Knopf Kamera

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Wie gesagt, das ungefragte Aufnehmen des gesprochenen Wortes ist verboten, Bildaufnahmen nicht.

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ackitheone:

danke, wird abgecheckt. Sieht aber im ersten Moment zu klein aus.

balou:

danke für die abermalige Antwort. Aber das mit dem Arm gerade halten, den ganzen Abend....fällt aus.

Eminenz:

jetzt fängst du auch noch an...ich hab glaub ich grad meinen Glauben in die PU Community verloren, wenn selbst deren Propheten schon so kommen... :(

Wieso??? AA ?... weil ich gern mal zu tief in's Glas schaue? Kannst du irgendwas über mein Game sagen? Wie kommst du darauf?

Ich könnte nen totaler Hartzer sein, der grad mit seinen fettigen Fingern hier was zusammenbringt und den Stuhl nur verlässt, wenn das Kabelmodem ausfällt. Ich könnte aber auch genau so gut grade in nem Penthouse im 35. Stock chillen und darüber nachdenken, ob ich erst den Yakuzi benutze oder erst den Hummer esse...

Also, warum nicht einfach beim Thema bleiben, ohne solche grundlosen Unterstellungen?

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jetzt fängst du auch noch an...ich hab glaub ich grad meinen Glauben in die PU Community verloren, wenn selbst deren Propheten schon so kommen... :(

Propheten...? Dude, Du musst Witze machen ode rmich mit jemandem verwechseln. Aber okay, ich habe den Link entfernt, damit es Dir besser geht.

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Das ist kein Problem, ich hab unterwegs Aufnahmen gemacht, konnte den Arm anlehnen und so weiter. Ich finde diesen Hass hier unnötig, ich vermute, die Leute die hier rumhaten will bestimmt niemand fotografieren. Ist interessant Fotos von Menschen zu machen die sich nicht in Positur setzten. Ich geb die Bilder auch nicht weiter.

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Wie gesagt, das ungefragte Aufnehmen des gesprochenen Wortes ist verboten, Bildaufnahmen nicht.

Das hast du jetzt schon zwei mal behauptet, kannst du das irgendwie belegen.

Ich bin auch der Meinung, dass du Menschen nicht einfach filmen oder fotografieren darfst. Auch nicht ohne Ton.

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1975 wurde es ins Strafgesetzbuch als Par 201 aufgenommen, "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes."

Über Bild und Filmaufnahmen steht da nichts. Das Thema Bild und Filmaufnahmen wurde erst später, als das Thema durch das Internet akut wurde geregelt. Einmal durch das Urheberrecht. Wenn die abgebildete Person mitgewirkt hat ein Werk zu erschaffen dann hat sie Anspruch auf das Urheberrecht an dem Werk. Sonst geht es primär darum ob der abgebildeten Person ein Schaden zugefügt wird. Dann könnte Verleumdung oder Beleidigung vorliegen.

Die ungefragte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist verboten weil sonst Leute in Prozessen mit Tonaufnahmen ankommen könnten in denen ihnen irgendetwas versprochen wurde. Der Gestzgeber weiss, Leute reden viel was hinterher nicht so gemeint ist.

Man darf Leute auch nur in öffentlichen Bereichen aufnehmen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit zeigen.

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Ich hab es geübt, das Handgelenk so zu halten, dass ich den richtigen Aufnahmewinkel hab. Musst auch aufpassen, dass der Ärmel nicht über der Kamera ist. Ich denke es ist gerade der Vorteil einer Handgelenkkamera, sie kann unauffällig geschwenkt werden.

Ok Sub Zero . Ich definiere es nochmal neu.

Bei meinem letzten Filmriss hatte ich mehr Schwierigkeiten meine Wohnung mit passendem Schlüsselloch wieder zu finden ( glaube ich).

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Ich hatte mit meiner Uhrenkamera einen gewissen gestalterischen Willen. Eine Kamera die fest vor der Brust montiert ist wäre für mich langweilig. Tatsächlich hab ich auch nur wenige Aufnahmen gemacht. Die Bildqualität ist noch so aus 2007. Wenn ich diese Form der Fotografie ernsthaft betreiben wollte würde ich mir eine Uhrenkamera mit der neuesten Technik kaufen. Der Hersteller in China heisst glaube ich "OctaCam".

