Anspruch auf Kindergeld?

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Guten Tag,

ich werde Anfang Juli diesen Jahres die Fachhochschulreife abschließen. Davor habe ich eine Ausbildung abgeschlossen, bei der ich nichts verdient habe.

Zwischen der Ausbildung und der Schule habe ich gearbeitet.

Jetzt die Frage:

Ich habe gelesen, dass ich, wenn ich mich arbeitslos melde nach der Schule keinen Anspruch auf Kindergeld mehr habe, da ich über 21 Jahre bin (werde im September 24).

Falls ich mich "ausbildungssuchend" melde, habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Ich wohne noch bei meinen Eltern --> Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Hartz IV habe ich also nicht, da meine Eltern etwas über der Grenze sind.

Die Frage ist, sollte ich mich "arbeitslos" oder "ausbildungssuchend" melden?

Der Plan ist eigentlich zu studieren. Aber sowas wie "auf Studium warten" gibt es nicht, soweit ich informiert bin.

Danke schon mal!

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Hast du Kinder? Wenn nein, dann hast du ganz sicher keinen Anspruch auf Kindergeld. Möglicherweise haben dein Eltern aber durch dich Anspruch auf Kindergeld. Kommt natürlich im Endeffekt meistens aufs gleiche raus.

Kindergeld bekommen deine Eltern für dich auch dann, wenn du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast, vorausgesetzt du gehst keiner Erwerbstätigkeit, bzw. nur einer geringfügigen Erwerbstätigkeit. Nach dem 21. Lebensjahr bekommen deine Eltern auch dann noch Kindergeld, wenn du dich bei der Arbeitsagentur „ausbildungssuchend“ gemeldet hast, allerdings nicht, wenn du dich als „arbeitslos“ gemeldet hast.

So wie ich dich verstehe, trifft aber beides auf dich nicht zu. Wenn ich dich richtig verstanden habe, machst du im Juli deine Fachholschulreife um dann zum Wintersemester dein Studium anzufangen, korrekt? Insofern kannst du dir den Gang zum Amt sparen, vor allem, wenn du eh keine Leistungen erhalten würdest. Denn das Kindergeld wird auch während einer maximal 4 Monate langen Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ausgezahlt. Auf der „Anlage Kind“ gibt es dafür einen entsprechend Punkt zum ankreuzen.

Ich bin natürlich kein ausgebildeter Experte, deswegen kann ich dir keine Garantie dafür geben, dass alles davon 100-%-ig richtig ist, aber ich hoffe, ich konnte dir trotzdem weiterhelfen.

  • TOP 1

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Danke.

Ja, natürlich haben meine Eltern darauf Anspruch, etwas blöd formuliert ;)

Ich beginne noch nicht im Wintersemester, sondern dann im Sommersemester 2014. Also wäre der Plan sich beim Amt als "ausbildungssuchend" zu melden oder?

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Danke.

Ja, natürlich haben meine Eltern darauf Anspruch, etwas blöd formuliert ;)

Ich beginne noch nicht im Wintersemester, sondern dann im Sommersemester 2014. Also wäre der Plan sich beim Amt als "ausbildungssuchend" zu melden oder?

Hast du eine Begründung, warum du erst zum SS 14 anfägst? zB weil du deine Zulassung erst nach den Bewerbungsfristen bekommst? Oder weil du zum WS aller Voraussicht nach nicht genommen wirst? Warten auf einen Studienplatz kann als "ausbildungssuchend" gewertet, aber dann musst du das wohl nachweisen (z.B. durch den Ablehnungsbescheid der Uni).

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Wenn du „ausbildungssuchend“ bist, werden von dir normalerweise auch entsprechende Nachweise verlangt, dass du dich um einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz bemühst. Wie es genau aussieht, wenn du darauf wartest, weil du dein Studium erst im Sommersemester beginnen kannst, kann ich dir allerdings nicht sagen. Dass du nicht zum Wintersemester anfangen kannst, wundert mich übrigens. Schließlich ist es meistens genau umgekehrt, dass kaum noch Studiengänge den Einstieg im Sommersemester zulassen.

Was hattest du denn vor, in der Zeit zu machen? Nur rumhängen und Urlaub könnte kritisch werden, aber wenn du beispielsweise in der Zeit ein Praktikum machst, gibt es meines Wissens währenddessen auch noch weiter Kindergeld.

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Du bekommst kein Kindergeld, weil du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast.

Kindergeld gibts uneingeschrenkt bis 18. Darüber hinaus (bis maximal 25), wenn du zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder studierst.

Hast du hingegen Ausbildung/Studium abgeschlossen gibts kein Kindergeld mehr, weil der Staat will dass du arbeiten gehst.

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Hast du hingegen Ausbildung/Studium abgeschlossen gibts kein Kindergeld mehr, weil der Staat will dass du arbeiten gehst.

Das stimmt so nicht. Wenn doch, hätte ich dafür bitte Belege.

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Hast du hingegen Ausbildung/Studium abgeschlossen gibts kein Kindergeld mehr, weil der Staat will dass du arbeiten gehst.

Das ist Unfug. Wenn du nach der Ausbildung studierst, kriegste bis 25 Kindergeld.

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Hallo,

reicht EINE ! Studienplatzabsage aus, um weiterhin Kindergeld zu ergattern? Bin 21 und habe vor 5 Wochen mein Abitur gemacht und will Anfang 2014 nach Australien ein Auslandspraktikum machen. Studieren will ich erst nächstes WS

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