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122 Beiträge in diesem Thema

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Du verwechselst hier grundlegende Dinge.

Natürlich wird man sich zur Sachverhaltsaufklärung auf Sachverständige verlassen.

Ist das geschehen, ziehen Staatsanwaltschaft - in jedem Fall bis zur Anklage oder Einstellung - und das Gericht die rechtlichen Schlüsse selbst, was auch gut so ist. Ich habe in meiner Ausbildung Ermittlungsakten gesehen in denen die Polizei eine falsche eidesstattliche Versicherung als Meineid subsumierte. Darauf kann man sich als Jurist nicht verlassen.

Die zivilrechtliche Situation klammerst du zudem völlig aus.

Die Behauptung, wenn etwas den Zoll passiere, sei es legal, ist grob fahrlässig.

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Meinst du mit Zivilrecht die Amtshaftung der Zollbehörde wenn sie illegale Ware nicht erkannt hat?

Ich behaupte jetzt einfach mal, wenn Ware vom Zoll abgefertigt wird und freigegeben wird ist das ein Beweis des ersten Anscheins dass die Ware legal ist. Und wenn du die Ware dann in gutem Glauben verkaufst machst du dich nicht strafbar. Kannst du begründen, dass diese Ansicht falsch ist?

Man kann den Zoll auch extra um gründliche Prüfung der Importware bitten.

Und der TE hat uns auch noch nicht wirklich konkret einen Fall geschildert bei dem er offensichtlich illegale Ware über eine an sich seriöse Internet - Verkaufsplattform erworben hat. Er hatte ein Beispiel bei dem auf der Internetangebotsseite teilweise ein Apple Logo zu sehen war.

Die Idee Ware versteckt im Kofferraum aus dem Osten reinzuschmuggeln halte ich für sinnlos. Da fliegst du auf wenn du die Sachen hier anbietest. Die Frage des TE war ja doch wie man das legal, gerade noch diesseits der Grenze zur Illegalität einfädeln kann.

Ich habe vor langer Zeit sehr gut mit Softwarekopien aus Taiwan verdient. Das war in den Monaten bevor Taiwan dem Urheberrechtsabkommen beigetreten ist. Und es galt die Regelung: Wenn die Software in Taiwan nach taiwanischem Recht legal kopiert wurde durfte sie in Deutschland legal verkauft werden. Ich hatte sogar ein Hausdurchsuchung durch die Polizei gehabt. Damals wurde noch mit Hardwarekopierschutz gearbeitet, nicht mit Internetaktivierung und Serialkey.

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Ich behaupte jetzt einfach mal, wenn Ware vom Zoll abgefertigt wird und freigegeben wird ist das ein Beweis des ersten Anscheins dass die Ware legal ist. Und wenn du die Ware dann in gutem Glauben verkaufst machst du dich nicht strafbar. Kannst du begründen, dass diese Ansicht falsch ist?

Dem Zoll können Dinge entgehen. Das passiert schonmal. Ich hab oft gesehen, dass Dinge in FFM beispielsweise abgefertigt werden, bei denen man an anderen Zollstellen nen riesen Erklärungsbedarf hätte.

Guter Glauben ist so eine Sache. Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Ich habe vor langer Zeit sehr gut mit Softwarekopien aus Taiwan verdient. Das war in den Monaten bevor Taiwan dem Urheberrechtsabkommen beigetreten ist. Und es galt die Regelung: Wenn die Software in Taiwan nach taiwanischem Recht legal kopiert wurde durfte sie in Deutschland legal verkauft werden. Ich hatte sogar ein Hausdurchsuchung durch die Polizei gehabt. Damals wurde noch mit Hardwarekopierschutz gearbeitet, nicht mit Internetaktivierung und Serialkey.

Und du wurdest dafür freigesprochen? Kann gut sein.

Die Rechteinhaber, dürften aber zivilrechtlich Ansprüche gehabt haben, wenn sie in Deutschland Inhaber der Lizenzrechte sind.

Das ist der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Strafrechtlich kannst du vielleicht sagen "Moment, die Einfuhr ist legal und ich selbst habe nie gegen ein Gesetz verstossen." Das ist in Ordnung, aber der Rechteinhaber, bspw. Time Warner oder Adobe hätten dir trotzdem eins reinwürgen können...

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Es war Microsoft Software. Und ich hatte es denen angezeigt dass ich diese Kopien verkaufen werde. Kam keine Reaktion.

