Jingang 4661 Beitrag melden August 8, 2013 geantwortet Die Strategie des dreifachen Unterhalts ist der Vorschlag eines renommierten Anwalts. Bei der Frage, ob die Überzahlungen rückforderbar sind, wird es wohl sehr auf juristische Feinheiten ankommen. Beispielsweise, wie der Vermerk auf dem Überweisungen genau formuliert ist und was zusätzlich vereinbart wurde.Die Alternative war, dass er ihren Hintern an die Wand nagelt und das alleinige Sorgerecht beantragt. Nach Schätzungen seines Anwalts würde das 50.000 EUR kosten und ein paar Jahre dauern. So lange, bis sie finanziell und persönlich am Ende ist. Der Konflikt würde dem Kind dabei natürlich schaden.Die Überzahlungen des Unterhalts werden etwa genauso viel kosten - und kommen dem Kind zugute.Geil, wird ja immer besser. Mir gefällt manchmal, wenn Dinge weit abseits der Intuition doch total Sinn machen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Der Teutone 219 Beitrag melden August 8, 2013 geantwortet Nun, was der Teutone schreibt, geht zwar teils schon in die richtige Richtung,Sag mal spinnst Du!!! Hast du in all den Jahren immer noch kapiert, dass diese Paranoiker, die dir den Teufel an die Wand malen, und dich in einen Ehekrieg führen wollen, total falsch liegen? Wer hat denn Recht gehabt mit seinen Einschätzungen? Ich, und andere Besonnene oder die Paranoia-Fraktion?? Bitte, bisher war doch alles eigentlich ganz gut gelaufen. Klar Anwaltshickhack, mal Gezicke von der Ex oder die Kleinen haben mal Schwierigkeiten. Aber bist jetzt ist NICHTS von dem, was die Paranoiker prophezeit haben, eingetreten. Denke an deine Kinder, und mache genau das Gegenteil von dem, was dir diese Leute raten. Einen Ehekrieg anzuzetteln, geht nun wirklich nicht. Bisher gab es immer wieder Lösungen, und wenn du besonnen bist, wird das auch so bleiben. Jon, sonst geht's dir aber gut? Habe ich angeraten einen Ehekrieg anzuzetteln oder seine eigenen Interessen wahrnehmen? War die Ausgangslage nicht die, dass die Anwältin seiner Ex Applefans Einkommenssituation in Zweifel zieht und - bewusst - eine neue eigene Berechnungsgrundlage aufstellt? Ist es weiterhin nicht Applefans Aussage gewesen, dass seine Ex in Betracht zieht, zumindest ein Kind dauerhaft in Applefans Obhut zu übernehmen? Was du salopp als "Anwaltshickhack" bezeichnest, empfinden das Betroffene als reinen Psychoterror, der wieder und wieder Geld kostet, meist um nur die reine Rechtslage klarzustellen. Eine Umkehrung der Unschuldsvermutung, denn Applefan darf Zeit und Geld opfern um klar zu stellen dass sich an der Berechnungsgrundlage nichts geändert hat. Sehe ich das als einziger so - um weiterhin vernünftig auszukommen - genau das rigoros und endgültig abzustellen ist? @Aldous, freut mich dass du die Lücken in der Lösung deines Kumpels selber beschreibst und direkt das System der Scheidungsindustrie anprangerst. Applefan scheint mir nicht in der Lage die Lösung deines Freundes zu übernehmen, ich selber bezweifle übrigens auch - sollte dein Freund freiwillig den dreifachen Unterhalt zahlen (und deklariert es auf der Überweisung als KINDESunterhalt) jemals was zurückfordern kann. Höchstens den Unterhalt kürzen auf den Gesetzlichen. Aber auch wenn es so wäre, was machen die Männer die eben nicht den dreifachen Unterhalt zahlen können? Und - ist er in der Lage das alleinige Sorgerecht zu beantragen, scheint es doch in der Vergangenheit Gründe gegeben zu haben, warum man ihr