A&F aus Amerika mitbringen / schicken lassen?

15 Beiträge in diesem Thema

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Eine Bekannte von mir reist demnächst nach LA und bleibt dort für ein Jahr.

Meine Frage:

Angenommen sie bestellt auf die Adresse (folglich innerhalb der USA) Sachen von A&F oder von z.B. www.polo.com und schickt mir diese dann als „Geschenk“ verpackt nach Deutschland – Die Rede ist von ein oder zwei Stücken nur – Welche Kosten kommen dann in Hinblick auf Zoll auf sie zu und ist es überhaupt gestattet diese Waren auszuführen?

Anderes Möglichkeit:

Sie bringt diese wieder mit sobald sie mal ein WE wieder heim fliegt. Wie verhält es sich da mit den Gesetzen und entsprechenden Kosten?

Danke.

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Sie kann Dir, sofern nicht für die Kommerzielle Verwendung gedacht natürlich Polo's schicken. Welche Zollfrei sind.

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Sie kann Dir, sofern nicht für die Kommerzielle Verwendung gedacht natürlich Polo's schicken. Welche Zollfrei sind.

Jo. Wenn du dir in Amerika ein Brotchen schmierst und das als Wegzehrung mit auf dem Heimflug mitnimmst, musst du da ja auch keinen Zoll drauf zahlen. Der Zoll an sich soll bewirken, dass es sich kommerziell nicht lohnt, Waren aus xy auszuführen um sie dann mit ordentlich Gewinn im Heimatland z zu verschachern. Und nicht, dass deine Bekannte dir kein Poloshirt mitbringen darf.

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Sie kann Dir, sofern nicht für die Kommerzielle Verwendung gedacht natürlich Polo's schicken. Welche Zollfrei sind.

DEFINITIV NEIN!

Sie darf dir natürlich auch ein Geschenk schicken, allerdings ist es nur dann Zoll- und Steuerfrei wenn der Wert maximal 45€ sind. Solange es Geschenke sind. Wenn es Komerziell ist, ist die Wertgrenze bei 21 €. Was darüber liegt musst du als Empfänger bei deinem nächsten Zollamt verzollen. Ab und zu auch direkt an der Haustüre beim Postboten. Beim Zollamt musst du dann ggf. auch den Wert belegen können, ansonten wird von den Zöllnern geschätzt und die Jungs haben auch Internet, können also auch nachschauen, was das Zeug in den Staaten kostet.

Wenn sie es in den Koffer packt darf sie insgesammt für 175 € Zeug Zollfrei mitnehmen. Alles was darüber geht muss sie verzollen.

Bei Tabakwaren oder Alkohol gelten übrigens andere Grenzen. Waffen und Drogen lässt man in dem Land wo sie her sind.

Alle anderen Antworten kannst du vergessen, die sind schlichtweg falsch. Sollte es sonst noch Fragen geben, dann PM an mich.

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Zollfrei aus den USA ausführen darf man außer der persönlichen Reiseausrüstung (Kleidung, Kamera etc.) pro Person:

– 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 3 Pfund Tabak

– 1 Liter Alkohol

– Geschenke im Wert bis zu \$ 150

Edit: Ich selbst habe schon Klamotten von Verwandten aus den USA bekommen. Sollte es dann auch beim Zoll abholen.

Waren in etwa Sachen im Wert von 200$ bis 250$.

Ich sollte dann auch eine Rechnung für die Sachen mitbringen. Hatte ich natürlich nicht.

Ich hab Angegeben das es ein Geburtstagsgeschenk ist.

Also hab ich mir ein Fax von meinem Onkel schicken lassen (Du kannst Dir das gleich ins Paket mit reinlegen lassen.)

Auf dem sollte etwas stehen wie:

"this is to confirm that packes shipped via ..... consigned to ..... contains clothings = personal gifts. package has no commercial value.

value for customs + insurance purposes: 60 $"

Hab das Paket mitnehmen dürfen. Öffnen darf der Zoll das Paket nämlich nur wenn "gefahr im Verzuge ist" sprich wenn ein Drogen oder Bombenspürhund drauf anschlägt, oder wenn sie etwas verdächtiges beim Röntgen erkennen.

Grüße,

Crip

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"this is to confirm that packes shipped via ..... consigned to ..... contains clothings = personal gifts. package has no commercial value.

value for customs + insurance purposes: 60 $"

Das kann sein, weil dann die Freigrenze für Geschenke eingehalten ist, 60$ sind unter 45€. Desweiteren ist das eine ganz klare Steuerstraftat. Wenn das auffliegen würde dann wird man angezeigt und darf eine kräftige Strafe zahlen plus nachzahlung für die fehlenden Abgaben. Die Ware wird dann als Beweismittel für eine eventuelle Gerichtsverhandlung eingezogen, d.h. man hat nix mehr, auser Probleme und ein kräftiges Loch im Geldbeutel.

Der Threadstarter hat nach dem legalen Weg gefragt. Den hab ich beschrieben.

Zollfrei aus den USA ausführen darf man außer der persönlichen Reiseausrüstung (Kleidung, Kamera etc.) pro Person:

– 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 3 Pfund Tabak

– 1 Liter Alkohol

– Geschenke im Wert bis zu \$ 150

Ausführen darf man aus den USA fast alles. In Deutschland einführen meinst du.

und Geschenke gibt es nur im Versand, also Postverkehr. Das was du meinst ist Reiseverkehr, da hat man eine Freigrenze in Deutschland von 175 € nicht $

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Hab das Paket mitnehmen dürfen. Öffnen darf der Zoll das Paket nämlich nur wenn "gefahr im Verzuge ist" sprich wenn ein Drogen oder Bombenspürhund drauf anschlägt, oder wenn sie etwas verdächtiges beim Röntgen erkennen.