Du meinst wahrscheinlich Handgepäck bei dem die Zollbeamten nicht genau Bescheid wissen. Aber Importe von Neuware aus China als Fracht mit Frachtpapieren dürften kein Problem sein zu begutachten.

Ich hab die damals beschlagnahmten Disketten im ungeöffneten Plastiksack nach 14 Tagen zurückbekommen.

Strafrechtliche Schuld setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorraus, oder?

bearbeitet von Balou_

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Es gibt z.B. auch noch Unterlassungsdelikte.

Hat aber mit Deiner Software herzlich wenig zu tun.

Der Zoll stellt ferner keine Gutachten aus, noch begutachtet er. Wenn Drogen in der Bananenkiste durchn Zoll kommen, dann sind die auch nicht legal. Das gilt selbstverständlich auch für Plagiate oder Raubkopien.

Der Zoll begutachtet nicht jede Kiste und jede Kugelschreiberfeder, sondern sucht mehr oder weniger gezielt nach Straftaten und Verstößen.

Nur weil Ware die Zollschranke passiert, heißt das also noch lange nicht, dass diese auch legal ist.

Wird doch wirklich nicht jedes Frachtpapier kontrolliert, jede Kiste aufgemacht, auseinandergenommen und in Augenschein genommen. Außerdem weiß der Gesetzgeber auch, dass ein Mensch beim Zoll nicht von allem 'ne Ahnung hat und hat genügend Möglichkeiten geschaffen um auch im Nachhinein jemanden noch verfolgen zu können bzw. zivilrechtlich Ansprüche geltend machen zu können. Zu was da jemand verdonnert werden kann, entscheidet dann ggf. ein Richter und nicht der Beamte beim Zoll, der sein OK für die Einfuhr gegeben hat.

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Woher hast du diese profunden Kenntnisse, Itzi?

Du siehst das alles zu kompliziert, ein Zollbeamter hat einen siebten Sinn dazu ob Ware legal ist.

Und die einzelnen Zollbeamten sind auch auf bestimmte Sachen spezialisiert.

Hast du schon einmal etwas importiert? Ich habs, aus Taiwan, PCs als man hier PCs nur original von IBM oder in Bastlerläden kaufen konnte.

Häng dich jetzt nicht am Wort "begutachten" auf. Nimm "zollamtliche Prüfung".

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Woher hast du diese profunden Kenntnisse, Itzi?

Du siehst das alles zu kompliziert, ein Zollbeamter hat einen siebten Sinn dazu ob Ware legal ist.

Und die einzelnen Zollbeamten sind auch auf bestimmte Sachen spezialisiert.

Hast du schon einmal etwas importiert? Ich habs, aus Taiwan, PCs als man hier PCs nur original von IBM oder in Bastlerläden kaufen konnte.

Häng dich jetzt nicht am Wort "begutachten" auf. Nimm "zollamtliche Prüfung".

Aber auch diese werden sehr oft beanstandet und landen dann vor Gericht, weil es nicht selten eine Entscheidung ist, die nicht unbedingt rechtskonform sein muss.

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Woher hast du diese profunden Kenntnisse, Itzi?

Du siehst das alles zu kompliziert, ein Zollbeamter hat einen siebten Sinn dazu ob Ware legal ist.

Und die einzelnen Zollbeamten sind auch auf bestimmte Sachen spezialisiert.

Hast du schon einmal etwas importiert? Ich habs, aus Taiwan, PCs als man hier PCs nur original von IBM oder in Bastlerläden kaufen konnte.

Häng dich jetzt nicht am Wort "begutachten" auf. Nimm "zollamtliche Prüfung".

Man man man. Du verstehst es immer noch nicht obwohl es 5mal schon gesagt wurde. Der Zollbeamte ist zunächst nur ein Beamter. Der entscheidet nicht was illegal ist, sondern SOLL nur das Gesetz anwenden. Dies kann er jahrelang (unbemerkt) falsch machen. Was illegal ist, entscheidet das Gesetzt. Deshalb kannst du auch jeden Verwaltungsakt richterlich überprüfen lassen und dies würde dann die letzte Instanz in der Prüfung darstellen, ob etwas illegal ist oder nicht (wobei auch Richter falsch liegen können). Oder um es dir mal ganz konkret zu machen: Wenn dich der Zollbeamte anhält und sagt, du darfst bei deinem USA Urlaub keine 100$ Abercrombie Jeans importieren und nimmt sie dir weg, ist dies falsch und angreifbar. Genauso ist es aber auch falsch wenn er dir sagt du darfst 1000$ (zollfrei) importieren. Da kanns du dich später auch nicht drauf berufen (aber der da hat was anderes gesagt).