das Sorgerecht nicht übertragen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Aldous 9590 Beitrag melden August 8, 2013 geantwortet Geil, wird ja immer besser. Mir gefällt manchmal, wenn Dinge weit abseits der Intuition doch total Sinn machen Aus meiner Sicht macht es auch darum Sinn, weil ich Zweifel daran habe, dass er das alleinige Sorgerecht letztendlich bekommen hätte. Die Deutschen Familiengerichte kommen so langsam davon weg, Kinder immer den Müttern zuzusprechen und die Väter aus dem Leben der Kinder rauszukegeln - und gehen in die Richtung, Eltern als eine Einheit zu sehen, die nur gemeinsam funktionieren kann. Macht insofern auch Sinn, alsdass Kinder beide Eltern brauchen. Hat aber zur Folge, dass ab und an beiden Eltern das Sorgerecht entzogen und die Kinder in Pflegefamilien gegeben werden, wenn die Eltern sich zu heftig bekriegen. Gab hier einen Fall, bei dem ein etwas älteres Kind vom Gericht in eine Wohngruppe gegeben wurde, weil der Vater die Mutter so lange mit Gerichtsverfahren überzogen hatte, bis die mit den Nerven fertig war. Jeder Elternteil für sich war voll erziehungsfähig - aber gleichzeitig waren beide nicht in der Lage, gemeinsam für ihr Kind zu sorgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Aldous 9590 Beitrag melden August 8, 2013 geantwortet Aber auch wenn es so wäre, was machen die Männer die eben nicht den dreifachen Unterhalt zahlen können? Sich von sich aus nicht mit der Mutter streiten - und sofort konsequent Grenzen setzen, wenn die Mutter zu weit geht. Macht Applefan ja auch so. Sie will mehr Geld - er prüft, auf wie viel sie ein Anrecht hat. Gleichzeitig stellt er sich auf persönlicher Ebene gut mit seiner Ex. Generell ist auch hilfreich, eine Lobby für sich und die Kinder aufzubauen. Kontakt halten, zu Ärzten, Kindergärtnern, Lehrern, Eltern von Schulfreunden, usw. Kurz gesagt: Als Vater im Leben der Kinder präsent sein. 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
jon29 10844 Beitrag melden August 8, 2013 geantwortet War die Ausgangslage nicht die, dass die Anwältin seiner Ex Applefans Einkommenssituation in Zweifel zieht und - bewusst - eine neue eigene Berechnungsgrundlage aufstellt?Wir hatten es schon ein paar seiten vorher geklärt. Einerseits ist es der Job der Anwältin, irgendwie immer mehr Unterhalt rauszuhauen. Oft reden sie die Mandanten nch hinein. Lösung: Applefan geht zu seinem Anwalt und wird es schlicht klären lassen. Wo kein Geld da ist, wird auch kein Geld gehört.Nein, nein mit deinen Vorsvchlägen wird kein Ehekrieg vom Zaun gebrochen... : 1) Beantrage Sorge& Aufenthaltsrecht für deine Kinder - Sie und Ihr Neuer zahlen dann deine Ausgaben.2) Geh zum Jugendamt, dann zum Anwalt - lass ein Gutachten über die allgemeine (deren) Familiensituation machen, es scheint doch was im Argen zu sein, oder nicht?3) Du bist selbstständig - insofern wirst du immer&immer wieder verdächtigt, dich deinen Verpflichtungen zu entziehen, völlig egal was du tatsächlich verdienst.UZu 1: Klar, ein Sorgerechtsstreit, super für die Kinder. Da wird natürlich nicht das Kriegsrecht ausgegraben... Jahrelange auseinandersetzung, die Kinder stehen zwischen den Fronten viel Leid auf beiden Seiten.2.) Ahja, die Ex als fatale Mutter beim Jugendamt anzuschwären. Super für das Verhältnis und erst Recht für die Kinder. Vor alle, weil applefanimmer wieder betont hat, dass sie eine gute Mutter ist, und sie das mit den Kleinen im großen und ganzen gut hinbekommt.3)Super Sache, Unterhalt einstellen, damit die Kinder von nix mehr Leben. Klar, was für eine Sauereri, dass die Kinder auch noch Geld bekommen.Schließlich wäre es ja auch doof, wenn man es einfach lösen könnte, der Anwalt, die Behörden stellen feest, das bei Applefan nict mehr zu holen ist, wie bisher. Ichkann ga nicht so viel essen, wie kotzen möchte... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