Ach ja, dashier ist auch Schwachsinn (sorry Crip aber ist so) Der Zoll darf in beisen eines Postbediensteten jedes Paket öffnen, daß sie öffnen wollen. Oft reicht denen aber die Zeit einfach nicht um viele zu öffnen. Das Briefgeheimnis ist in diesem Fall ausgehebelt. Der Postler wie auch der Zöllner sind ja gemäß Datenschutzgesetz zum schweigen verpflichtet. Dürfen also dritten keine Angaben über den Inhalt machen.

Das sie alles öffnen dürfen steht irgendwo im Postgesetz, bin aber jetzt zu faul das rauszusuchen.

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Der Zoll darf ein Paket nur öffnen wenn Gefahr in Verzug.

Wir hatten das Thema vor 2 Wochen auf einem Seminar.

Danke.

Im übrigen Datenschutzgesetzt hat was mit Modernen Medien zutun und NICHTS mit einem Postbeamten.

Der Postbeamte unterliegt und dem Briefgeheimniss.

Edit: Hier mal ein Auszug aus unserem Seminiarblatt.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß § 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte.

So long.

Liebe Grüße an Ford "Zolli" Wolf

Crip

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Ich weiß nicht, ob das noch geht, aber wenn die schon mal gewaschen wurden, dann sind sie nicht mehr neuwertig und müssen nicht mehr verzollt werden. Oder?

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Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß § 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte.

Du schreibst hier von "Innerhalb der EG" da stimmt das auch soweit. Bei Sendungen von auserhalb der EG stimmt das nicht so. Es werden fast alle Pakete geröntgt. Viele werden schon in den Verteilzentren (Frankfurt, Hamburg, Feucht bei Nürnberg) geöffnet und stichprobenweise kontrolliert. Einige Pakete werden dort schon verzollt und die Abgaben dann ähnlich einer Nachnahmesendung vom Postboten an der Haustür kassiert. Bzw. die Pakete werden dort schon freigegeben, wenn ersichtlich ist, daß der Wert unter den Wertgrenzen liegt.

Das Datenschutzgesetz hat nicht nur was mit den modernen Medien zu tun. Sonst dürfte jeder Versicherungsangestellt oder Beamte über deine Privatangelegenheiten erzählen. Darf er aber nicht, weil es da das Datenschutzgesetz gibt.

@KK: Wenn die Sachen schon mal gewaschen wurden ist es immernoch eine Ware, die im Drittland (Nicht EU) erworben wurde und unterliegt somit der Einfuhrabgabenpflicht. Wenn du es am Flughafen nicht anmeldest begehst du eine Steuerstraftat (Schmuggel). Es stimmt von daher, daß es dann einfach nicht auffällt, daß es sich eigentlich um Neuware handelt, deswegen meist vermutet wird, daß du diese Sachen schon aus Deutschland mit in den Urlaub genommen hast und jetzt wieder zurück bringst. In einer Paketsendung ist die Vermutung allerdings anders. Insbesondere wenn das selbe Shirt gleich 5x kommt.

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Fordwolf und woher nimmt der Der Versicherungsangestellte Deine Daten? Aus dem Computer.

Ein Zöllner unterliegt der Schweigepflicht und mit Sicherheit dem Datenschutzgesetz. Dem Unterliegen wie nämlich alle.

Jedoch hat ein geöffnetes Paket nicht mit Datenschutz zutun.

Definition Datenschutzgesetz:

Bei dem Begriff Datenschutz handelt es sich um eine gesetzliche Bestimmung zur Verhinderung des Missbrauchs von personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Der Datenschutz der durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt ist dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen und soll den Missbrauch mit dem Umgang von personenbezogenen Daten verhindern.

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Jedoch hat ein geöffnetes Paket nicht mit Datenschutz zutun.

Doch, weil der Zöllner, sobald er das Paket öffnet, Daten erhebt. Aber das wäre jetzt wirklich Haarspalterei. Natürlich hast du auch Recht, daß der Beamte zur Verschwiegenheit verplfichtet ist.

Das BDSG gilt übrigens nicht nur für elektronische Datenverarbeitung sondern für alle Daten, die erhoben werden. Heutzutage sind davon num mal 95% durch die elektronische Datenverarbeitung erhoben.

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Mir wurde ein Paket aus Asien geöffnet, weil man einen Armbrustgriff drin sehen konnte und die Mahjong Steine wohl oft zum Drogen schmuggeln benutzt werden.

Gefunden wurde nix.

Was haben sie aber gemacht? Sie haben den Griff meiner Armbrust vergessen, und mir fehlten zwei Einzelteile, die jetzt irgendwo beim Zoll liegen.

Tolle Wurst ;)

Habe bisher erlebt das alles mögliche geöffnet wird, sobald es aus Asien kommt, wegen Fakes, und das als Begründung in den meisten Fällen reicht.

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Mir wurde ein Paket aus Asien geöffnet, weil man einen Armbrustgriff drin sehen konnte und die Mahjong Steine wohl oft zum Drogen schmuggeln benutzt werden.

Gefunden wurde nix.

Was haben sie aber gemacht? Sie haben den Griff meiner Armbrust vergessen, und mir fehlten zwei Einzelteile, die jetzt irgendwo beim Zoll liegen.

Tolle Wurst ;)

Habe bisher erlebt das alles mögliche geöffnet wird, sobald es aus Asien kommt, wegen Fakes, und das als Begründung in den meisten Fällen reicht.

Thread hat wohl langsam nichts mehr mit dem Ursprungs-Thema zu tun, von daher: Closed !

Thomas | MOD

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Gast
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