Drohende Arbeitslosigkeit und Wohnung auf Mutter registriert....

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Ok hier kurz die harten Fakten:

-27

-lebe seitdem ich 18/19 bin in einer Wohnung, die zZ noch auf meine Mutter registrierst ist. Bin dort gemeldet, zahle Miete (auf das Konto meines Vaters, von welchem dann abgebucht wird). Werde von meinen Eltern NICHT unterstützt

-Meine Eltern haben ihre eigne Eigentumswohnung. Ich wohne also, räumlich gesehn, nicht bei ihnen.

-Seit 5 Jahren fest angestellt in ner Spieleschmiede in Berlin.

zZ sieht es so aus, das wir Personalkürzungen durchmachen (die ersten Gespräche laufen), da das derzeitige Projekt bereits die 4 Mio. Marke gesprengt hat und egtl. ca. 1,5 Mio angepeilt waren.

Verständlich.

Problem:

Da ich noch nie arbeitslos war, habe ich die Befürchtung, das sich das Amt querstellt, sollte ich Arbeitslos werden.

Sprich, da ich in der Wohnung meiner Mutter wohne, sie mir nicht den kompletten Satz zahlen werden, mit der Begründung "ja sie wohnen ja bei ihrern Eltern..."

Wie schaut es in so einem Fall aus?

Die Wohnung wollte ich schon länger auf mich umschreiben lassen, aber meine Mutter wird dabei immer aufs heftigste aggressiv, oder "vergisst" einen Termin bei der Hausverwaltung zu machen.

Sie begründet das dann immer mit "Ja.. dann zahlst du sofort viel mehr!"...

Ich weiß, hätte mich eher drum kümmern sollen, war und bin da auch dran, aber derzeit empfinde ich es als akut.

Ich durchforste gerade google und Foren, aber evtl weiß ja der eine oder andere hier Rat.

bearbeitet von Noodle

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Gast 11223344

Erst mal bekommst du Arbeitslosengeld 1. Hab mich lange nicht damit beschäftigt aber das hat denke ich nichts mit deiner Wohnung zu tun, sondern mit deinem letzten Einkommen und der Dauer dein Einzahlung.

Wenn du dann nach Ablauf nichts findest, was ich mir mal nicht voprnehmen würde denn dann kommst du langsam in die Region schwer vermittelbar, dann geht dir bei AG 2 (Hartz) das Arbeitsamt mit allem möglichen auf den Sack wie z.B. deiner Wohnung.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html

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Du wirst nicht unterstützt und Deine Mutter kommt Dir mit den Kosten?

Da fällt Dir dann jeweils nix zu ein?!

Ansonsten wäre umziehen mal 'ne gute Idee.

Kannst ja bei der Hausverwaltung lieb nachfragen, ob die Dir den Papierkram zusammenstellen für 'ne Umschreibung. Das braucht ja nicht unbedingt Deine Mutter zu machen.

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Ich bin nicht sicher, was Du mit manchen Dingen meinst (Wohnung auf Deine Mutter "registriert" zum Beispiel, und wieso Personal gekürzt werden soll, wenn das Projekt mehr als doppelt so viel einbringt wie geplant?!). Jedenfalls spielt es für Arbeitslosengeld 1 keine Rolle, wo Du wohnst. Nach fünf Jahren durchgehender fester Anstellung solltest Du auch einen brauchbaren Geldbetrag bekommen. Dessen Höhe liegt - meine ich mich zu erinnern - bei ca. 60 % des Arbeitseinkommens; da habe ich aber nicht noch einmal nachgeschaut. Ob Du damit Deine Wohnung weiterfinanzieren könntest, musst Du also selbst abschätzen.

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Erst mal bekommst du Arbeitslosengeld 1. Hab mich lange nicht damit beschäftigt aber das hat denke ich nichts mit deiner Wohnung zu tun, sondern mit deinem letzten Einkommen und der Dauer dein Einzahlung.

Wenn du dann nach Ablauf nichts findest, was ich mir mal nicht voprnehmen würde denn dann kommst du langsam in die Region schwer vermittelbar, dann geht dir bei AG 2 (Hartz) das Arbeitsamt mit allem möglichen auf den Sack wie z.B. deiner Wohnung.

Ja, das denke ich mir ja auch. Gehe bei solchen Sachen aber eben auf Nummer sicher.

