Strafrechtsreform! Pick-Up und Sex von Jugendlichen (16-18) wird strafbar

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Hallo liebes Forum,

mein folgender Beitrag ist bitte ernst zu nehmen.

Der Beitrag richtet sich an alle PUA unter 18 sowie PUA , die 16 oder 17-jährige HBs verführen wollen und verführen!

Über eine Nachricht bin ich auf einer Seite des deutschen Bundestages gelandet und habe dort Stellungnahmen zur Reform des Sexualstrafrechts gelesen. Aufrund des Rahmenbeschluß 2004/68/JHA vom 22 Dezember 2003 zur Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern

und der Kinderpornografie, ABl 13 L/44-48, 20.01.2004, wird das Sexualstrafrecht in Deutschland geändert.

Zusammenfassend kann gesagt werden:

Sex von über 18 jährigen PUA mit unter 18 jährigen HBs, sowie Sex von unter 18 jährigen PUA mit unter 18 jährigen HBs ist künftig strafbar. Ebenso strafbar ist das Anfertigen, der Besitz und die Verbreitung von erotischen Bildern sowie webcamsex von 16- oder 17 jährigen.

Um eines vorweg zu nehmen. Kinderpornographie ist eines der widerwärtigsten Verbrechen die es gibt. Gar keine Frage. Kinderpornographie muß eisern bekämpft werden. Zur Bekämpfung hat die Europäische Union oben genanten Rahmenbeschluß gefasst. Die Umsetzung schießt meines Erachtens ein wenig übers Ziel hinaus.

Bisher gilt: Pornographische Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind verboten. Auch sexuelle Handlungen mit unter 14 jährigen ist verboten, gleich wie alt die Person auch wirkt. (das gilt auch für die Türkei, was PUA Marco gerade zu spüren bekommt!)

Zwischen 14 und 16 Jahren gilt bisher eine Art Grauzone. Sex von Erwachsenen mit Jugendlichen ab 16, das Anfertigen und Tauschen von pornographischen Bildern ab 16 war bisher erlaubt.

Dies soll geändert werden. Der Begriff der Kinderpornopraphie wird nun ausgedehnt. Es wird der Begriff "Kinder- und Jugendpornopgraphie" eingeführt. Strafbar sind also alle pornographischen Darstellungen von Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Da die EU nun die gesamte Definition von „Kinder“-Pornografie,

wortwörtlich aus dem § 2256 des US-amerikanischen Federal Criminal Code übernommen hat, wird künftig auch Maßstab der Strafbarkeitsdefinition wohl der amerikanische Begriff von Pornographie sein:

Ich zitiere aus der Stellungnahme von Dr. Graupner : "1994 hat der Kongress in Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der

USA ausdrücklich erklärt dass er bei der Beschlussfassung des Gesetzes beabsichtigte, dass

der Anwendungsbereich der Wendung ‚Zurschaustellung der Genitalien oder der

Schamgegend’ nicht auf Nacktbilder beschränkt sein sollte oder auf Abbildungen auf denen

die Genitalien unter Kleidung erkennbar sind; bei Videoaufnahmen sollte es, um unter diese

Bestimmung zu fallen, außerdem nicht notwendig, dass die Genitalien oder die

Schamgegend auf dem Video zu sehen ist oder dass die minderjährige Person lasziv handelt

oder posiert. Die nunmehr in das europäische Recht übernommene Formulierung erfasst also potentiell

alle denkbaren Arten erotischer Darstellungen von Personen unter 18 Jahren; sogar solche,

auf denen ein junger Mann oder eine junge Frau voll bekleidet ist." Zitat Ende.

Dies bedeutet beispielsweise: Oben-ohne-Urlaubsfotos eines 17-jährigen HBs, Bilder zweier sich innig küssender vollständig bekleideter 16-jähriger, anzügliche mms oder gar echte Nacktbilder sowie webcam-Erotik von 16 oder 17-jährigen gelten als Kinderpornographie und schon der Besitz wird bestraft. Ebenso wird bestraft, wer Nacktbilder von ÜBER 18-jährigen hat oder herstellt, die wie unter 18 Jahre wirken können. Wenn Ihr Euer 20-jähriges HB am Strand oben-ohne fotografiert und sie wie 16 aussieht, wird das auch als Besitz von Kinderpornografie bestraft.

