Drohende Arbeitslosigkeit und Wohnung auf Mutter registriert....

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Übrigens: Wenn Dein Arbeitgeber Dich über eine bevorstehende Kündigung informiert, galt zumindest vor einiger Zeit eine Pflicht, sich sofort - also noch vor der Arbeitslosigkeit - bei der Arbeitsagentur persönlich arbeitssuchend zu melden. Ansonsten wurde das Arbeitslosengeld befristet gekürzt. Ich nehme an, das gilt immer noch.

Er ist nicht darüber informiert, bis er die Kündigung in der Hand hält. Vorher macht er entsprechend alle Pferde scheu. AN diesem Tag allerdings, sollte er das relativ schnell klären. Dazu reicht aber auch ein Zweizeiler mit "Ich habe zum XYZ die Kündigung erhalten und beantrage BLA."

Ein Antrag wird dann entweder zugesandt oder man bekommt entsprechend eine Aufforderung, diesen einzusenden oder an Tag XYZ vorstellig zu werden.

Der kleine Brief (EINSCHREIBEN) reicht da völlig aus.

Einen Aufhebungsvertrag würde ich an seiner Stelle nur unterschreiben, wenn er MINDESTENS die Zeit der Sperre als Abfindung bekommt, wenn nicht das Doppelte. Und das ist mal gar nichts, als Abfindung.

"Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. "

Da steht eindeutig, dass du nen Brief schicken kannst, solange du zur Einladung erscheinst...

Mein Tipp zum Ganzen: beim Amt melden UND selbstständige Tätigkeit anmelden, dann direkt versuchen über Portale wie elance.com Aufträge ran zu holen mit deinem Skillset, so wirst du NIE wirklich arbeitslos. Darfst dafür allerdings dem Amt entsprechend Rechnung ablegen, wieviel du verdient hast.

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Wenn du ALG1 bekommst, dann könnte es sein, dass du einen Wohngeldanspruch hast. In diesem Fall ist es notwendig eine tatsächlich gezahlte Miete nachzuweisen.

Grundsätzlich ist es nicht entscheidend wie die Wohnungmiete gestaltet ist. Deine Mutter kann Hauptmieterin sein und die Wohnung an dich weitervermietet haben. Auch wenn das dem Vermieter gegenüber nicht ganz koscher ist weil Weitervermietung genehmigt werden muss, so geht das die Behörden nichts an. Wichtig ist nur, dass du tatsächlich in der Wohnung wohnst und die Miete trägst.

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