Du wirst nicht unterstützt und Deine Mutter kommt Dir mit den Kosten?

Da fällt Dir dann jeweils nix zu ein?!

Ansonsten wäre umziehen mal 'ne gute Idee.

Kannst ja bei der Hausverwaltung lieb nachfragen, ob die Dir den Papierkram zusammenstellen für 'ne Umschreibung. Das braucht ja nicht unbedingt Deine Mutter zu machen.

Ich verstehe jetzt nicht ganz was du im ersten Teil meinst.
Ich lebe von meinem eignen Einkommen, bezahle Miete usw usw. Meine Eltern unterstützen mich nicht monitär, ob nun bei der Wohnung oder etwas anderem.
Ich wohne lediglich in der Wohnung, die noch auf meine Mutter gemeldet ist.
Das mit dem Umziehn ist ja auf die schnelle doch etwas problematisch und da ich mich eingerichtet und eingelebt hab. Aber ich gebe dir schon recht.
Das mit der Hausverwaltung mach ich mal. Ich bin dabei davon ausgegangen, das meine Mutter das regeln muss, weil es ja rein Vertraglich, ihre Wohnung ist.
ch bin nicht sicher, was Du mit manchen Dingen meinst (Wohnung auf Deine Mutter "registriert" zum Beispiel, und wieso Personal gekürzt werden soll, wenn das Projekt mehr als doppelt so viel einbringt wie geplant?!).

Der Vertrag der Wohnung läuft auf meine Mutter.

Nein, die genannten Zahlen aus dem Projekt, sind nicht die Einnahmen, sondern die AUSGABEN.

Btw, ich hatte vergessen zu erwähnen:

Die Wohnung ist ca 30m² groß und kostet mich mit allem ca 330 Euro im Monat.

Ich denke das liegt im Rahmen. Der Bezirk sollte ja irrelevant sein.

Ich habe noch zZ Fixkosten von ca 160 Euro mtl. wenn ich mich recht entsinne. 120 davon KFW, die ich abstottern muss und 20 Euro Fitness. Letzteres wird erstmal gekündikt.

Amt wird des ja bestimmt net übernehmen...

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Gast Kuddel

Ich glaube, du hast falsche Vorstellungen.

Wenn du arbeitslos wirst, bekommst du in der Regel 1 Jahr lang Arbeitslosengeld (normalerweise 60 % des bisherigen Nettoeinkommens). Das sollte auf dich zutreffen. Für den Anspruch musst du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (keine 6-monatige Weltreise) und dich erkennbar um Arbeit bemühen (Bewerbungen schreiben). Das war's.

Wie du wohnst und wofür du dein Geld ausgibst, interessiert da keinen.

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Falls Du mal tatsächlich H4 bekommen solltest, ist es sogar sehr clever, in der Wohnung der Mutter zu wohnen. Eine Eigentumswohnung wird nämlich vom Staat als Besitz angesehen, von dem Du erst einmal leben kannst & sollst, bevor der Staat einspringt: D. h. er wird Dich auffordern, erst einmal die Wohnung zu verkaufen & in eine Mietwohnung zu ziehen & erst mal von dem Erlös zu leben, bevor Du H4 bekommst.

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Ähm, das verstehe ich grad in meinem Kontext nicht so ganz muss ich zugeben..

Der Staat wird mich(??) auffordern die Wohung meiner Mutter zu verkaufen? Sorry bin zZ durch den Wind.

Ich wohne nicht in der Eigentumswohnung meiner Mutter/Eltern, noch gehört diese mir.

Mein Vater und meine Mom wohnen in ihrer eignen Eigentumswohnung.

Auf meine Mutter ist eine weitere Mietwohnung registriert, bzw. sie hat eine 2te Mietwohunung, in der ich wohne und Miete für diese bezahle (Siehe erster Post)

Wenn meine Mom ALG2 bekommen sollte, dann kann ich verstehn, das der Staat kommt und sagt: "Eigentumswohnung weg und umziehn".

Ich verstehe nun aber, warum meine Mutter so zurückhalten/"pissig" mit dem Thema umgeht.

Das was du nämlich geschrieben hast, ist quasi ihr "Back-Up-Plan". Die beidens sind vor nem halben Jahr knapp an ner Pleite vorbeigeschrammt....