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Hab mich grad etwas kundig gemacht und es ist nicht verboten Bilder/Videos zu machen, diese zu veröffentlichen schon. Aber Bilder von Personen fallen auch unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht und können in manchen Fällen beklagt werden, dies ist im allgemeinen selten der Fall und wenn, dann muss damit es strafrechtlich irgend was zu amchen gibt, die gesamte Situation und der Kontext zu den Bildern betrachtet werden. -> Es ist im großen und ganzen nicht verboten, du solltest vielleicht nur nicht erwähnen, dass du bestimmte Bilder hast, die einen Grund zur Anfechtung mit sich bringen.

Zu meinem vorherigen Beitrag: Tut mir leid, wenn der dich zu sehr angegriffen hat, aber deine Formulierungen wie "Bauern" etc. und dein Umgangston mit denen, die dir nicht passen ist nicht in Ordnung.

Was mir gerade noch einfiel: Es gibt so Cap-Cams, also wenn du Cap-/Hutträger bist wäre das doch eine Idee, da die immer richtig Ausgerichtet ist.

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Ein grundsätzliches Veröffentlichungsverbot für Bildaufnahmen gibt es nicht. Man muss aber gut begründen können warum es notwendig war ein Foto zu veröffentlichen ohne es der betreffenden Person vorher anzukündigen. Man kann sich da auf die Freiheit als Künstler berufen.

Ein absolutes Recht am in der Öffentlichkeit aufgenommenem Schnappschuss lässt sich m. E. nicht aus dem Persönlichkeitsrecht herleiten.

Die Hutkamera wird nicht viel bringen. Da kannst du nur Einzelbilder aus dem Film ausschneiden. Oder du musst den Kopf ganz still halten wenn du einen brauchbaren Videoclip aufnehmen willst.

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Jeder Mensch hat die Rechte an seinem eigenen Bild. Das bedeutet: jeder Mensch darf bestimmen, ob, wann und wie ein Bild, auf dem er zu erkennen ist, veröffentlicht wird. Jeder Mensch hat nämlich ein Recht auf Anonymität. Niemand muss es dulden, dass er durch ein Foto von sich der Öffentlichkeit preisgegeben wird. Dieser Grundsatz hat große Bedeutung im Internet. Ob Fotoplattformen, Internetauftritte von Unternehmen oder private Homepages

- Kanzlei Schröder, Internetrecht.

http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild/

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

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Dann mal so eine ganz doofe Frage. Was machen die Leute aus dem Fernsehen wenn die Umfragen in der Stadt machen. All die Personen die im Hintergrund vorbei gehen und bestimmt auch mal genau dann in Richtung Kamera schauen werden doch bestimmt nicht alle nach Erlaubnis für die Veröffentlichung gefragt.

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Anwälte erzählen auch viel und drängeln Mandanten in sinnlose Gerichtsverfahren.

Par 201a Strafgesetzbuch

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafbar ist es den "höchstpersönlichen Lebensbereich" zu verletzten. Das steht da so ausdrücklich. Es steht da absichtlich nichts von Fotos in der Öffentlichkeit. Es geht um eine Wohnung oder einen gegen Einblick besonders geschützten Raum.

Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder ( ohne Veröffentlichungsabsicht) rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insb. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden."

Eine Interessenabwägung. Die aufgenommene Person muss ein nachvollziehbares Interesse daran haben nicht aufgenommen zu werden.

@h3R0in: Ich denke diese Leute können kein sinnvolles Interesse daran nachweisen nicht kurz durchs Bild zu huschen. Problem ist natürlich, wenn jemand aus Hamburg krankgeschrieben ist und sein Chef sieht ihn jetzt in München auf der Strasse spazierengehen. Kriminelle Betrügereien zu verschleiern gilt vermute ich nicht als schützenswertes Rechtsgut.

Aber was ist wenn jemand aus Hamburg seiner Frau gesagt hat er geht für zwei Wochen zu einer Schulung nach Köln und wird dann von seiner Frau im Hintergrund im TV in Stuttgart Arm in Arm mit einer anderen Frau gesehen? Ist der Mann dann selbst Schuld weil er sich in der Öffentlichkeit gezeigt hat?

