtopic.... Oder wolltest du aus Krisengebieten fürs Fernsehen berichten????

Tagesaktuelle Frontberichte aus dem Krieg der Geschlechter? ;)

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Das is ja mal völlig Offtopic.... Oder wolltest du aus Krisengebieten fürs Fernsehen berichten????

Tagesaktuelle Frontberichte aus dem Krieg der Geschlechter? ;)

Ja! Man könnte in die Richtung argumentieren, schon allein hier gibts es glaub 50.000 User und in anderen Foren gibt es auch ein paar. Wenn man die vielen Männer betrachtet, die nichts auf die Reihe kriegen oder sehr wenig, dann dürfte ein gewisses öffentliches Interesse bestehen mit dem man die Aufnahmen mit versteckter Kamara rechtfertigen könnte (also Infield Videos, die anderen die Angst verringern sollen, motivieren sollen und aufklären sollen)! Es geht mir nur um das Aufnehmen mit versteckter Kamara, nicht um die Veröffentlichung von Material was unbearbeitet ist!

Fernsehesendungen und andere Medien haben schon für weit wenig öffentl. Interesse mit versteckter Kamara gedreht! Also da gibts def. Spielraum!

Aber wenn man sowas 99% wissen möchte dann sollte man ein Anwalt fragen und nicht das Forum!

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Aber wenn man sowas 99% wissen möchte dann sollte man ein Anwalt fragen und nicht das Forum!

Das dürfte einer der klügsten Sätze zu diesem Thema sein. Wenn man nicht einmal die Grundlagen kennt, wie das deutsche Rechtssystem aufgebaut ist, kommt es ziemlich schnell zu recht merkwürdigen Ansichten, wenn man sich einen Gesetzestext schnappt und meint, die Tatsachen, die man meint intuitiv aus der entsprechenden Formulierung herauslesen zu können, entsprächen genau so der Rechtslage.

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Ich dachte, dass vielleicht weniger Juristen und dafür mehr PU-Trainer antworten (also "Profis" wie Devil oder Maximilian P., die infield videos von sich oder ihren Leuten bei youtube reinstellen)

und uns erklären, wie sie das gemacht und dieses rechtliche Problem KONKRET für sich gelöst haben....

Aber danke für die Beiträge.

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Gast Shredder

Are you kidding, es gibt doch nur zwei Möglichkeiten:

a) Aufnehmen und verbreiten ohne Einwilligung

b) Aufnehmen und verbreiten mit Einwilligung

Zu b) gibt es natürlich unterschiedliche Varianten wie die Einwilligung gesichert wurde, schriftlich, mündlich und im Raw Footage mit drin, etc.

Über die jeweiligen Konsequenzen was passieren kann, wenn man a) gemacht hat und auf jemand klagefreudigen getroffen hat, kann man doch Google befragen.

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Da werden sie geholfen:

http://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/

Afaik:

Entweder es wurde eine Einwilligung eingeholt, auch nachträglich, aber vor Veröffentlichung. Oder die Personen werden unkenntlich gemacht, inklusive Dinge, die sie identifizieren, zb. Handynummer oder Namenschild. Dann müsste das Teil wasserdicht sein.

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Da werden sie geholfen:

http://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/

Afaik:

Entweder es wurde eine Einwilligung eingeholt, auch nachträglich, aber vor Veröffentlichung. Oder die Personen werden unkenntlich gemacht, inklusive Dinge, die sie identifizieren, zb. Handynummer oder Namenschild. Dann müsste das Teil wasserdicht sein.

Leider falsch.

Da geht's nämlich nur um das Recht am eigenen BILD !

Viel mehr geschützt, als das BILD ist aber das gesprochene Wort. Das darfst du ohne Genehmigung nicht mal aufzeichnen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

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Einziger legaler Weg, die Menschen sind nicht erkennbar, wurden also durch Software unscharf gemacht.

Die ungefragte Tonaufnahme des Gespräches wäre trotzdem illegal. Dazu muss das Material übrigens nicht einmal veröffentlicht werden!

Und wie verhält es sich damit, wenn auf dem Tonband kaum Gespräche sind, sondern nur Geräusche wie Stöhnen und Schreien beim Sex zu hören sind? Hab nämlich von meiner Verlobten und mir nen Audioporno gemacht. Und nein, sie wusste vorher nix davon.

Als ich ihr das 1.Mal den vorspielte, fragte sie " Wer ist das?" und als ich meinte dass wir es seien, war sie erst erstaunt und fand es dann ganz cool und meinte dass sie mal nen richtigen Porno mit mir machen möchte.

Darum, ich denke mal dass man auch in der Öffentlichkeit locker Aufriss Videos mit Mädels, welche nichts davon wissen dass sie gefilmt werden, machen. Wenn man sich dann im Nachhinein die Erlaubnis zur Veröffentlichung holt, war es zwar nicht ganz legal, ist aber trotzdem noch ok.

Davon abgesehen; die meisten Mädels sind für solche Spässchen zu haben...

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Und wie verhält es sich damit, wenn auf dem Tonband kaum Gespräche sind, sondern nur Geräusche wie Stöhnen und Schreien beim Sex zu hören sind? Hab nämlich von meiner Verlobten und mir nen Audioporno gemacht. Und nein, sie wusste vorher nix davon.

Als ich ihr das 1.Mal den vorspielte, fragte sie " Wer ist das?" und als ich meinte dass wir es seien, war sie erst erstaunt und fand es dann ganz cool und meinte dass sie mal nen richtigen Porno mit mir machen möchte.

Guter Trick, den merk ich mir!!!

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Es ist doch eh TECHNISCH unmöglich, ein echtes, authentisches, ehrliches und inhaltlich auch noch lehrreiches PU-Video aufzunehmen.

Also wozu überhaupt die Mühe, das Rechtliche zu klären?

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Ganz kurz, deutsche Rechtslage:

Es ist unzulässig, ohne Kenntnis des Betroffenen ein Gespräch heimlich aufzuzeichnen (ergibt sich aus dem StGB).

Es ist unzulässig, Biler von Betroffenen (hierzu zählen auch Filme) zu verbreiten oder zu veröffentlichen (ergibt sich aus dem Kunsturheberrechtsgesetz, KUG, § 22 bzw. 23).

Es bedarf hierzu jeweils einer Einwilligung. Diese hat schriftlich zu erfolgen.

Im KUG gibt es noch Ausnahmen (Bezahlung o.ä.), die hier wohl kaum zutreffen.

Insofern ist die juristische Lage völlig klar und der Betroffene hat Anspruch auf Unterlassung und ggf. auf Schadensersatz.

Wenn eventuell ein gewerblicher Charakter der Veröffentlichung unterstellt werden kann (beispielsweise dadurch, dass der Veröffentlichende durch PU-Kurse Geld verdient), ist sogar eine Abmahnung möglich und diese wird schnell richtig teuer.

Insofern ist die Diskussion einfach müssig. Wer angesichts dieser Rechtslage trotzdem veröffentlicht, sollte sich des Risikos einfach bewusst sein.

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Das KUG macht einen Unterschied zwischen Bildern und Bildnissen.

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