jon29 10844 Beitrag melden August 8, 2013 geantwortet War die Ausgangslage nicht die, dass die Anwältin seiner Ex Applefans Einkommenssituation in Zweifel zieht und - bewusst - eine neue eigene Berechnungsgrundlage aufstellt?Wir hatten es schon ein paar seiten vorher geklärt. Einerseits ist es der Job der Anwältin, irgendwie immer mehr Unterhalt rauszuhauen. Oft reden sie die Mandanten nch hinein. Lösung: Applefan geht zu seinem Anwalt und wird es schlicht klären lassen. Wo kein Geld da ist, wird auch kein Geld gehört.Nein, nein mit deinen Vorsvchlägen wird kein Ehekrieg vom Zaun gebrochen... : 1) Beantrage Sorge& Aufenthaltsrecht für deine Kinder - Sie und Ihr Neuer zahlen dann deine Ausgaben.2) Geh zum Jugendamt, dann zum Anwalt - lass ein Gutachten über die allgemeine (deren) Familiensituation machen, es scheint doch was im Argen zu sein, oder nicht?3) Du bist selbstständig - insofern wirst du immer&immer wieder verdächtigt, dich deinen Verpflichtungen zu entziehen, völlig egal was du tatsächlich verdienst.UZu 1: Klar, ein Sorgerechtsstreit, super für die Kinder. Da wird natürlich nicht das Kriegsrecht ausgegraben... Jahrelange auseinandersetzung, die Kinder stehen zwischen den Fronten viel Leid auf beiden Seiten.2.) Ahja, die Ex als fatale Mutter beim Jugendamt anzuschwären. Super für das Verhältnis und erst Recht für die Kinder. Vor alle, weil applefanimmer wieder betont hat, dass sie eine gute Mutter ist, und sie das mit den Kleinen im großen und ganzen gut hinbekommt.3)Super Sache, Unterhalt einstellen, damit die Kinder von nix mehr Leben. Klar, was für eine Sauereri, dass die Kinder auch noch Geld bekommen.Schließlich wäre es ja auch doof, wenn man es einfach lösen könnte, der Anwalt, die Behörden stellen feest, das bei Applefan nict mehr zu holen ist, wie bisher. Ichkann ga nicht so viel essen, wie kotzen möchte... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Der Teutone 219 Beitrag melden August 8, 2013 geantwortet (bearbeitet) War die Ausgangslage nicht die, dass die Anwältin seiner Ex Applefans Einkommenssituation in Zweifel zieht und - bewusst - eine neue eigene Berechnungsgrundlage aufstellt? Wir hatten es schon ein paar seiten vorher geklärt. Einerseits ist es der Job der Anwältin, irgendwie immer mehr Unterhalt rauszuhauen. Oft reden sie die Mandanten nch hinein. Lösung: Applefan geht zu seinem Anwalt und wird es schlicht klären lassen. Wo kein Geld da ist, wird auch kein Geld gehört. Nein, nein mit deinen Vorsvchlägen wird kein Ehekrieg vom Zaun gebrochen... : 1) Beantrage Sorge& Aufenthaltsrecht für deine Kinder - Sie und Ihr Neuer zahlen dann deine Ausgaben. 2) Geh zum Jugendamt, dann zum Anwalt - lass ein Gutachten über die allgemeine (deren) Familiensituation machen, es scheint doch was im Argen zu sein, oder nicht? 3) Du bist selbstständig - insofern wirst du immer&immer wieder verdächtigt, dich deinen Verpflichtungen zu entziehen, völlig egal was du tatsächlich verdienst. UZu 1: Klar, ein Sorgerechtsstreit, super für die Kinder. Da wird natürlich nicht das Kriegsrecht ausgegraben... Jahrelange auseinandersetzung, die Kinder stehen zwischen den Fronten viel Leid auf beiden Seiten. 