Natürlich ist es nicht strafbar seine Frau zu betrügen, aber wie wird das bei der Güter- und Interessenabwägung bewertet? Das Fersehteam hat ein Interesse daran einen lebendigen Hintergrund für das Interview zu haben. Muss das Fernsehteam dazu Komparsen bezahlen die im Hintergrund rumlaufen? Oft geht es darum etwas zu sehr aktuellen Fragen zu produzieren, dann ist es nicht unbedingt möglich die Strasse extra abzusperren.

bearbeitet von Balou_

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Wird jetzt langsam etwas OFFTOPIC, aber:

Das steht da ja auch so im Gesetz, oder?

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

Wenn du allerdings ein Gespräch mit einer Frau in einem Club oder auf der Strasse aufnimmst, oder wie einige Freaks in der Szene Fotos des Mädels auf Facebook knallst, ohne sie zu fragen, ist das etwas anderes...

bearbeitet von Elia
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Jetzt zitierst du das Urheberrecht. Damit das greift muss die abgebildete Person Urheberin des Bildes sein. Oder Miturheberin. Bei einem Schnappschuss ist die abgebildete Person aber nicht Urheberin, sie hat nicht gestalterisch mitgewirkt.

Ist "auf Facebook knallen" überhaupt Veröffentlichen? Bestimmt nicht wenn ich das Bild nur für meine Freunde sichtbar mache. Meine Facebookfreunde sind nicht die Öffentlichkeit.

bearbeitet von Balou_

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Veröffentlichen im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass du etwas einem unbestimmten Personenkreis zugänglich machst- Ob deine Facebookfreunde die Öffentlichkeit sind, wird ein Richter entscheiden. Es gab da mal den Fall einer türkischen Hochzeit mit 500, 600 Gästen, wo ein Video aufgeführt wurde. Der Urheber des Videos war damit gar nicht einverstanden und verlangte Abmahngbühren + Schadensersatz. Die 500 Türken konnten nachweisen, dass sie sich alle untereinander kannten und es sich daher nicht um eine Öffentliche Zugänglichmachung handelte. Das wirst du bei deinen Facebook-Freunden zu 100% nicht können. Es gilt überigens schon als öffentlich zugänglich gemacht, wenn jemand ein Bild über ein Firmennetzwerk teilt, auf das nur Mitarbeiter der Firma zugriff haben. "Aber das ist dann doch nicht öffentlich?" wirst du sagen? "Schließlich hat nur ein begrrenzter Teilnehmerkreis darauf Zugriff?" Doch. Denn alles, was nicht im privaten Rahmen ist, ist öffentlich. Das gleiche wird für deine Facebook-Freunde gelten.

Und das Kunsturhebergesetz regelt, was die Urheber von Kunst (in diesem Fall Fotos) damit machen dürfen. Du hast ganz offensichtlich keine Ahnung von rechtlicher Materie, sonst würdest du nicht so einen Blödsinn hier verzapfen:

Jetzt zitierst du das Urheberrecht. Damit das greift muss die abgebildete Person Urheberin des Bildes sein. Oder Miturheberin. Bei einem Schnappschuss ist die abgebildete Person aber nicht Urheberin, sie hat nicht gestalterisch mitgewirkt.

Ein grundsätzliches Veröffentlichungsverbot für Bildaufnahmen gibt es nicht.

Doch gibt es, §22 Kunsturhebergesetz normiert den Erlaubnisvorbehalt

Man muss aber gut begründen können warum es notwendig war ein Foto zu veröffentlichen ohne es der betreffenden Person vorher anzukündigen. Man kann sich da auf die Freiheit als Künstler berufen.

Du bist aber kein Künstler, daher kannst du dich darauf vor Gericht auch nicht berufen.

Ein absolutes Recht am in der Öffentlichkeit aufgenommenem Schnappschuss lässt sich m. E. nicht aus dem Persönlichkeitsrecht herleiten.

