15 BeitrÀge in diesem Thema

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Ich poste es mal in dieses Unterforum in der Hoffung eine Antwort zu bekommen:

Ich habe im Laufe meines Studiums u.a. das Fach BuchfĂŒhrung gehbat nur wurde meine diesbezĂŒgliche Frage leider nicht behandelt und auch nicht in anderen FĂ€chern abgedeckt.

Wenn ich eine Ware von Person X kaufe und diese dann mit Gewinn weiterverkaufe zahle ich auf diesen Gewinn ja Steuern.

WIe wird hier der Gwinn berechnet wenn ich keinen Kaufbeleg dieser Ware habe? Muss ich diesen immer haben?

Wenn ich keinen Kaufbeleg habe was wird dann als Einkaufspreis zu Grunde gelegt?

Es handelt sich natĂŒrlich nicht um gestohlene Ware oder Drogen etc.

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FĂŒr andere, die noch an diesen Punkt kommen oder fĂŒr die Zukunft: Am Ende einer Vorlesung ist doch manchmal Zeit fĂŒr Fragen oder dein Prof. bietet Sprechstunden an. Das sind genau die Fragen, die man da stellen sollte, damit der Prof. in einem Saal mit 500 Menschen dich sieht und wahrnimmt. So macht man den Prof. auf sich aufmerksam, so wird man dann spĂ€ter gebeten, Tutor oder wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werden.

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Du wirst begrĂŒnden mĂŒssen warum du keinen Kaufbeleg hast.

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Ok Konkreter:

Wenn derjenige der es Mir verkauft es bei den Steuern nicht angiebt, daher keine Beleg...

Ich es aber schon angeben will wie sieht die Sachlage dann aus.

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Hier ist hier die Lösung fĂŒr dein Problem.

Wenn ich es also richtig verstehe geht dies nur im Einzelfall?

Wenn ich also RegelmĂ€ĂŸig Ware von der Person X beziehe und sie gewinnbringend weiter verkaufe muss ich auch Belege haben?

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Was soll diese Frage?

Wenn du dauerhaft irgendwelche Sachen gewinnbringend, also mit Gewinnabsicht

verkaufst hast du ein Gewerbe. Und in einem Gewerbe geht nichts ohne Belege

bearbeitet von Herr von Bödefeld

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Schlimmstenfalls stehste sonst noch im Verdacht der GeldwÀsche.

Machste denn handje contantje oder per Bank?

Wenn Du eine Druckerei hast und nur Angaben zur Tinte und fĂŒr die Drucker machst, merkwĂŒrdig viel fĂŒr auffallend wenig Papier, dann prĂŒfen die.

Das VerhĂ€ltnis von Motoröl und den angeblich ausgefĂŒhrten Ölwechseln, ist anders zu bewerten bzw. zu prĂŒfen. Verstehst Du? Es gibt da u.U. eine Grauzone. Finanzamt ist clever, aber ggf. kannste Dich 'rausreden' oder bist dran.

Zahlungsbelege, KontoauszĂŒge (viel Kohle aufm Privatkonto im Vergleich mitm Firmenkonto?) haste doch, oder? Dann stelle nun eine richtige Rechnung nachher. Soll der dann gucken, was ER damit macht und seine Angaben macht.

Strafe hÀngt dann von den hinterzogenen Steuern ab (gilt es zu bemessen bzw. festzustellen) plus X.

bearbeitet von itzi

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Was soll diese Frage?

Wenn du dauerhaft irgendwelche Sachen gewinnbringend, also mit Gewinnabsicht

verkaufst hast du ein Gewerbe. Und in einem Gewerbe geht nichts ohne Belege

Schon klar, dass ich ein Gewerbe habe. Das ist ja mein Ziel.

Will dieses Gewerbe anmelden weil es ein lukratives GeschĂ€ft ist, ich aber kein Bock auf Schwarzarbeit habe und selbst mit Steuernzahlen genug fĂŒr mich abspringt.

Bin noch in der Planungsphase und will von daher alle Möglichkeiten abchecken bevor ch es mache.

Muss es also abklÀren, dass mir der HÀndler bei dem ich einkaufe ne Quittung Beleg ausstellt.

bearbeitet von RoyalDutch

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Du wohnst doch in den Niederlanden, da nĂŒtzen dir AusfĂŒhrungen zu Deutschland nur bedingt. Nimm 200 EUR in die Hand und lass es dir von nem Steuerberater erklĂ€ren.

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Du wohnst doch in den Niederlanden, da nĂŒtzen dir AusfĂŒhrungen zu Deutschland nur bedingt. Nimm 200 EUR in die Hand und lass es dir von nem Steuerberater erklĂ€ren.

Habe auch einen Wohnsitz in Deutschland, kann von daher auch den "Firmensitz" dort angeben.

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WIe wird hier der Gwinn berechnet wenn ich keinen Kaufbeleg dieser Ware habe? Muss ich diesen immer haben?

Du stellst dir einmalig einen EIgenbeleg aus und beim nĂ€chsten Mal darf derjenige dir nen Beleg geben bzw. eine Quittung fĂŒr erhaltenes Geld.

Ist auch egal in welchem Teil der Welt, dort, wo du ehrlich besteuert wirst, wirst du Belege brauchen.

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Alte Weisheit meines ehemaligen Buchhaltungs- Controlling Profs zu dem Thema "Belege":

"Haste' keinen, mach dir einen! Aber niemals ohne Beleg!"

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