2.) Ahja, die Ex als fatale Mutter beim Jugendamt anzuschwären. Super für das Verhältnis und erst Recht für die Kinder. Vor alle, weil applefanimmer wieder betont hat, dass sie eine gute Mutter ist, und sie das mit den Kleinen im großen und ganzen gut hinbekommt. 3) Super Sache, Unterhalt einstellen, damit die Kinder von nix mehr Leben. Klar, was für eine Sauereri, dass die Kinder auch noch Geld bekommen. Schließlich wäre es ja auch doof, wenn man es einfach lösen könnte, der Anwalt, die Behörden stellen feest, das bei Applefan nict mehr zu holen ist, wie bisher. Ichkann ga nicht so viel essen, wie kotzen möchte... Jon29, lese die Posts von Applefan genau durch bevor du hier mit Platitüden rumwirfst. Applefan hat doch geschrieben, dass es in der schulischen Leistungen/Betreuung Auffälligkeiten gibt, gleichzeitig macht die Ex einen Vorschlag zumindest ein Kind in seine Obhut zu geben. Natürlich darf man das nicht überbewerten, nach normalen gesunden Menschenverstand darf man zumindest in Betracht ziehen, hier ist irgendwie oder irgendwo bei irgendwem eine Überlastung. Aus diesem Grunde, es möge doch das Jugendamt ein Gutachten veranlassen. Was du hier wiederum als "anschwärzen" bezeichnest, ist letztendlich eine Maßnahme von neutralen Dritten eine weitere, fundierte Meinung über die tatsächlichen Verhältnisse zu bekommen. Aber ja, Frauen scheuen das Jugendamt wie der Teufel das Weihwasser, es könnten unangenehme Fragen kommen - denen man auch Rede und Antwort steht. Zuletzt, den Vorschlag als Selbstständiger eine Rechtsform zu gründen, wo sich die ANWÄLTE bei - hier geschrieben - absurden Forderungen die Zähne ausbeißen bzw. sich nicht selber bereichern können- dies dient im wahrsten Sinne des Wortes dem Kindeswohl, denn das Geld das die Anwältin/Anwalt NICHT hat, hat Applefan und Applefan trau ich zu das Geld als verantwortungsvoller Vater seinen Kinder zugute kommen zu lassen. August 8, 2013 bearbeitet von Der Teutone Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Aldous 9590 Beitrag melden August 9, 2013 geantwortet Einerseits ist es der Job der Anwältin, irgendwie immer mehr Unterhalt rauszuhauen. Oft reden sie die Mandanten nch hinein. Lösung: Applefan geht zu seinem Anwalt und wird es schlicht klären lassen. Ich glaub, ich hab auch geschrieben, dass es der Job der Anwältin ist, möglichst viel rauszuschlagen. Hab ich geschrieben, weil es für Trennungsväter das Beste ist, die Dinge so zu sehen. Weil dadurch der persönliche Konflikt mit der Mutter nicht angeheizt - und die Situation für die Kinder entspannt wird. Sprich: Der Vater sieht dabei nicht die Mutter, sondern die Anwältin als treibende Kraft im Konflikt. Damit fällt es dem Vater leichter, den persönlichen Konflikt mit der Mutter loszulassen. Hält der Vater das konsequent durch, dann hat es oft den positiven Seiteneffekt, dass die Mutter den Konflikt mit der Zeit auch losläßt - und dann nicht mehr zum Anwalt rennt, sondern sich vertrauensvoll mit dem Vater über die Finanzen einigt. Das ist auch das, was im PU als Alpha propagiert wird. Nach eigenen Reglen leben, diese Regeln immer wieder reflektieren, dadurch seiner Verantwortung gerecht werden - und diesen frame halten. Also sich nicht in den frame einer Frau ziehen zu lassen, die