Schön, dass du das so siehst, das sehen Rechtssprechung und juristische Literatur aber anders

§22 Kunsturhebergesetz ist einschlägig dafür muss die abgebildete Person kein Urheber sein. §23 nennt die Ausnahmen. In §22 steht "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Wenn du sie über Facebook nicht öffentlich zur Schau stellst (sagen wir mal, du hast nur 4 FB-Freunde da und mit allen bist du persönlich bekannt), so verbreitest du das Bildnis einer anderen Person dennoch und handelst entgegen §22.

Du musst nicht unbedingt gegen eine Strafnorm verstoßen, um eine Geldstrafe aufgebrummt zu bekommen. Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten läuft über §823BGB glaube ich. Im Deliktsrecht kenne ich mich nicht allzu gut aus.

Hier kann sich jeder selbst noch mal schlau machen

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

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Das Urheberrecht regelt die Rechte der Urheber. Wieso meinst du auch jemand der nicht Urheber ist könnte Urheberrechte beanspruchen? Es geht im Par 22 Kunsturhebergesetz um Bildnisse, also künstlerische Werke, nicht um Schnappschüsse.

Hast du einen Kommentar dazu was mit "Bildnissen" gemeint ist?

Nach deinen Ausführungen scheint es mir so zu sein, wenn ich ein Bild auf meine Facebookseite hochlade und es nur für sehr wenige gute Freunde und Familienangehörige sichtbar mache ist es damit noch nicht veröffentlicht.

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Das Urheberrecht regelt die Rechte der Urheber. Wieso meinst du auch jemand der nicht Urheber ist könnte Urheberrechte beanspruchen?

Du unterscheidest nicht zwischen Urheber- und Persönlichkeitsrechten. Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers des Bilds/Videos (Fotograf). Aber du verletzt, wenn du (ohne Einwilligung) ein Bild/Video von jemandem machst die Persönlichkeitsrechte der Person, die sich aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz herleiten. Wenn du also ein Video von einer HB machst und sie verklagt dich daraufhin auf Schadensersatz, tut sie das aufgrund deiner Verletzung an ihren Persönlichkeitsrechten. Jetzt kommt dein Einwand "Aber sie ist doch kein Urheber?" Genau, das ist sie nicht. Aber DU. Weil du Urheber bist, gilt für dich §22, 23 Kunsturhebergesetz. Und in §22 steht, wie bereits erwähnt, dass du die Einwilligung von jemandem brauchst, um ein Bild/video von ihm zu machen. Das Urhebergesetz macht zwischen Schnapschüssen und künstlerisch Gestalteten Fotos keinen Unterschied, wie du an §72 UrhG erkennen kannst. Da werden Lichtbilder und Lichtbildwerke (Werk = Kunst) gleichgesetzt.

Das Kunsturhebergesetz wurde übrigens größtenteils 1965 durch die Einführung des UrhG aufgehoben, nur §§22,23 und einige wenige weitere gelten heute noch. Lass dich also nicht davon irritieren, dass da KUNSTurhebergesetz steht. Es ist einschlägig und du musst dich zwingend an §§22,23 halten.

Ob auf Facebook eine Veröffentlichung stattfindet (und in welchem Rahmen) ist noch nicht geklärt. Einige Stimmen in der Literatur sehen ein Bild schon dann als veröffentlicht an, wenn es nur auf einm Server im Internet liegt, da es ja theoretisch von jedem zur Kenntnis genommen werden kann. Für andeere liegt eine Veröffentlichung nur dann vor, wenn es auch als 'öffentlich' hochgeladen wurde. Das hat die Rechtssprechung bisher noch nicht abschließend geklärt. Wenn ich hier schreibe, dass es evetuell sein kann, dass bei einem auf Facebook geposteten Bild nciht um eine Veröffentlichung handeln könnte, ist das meine persönliche juristische Laienmeinung, kein juristischer Rat für dich.

Aber du hast meinen weiteren Einwand ignoriert: Das Verbreiten ohne Einwilligung (Kumpels schicken etc.) ist ohne Erlaubnis ebenfalls verboten.