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Wenn du damit rechnest arbeitslos zu werden, solltest du dich jetzt schonmal arbeitssuchend melden. Du bekommst dann zwar noch kein Geld, weil du noch

arbeitest, aber die Arbeitsagentur hilft dir dann trotz Arbeit bei der Stellensuche. Wenns gut läuft, kannst du direkt den Job wechseln, ohne arbeitslos zu werden.

Ansonsten bekommst du erstmal zwei Jahre Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Erst wenn du in der Zeit keinen neuen Job findest, rutscht du in Hartz 4 ab.

Und darüber brauchst du dir jetzt noch keine Gedanken zu machen. Kümmer dich besser erstmal um einen neuen Job.

Falls du in einem Jahr noch nichts hast, ist es immernoch früh genug, sich mit Hartz 4 zu beschäftigen (Ersparnisse verschwinden lassen etc).

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Solange Du reguläres Arbeitslosengeld bekommst ist es allen egal wie Du lebst und was Du mit Deinem Geld machst. Solltest Du aber öffentliche Gelder beantragen dann kannst Du zumindest ein de facto bestehendes Untermietverhältnis darstellen, weil Du die Mieten an Deine Mutter via Bank überwiesen hast und das kannst Du doch nachweisen, dass Du das seit Jahren tust. Allerdings musst Du sicher auch den Hauptmietvertrag mit den aktuellen Nebenkosten vorlegen, ob das so angemessen ist.

Ich würde mir eher Gedanken machen, was Du dann statt dessen jobmäßig tun willst statt darüber nachzudenken was irgendwann bei der Behörde abgeht und mein Einkommen aufstocken. Ansonsten wirst Du sowieso sofort zur Aufnahme einer Tätigkeit herangezogen alleinstehend in dem Alter ohne Anhang. Such Dir also lieber beizeiten etwas, das Dir Spaß bringt sonst wird Dir sehr schnell geholfen.

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Ansonsten bekommst du erstmal zwei Jahre Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Erst wenn du in der Zeit keinen neuen Job findest, rutscht du in Hartz 4 ab.

Zwei Jahre? Ich glaube nicht, dass Noodle über 58 Jahre alt ist…

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Gast Hoodseam

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)

- Prüfen, ob Du Anspruch auf ALG I hast (i.d.R. JA).

- Wie viel bekommst Du ausgezahlt? (Google ALG I Rechner)

- Wie kommst Du damit über die Runden?

- Wie lange wird es ausgezahlt (6-12 Monate)?

- Was musst Du tun, um es zu bekommen?

Steht alles im o.g. Artikel. Bei Fragen: Bundesamt für Arbeit anrufen.

Weiter würde ich erstmal nicht denken. In 6-12 Monaten findet man wieder einen Job. Mit ALG II kann man sich auch noch beschäftigen, wenn das absehbar nicht klappt. Vorher sind auch alle Gedanken rund um Miete und Co. irrelevant.

Ansonsten: Keine Sperre sich einfangen. Also nicht selbstverschuldet arbeitslos werden. Sichwort: Kündigen bzw. keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Zumindest nicht unüberlegt.

Du schmeisst momentan Halbwissen zu ALG II (Harz 4) mit regulärem ALG I durcheinander. Mit ALG I solltest Du Dich beschäftigen. Ist aber eher wie eine Versicherung. Du hast Dich gegen Arbeitslosigkeit versichert. Also bekommst Du ALG I. Unter ein paar Bedingungen (sh. oben.). Wohnung Mutter, Miethöhe, Fitnessstudio.. interessiert hier alles nicht.

bearbeitet von Hoodseam

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Ich durchforste gerade google und Foren, aber evtl weiß ja der eine oder andere hier Rat.

Ja ich:

Google nach einem neuen, besser bezahlten Job und einer frischen, schöneren Wohnung.

Dem Fitness - Studio würde ich nicht kündigen. Es macht einfach mehr Spass Eisen durchzudrücken als das Hamsterrad vom Arbeitsamt - oder die Probleme anderer... und es hält gesund.

bearbeitet von Freebirdy

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Solange Du reguläres Arbeitslosengeld bekommst ist es allen egal wie Du lebst und was Du mit Deinem Geld machst. Solltest Du aber öffentliche Gelder beantragen dann kannst Du zumindest ein de facto bestehendes Untermietverhältnis darstellen, weil Du die Mieten an Deine Mutter via Bank überwiesen hast und das kannst Du doch nachweisen, dass Du das seit Jahren tust. Allerdings musst Du sicher auch den Hauptmietvertrag mit den aktuellen Nebenkosten vorlegen, ob das so angemessen ist.