unrelfektiert und unsicher ist - und darum aggressiv und destruktiv vorgeht. Das ist das, was wir Applefan -und jedem anderen Trennungsater- hier raten können. Und es scheint bei Applefan ja auch zu funktionieren. Ab und an gibts zwar Rückschläge, aber das ist normal. Entwicklungen verlaufen kaum jemals gradlienig, sondern immer mit Verwicklungen und Rückschlägen. Bei Müttern genauso, wie bei Vätern. Gleichzeitig gilt das aber auch für die Mutter und die Anwältin. Was die Anwältin angeht: Ein Freund von mir hat es mal so ausgedrückt: "Anwälte sind entweder totale Schmierlappen, die für Geld alles tun. Oder sie sind cool - aber unberechenbar." Insbesondere im Familienrecht gehören die Anwälte, die möglichst viel rausschlagen wollen, eindeutig zur Schmierlappenfraktion. Weil sie nicht die oben genannte Strategie der Deeskalation verfolgen - sondern im Gegenteil Unfrieden stiften wollen. Damit tun sie nicht das, was sie tun sollten - nämlich die Interessen der Mutter und der Kinder vertreten - sondern sie vertreten ihre eigenen Interessen. Indem sie Konflikte erzeugen und sich selbst so zu Aufträgen verhelfen. Ihrer Klientin und insbesondere den Kindern schaden sie damit. Was die Mutter angeht: Sie müsste als betreuender Elternteil besonders darauf achten, das Verhältnis zum umgangsberechtigten Elternteil nicht zu belasten. Um ihren Kindern nicht zu schaden. Beauftragt sie aber eine Schmierlappenanwältin, dann wird sie dieser Verantwortung nicht gerecht. Aus diesem Grunde, es möge doch das Jugendamt ein Gutachten veranlassen. Das macht das Jugendamt nicht. Formal, weil es als Behörde keine Gutachten veranlassen kann - das kann nur ein Gericht. Und faktisch, weil es dafür keine Veranlassung gibt. Die haben anderes zu tun. Ich habe mal um 11:00 Uhr mit einer Sachbearbeiterin eines Jugendamts in einem sozialen Brennpunkt gesprochen. Die war etwas im Stress, weil sie an diesem Vormittag schon fünf Kinderschutzeinsätze abgearbeitet hatte. Notrufe, bei denen das Jugendamt aufgrund akuten Handlungsbedarfs sofort losfährt. Beispielsweise, wenn die Polizei das Jugendamt anfordert, weil gerade Kinder akut misshandelt oder so stark vernachlässigt werden, dass sie nicht in ihrer Familie bleiben können. Kurz gesagt: Das Jugendamt wird etwas genervt die Augenbrauen hochziehen, wenn du dort mit deiner Argumentation aufkreuzt. Danach wird es dich als Vater auf die Möglichkeit freiwilliger Beratung hinweisen. Und damit tut das Jugendamt genau das richtige. Ihr sollt als Eltern in der Lage sein, die elterliche Verantwortung zu tragen. Dafür könnt ihr euch freiwillig Unterstützung holen. Die gibts reichlich und kostenlos: Elternberatungen, Mediationen, Familientherapien, usw. Funktioniert das nicht, wird das Jugendamt ein gemeinsames Elterngespräch veranlassen und euch nochmal mit Nachdruck darauf hinweisen, dass ihr euch im Interesse eurer Kinder zu einigen habt. Erst wenn ihr dazu nachhaltig nicht in der Lage sein solltet, dann steht ein Sorgerechtsverfahren bei Gericht an, bei dem es auch Begutachtungen geben wird. So, wie du hier schreibst, würde ich aber vermuten, dass du bei einer solchen Begutachtung nicht so gut abschneiden würdest. Weil du von deiner Seite aus nicht im Interesse der Kinder zu deeskalieren scheinst. Fair mag das nicht sein. Möglicherweise auch nicht sinnvoll. Wie gesagt. Ist aber so. Zuletzt, den Vorschlag als Selbstständiger eine Rechtsform zu gründen, wo sich die