Strafrechtsreform! Pick-Up und Sex von Jugendlichen (16-18) wird strafbar

88 Beiträge in diesem Thema

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Hört sich beruhigend an. Meiner Meinung nach übertreibt der Threadersteller gewaltig. Ich habe ein Praktikum beim Gericht gemacht und es scheint üblicherweise die eigentliche Absicht des Gesetzesentwurfes berücksichtig zu werden. Der Threadersteller lässt es hier so rüber kommen als würde es verboten sein, normal Sex zu haben oder ein paar Bilder zu machen. Der Gesetzentwurf dient allerdings zur vermeidung von Kinderpornographie. Diese beiden Absichten (Sex und ein paar heiße Fotos für den eigengebrauch mit jeweiliger Zustimmung beider Partner im Vergleich zum Vertrieb von Kinderpornograhpie) haben quasi nichts miteinander zu tun. Daher gehe ich nicht davon aus, dass sich irgend jemand ernsthaft Sorgen machen sollte... zumindest solange ihr nicht auf die Idee kommt, eurer 16 jährigen Freundin die Augen zu verbinden, sie ordentlich durchzupeitschen und dann den ganzen Spaß auf youporn der Öffentlichkeit zugänglich zu machen :-)

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Also ich als Schweizer muss mir da ja keine Sorgen machen. Aber das mit dem "jünger als 18 aussehen" ist ja totaler Quatsch. jeder schätzt das Alter unterschiedlich. Bei uns bringen ja gewisse Politiker auch alberne Vorschläge, aber so dumm wie der ist glaub noch keiner gewesen.

greez

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So ein populistischer Quatsch.

Ich find es ganz gut, dass Pornographie mit 16jährigen jetzt nicht mehr erlaubt ist, weil man mit 16 einfach die Folgen seiner Handlungen noch nicht absehen kann, und auch psychisch unter Umständen noch nicht reif genug ist, Nein zu sagen. Ich finde, mit 16 ist man noch zu sehr Kind, als dass man für die sexuellen Bedürfnisse anderer vermarktet werden dürfte.

Insofern ist die Reform zu begrüßen.

Ich schätze, dass in der Praxis niemand bestraft wird, der solche Bilder, sollten sie denn einvernehmlich entstehen, für sich behält. Dann kommt ja nie jemand drauf. Wer sie allerdings öffentlich macht oder sogar Gewinn daraus zieht, darf zurecht mit Strafen rechnen ...

Für alle anderen, PUAs oder nicht, ändert sich im Hausgebrauch nichts, wir sind ja nicht in den USA.

Und jetzt Schluss mit dem Geschrei hier, bitte.

Fabius: Wie du sicher schon bemerkt hast, kommt es nicht so total gut rüber, wenn man sowas als ersten Post bringt. Wir würden uns freuen, dich erstmal von deiner menschlichen Seite kennenzulernen, bevor wir den Bildzeitungsjournalisten in dir sehen. Zudem darfst du ruhig in Normalschrift schreiben, wir lesen das dann trotzdem.

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Nach dem Kabinettsentwurf ändert sich hinsichtlich des realen Sex' nur soviel, daß die Prostitutionstatbestände auf 16- und 17jährige erweitert und nun auch minderjährige Täter erfaßt werden. Das "Verleiten" wurde wohl schon auf europäischer Ebene wieder gestrichen.

Nur wenn die Ergänzung des Bundesrats mit einfließt, wird auch die Bezahlung mit "immateriellen Vorteilen" erfaßt. Dies dürfte aber auf zwei Probleme stoßen. Zum einen widerspräche dies evtl. dem strafrechtlichen Bestimmheitsgebot in Art. 103 Abs. 2 GG, da der Begriff der immateriellen Vorteile schier uferlos ist: Es wäre auch der Fall erfaßt, daß ein 17jähriger seiner gleichaltrigen Freundin damit droht, Schluß zu machen, wenn es jetzt nicht endlich zum Sex kommt. Zum anderen haben Jugendliche ein Grundrecht auf ungestörte Ausbildung ihrer Sexualität, wenigstens aus Art. 2 Abs. 1 GG, der allgemeinen Handlungsfreiheit. Strafrecht dient als letztes Mittel nur dem Rechtsgüterschutz. Hier würde aber niemand in seinen Rechten geschädigt.