Echter Sex von Personen unter 18 Jahren wird extrem gefährlich.

Zukünftig wird bestraft, wer eine Person unter 18 Jahre "mit sonstigen Vorteilen dazu verleitet" sexuelle Kontakte zu haben. Ein sexueller Kontakt kann schon ein Zungenkuss sein. Ein sexueller Kontakt ist auf alle Fälle das Berühren der Genitalien. Ein "sonstiger Vorteil" kann auch emotionaler Natur sein. Verleiten kann auch Verführung sein. Entscheidend ist zudem, daß Täter zukünftig auch ein Minderjähriger sein kann. Bisher galt. Verführt ein 17-jähriger eine andere 17-jährige, so war das strafrechtlich nicht relevant, weil Minderjährige nicht Täter sein konnten. Zukünftig können auch Minderjährige Täter sein.!

Wenn ein PUA eine 17-jährige HB künftig frägt, willst du mich küssen, kann diese eine Verleitung zu einer sexuellen Handlung sein, die unter Strafe gestellt wird. Dies selbst dann, wenn der PUA auch erst 16 oder 17 jahre alt ist.

Wie gehts weiter:

Momentan wird der Gesetzentwurf beraten. Vor September/Oktober wird er sicher nicht verabschiedet. Danach wird es aber ernst, wenn alles so kommt wie es geplant ist.

Mein Tipp: Von HBs, die 16 oder 17 sein KÖNNTEN, sich IMMER den Ausweis zeigen lassen. Im Zweifelsfall keinen Sex haben. Wer selbst 16 oder 17 ist, sollte IM ZWEIFEL ganz enthaltsam bleiben.

Meine Bewertung: Mit diesem Gesetz schießt der Bundestag übers Ziel hinaus. Er erzwingt PER GESETZ Enthaltsamkeit. So wie George Bush das immer wollte :-). Meine Meinung ist: 16 und 17-jährige Jugendliche sollten sich sexuell selbst bestimmen dürfen.

Und wer das alles nicht glaubt. Voila der Link mit Gesetzestexten und Experten-Stellungnahmen. Juristische Fachfragen gerne an mich!

Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages

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meines erachtens einwenig zuviel eingriff in den menschlichen alltag und in die entwicklung der jugendlichen... bald enden wir hier so wie in amerika das alles verboten wird... krank!

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dein beitrag liest sich wie nen artikel aus der bildzeitung.

zuerst 5 absätze horrmeldungen, was alles passieren kann/wird/könnte/haste nich gesehen

und dann ganz am schluss, aber nicht fettgedruckt, "es wird noch drüber beraten"

und selbst wenn es so kommt, würde ich mich nicht dran halten...

ich zweifle aber stark, dass es so eingeführt wird, wie du es hier vorstellst.

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dein beitrag liest sich wie nen artikel aus der bildzeitung.

zuerst 5 absätze horrmeldungen, was alles passieren kann/wird/könnte/haste nich gesehen

und dann ganz am schluss, aber nicht fettgedruckt, "es wird noch drüber beraten"

und selbst wenn es so kommt, würde ich mich nicht dran halten...

ich zweifle aber stark, dass es so eingeführt wird, wie du es hier vorstellst.

Wie gesagt: Es ist sehr wahrscheinlich, daß es so kommt. Italien will die EU-Vorschriften NOCH strenger umsetzen. Renommierte Strafrechtsprofessoren warnen in Ihren Stellungnahmen davor, dass das alles so umgesetzt wird. Und wenn es im herbst soweit ist, dann sollte man sich auch dran halten. da es sich um Umsetzung eines EU-Bechslusses handelt, ist davon auszugehen,daß es so kommt, weil der Bundestag im Regelfall EU-Rect einfach durchwinkt!

