Existenzangst. 1 Monat komplett ohne Geld. Bitte helft mir!

33 Beiträge in diesem Thema

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Bis zu drei Monaten kannst Du meines Wissens nach eh mit der Miete im Rückstand sein ohne dass der Vermieter Dir Probleme machen kann

Nope, sofort Verzug. Trotzdem einfach rechtzeitig mit Vermieter reden, sollte kein Problem sein (evtl Zinsen, Stundungsplan vereinbaren).

Dispo erhöhen (wenn in näherer Vergangenheit regelmäßig genug gekommen ist).

Und einfach jobben gehen, wo zum Geier ist das Problem? Kellnern, putzen, Werbung austragen, babysitten ... An Uni-Brettern hängen immer Anfragen rum soweit ich mich erinnere.

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Mal kurz ein paar Stichpunkte: dein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt, bzw. hat eine zumindest kurze Kündigungsfrist... wenn du krank geschrieben bist, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...

Steht extra im Arbeitsvertrag (befristet) das es keine Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall gibt.

Das Beschäftigungsverhältniss beträgt unter 6 Wochen.

Is das Rechtlich? Kann man es einklagen?

http://www.magazin-arbeitsrecht.eu/entgeltfortzahlung/

Wenn die nicht zahlen wollen, besorg dir einen prozesskostenhilfeantrag... meist hat den auch ein anwalt, zu dem du gehst. Da du mittellos bist, bezahlt der staat ggf die ganzen kosten der rechtsverfolgung...

Geh zum Amtgericht und nimm Gehaltsnachweise/Kontoauszüge mit und 20€. Die geben dir einen Beratungsschein mit dem kannst du zu einem Anwalt. Meiner Meinung nach hast du jedenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitsvertrag ist nicht über gesetzlichen Regelungen. Du machst halt wenig Angaben dazu. §§3,8 EfzG sind deine Freunde.

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Mal kurz ein paar Stichpunkte: dein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt, bzw. hat eine zumindest kurze Kündigungsfrist... wenn du krank geschrieben bist, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...

Steht extra im Arbeitsvertrag (befristet) das es keine Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall gibt.

Das Beschäftigungsverhältniss beträgt unter 6 Wochen.

Is das Rechtlich? Kann man es einklagen?

http://www.magazin-arbeitsrecht.eu/entgeltfortzahlung/

Wenn die nicht zahlen wollen, besorg dir einen prozesskostenhilfeantrag... meist hat den auch ein anwalt, zu dem du gehst. Da du mittellos bist, bezahlt der staat ggf die ganzen kosten der rechtsverfolgung...

Geh zum Amtgericht und nimm Gehaltsnachweise/Kontoauszüge mit und 20€. Die geben dir einen Beratungsschein mit dem kannst du zu einem Anwalt. Meiner Meinung nach hast du jedenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitsvertrag ist nicht über gesetzlichen Regelungen. Du machst halt wenig Angaben dazu. §§3,8 EfzG sind deine Freunde.

Entgeltfortzahlung gibt es nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit. So steht es zumindest hier:

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2011/10/29/krankheit-wahrend-der-probezeit-was-nun/

"Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers besteht nach § 3 Abs. 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindest 4 Wochen untunterbrochen besteht."

Nichtmal einen Monat in der Firma, krank werden und dann auf Entgeltforzahlung verklagen ist auch ein bisschen peinlich.

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Gast

Mal kurz ein paar Stichpunkte: dein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt, bzw. hat eine zumindest kurze Kündigungsfrist... wenn du krank geschrieben bist, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...

Steht extra im Arbeitsvertrag (befristet) das es keine Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall gibt.

Das Beschäftigungsverhältniss beträgt unter 6 Wochen.

Is das Rechtlich? Kann man es einklagen?

http://www.magazin-arbeitsrecht.eu/entgeltfortzahlung/

Wenn die nicht zahlen wollen, besorg dir einen prozesskostenhilfeantrag... meist hat den auch ein anwalt, zu dem du gehst. Da du mittellos bist, bezahlt der staat ggf die ganzen kosten der rechtsverfolgung...