Die reine Ausweitung der Altersgrenze führt aber auch zu der merkwürdigen Konsequenz, daß ein 19jähriger, der seine 17jährige Freundin zum Essen einlädt und dann mit ihr schläft, mit einem Bein im Knast steht, weil das Essen ja die Gegenleistung gewesen sein könnte. Erfaßt werden also vor allem AFCs ;) Dies dürfte irgendwann das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

Ich gebe aber zu bedenken, daß im Justizalltag die Dinge nicht so heiß gegessen werden wie gekocht. Letztendlich wird man sich kaum einmal wirklich strafbar machen. Es besteht natürlich immer die Gefahr, daß enttäuschte Frauen vor Gericht die Dinge falsch darstellen. Doch auch jetzt schon können sie ja einfach "Vergewaltigung" schreien. Dies passiert aber in der Wirklichkeit (außer bei Scheidungen ;)) kaum. Denkt daran, daß dies auch ein hohes Risiko für die Frau darstellt: Wer will schon mit einer Frau schlafen, die schonmal einen Mann wegen Sexualdelikten in den Knast gebracht hat? Wer weiß, ob da was dran war? Dieses Risiko gehen doch nur Männer ein, die keine Alternative haben. Ihre Chancen auf einen guten Mann verringern sich also drastisch. Kennt ihr einen anderen PUA oder einen sonstigen Bekannten, der wirklich schon mal Ärger mit der Justiz hatte?

Hierzu ein Hinweis an jüngere PUAs, die es wirklich mal erwischt: Bis 18 Jahren wird auf jeden Fall, bis 21 praktisch auch immer nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dort sind, gerade für Ersttäter, nur sehr milde Strafen bzw. Erziehungsmaßnahmen zu erwarten.

Was die Pornographie angeht: Da wird tatsächlich vieles strafbar. Der normale User hat damit aber praktisch nichts zu tun, wenn nicht gerade 5 Terabyte gezogen werden ;) Nur, wenn eure PCs (wegen zuvieler Raubkopien? ;)) anderweitig beschlagnahmt werden und als sog. Zufallsfunde entsprechende Bilder und Videos auf der Platte entdeckt werden, könnte es Probleme geben. Das dürfte aber maximal auf eine Geldstrafe hinauslaufen und nur in ganz schweren Fällen einen Eintrag ins Bundeszentralregister (= Vorstrafe) nach sich ziehen.

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Ich dachte das bei (ab) 14 jährigen, dass juristisch das ganze so gehandhabt wird, dass solange keine Partei aktiv wird und dies anzeigt (sprich die 14 jährige selbst oder deren Eltern) nichts passiert, insofern sich nicht Jugendamt o.ä. Institution einschalten.

Galt das bzw. gilt dies immer noch?

(Frage, da 23 jähriger Bekannter eine 14 jährige Freundin hat. Nicht, dass ich das gut heißen würde..)

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Ich dachte das bei (ab) 14 jährigen, dass juristisch das ganze so gehandhabt wird, dass solange keine Partei aktiv wird und dies anzeigt (sprich die 14 jährige selbst oder deren Eltern) nichts passiert, insofern sich nicht Jugendamt o.ä. Institution einschalten.

Galt das bzw. gilt dies immer noch?

(Frage, da 23 jähriger Bekannter eine 14 jährige Freundin hat. Nicht, dass ich das gut heißen würde..)

Äh ... Meister. Ohne Kläger kein Richter. Wie soll jemand aktiv werden, wenn er gar nicht weiß gegen wen er aktiv werden soll.

Soll heißen: Woher sollte die Staatsanwaltschaft wissen, dass dein "Bekannter" ;) eine 14jährige bumst?