Gut zu wissen. Ja Nachweis ist kein Problem. Kontoauszüge werden ja aufbewahrt.

Ich würde mir eher Gedanken machen, was Du dann statt dessen jobmäßig tun willst statt darüber nachzudenken was irgendwann bei der Behörde abgeht und mein Einkommen aufstocken. Ansonsten wirst Du sowieso sofort zur Aufnahme einer Tätigkeit herangezogen alleinstehend in dem Alter ohne Anhang. Such Dir also lieber beizeiten etwas, das Dir Spaß bringt sonst wird Dir sehr schnell geholfen.

Aye. Ich will nicht "hartzen". Ich werd schon nach 2 Tagen nichts tun hibbelig.

Ich suche zZ schon nach Stellen in der Branche, allerdings heißt das als Grafik uA auch, neue Software lernen ( manch Studio arbeitet mit anderer Software...), Portfolio aufarbeiten, anpassen.

Das kostet Zeit.

- Prüfen, ob Du Anspruch auf ALG I hast (i.d.R. JA).

- Wie viel bekommst Du ausgezahlt? (Google ALG I Rechner)

- Wie kommst Du damit über die Runden?

- Wie lange wird es ausgezahlt (6-12 Monate)?

- Was musst Du tun, um es zu bekommen?

Steht alles im o.g. Artikel. Bei Fragen: Bundesamt für Arbeit anrufen.

Weiter würde ich erstmal nicht denken. In 6-12 Monaten findet man wieder einen Job. Mit ALG II kann man sich auch noch beschäftigen, wenn das absehbar nicht klappt. Vorher sind auch alle Gedanken rund um Miete und Co. irrelevant.

Ansonsten: Keine Sperre sich einfangen. Also nicht selbstverschuldet arbeitslos werden. Sichwort: Kündigen bzw. keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Zumindest nicht unüberlegt.

Du schmeisst momentan Halbwissen zu ALG II (Harz 4) mit regulärem ALG I durcheinander. Mit ALG I solltest Du Dich beschäftigen. Ist aber eher wie eine Versicherung. Du hast Dich gegen Arbeitslosigkeit versichert. Also bekommst Du ALG I. Unter ein paar Bedingungen (sh. oben.). Wohnung Mutter, Miethöhe, Fitnessstudio.. interessiert hier alles nicht.

Danke! Find ich hilfreich! Laut Rechner würde ich über meine Runden kommen, auch wenn ich natürlich nicht viel über hätte.
Nunja, ich war noch nie in der Situation, aber man hört ja immer komisches vom Amt.. Drum will ich mich ja da ein wenig schlau machen.
Google nach einem neuen, besser bezahlten Job und einer frischen, schöneren Wohnung.

Die Wohnung gefällt mir, auch wenn sie net groß ist. Wohnungspreise/suche in Berlin sind/ist außerdem eh zZ eher schwierig.

Danke soweit erstmal.

Werde heute mehr vom Arbeitgeber erfahren.

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Übrigens: Wenn Dein Arbeitgeber Dich über eine bevorstehende Kündigung informiert, galt zumindest vor einiger Zeit eine Pflicht, sich sofort - also noch vor der Arbeitslosigkeit - bei der Arbeitsagentur persönlich arbeitssuchend zu melden. Ansonsten wurde das Arbeitslosengeld befristet gekürzt. Ich nehme an, das gilt immer noch.

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Gast Hoodseam

Jup - das gilt immer noch (wobei persönlich nicht notwendig ist).

Allerdings muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung auch darauf hinweisen. Bekommt der AN i.d.R. mit ;-).