Achja: zur Heimlichkeit der Aufnahme habe ich noch gar nichts gesagt. Das alles gilt für normal geschossene Fotos. Bei Heimlich geschossenen Aufnahmen muss immer abgewägt werden: Überwiegt das Interesse des Aufnahmenden oder das Persönlichkeitsrecht des Aufgenommenen? Das wird zumindest ein Richter tun. Den Richter möchte ich sehen, der da zu deinen Gunsten entscheidet, wenn du sagst "ja ich wollte meine Pickup-Skills verbessern und musste dafür Videoaufnahmen von meinen Skills infield machen".

Ganz ehrlich: Lass es. Sowas bringt nur Ärger. Du willst doch auch nicht heimlich gefilmt werden.

bearbeitet von PEZ

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Jetzt zitierst du das Urheberrecht. Damit das greift muss die abgebildete Person Urheberin des Bildes sein. Oder Miturheberin. Bei einem Schnappschuss ist die abgebildete Person aber nicht Urheberin, sie hat nicht gestalterisch mitgewirkt.

Ist "auf Facebook knallen" überhaupt Veröffentlichen? Bestimmt nicht wenn ich das Bild nur für meine Freunde sichtbar mache. Meine Facebookfreunde sind nicht die Öffentlichkeit.

Falsch. Die Abgebildete Person hat ein Recht am eigenen Bild. Dazu muss sie NICHT den Auslöser drücken (was überigens meist nur schwer möglich ist).

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Das Urheberrecht soll sicherstellen, dass Künstler für ihre künstlerische Leistung einen gerechten Lohn erhalten. Deshalb ist schon allein die Weitergabe eines Fotos ohne Einwilligung des Models verboten. Aber bei den versteckten Aufnahmen gibt es keine Models die Anspruch auf Entlohnung haben. Das Urheberrecht soll keine Persönlichkeitsrechte schützen. Bei einfachen Modeaufnahmen müsste, wenn urheberrechtliche Forderungen geltend gemacht werden erst geprüft werden ob es sich tatsächlich um Kunst, es wird da der Begriff "Schöpfung" benutzt, handelt oder ob es ein handwerkliches Produkt ist. Bei handwerklichen Produkten ist der gewerbliche Rechtschutz zuständig.

...schützenswert ist nur, was Ausdruck der innersten Persönlichkeit des Schöpfers ist.(Wikipedia et al.)

Nun sind wir beim Grundgesetz gelandet. Da muss abgewogen werden. Ich habe auch mein Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit solange ich niemandem einen echten Schaden zufüge.

Ich habe nichts dagegen wenn mich irgendwer filmen würde. Es hängen sowieso fast überall Überwachungskameras herum. Ich hab andere Probleme die mir wichtig sind.

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Wenn du jemanden fotografierst oder filmst, nicht im Hintergrund, sondern sein Gesicht im CloseUp und das veröffentlichst, ist es scheißegal, ob das a) kunst ist oder b)ein Model. Du darfst es ohne Zustimmung nicht veröffentlichen. Fakt.

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Mal eine Zwischenfrage, warum regt es dich so auf wenn ich versteckte Fotos und Filmaufnahmen von den Frauen mache die ich anbagger? Ich zeige die nur meinem Bruder und meiner besten Freundin. So hab ich das bei Facebook eingestellt.

@Elia: Dein letzter Satz ist wirklich sehr dürftig.

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Wenn du jemanden fotografierst oder filmst, nicht im Hintergrund, sondern sein Gesicht im CloseUp und das veröffentlichst, ist es scheißegal, ob das a) kunst ist oder b)ein Model. Du darfst es ohne Zustimmung nicht veröffentlichen. Fakt.

Bin auch kein Jurist, aber soweit ich weiss, geht der Trend der Rechtsprechung immer mehr dahin, dass man dem Fotografieren oder Filmen von CloseUps widersprechen kann. Weil man heutzutage damit rechnen muss, dass ein Foto übers Internet schnell weite Verbreitung findet - also die Hürde zwischen Aufnehmen und Veröffentlichen verschwindend klein geworden ist.

Gezielt heimliche CloseUps mit einer versteckten Kamera zu machen... Ich schätze, damit wird man immer Ärger bekommen - wenn man erwischt wird.

Das gabs hier aber schon mal. Da wollte ein PU-Coach seine Targets beim Streetgame filmen - und die Aufnahmen dann als Beispielse in einem Forum zeigen.

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