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Inzwischen wird die Thematik auch von anderen Medien aufgegriffen:

Link zu Heise

Thomas

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Inzwischen wird die Thematik auch von anderen Medien aufgegriffen:

Link zu Heise

Das ist auch schön:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5865/1.html

Ahh, super, in den USA werden also Kinder, die Doktorspiele ausprobieren, mit Elektroschocks gefoltert und mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Danach noch ein paar SM-Videos für 11-Jährige und fertig ist die "Therapie"... Da sind wir mit unserer faschistoiden Gesetzesnovelle ja noch harmlos gegen ;)

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Boyplays Artikel ist ja mal richtig übel! Kann gar nicht ausdrücken wie scheiße ich es finde die natürlichste Sache der Welt zu kriminalisieren, egal in welchem Alter. Den Schutz der Kinder und deren Recht nicht sexuell traumatisiert aufzuwachsen halte ich für wichtig, aber was manche Menschen in den USA abziehen ist das genaue Gegenteil davon. DAS ist pervers, was diese Kids da machen ist absolut normal.

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Was heisst das denn alles nun im Klartext?

Darf ich, als 18Jähriger, keinen Geschlechtsverkehr mehr mit jüngeren Mädchen haben?

Ab wann dürfte ich mit einem Mädchen Sex haben? oO

lg

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Unter 14 sind es Kinder. Finger weg.

zukünftig sind alle bis 18 Kinder. Also Finger weg.

Bis 14: Kinder; 14 bis 18: Jugendliche. rechtlich gesehen das selbe...

Thomas

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Also der Hintergrund ist der:

Bisher mussten die Strafverfolgungsbehörden den Kinderpornographen nachweisen, dass die Kinder, die sie missbraucht haben auch Kinder i.S.d.STGB sind (also < 14).

Jetzt werden pauschal alle unter 18 als "Heranwachsende" (die genaue Terminologie weiß ich nicht) deklariert, um es den Kinderfickern schwerer zu machen sich herauszureden.

Im Endeffekt ändert sich nichts, solange irgendwelche ominösen volljährige "Bekannte" nicht unbedingt ihre Videos, vom Akt mit der 14jährigen Pfarrerstochter im Internet vertreiben.

Wie gesagt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Seit Jahren ist es gängige Rechtspraxis, dass einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen unter 21 Jährigen (Erwachsene i.S.d.STGB) und unter 16 Jährigen (aber > 14jährigen) toleriert wird. Teilweise auch mit < 14 Jährigen, da bin ich mir aber nicht sicher - nagelt mich nicht darauf fest.

Den Fall "Marco" in diesem Zusammenhang anzuführen ist sinnlos, weil anders gelagert. In Deutschland wäre zwar auch gegen ihn ermittelt worden, aber da er < 18 ist, wäre es wohl ohne "Vergewaltigungsvorwurf" im Sande verlaufen ...

Also ... ruhig weiterbumsen, aber nicht unbedingt Filme veröffentlichen ;)

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Also der Hintergrund ist der:

Bisher mussten die Strafverfolgungsbehörden den Kinderpornographen nachweisen, dass die Kinder, die sie missbraucht haben auch Kinder i.S.d.STGB sind (also < 14).

Jetzt werden pauschal alle unter 18 als "Heranwachsende" (die genaue Terminologie weiß ich nicht) deklariert, um es den Kinderfickern schwerer zu machen sich herauszureden.

Im Endeffekt ändert sich nichts, solange irgendwelche ominösen volljährige "Bekannte" nicht unbedingt ihre Videos, vom Akt mit der 14jährigen Pfarrerstochter im Internet vertreiben.

Wie gesagt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Seit Jahren ist es gängige Rechtspraxis, dass einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen unter 21 Jährigen (Erwachsene i.S.d.STGB) und unter 16 Jährigen (aber > 14jährigen) toleriert wird. Teilweise auch mit < 14 Jährigen, da bin ich mir aber nicht sicher - nagelt mich nicht darauf fest.