Was viel häufiger vorkommt ist die Tatsache, dass hier mit Aufhebungsverträgen gearbeitet wird. Vor allem wenn der AG nicht so leicht kündigen kann ab einer gewissen Mitarbeiterzahl. Da wird dann schnell mal 2.500 EUR gezahlt, damit der AN sofort geht. Der rechnet dann mal schnell und denkt sich "super" und vergleicht das nur mit dem Thema fristgerechte Kündigung. Das ist dann schnell ne Freistellung inkl. Lohnfortzahlung für den AN. Und dabei wird dann nicht bedacht, ob überhaupt gekündigt werden darf. Und ob das Auswirkungen auf das ALG I hat.

Und das zu hebeln wird dann arbeitsrechtlich sehr schwer.

Ansonsten IT und Berlin. Findet man normalerweise schon was ;-).

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Gast Hoodseam
Nunja, ich war noch nie in der Situation, aber man hört ja immer komisches vom Amt.. Drum will ich mich ja da ein wenig schlau machen.

Da hat sich aber eine Menge getan. Du bist ja inzwischen auch deren "Kunde" ;-).

Im Ernst: ALG I ist normalerweise keine große Sache, vor allem wenn Du vermittelbar bist. Das geht schnell. Ist gut für die Quote. Alles super.

ALG II muss ich sagen, dass es teilweise etwas anders aussieht. Mein Vater war eine Weile in ALG II nach einem Schlaganfall, bevor seine Grundrente durch war (was de facto der selbe Laden ist). Weil er von mir kein Geld nimmt und da super mit zurecht kommt, habe ich mich irgendwann um den Schriftverkehr gekümmert. Die fangen halt ganz gerne mal mit Spielchen an. Bei meinem Vater haben sie einen Umzug angeordnet (auch ok) und dann eine Wohnung genehmigt. Durch seine Behinderung hat er lange gesucht, weil er Bahn und Einkaufsläden vor der Tür brauchte. Kaum war er umgezogen (was das Amt bezahlt hat) kam ein schreiben, dass die Wohnung 16,xx EUR zu teuer ist. Er entweder eine günstigere Wohnung suchen muss. Oder eben der Betrag selbst zahlen muss.

Da kannst Du dann anrufen. Vorbei gehen. Schreiben. Da rennst Du gegen eine Wand. Und versemmelst auch gerne mal die Frist für einen Einspruch.

Geht man da aber etwas kfm. sauberer vor, reicht da ein 3-Zeiler mit den passenden Worten. Die holt man sich von einem Fachanwalt (Anwaltshotline) und sobald die Sachbearbeiterin merkt, dass man "Ahnung" hat, weiss sie auch, dass man ja Prozesskostenbeihilfe bekommt.

Das machst Du 1-2x und hörst nichts mehr von denen.

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Frogster / Gameforge ?!

Ach und ON TOPIC:

Mach dir nicht ins Hemd. Du hast ALG1 Anspruch egal ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht. Und die Geschichte mit der Wohnung von deinen Eltern verkaufen ist der größte Blödsinn den ich je gehört habe. Übrigens, selbst wenn du mit Ihnen im gleichen Haushalt leben würdest wäre das irrelevant da du für diese "Die Eltern müssen für ihr Kind sorgen" schon zu alt bist. Da gelten ähnliche Alterssätze wie für Studierende und die Düsseldorfer Tabelle. Also lass dir hier keinen Kram einreden.

bearbeitet von Smint-

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Was viel häufiger vorkommt ist die Tatsache, dass hier mit Aufhebungsverträgen gearbeitet wird. Vor allem wenn der AG nicht so leicht kündigen kann ab einer gewissen Mitarbeiterzahl. Da wird dann schnell mal 2.500 EUR gezahlt, damit der AN sofort geht. Der rechnet dann mal schnell und denkt sich "super" und vergleicht das nur mit dem Thema fristgerechte Kündigung. Das ist dann schnell ne Freistellung inkl. Lohnfortzahlung für den AN. Und dabei wird dann nicht bedacht, ob überhaupt gekündigt werden darf. Und ob das Auswirkungen auf das ALG I hat.

Dann werde ich mal drauf achten, das falls sie mit etwas ankommen, mir ordentlich kündigen.
Ich nehme an, auf dem Wisch wird das auch explizit genannt, ob nun "Aufhebungsvertrag" oder Kündigung.
Ich denke nach der Zeit, in der ich bei denen fest angestellt war, sollte ja auch noch ne Kündigungsfrist drin sein.
Frogster / Gameforge ?!

Nein.

bearbeitet von Noodle

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Ich denke nach der Zeit, in der ich bei denen fest angestellt war, sollte ja auch noch ne Kündigungsfrist drin sein.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?

Gesetzlich nach §622 BGB 2 Monate, wenn es mehr als 5 und weniger als 8 Jahre sind. Im zweifel klopfen Sie ab, ob du eine gute Rechtsschutz hast und das ganze geht schneller - kommt oft genug vor.

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Kleines Update:

Status Quo vorerst.

Sie haben von mir einen guten Eindruck, können aber erstmal nichts dazu sagen, wie es weitergeht.

Ca erst in einem Monat, können sie def. sagen, wer gehen muss oder nicht.

Bei anderen haben sie quasi bereits gesagt, das sie gehen müssen.

Sie haben bissl abgeklopft, was für Tätigkeiten ich übernehmen würde und was mir Spaß macht.

Desweiteren ezählten sie über ihre Vorstellungen für das neue Projekt.

Hmpf...

Mann sitzt dennoch auf glühenden Kohlen.. die nächsten Wochenenden werden fürs Portfolio draufgehn..

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Gast Hoodseam

Jup - das gilt immer noch (wobei persönlich nicht notwendig ist).

Echt? http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__38.html ...?

"Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. "

Also hin musst Du schon. Aber sperren können sie Dich nicht, wenn Du es nur innerhalb der Frist (nicht persönlich) anzeigst.

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Gast Hoodseam

Was viel häufiger vorkommt ist die Tatsache, dass hier mit Aufhebungsverträgen gearbeitet wird. Vor allem wenn der AG nicht so leicht kündigen kann ab einer gewissen Mitarbeiterzahl. Da wird dann schnell mal 2.500 EUR gezahlt, damit der AN sofort geht. Der rechnet dann mal schnell und denkt sich "super" und vergleicht das nur mit dem Thema fristgerechte Kündigung. Das ist dann schnell ne Freistellung inkl. Lohnfortzahlung für den AN. Und dabei wird dann nicht bedacht, ob überhaupt gekündigt werden darf. Und ob das Auswirkungen auf das ALG I hat.

Dann werde ich mal drauf achten, das falls sie mit etwas ankommen, mir ordentlich kündigen.
Ich nehme an, auf dem Wisch wird das auch explizit genannt, ob nun "Aufhebungsvertrag" oder Kündigung.
Ich denke nach der Zeit, in der ich bei denen fest angestellt war, sollte ja auch noch ne Kündigungsfrist drin sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebungsvertrag

Entscheidend dabei ist, dass das Arbeitsverhältnis beidseitig beendet wird. Du dem also zustimmst. Da müsstest Du also eine Unterschrift drunter setzen.

Bei einer ordentlichen Kündigung wird einseitig das Arbeitsverhältnis beendet. D.h., man spricht Dir eine Kündigung aus. Fertig. Ob Du zustimmst oder nicht. Da unterschreibst Du nichts. Höchstens bestätigst Du per Unterschrift den Empfang der Kündigung (musst Du nicht). I.d.R. kommt die aber per Post.

Das Wort "Aufhebungsvertrag" muss da nicht drüber stehen. I.d.R. sind die aber mehr als eindeutig inkl. Hinweis auf evtl. Sperrung beim ALG I. Arbeitnehmer können sehr günstig in der ersten Instanz vom Arbeitsgericht klagen. Müssen gegnerische Anwaltskosten nicht tragen in der Instanz. Haben keinen Anwaltszwang. Und Gerichte sind da sehr PRO AN. Das wissen auch Unternehmen und formulieren das sehr deutlich. Sonst haben sie da ganz schnell ne Klage am Hals.

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Was im Internet nicht so alles erzählt wird. Hat der Junge gar nix von bzw. wäre schön blöd drauf zu hören und irgendwas zu machen, nur weil's einer schreibt.

Gibt in Berlin doch nun wirklich genug Beratungsstellen für Arbeits- und Sozialfragen.

Die erklären, was wichtig ist, aber ein neuer Job bzw. eine neue Stelle scheint mir irgendwie sinnig, wenn das mit dem Laden einfach nicht so läuft.

Vielleicht findeste da ja rasch was und kannst nahtlos wechseln.

Arbeitslose einstellen macht irgendwie keiner gern.

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