Lg

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Mhmm, aufpassen.

Dem wird Balou nun entgegnen, dass ausgestellte Papiere, Auskünfte, Informationsmaterialen etc. durchaus relevant sein können. Auch, wenn diese fehlerhaft sind.

Man denke an falschgedruckte Broschüren, Auskünfte von irgendwelchen Beamten oder Angestellten (natürlich zu klären, ob dieser überhaupt Befugnisse hat um auf gewisse Fragen überhaupt eine Antworten geben zu dürfen)... Hat's alles schon gegeben, dass zum Beispiel irgendeiner am Telefon beim Zoll Unsinn gequatscht hat.

Ich meine letztens waren auch mal Fehler in so Broschüren für Waffenbesitzer herausgegeben vom Ministerium. Ohohoho. Das ist gar nicht gut.

Sich darauf zu berufen ist natürlich schon ein Kunststück und nur was für die ganz ausgebufften und akribischen Juristen im Lande.

Da kann man sich dann ggf. drauf berufen.

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Ja aber jetzt driften wir schon in Spezialfälle ab, die man dann gerne mal im Staatsexamen lösen darf. De facto ist man am arsch, und wie schon erwähnt, muss man ja auch nochmal zwischen der zivilrechtlichen und sonstigen Haftungen (Strafrechtliche und die Öffentlichen (Vernichtungs-Gebühren nicht vergessen) unterscheiden. Bei der zivilrechtlichen Haftung dürfte dir in meinen Augen die Amtsauskunft nicht unbedingt weiterhelfen, zumindest nicht die Auskunft des Zollbeamten vom mittleren Dienst :-)

Lg

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Ja, klar. Irgendwelche tollen uralten Gedächtnisprotokolle, Aussage gegen Aussage. Das Übliche halt.

Es gibt aber immer wieder interessante Fälle.

Das ist ein scheinbar sehr beliebtes Hobby in Deutschland von irgendwelchen Heinis oder frustrierten Pommeranzen bei irgendwelchen Hotlines anzurufen und da gezielt zu versuchen, ganz bestimmte Aussagen zu entlocken. Kennt jeder, der mal bei 'ner Hotline gearbeitet hat im Callcenter. Da glaubste mit Putin auf Koks zu telefonieren - so perfide sind die teilweise drauf und ein Ton als wären sie der Schah von Persien.

Finden Richter auch nicht so toll, wenn da ein Neunmalkluger sitzt.

Hat nun zwar überhaupt nix mehr mitm Thema zu tun, aber trotzdem find' ich's sehr interessant.

Ich war in den Ferien mal bei Gericht und habe mir da so ein bisschen die Strafsachen angeschaut. So 4 Ladendiebstähle + 1 Beamtenbeleidigung, die dann in einer Stunde angesetzt waren. Verspach also eigentlich nix interessantes. Geht ja meist eh nur darum, ob nun in Raten gezahlt werden darf oder nicht, keine Anwälte und Fragen vom Richter wie vom Klassenlehrer in der Grundschule.

Schwerer Alkoholiker, also lässt es mittlerweile ruhiger angehen, aber man merkte schon, dass der nicht mit Absicht seinen Platz im Gericht auf dem Stuhl im Zeugenstand nicht gefunden hat. Betreuer war auch dabei. Der Mann lebt unter Betreuung und Aufsicht in 'nem Wohnheim. Staatsanwalt hält ihm vor 4 Dosen zu jeweils 50 Cent in 'nem Supermarkt geklaut zu haben. Sicherheitsmann im Supermarkt hat gesehen wie er 4 Dosen gleich vorm Regal in seinen Rucksack gepackt hat, eine hat er aufs Band gelegt, Kassiererin sagte aus, dass er ihr 2,50 zahlen wollte, sie ihm 2 Euro zurückgab, Sicherheitsmann hat ihn dann ins Büro geführt. Gegenüber der Polizei meinte er, dass er ja 2,50€ hatte. Jetzt nicht explizit, dass er damit alle Dosen bezahlen wollte.

Vor Gericht hat der Mann das mit Mühe und Not so wiedergegeben. Paar Fragen vom Richter waren schon relativ suggestiv, aber nun gut.

Der Mann schien wirklich die ganze Zeit in einer total anderen Welt.

Was macht man nun mit so einem Mann in so einem Fall?