Den Fall "Marco" in diesem Zusammenhang anzuführen ist sinnlos, weil anders gelagert. In Deutschland wäre zwar auch gegen ihn ermittelt worden, aber da er < 18 ist, wäre es wohl ohne "Vergewaltigungsvorwurf" im Sande verlaufen ...

Also ... ruhig weiterbumsen, aber nicht unbedingt Filme veröffentlichen ;)

Lieber King Koitus,

da irrst du dich leider. Einvernehlicher Geschlechtsverkehr mit unter 14 Jährigen wird momentan überhaupt nicht toleriert. Zwischen 14 und 16 Jahren kommt es auf das Alter des Gecshlechtspartners an. Ist er unter 18, so wird das toleriert. Zwischen 18 und 21 kommt es auf die jeweilige Staatanwanwaltschaft an....

Entscheidend ist jedoch die geplante Rechtsänderung. Setzt sich der Bundesrat durch, so genügt zum Mißbrauchtstatbestad schon das Gewähren eines "immateriellen Vorteils". Zuem können zukünftig - was bisher nicht der Fall war, auch Minderjährige Täter sein.

Da bedeutet, dass theoretisch ab Herbst jeder sexuelle Kontakt (auch blasen etc..) von uter 18-jährigen strafbar sein wird. Wie stark das verfolgt wird, bleibt dahingetellt.

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Wer das praktisch wie verfolgen möchte stelle ich auch dahin. Zudem gilt "in dubio pro reo". Bitte weis mir nach, dass ich mir habe einen lutschen lassen ... am besten sogar noch nach zwei Mal Zähne putzen. :lol:

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Wie dargestellt: verheiratete Ehepaare über 18 könnten theoretisch belangt werden wegen ehelichem Sex, weil sie beide den Tatbestand des "aussehens wie unter 18" erfüllen....

es ändert sich doch einiges, wenn sich bereits seriöse Medien (siehe meine Post oben) damit mehr als kritisch auseinander setzen....

Thomas

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Einvernehlicher Geschlechtsverkehr mit unter 14 Jährigen wird momentan überhaupt nicht toleriert. Zwischen 14 und 16 Jahren kommt es auf das Alter des Gecshlechtspartners an. Ist er unter 18, so wird das toleriert. Zwischen 18 und 21 kommt es auf die jeweilige Staatanwanwaltschaft an....

Entscheidend ist jedoch die geplante Rechtsänderung. Setzt sich der Bundesrat durch, so genügt zum Mißbrauchtstatbestad schon das Gewähren eines "immateriellen Vorteils". Zuem können zukünftig - was bisher nicht der Fall war, auch Minderjährige Täter sein.

Da bedeutet, dass theoretisch ab Herbst jeder sexuelle Kontakt (auch blasen etc..) von uter 18-jährigen strafbar sein wird. Wie stark das verfolgt wird, bleibt dahingetellt.

Ich denke wir sollten wirklich erstmal abwarten was im Herbst rauskommt. Soweit ich die Änderungen verstehe bleibt alles fast beim Alten, ausser daß das Strafmaß bei unerwünschtem Sex mit 14-18 Jährigen erhöht wird. Was eine Grundlegende Änderung geben wird ist der Besitz von "pornographischen Schriften" mit Personen unter 18 oder sochen die jünger wirken, wenn man das nicht selbst ist. Also eine 12 Jährige darf sich selbst so lange fotografieren wie sie möchte. Sollte allerdings ihr Vater oder ihre Mutter diese Fotos dann haben (Urlaubsfotos, Babyfotos) dann wäre das ein Straftatbestand. Wobei immer gilt: "Wo kein Kläger da kein Richter"

Ich erwarte hier eine regelrechte Welle von anzeigen von geschiedenen Partnern, die über diesen Weg ihrem Ex-Partner noch eine reindrücken wollen.

Aber erstmal ruhig bleiben und Abwarten. Im letzten Herbst wurden 2-3 Gesetzesentwürfe vorgelegt, die das Nacheheliche Leben erleichter sollen für alle beteiligte. Davon ist eine kleine Änderung durchgesetzt worden aber die anderen Entwürfe sind in Vergessenheit geraten. Ich glaube auch nicht, daß schon diesen Herbst etwas passieren wird. Noch dazu wird es dann nach der Verabschiedung noch einige Zeit bis zur Veröffentlichung dauern.