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Und wenn es im herbst soweit ist, dann sollte man sich auch dran halten.

hey, das ist ein freier staat.

jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er kriminell sein möchte oder nicht ^^

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Hahaha...wie geil : )))

An alle unter 18..hört bitte auf Mädchen unter 18 zu verführen. Pralinen und nen bisschen betteln tuts auch.

Schon lange nichtmehr so gelacht.

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Ich finds einfach nur lächerlich.

Kinderpornographie ist Scheiße, aber die Mittel, die Politiker da anzuwenden versuchen sind meiner Meinung nach einfach nur lächerlich.

Bilder zweier sich innig küssender vollständig bekleideter 16-jähriger

Ach, Küssen ist Pornographie? Wusste ich nicht.

Ich glaube, falls das ganze durchgesetzt werden sollte, wird es durch die Frustation eines Teils der Bevölkerung zu noch mehr wirklichen Straftaten in dem Gebiet kommen. Wenn zwei sich lieben wollen, wieso sollten sie das nicht dürfen?

Da stimmt doch irgendwas vorne und hindel nicht...

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Hahaha...wie geil : )))

An alle unter 18..hört bitte auf Mädchen unter 18 zu verführen. Pralinen und nen bisschen betteln tuts auch.

Schon lange nichtmehr so gelacht. Ich tippe auf Fake.

Ich hoffe das es ein Fake ist. So einen scheiß hab ich lange nicht mehr gehört

Shit Happends...

Dann kommts warscheinlich so weit, dass ein Tussie zu den Bullen geht und schreiht, der hat mich verführt, VERHAFTEN!

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Wenn es so kommt dann währ das doch schlimm. Sowas ist doch ein Eingriff in Lebensqualität vom Staat,

heißt das, dass ich als 17- Jähriger nicht mal eine 17- Jährige sexen darf, ohne bestraft zu werden?

Was soll denn das? Da können wir gleich zurück ins 18. Jahrhundert.

Oder noch schlimmer, willkommen im neuen 21. Jahrhundert der Sexualdiktatur.

Egal ich hab keine Lust auf solche Regeln- Deutschland zumindest muss sich dagegen wehren finde ich.

Grüße Gerliman

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Pick-Up und Sex von Jugendlichen wird strafbar

Den Thread Titel find ich schon höchst amüsant. Pick up wird strafbar :-).

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wenn ich ehrlich bin habe ich die logik noch nicht richtig verstandne is jemanden kennenlernen und sich gegenseitig angezogen zu fühlen verführung wenn man sich dann intimeren tätigkeiten widmet? sollen jetzt die u 18 ü18 frauen klar machen bzw uns ü18lern die frauen wegnehmen? wie kommen wir dann hin? :D

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Ähm ja, abwarten kann ich da nur sagen. Ich verstehe aber deine Intention nicht ganz, was hat das jetzt im speziellen mit PUAs zu tun? Das gilt wenn dann für alle Einwohner die gern vögeln...^^

Und beim ersten Beitrag gleich sowas klingt schon irgendwie komisch...

Jedenfalls, nicht wirklich PU-relevant, deshalb MOVED to Creative Room!

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Ähm ja, abwarten kann ich da nur sagen. Ich verstehe aber deine Intention nicht ganz, was hat das jetzt im speziellen mit PUAs zu tun? Das gilt wenn dann für alle Einwohner die gern vögeln...^^

Und beim ersten Beitrag gleich sowas klingt schon irgendwie komisch...

Jedenfalls, nicht wirklich PU-relevant, deshalb MOVED to Creative Room!

Die Intention? Auf zukünftige Entwicklungen hinweisen. das kann für unsere U 18 PUA und rAFC ziemlich akut werden. Zudem könnte sich jeder PUA an den Bundestagsabgeordneten seines Vertrauens wenden und sich dafür einsetzen, dass das alles nicht ganz so strikt kommt!

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Hi Fabius:

Hi, hab die Gesetzesentwürfe kurz überflogen.