ANWÄLTE bei - hier geschrieben - absurden Forderungen die Zähne ausbeißen bzw. sich nicht selber bereichern können- dies dient im wahrsten Sinne des Wortes dem Kindeswohl, denn das Geld das die Anwältin/Anwalt NICHT hat, hat Applefan und Applefan trau ich zu das Geld als verantwortungsvoller Vater seinen Kinder zugute kommen zu lassen. Das sehe ich genauso, wie du. Hart in der Sache, weich gegenüber der Person. Wenn die Mutter mit dem Anwalt kommt, gibts keinen Grund, ihr diesen Weg auch noch schmackhaft zu machen. Als Selbstständiger hast du die Möglichkeit, dein Einkommen zu steuern. Das würde ich so regeln, dass ich nur den Mindestunterhalt zahle. Und wenn etwas übrig ist, würde ich das anderweitig den Kinder zugute kommen lassen. Die Mutter kann ruhig realisieren, dass dabei ihre Kooperation eine wesentliche Rolle spielt. 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Jingang 4661 Beitrag melden August 9, 2013 geantwortet Deine Vorstellung vom Jugendamt ist leider etwas rosarot. Ich habe die hart und ausschließlich pro-Mutter erlebt (mit Lügen und allem DrumUndDran). Und das liest man gewöhnlich auch so, ist offenbar kein Einzelfall. Und wenn man mal denkt, sie brauchen zu können, machen sie genau gar nichts (Vernachlässigung bei einer WG-Bekannten).Genau wie du Polizei im Grunde. Wenn Bandenkrieg ist, ziehen sie den Schwanz ein und verweigern Information und wenn du bei einem Einbruch anrufst, sagen sie dir, daß sie erst kommen wenn es zu spät ist. Alles fieldtested. Aber gut, falscher Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Aldous 9590 Beitrag melden August 9, 2013 geantwortet Ist halt ne Behörde, wie jede andere auch. Da gibts solche und solche. Wobei ein Unterschied zu anderen Behörden in der Haftung liegt. Baut jemand beim Finanzamt, Bauordnungsamt, Umweltamt, usw. irgendwie Mist, dann kanns für den persönlich teuer werden. Beim Jugendamt passiert meist nichts, weil man keinen direkten Schaden beziffern kann. Insofern kann sich das Jugendamt eher leisten, irgendwelche persönlichen Vorlieben als Maßstab zu nehmen. Aber du bist der Erste, der mir sagt, ich hätte eine rosarote Vorstellung von einer Behörde. Das ist mal was Neues. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Applefan 215 Beitrag melden August 9, 2013 geantwortet Das sehe ich genauso, wie du. Hart in der Sache, weich gegenüber der Person. Wenn die Mutter mit dem Anwalt kommt, gibts keinen Grund, ihr diesen Weg auch noch schmackhaft zu machen.Als Selbstständiger hast du die Möglichkeit, dein Einkommen zu steuern. Das würde ich so regeln, dass ich nur den Mindestunterhalt zahle. Und wenn etwas übrig ist, würde ich das anderweitig den Kinder zugute kommen lassen. Die Mutter kann ruhig realisieren, dass dabei ihre Kooperation eine wesentliche Rolle spielt.Über diese Sache habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen. Auch er ist der Meinung, in Anbetracht der Umstände "hätte ich ja kaum eine andere Chance", eine Gesellschaft zu gründen und damit mein Einkommen in gewissem Rahmen steuern zu können. Die ganze Sache ist zwar schon ein ganzes Stück komplizierter, bilanzierende Buchführung, Körperschaftssteuer usw., aber naja... sind ja noch ein paar Monate bis 2014... For now werde ich wohl erstmal mit einer Stufe höher in der D'dorfer Tabelle leben müssen, weil das Einkommen aus 11/12 ja feststeht. Zu wann ich dann wieder runter kann, wird sich nächstes Jahr zeigen, wenn