War sein 3. Diebstahl, also da müsste dann schon irgendwie mal 'ne rote Karte gezückt werden, aber Kohle hat er nicht außer bisschen Taschengeld, von Medikamenten total ruhig gestellt und benebelt, man versteht nur jedes zweite Wort, total lahmarschig, also Sozialstunden sind dem nicht zuzumuten und den Leuten, die ihn da beaufsichtigen müssten. Ging auch immer nur um Alkohol im Wert von paar Euro bei seinen Diebstählen, die nun auch schon paar Jahre her sind. In diesem Fall sicherlich ein Argument für den Angeklagten.

Staatsanwalt entschied sich für Freispruch und der Richter urteilte auch so. Sah Diebstahl nicht als erwiesen an.

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Ich bin die letzten 2 Semester ohne Studentenkarte schwarz gefahren. Hab beim Studiengebührenboykott mitgemacht und deshalb keine Semesterunterlagen bekommen. Jedenfalls 6 mal erwischt worden, aber die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige durch die Verkehrsgesellschaft nicht verfolgt, wegen fehlender krimineller Energie.

Einmal hab ich auch 36 Stunden von 4 Tagen Erzwingungshaft abgesessen, wegen 150 DM aufgelaufener Bussgelder wegen Falschparkens. Die Bullen hatten mich morgens um 3 Uhr beim Nachauseweg aus ner Disko verfolgt und zuhause verhaftet.

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Was macht man nun mit so einem Mann in so einem Fall?

War sein 3. Diebstahl, also da müsste dann schon irgendwie mal 'ne rote Karte gezückt werden,

War er voll? Dann war er doch Umständen eh teilweise schuldunfähig...

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Dieses Ersatzteil ist kompatibel zum iPhone 4

Der Kunde weiss es ist kein Originalteil. Und das Bild in dem E-Bay Angebot soll zeigen zu welchem Originalteil das angebotene Stück kompatiobel ist.

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Nur mal so rein interessehalber: Ist es wirklich so schlimm mit den Abmahnungen, dass sich alle regelmässig gegenseitig abmahnen?

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Nur mal so rein interessehalber: Ist es wirklich so schlimm mit den Abmahnungen, dass sich alle regelmässig gegenseitig abmahnen?

Ja.

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Was macht man nun mit so einem Mann in so einem Fall?

War sein 3. Diebstahl, also da müsste dann schon irgendwie mal 'ne rote Karte gezückt werden,

War er voll? Dann war er doch Umständen eh teilweise schuldunfähig...

Nein, Schuldunfähigkeit ist sehr kompliziert, viele Akten, kostet viel Geld, viele offizielle Papiere, dauert und dauert sowas durchzukauen während der Verhandlung, muss sorgfältigst begründet werden vom Richter (da ist der schon was mit beschäftigt) und es ist natürlich auch wie ein Schuldbekenntnis, wenn auf Schuldunfähigkeit plädiert wird. Weiß jetzt so ad hoc nicht, wie viel jemand gesoffen haben muss um auf Schuldunfähigkeit plädieren zu können bei 'nem Ladendiebstahl. Dürften aber nur die stadtbesten Alkis noch auf die Kette kriegen dann überhaupt durch dieses Drehteil am Eingang zu kommen.

Viel, viel einfacher: Der Richter meinte, wie auch der Staatsanwalt, dass der Vorsatz nicht bewiesen werden kann. Das ist Stoff erstes Semester Strafrecht. Schön geschmeidig kumulativ durch die Deliktbeschreibung gehen.

Wenn die gleiche Nummer ein pfiffiges Kerlchen abzieht, könnte es schon anders aussehen, aber der Richter hat dem Mann geglaubt, dass er alle Dosen bezahlen wollte.

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Verstehe jetzt irgendwie auch nicht den Unmut darüber?

Btw: Verminderte Schuldunfähigkeit fängt bei 2,0 BAK an.

Lg

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An sich ist eine Abmahnung ein freundlicher Hinweis. Das ist keine Geldmaschine für Rechtsanwälte.

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An sich ist eine Abmahnung ein freundlicher Hinweis. Das ist keine Geldmaschine für Rechtsanwälte.

wo lebst du den? mein anwalt bekommt 546,69€/streitwert 5k€ pro abmahnung ;-)

by the way?!?!?! wo sind wir hier hab 2 wochen nicht gelesen :-)

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An sich ist eine Abmahnung ein freundlicher Hinweis. Das ist keine Geldmaschine für Rechtsanwälte.

:D

Lektüre:

http://abmahnwahn-dreipage.de/

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