So wie ich das sehe ändert sich:

1. dass die Ausnutzung einer Zwangslage an einer unter 18Jährigen strafbar wird. Bisher war die Altersgrenze hier 16, § 182 I in beiden Alternativen.

2. Der Versuch wird strafbar.

3.§ 176 ändert sich nicht. Du darfst also weiterhin ab 14 ran, wenn die Kleine einverstanden ist.

4. § 184b ändert sich dahingehend, dass du keine Fotos und Filme von sexuellen Handlungen an 14-18 Jährigen mehr herstellen, verbreiten und dir den Besitz verschaffen. Hier war bisher die Grauzone für Sex mit unter 16Jährigen. Also Fotos erst ab 18!

Wenn alles einverständlich bleibt, darfst du weiterhin mit 14 ran.

Ich sehe diese Änderungen jetzt nicht als so gravierend an.

Ebenso wird bestraft, wer Nacktbilder von ÜBER 18-jährigen hat oder herstellt, die wie unter 18 Jahre wirken können. Wenn Ihr Euer 20-jähriges HB am Strand oben-ohne fotografiert und sie wie 16 aussieht, wird das auch als Besitz von Kinderpornografie bestraft.

Das stimmt einfach nicht. Nulla poena sine lege. Unzulässige Gesetzesextension wenn du mich fragst.

Solange du nicht in die Türkei reist also keine gravierenden Änderungen!

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Man kann deine Posts auch lesen wenn sie nicht fett markiert sind. Was ich mich nur gefragt habe, bisher 0 Posts und dann kommt sowas als erstes. Wie weit hast du dich denn schon mit PickUp beschäftigt?

Ich hab da jetzt noch nicht bezüglich Wahrheitsgehalt recherchiert, aber ich frage mal den Juristen meines Vertrauens...

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Hi Fabius:

Hi, hab die Gesetzesentwürfe kurz überflogen.

So wie ich das sehe ändert sich:

1. dass die Ausnutzung einer Zwangslage an einer unter 18Jährigen strafbar wird. Bisher war die Altersgrenze hier 16, § 182 I in beiden Alternativen.

2. Der Versuch wird strafbar.

3.§ 176 ändert sich nicht. Du darfst also weiterhin ab 14 ran, wenn die Kleine einverstanden ist.

4. § 184b ändert sich dahingehend, dass du keine Fotos und Filme von sexuellen Handlungen an 14-18 Jährigen mehr herstellen, verbreiten und dir den Besitz verschaffen. Hier war bisher die Grauzone für Sex mit unter 16Jährigen. Also Fotos erst ab 18!

Wenn alles einverständlich bleibt, darfst du weiterhin mit 14 ran.

Ich sehe diese Änderungen jetzt nicht als so gravierend an.

Ebenso wird bestraft, wer Nacktbilder von ÜBER 18-jährigen hat oder herstellt, die wie unter 18 Jahre wirken können. Wenn Ihr Euer 20-jähriges HB am Strand oben-ohne fotografiert und sie wie 16 aussieht, wird das auch als Besitz von Kinderpornografie bestraft.

Das stimmt einfach nicht. Nulla poena sine lege. Unzulässige Gesetzesextension wenn du mich fragst.

Solange du nicht in die Türkei reist also keine gravierenden Änderungen!

Es kommt entscheidend darauf an, was unter Zwangslage zu verstehen ist. Gesetze sind richtlinienkonform auszulegen, wenn sie auf Europarecht beruhren. Wenn vom Begriff der Zwangslage auch Verleiten oder Vorteuilsgewähren umfasst wird, dann ist es durchaus problematisch. Das überschreitet dann aber fast die Grenze des Wortlautes. Es bleibt juristisch spannend.

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So etwas Schwachsinniges wie hier habe ich schon lange nicht mehr gelesen! Die Quellangabe ist ja wenigstens dabei, aber wenn man sich mal die Mühe macht und das ganze durchließt wird man merken, daß sich absolut nichts ändert im bezug auf Private Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen.

Wer eine 16 Jährige Amselt (mein Lieblingswort) und sie dabei ohne ihrer Zustimmung Filmt und diese Filme verbreitet macht sich strafbar! Echt, neu ist das nicht! Aber selbst wenn sie über 18 ist, ist diese Vorgehensweise Strafbar, halt nicht ganz so schlimm wie nach dem Jugendschutz.

Wenn man sich mal die Mühe macht und auf der 5. Seite der Veröffentlichung des Bundestages nachließt sieht man, daß lediglich die §§ 182-184 geändert werden, die da wären:

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (hierzu bitte die Begriffsbestimmungen lesen, was Mißbrauch überhaupt ist.)

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

§ 184c Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste

§ 184d Ausübung der verbotenen Prostitution

§ 184e Jugendgefährdende Prostitution

betrifft das etwas, das wir in PU betreiben, ich denke doch wohl nicht.

Somit bitte ich einen Mod das Thema hier so schnell wie nur möglich zu schließen, besser noch löschen, weil es nur für Verwirrung sorgt.

Sollte irgendjemand (insbesondere der Threadstarter) etwas anderes lesen und das auch belegen können bitte ich um Mitteilung. Vielleicht sollte man auch mal den Threadstarter (Hindl?) in seine Schranken weisen!

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So wie ich das sehe ändert sich:

1. dass die Ausnutzung einer Zwangslage an einer unter 18Jährigen strafbar wird. Bisher war die Altersgrenze hier 16, § 182 I in beiden Alternativen.

2. Der Versuch wird strafbar.

3.§ 176 ändert sich nicht. Du darfst also weiterhin ab 14 ran, wenn die Kleine einverstanden ist.

4. § 184b ändert sich dahingehend, dass du keine Fotos und Filme von sexuellen Handlungen an 14-18 Jährigen mehr herstellen, verbreiten und dir den Besitz verschaffen. Hier war bisher die Grauzone für Sex mit unter 16Jährigen. Also Fotos erst ab 18!

So macht es auch eher Sinn, finde ich! Wo kämen wir denn hin, wenn neuerdings kein 16-Jähriger mehr mit einem gleichaltrigen Mädel rummachen dürfte.

Danke für die Zusammenfassung, ich wollte mir den Text auch gerade reinziehen und auswerten!

Gruß,

Jinx

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Fabius, wenn du so toll recherchiert hast, kannst du doch sicherlich zitieren, wo das mit dem Sex mit Ü18 und U18 steht.

Ich hab beim Überfliegen nur folgendes herauslesen können:

die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind (gemäß Artikel 1 Buchstabe a jede Person unter achtzehn Jahren) zu bestrafen, soweit dem Kind dafür Geld, sonstige Vergütungen oder Gegenleistungen geboten werden.

Das hat nichts mit alltäglichem Sex zu tun, wenn das Schutzalter(=Alter, ab dem Vergütungen oder Gegenleistungen geboten werden, siehe Zitat) hochgesetzt wird.

PS: Bitte Thread da lassen, das ist lustig :-)

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Hi Fabius:

Hi, hab die Gesetzesentwürfe kurz überflogen.

Sehr richtig , überflogen ! Lies nochmal richtig, inklusive den Experten-Stellungnahmen.....da wirds dir ganz anders....besonders gut die Stellungnahme des Österreichischen Doctore..

SEX UNTER VERHEIRATETEN VOLLJÄHRIGEN KANN STRAFBAR SEIN, sofern

-  sie Bilder in "aufreizender Pose" (was auch immer das sein mag) vom jeweiligen anderen, oder

-  Szenen / Filme / Bilder der sexuellen Aktivitäten des jeweilig anderen

auch nur besitzen, insofern das tatsächliche Alter nicht erkennbar über 18 Jahren ist, und auf den Augenschein hin vermutet werden könnte, dass die beiden Minderjährig sind.

Ein Tatsachenbeweis (also der Nachweis nach der Anzeige), dass Sie beide volljährig sind, ändert nichts an der Strafbarkeit !!!!