ich dann GF der Gesellschaft bin.Und ja, ich sehe in der Sache auch eher die Anwältin denn meine Ex als treibende Kraft. Ich gehe auch davon aus, daß die gar nicht jedes Schreiben von meiner Ex abnicken läßt. Naja, kann mir im Grunde auch egal sein - jedenfalls hat sich von meiner Seite aus kein größeres persönliches Problem mit meiner Ex aufgetan. Eher weiß ich jetzt, welche Anwältin ich sicher künftig meiden werde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Geschmunzelt 4380 Beitrag melden August 10, 2013 geantwortet (bearbeitet) Das sehe ich genauso, wie du. Hart in der Sache, weich gegenüber der Person. Wenn die Mutter mit dem Anwalt kommt, gibts keinen Grund, ihr diesen Weg auch noch schmackhaft zu machen.Als Selbstständiger hast du die Möglichkeit, dein Einkommen zu steuern. Das würde ich so regeln, dass ich nur den Mindestunterhalt zahle. Und wenn etwas übrig ist, würde ich das anderweitig den Kinder zugute kommen lassen. Die Mutter kann ruhig realisieren, dass dabei ihre Kooperation eine wesentliche Rolle spielt.Über diese Sache habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen. Auch er ist der Meinung, in Anbetracht der Umstände "hätte ich ja kaum eine andere Chance", eine Gesellschaft zu gründen und damit mein Einkommen in gewissem Rahmen steuern zu können. Die ganze Sache ist zwar schon ein ganzes Stück komplizierter, bilanzierende Buchführung, Körperschaftssteuer usw., aber naja... sind ja noch ein paar Monate bis 2014... Ich würde das an Deiner Stelle vorher noch einmal mit jemandem abklären, der sich im Unterhaltsrecht auskennt, falls Du es nicht schon gemacht hast. Das steuerliche Einkommen ist nicht automatisch mit dem unterhaltsrechtlich relevanten identisch. August 10, 2013 bearbeitet von Geschmunzelt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Applefan 215 Beitrag melden August 10, 2013 geantwortet Das stimmt zwar, aber an das Geld einer GmbH oder UG kommt man nicht so ohne Weiteres ran, weil diese ja eine neue juristische Person ist. Das gilt selbstverständlich auch für mich. Auch wenn ich geschäftsführender Gesellschafter bin, kann ich nicht einfach Geld aus der Gesellschaft entnehmen, weil es schlicht das Geld der Gesellschaft ist und nicht meins. Praktisch bei einer UG ist noch, daß man gesetzlich verpflichtet ist, in den ersten Jahren mindestens 25% des Gesamtgewinns als Rücklage zu bilden, um die UG später zur GmbH umzufirmieren. Wenn ich nun mehr Geld aus der Gesellschaft entnehme als mein GF-Gehalt, wird das selbstverständlich als mein Einkommen gebucht und ist damit auch wieder unterhaltsrechtlich relevant. Aber im Normalfall muß man das ja nicht unbedingt machen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Geschmunzelt 4380 Beitrag melden August 12, 2013 geantwortet Im Ansatz stimmt das. Als Alleingesellschafter entscheidest Du aber natürlich allein darüber, welche Gewinne die Gesellschaft ausschüttet. Genau darum willst Du das Modell ja aufziehen.Ich stecke in den rechtlichen Einzelheiten nicht drin, aber beim Googeln findet man Hinweise darauf, dass das ganze nicht so einfach sein könnte, wie man sich erst denkt. Siehe zum Beispiel diesen (leider nicht sehr flüssig geschriebenen) Überblick: http://kuckenburg-ra-vbp.de/images/stories/FuR_10-2008.pdfDeshalb ja mein Vorschlag, sich fachkundigen Rat einzuholen, falls Du das noch nicht gemacht hast ;). 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen