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Ich poste es mal in dieses Unterforum in der Hoffung eine Antwort zu bekommen:

Ich habe im Laufe meines Studiums u.a. das Fach Buchführung gehbat nur wurde meine diesbezügliche Frage leider nicht behandelt und auch nicht in anderen Fächern abgedeckt.

Wenn ich eine Ware von Person X kaufe und diese dann mit Gewinn weiterverkaufe zahle ich auf diesen Gewinn ja Steuern.

WIe wird hier der Gwinn berechnet wenn ich keinen Kaufbeleg dieser Ware habe? Muss ich diesen immer haben?

Wenn ich keinen Kaufbeleg habe was wird dann als Einkaufspreis zu Grunde gelegt?

Es handelt sich natürlich nicht um gestohlene Ware oder Drogen etc.

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Für andere, die noch an diesen Punkt kommen oder für die Zukunft: Am Ende einer Vorlesung ist doch manchmal Zeit für Fragen oder dein Prof. bietet Sprechstunden an. Das sind genau die Fragen, die man da stellen sollte, damit der Prof. in einem Saal mit 500 Menschen dich sieht und wahrnimmt. So macht man den Prof. auf sich aufmerksam, so wird man dann später gebeten, Tutor oder wissenschaftlicher Mitarbeiter zu werden.

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Du wirst begründen müssen warum du keinen Kaufbeleg hast.

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Ok Konkreter:

Wenn derjenige der es Mir verkauft es bei den Steuern nicht angiebt, daher keine Beleg...

Ich es aber schon angeben will wie sieht die Sachlage dann aus.

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Hier ist hier die Lösung für dein Problem.

Wenn ich es also richtig verstehe geht dies nur im Einzelfall?

Wenn ich also Regelmäßig Ware von der Person X beziehe und sie gewinnbringend weiter verkaufe muss ich auch Belege haben?

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Was soll diese Frage?

Wenn du dauerhaft irgendwelche Sachen gewinnbringend, also mit Gewinnabsicht

verkaufst hast du ein Gewerbe. Und in einem Gewerbe geht nichts ohne Belege

bearbeitet von Herr von Bödefeld

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Schlimmstenfalls stehste sonst noch im Verdacht der Geldwäsche.

Machste denn handje contantje oder per Bank?

Wenn Du eine Druckerei hast und nur Angaben zur Tinte und für die Drucker machst, merkwürdig viel für auffallend wenig Papier, dann prüfen die.

Das Verhältnis von Motoröl und den angeblich ausgeführten Ölwechseln, ist anders zu bewerten bzw. zu prüfen. Verstehst Du? Es gibt da u.U. eine Grauzone. Finanzamt ist clever, aber ggf. kannste Dich 'rausreden' oder bist dran.

Zahlungsbelege, Kontoauszüge (viel Kohle aufm Privatkonto im Vergleich mitm Firmenkonto?) haste doch, oder? Dann stelle nun eine richtige Rechnung nachher. Soll der dann gucken, was ER damit macht und seine Angaben macht.

Strafe hängt dann von den hinterzogenen Steuern ab (gilt es zu bemessen bzw. festzustellen) plus X.

bearbeitet von itzi

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Was soll diese Frage?

Wenn du dauerhaft irgendwelche Sachen gewinnbringend, also mit Gewinnabsicht

verkaufst hast du ein Gewerbe. Und in einem Gewerbe geht nichts ohne Belege

Schon klar, dass ich ein Gewerbe habe. Das ist ja mein Ziel.

Will dieses Gewerbe anmelden weil es ein lukratives Geschäft ist, ich aber kein Bock auf Schwarzarbeit habe und selbst mit Steuernzahlen genug für mich abspringt.

Bin noch in der Planungsphase und will von daher alle Möglichkeiten abchecken bevor ch es mache.

Muss es also abklären, dass mir der Händler bei dem ich einkaufe ne Quittung Beleg ausstellt.

bearbeitet von RoyalDutch

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Du wohnst doch in den Niederlanden, da nützen dir Ausführungen zu Deutschland nur bedingt. Nimm 200 EUR in die Hand und lass es dir von nem Steuerberater erklären.

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Du wohnst doch in den Niederlanden, da nützen dir Ausführungen zu Deutschland nur bedingt. Nimm 200 EUR in die Hand und lass es dir von nem Steuerberater erklären.

Habe auch einen Wohnsitz in Deutschland, kann von daher auch den "Firmensitz" dort angeben.

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WIe wird hier der Gwinn berechnet wenn ich keinen Kaufbeleg dieser Ware habe? Muss ich diesen immer haben?

Du stellst dir einmalig einen EIgenbeleg aus und beim nächsten Mal darf derjenige dir nen Beleg geben bzw. eine Quittung für erhaltenes Geld.

Ist auch egal in welchem Teil der Welt, dort, wo du ehrlich besteuert wirst, wirst du Belege brauchen.

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