Geh zum Amtgericht und nimm Gehaltsnachweise/Kontoauszüge mit und 20. Die geben dir einen Beratungsschein mit dem kannst du zu einem Anwalt. Meiner Meinung nach hast du jedenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitsvertrag ist nicht über gesetzlichen Regelungen. Du machst halt wenig Angaben dazu. §§3,8 EfzG sind deine Freunde.

Entgeltfortzahlung gibt es nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit. So steht es zumindest hier:

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2011/10/29/krankheit-wahrend-der-probezeit-was-nun/ "Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers besteht nach § 3 Abs. 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindest 4 Wochen untunterbrochen besteht."

Nichtmal einen Monat in der Firma, krank werden und dann auf Entgeltforzahlung verklagen ist auch ein bisschen peinlich.

Gut recherchiert. Krankengeld bleibt ja dennoch.

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Als Fahrer bei nem Lieferservice, kannst du am Abend locker 10-20€ Trinkgeld mit nach Hause nehmen und kostenlos, bzw. stark vergünstigt essen.

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Die rechtlichen Ratschläge in diesem Thread sind erschreckend fehlerhaft oder gar nicht anwendbar, da der TE seine Situation nicht ausreichen geschildert hat um eine entsprechen Einschätzung vornehmen zu können.

TE, ich entnehme Deinen Schilderungen, dass Du bereits vor dem Antritt des dann kurzfristig geendeten Arbeitsverhältnisses ALG II vom Jobcenter bezogen hast. Wahrscheinlich wurde Dir für den Monat August die volle Dir zustehende Summe aus Miete und Regelsatz überwiesen, da erst für Ende August / Anfang September mit erzieltem Einkommen aus Deiner neuen Erwerbstätigkeit zu rechnen war. Deinen Anspruch dort hast Du also wahrscheinlich bereits vollumfänglich geltend gemacht. Dafür dass Du bereits Anfang des Monats mit 500 Euro in den Miesen steckst, kann das Jobcenter ja nichts. Würde eine Person im Leistungsbezug extra Zahlungen erhalten, je tiefer das Konto im Minus ist, kannst Du Dir sicher selbst ausmalen, wohin das führen würde.

Was kannst Du tun?

Wenn Du keine Bekannten oder Verwandten hast, die Dir Geld geben oder leihen können, sollte das Jobcenter Dein Ansprechpartner sein, da du jetzt sofort Hilfe brauchst und alle hier in den Raum geworfenen etwaigen Ansprüche, wenn überhaupt, nur mit nicht unerheblicher zeitlicher Verzögerung durchzusetzen wären. Vergiss diese am besten einfach komplett mit Ausnahme der 180 Euro, die Du wahrscheinlich Anfang nächsten Monats erhalten wirst. Davon wirst Du den größten Teil (zusätzlich zu Deinen Leistungen) behalten dürfen.

Die Entscheidung über die Zahlung eines Vorschusses liegt im Ermessen Deines Leistungssachbearbeiters. Dass Dir dieser bei entsprechendem Vortrag der Situation einen erstmaligen Vorschuss verwehrt, wäre schon ein starkes Stück und rechtlich nicht haltbar. Und solltest Du tatsächlich bei dem kleinen Arschloch oder der frustrierten Wechseljahresachbearbeiterin gelandet sein, gibt es immer noch Vorgesetzte, die Deinen Fall spätestens dann eigens einer rechtlichen Prüfung unterziehen werden, wenn Du nach Deinem Bedauern der Ablehnung schilderst, dass Du dann leider keine andere Möglichkeit siehst, als das Sozialgericht / die Presse / seinen nächsten Vorgesetzten mit Deinem Fall zu beschäftigen, da Du nicht weißt, wie Du dir sonst für den Rest des Monats etwas zu essen kaufen sollst.

Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie Deine Historie dort aussieht. Wenn Du dieses Jahr schon drei Mal wegen 'nem Vorschuss und 2 mal wegen Gutscheinen da warst, könnte das schwierig werden. Hast Du vielleicht schon Sanktionen erhalten? 600 Euro erscheinen mir recht wenig, wenn Du sagst, dass Du alleine wohnst.

Wenn Du möchtest kannst Du mir die genauen Umstände Deines Leistungsbezugs per PN zukommen lassen, dann schreib ich Dir gerne noch was dazu.

Es ist hoffentlich überflüssig zu sagen, dass man von den hier gemachten Vorschlägen, den Dispo weiter auszunutzen, einen Kredit aufzunehmen, auf dem Amt "Radau" zu machen oder einen Ladendiebstahl zu begehen, nur abraten kann.

bearbeitet von SeductiveProgression

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Gast Hoodseam

Das Problem ist das mir das Amt Für den August schon etwas zugesprochen hat. Leider viel zu wenig. Ich hab Anfang August 600 Euro von der ARGE bekommen. Mein Dispolimit liegt bei -500,- Euro.

Ich hatte Ende Juli-500 Euro auf dem Konto gut. -500 + 600 = H 100+,- Euro (Hatte Ende Juli -500 euro auf dem Konto, weil hier ebenfalls Miete wegging und ich mich mit nebenjobs geradeso über Wasser halten konnte)

H 100,-

-400,- Miete

-50,- Gas

-20,- Internet

-30,- Handy

__________________

- 400,- -----> 2 mal Einkaufen gewesen. Geld weg. Ich hab Keine Ahnung was die sich vorstellen. Wie soll ich denn mein Leben bezahlen?

Ich hab noch 10 Euro! Ich war heute bei der ARGE hab nach einem Darlehn gefragt, Vorschuss, irgendetwas. Aber NICHTS. Die Interessiert das nicht ob es mir zum Leben reicht.

Das böse Amt.

Ich habe mich mal von 50,00 EUR pro Monat ernährt. Und nicht schlecht. Ohne Unterstützung.

30 EUR Handy gebe ich bis heute nicht aus. Internet bekomme ich auch unter 20,00 EUR.

Die Frage ist schon: Wieso häufe ich 500,00 EUR Dispo!!schulden an? Warum lebe ich in einer 400,00 EUR Wohnung und keiner WG? Was lief da in den letzten 12-24 Monaten schief? Warum wurde für solche Notfälle keine Rücklagen angespart?

Das löst jetzt Dein akutes Problem nicht. Aber das Problem liegt viel tiefer.

Meine Putzfrau mal als Beispiel:

54-Jahre. Arbeitslos. Keine Aussicht auf Job.

Hat sich diverse Nebenjobs gesucht und ein Gewerbe für Haushaltsnahe Dienstleistungen angemeldet. Damit verdient sie rund 50-75 EUR am Tag. Also rund 1.200 EUR im Monat. Bleiben ihr rund 1.000 EUR.

1.000 EUR

- 220,00 EUR Miete inkl. Nebenkosten (WG mit einer Bekannten)

- 80,00 EUR Essen pro Monat

- 50,00 EUR Auto und Sprit

- 50,00 EUR Sonstiges (Telefon, Versicherungen)

------------------------------------

600,00 EUR Überschuss

Klamotten tauschst sie übrigens.

Die Dame hat > 5.000 EUR Rücklagen in 2 Jahren angespart.

54 Jahre. Keine Ausbildung. Rückenschmerzen.

Lösung: Vermieter ansprechen (kann sowieso nicht viel machen) und Bank ansprechen. Zu der Ausbildung nen 400,00 EUR Job suchen und mal auf einen grünen Zweig kommen. Und das bedeutet a) Schuldenfrei und b) 2-3 Monatsgehälter als Rücklage auf dem Konto. Bis dahin keine 50,00 EUR für Kommunikation etc. ausgeben.

bearbeitet von Hoodseam
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