Willkommen bei Porno 2.0, dem neuesten Gehirnkrampf unserer Regierung nach Stasi 2.0 (Wolfgang Schäuble)

Thomas

PS: Muss ich jetzt alle Fotos meiner Tochter wegwerfen ?????Grübel ????

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Es kommt wie gesagt darauf an, was eine GEGENLEISTUNG sein kann. Dies könnte auch eine EMOTIONALE sein.

Ich zitiere noch einmal den renommierten Strafrechtler Dr. Graupner:

Es ist nicht schwer, sich zu vergegenwärtigen, dass in

jeder zwischenmenschlichen Beziehung zumindest eines dieser Elemente vorliegt: entweder

einer der Partner ist älter als der andere, oder reifer, oder in höherer Stellung, oder er hat

mehr Erfahrung als der andere. Auf diese Weise, unter Berücksichtigung der Unbestimmtheit

des Begriffs „Missbrauchen“, wird die Anwendung dieser für Jugendliche essentiellen

Ausnahme, die ohnehin bereits extrem eng formuliert ist, in das freie Ermessen der Polizeiund

Anklagebehörden und der Gerichte gelegt, ohne jede Rechtssicherheit für die

Jugendlichen und ihre Partner.

Und weiter in der Stellungnahme:

Sie verlangten den völligen Entfall des Tatbestandes der „Verleitung“ von Personen unter 18

Jahren und die Streichung des Tatbestandes sexueller Kontakte gegen nicht ökonomische

Vergütungen. Darüber hinaus wiesen sie darauf hin, dass die Gewährung eines Entgelts

nicht notwendigerweise Prostitution bedeutet, sondern auch die Einladung zu einem

Kinobesuch oder Abendessen bedeuten kann

Un in der Stellungnahme von Prof. Dr. Jessberger heisst es. Ich zitiere:

"Im Ergebnis

bewirkt der Regierungsentwurf eine Ausweitung der Strafbarkeit. Diese

erfolgt in erster Linie durch die Verschiebung der Altergrenzen – auf Täter- und

auf Opferseite – in § 182 Abs. 1 E-StGB, durch die Einbeziehung jugendpornografischer

Schriften bei gleichzeitiger Entkoppelung des § 184b StGB von den

Missbrauchstatbeständen, durch die Einführung der Versuchsstrafbarkeit sowie –

jedenfalls nach dem Willen des Bundesrates – durch die Erstreckung von §§ 180

Abs. 2 und 182 Abs. 1 Nr. 1 auf Konstellationen, in denen die Vornahme oder

Duldung sexueller Handlungen durch die Gewährung immaterieller Vorteile motiviert

ist. Zitat Ende.

Wenn immaterielle Vorteile auch schon ein Abendessen sein kann.oder ein sich emotional gut fühlen. na dann möchte ich nicht wissen, was los ist.

Und der Bundesrat will in seiner Stellungnahme jeden immateriellen Vorteil ausreichen lassen. Dazu lest bitte Seite 5 der Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Hoernle!!

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Lickin: auch nur besitzen, insofern das tatsächliche Alter nicht erkennbar über 18 Jahren ist, und auf den Augenschein hin vermutet werden könnte, dass die beiden Minderjährig sind.

Hab ich nicht gefunden. Schlägt sich aber auch nicht im Gesetzeswortlaut nieder. Also m.E. wieder unzulässige Gesetzesextension.

@Fabius: m.E muss "Entgelt" einschränkend ausgelegt werden und sich nur auf tatsächliche Vermögensmehrungen, und nicht bloß ersparte Aufwendungen beziehen. Hab grade keinen Kommentar hier, also nicht sicher.

Aber so wie du das darstellst kann ne Einladung zum Eisessen schon als Entgelt durchgehen. Ich kann mir nicht vorstellen dass das vom Begriff "Entgelt" erfasst wird. M.E. ist hier ne Bagatellschwelle anzusetzen. Die Gesetzesintention d. § 182 ist ja auch auf die Überwindung des freien Willens angelegt, vgl. die Alternative § 182 I Nr. 1 1.Alt. jetzige Fassung.

Also mein Fazit: Kamera aus. Ansonsten nix dramatisches!

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- sie Bilder in "aufreizender Pose" (was auch immer das sein mag) vom jeweiligen anderen, oder

- Szenen / Filme / Bilder der sexuellen Aktivitäten des jeweilig anderen

"aufreizender Pose" ist dann, wenn man das Geschlechtsteil oder den Arsch in Großaufnahme sieht. Irgendwo hab ich auch die Rechtsgrundlage in einer Erläuterung zum STGB rumliegen, weis aber jetzt nicht wo.

Der 2. Stichpunkt hat sich so nicht geändert, lediglich, daß damals Jugendliche jetzt als Kinder zählen, also das Strafmaß erhöht wird. Mehr hat sich nicht geändert.

Deine Fotos Likin kannst du behalten. Musst dir da auch keine Sorgen machen. Ansonsten müsste jeder Europäer zwischen 3 Monaten und 5 Jahren einwandern, weil er entweder von seinen Kindern oder von sich selbst Nacktbilder zuhause hat.

Pornographische Schriften wären übrigens auch die Geschichten in "Liebe, Sex und Zährtlichkeit" in der Bravo. Diese waren bisher erlaubt und werden auch in Zukunft erlaubt bleiben und die Verfasser dieser Geschichtern bekommen ja auch eine Entlohnung dafür, daß sie ihre eigenen Erlebnisse schildern.

In den Gesetzesentwurf wird lediglich ein Jugendlicher mit einem Kind gleichgesetzt, das Strafmaß erhöht und der Schutz gegen die komerzielle Ausbeutung erhöht.

Durchsetztbar wäre die Härte des Entwurfes sowieso nicht. Sonst hätten die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft) in Zukunft richtig viel zu tun. So wie es hier ausgelegt wird, daß jedes Nacktfoto strafbar wäre, müsste an den Grenzen jede Speicherkarte oder jedes Urlaubsfoto gesichtet werden. Das ist schon mal nicht möglich. Hier geht es wirklich um den Tatbestand des illegal hergestellten Pornographischen Materials bzw. dessen was mit Kindern zu tun hat und hier auch nur Pornographisch (darstellen der Geschlechtsmerkmale in aufrezender Form). Ein Penis ist auch nur im erigierten Zustand pornographischer Tatbestand. Was meint ihr, wieviele geschiedene Männer jetzt einwandern müssten, weil sie von ihrem Kind (dessen Vertreter die Mutter ist und somit das zur anzeige bringen könnte) Nacktfotos haben.

Macht euch nicht allzuviele Gedanken! Ihr dürft weiterhin Küssen, Fotografieren und Sex haben auch mit Minderjährigen. Ausnahme wie bisher, wenn der Andere das nicht möchte. Zudem ist das ganze erstmal nur ein Gesetzesentwurf. Bis es zum Gesetz wird vergeht noch einige Zeit und es wird sehr warscheinlich noch ziemlich viel geändert.

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Macht euch nicht allzuviele Gedanken! Ihr dürft weiterhin Küssen, Fotografieren und Sex haben auch mit Minderjährigen. Ausnahme wie bisher, wenn der Andere das nicht möchte. Zudem ist das ganze erstmal nur ein Gesetzesentwurf. Bis es zum Gesetz wird vergeht noch einige Zeit und es wird sehr warscheinlich noch ziemlich viel geändert.

Viele, wenn nicht die meisten, haben sich auch zu Stasi 2.0 keine Gedanken gemacht.....was da derzeit am anrollen an Überwachungsmassnahmen ist, die aller Vorraussicht nach durchgewunken werden, sprengt jedes Vorstellungsvermögen !!

Alles dabei:

von A wie "ohne Anfangsverdacht" über B wie "Bundestrojaner" bis hin zu Z wie "Zuständigkeit" (nämlich u. U. des Verfassungsschutzes, der eh schon keiner kontrollierbar

n Kontrolle unterliegt).

Deshalb bleibt dieser Thread (vorläufig) geöffnet, denn

wehret den Anfängen !

Thomas

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