Deutschland du Land der Dichter und Denker, nur Dicht kann man dich ertragen Denke ich.

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:-)

Versteh ich das jetzt so folgendermaßen richtig... :

1. Sex unter 18 Jahren ist prinzipiel verboten

a) PUA 16 HB 14 --> Verboten

B) PUA 16 HB 16 ---> Verboten

c) PUA 16 HB 17 ---> Verboten

2. Innig Küssen in der Öffentlichkeit ist unter 18 Jahren auch verboten

Wenn das Gesetz mal puplik werden sollte, kann ich mir die Aufstände, bei denen unter 18 Jährige halbnackt und knutschend durch die Straßen laufen, schon bildlich vorstellen.

Finde die Gesetze ebenfalls sehr übertrieben.

(Aber dran halten würde ich mich natürlich :-) )

NoTime

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Gast Ms.X

Aber so ein Gesetz kann doch eigentlich nur greifen wenn sich entweder Eltern aufregen und ne Anzeige machen oder so. Ich mein, wie will man denn bitte überprüfen was zwei Leute zuhause im stillen Kämmerlein machen? Irgendwie erschließt sich mir der Sinn nicht wirklich.

Kinderpornographie ist sch.., klar, aber verboten ist die jetzt auch schon und es juckt keinen...

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Was für n Gesetzesentwurf *g* Der wird so nie durchkommen,

das kann ich schonmal vorweg sagen.

Gegen die Kinderpornografie im Internet hat man erbärmlicherweise

den Kampf verloren und jetzt versucht der Staat als kath. Kirche der

Neuzeit Enthaltsamkeit per Gesetz durchzusetzen, das ist ja mehr als lächerlich.

Naja, aber ich denke sofern sich die Änderungen nur auf die ein paar Seiten vorher

aufgeführten Paragraphen beziehen, seh ich da kein Problem, das ist alles in Ordnung.

@ Threadersteller: Ich kann auf Bildzeitungspopulismus verzichten, danke!

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Ich bitte, drei Dinge zu unterscheiden:

1. Hinsichtlich Pornographie kommt es zu einer umfassenden Verschärfung.

2. Hinsichtlich realem Sex ändert sich, daß die Gewährung gegen Entgelt jetzt auch durch 17-18Jährige und bei Tätern aller Altersgruppen strafbar wird. Das allein ist schon ein Problem, weil der Begriff des Entgelts weit gefaßt ist und so nicht nur Prostitution erfaßt, wie eigentlich beabsichtigt. Jedenfalls muß man aber für den Sex einen materiellen Vorteil gewähren.

3. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wird dies nun auch auf immaterielle Vorteile ausgedehnt - etwa die Fortsetzung einer Beziehung. In der Uferlosigkeit dieses Begriffs in Kombination mit dem Fall der Altersgrenzen liegt der eigentliche Sprengstoff.

Dies wird in dem verlinkten Artikel ganz gut erklärt:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25952/1.html

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Gast Ms.X

Aber auch das lässt sich nie nachprüfen wenn sich nicht einer drüber aufregt und es anzeigt.

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In dubio pro reo könnte hier greifen, allerdings reichen die Aussage einer Schwester und einer besten Freundin (Alleine hätte sowas kaum Gewicht, aber mehrfache Aussagen von guten Freundinnen könnten einschlagen) die diese Behauptung stützen sowie ein psychologisches Gutachten.

Da jemand nach einer Trennung in solch einer Situation von Ausnutzung überzeugt sein kann, wird derjenige das unter Umständen kongruent rüberbringen können.

Ich hab soeben die Fotos meiner Ex gelöscht und langsam wirds mir zu bunt, ich wander ganz sicher aus.

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Gast Ms.X

Ich wette das ist so eine Sache wo sicher vorher jeder total drüber aufregt und im Endeffekt ändert sich doch nichts und keiner merkt was davon.

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