Ebay Shop - Rechtsfragen

122 Beiträge in diesem Thema

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Ich habe leider trotz der ganzen Postings keine sinnvolle Antwort auf die Ursprungsfrage erhalten. Um es noch einmal ganz simpel auszudrücken:

Wir haben z.B. folgenden Händler:

http://www.ebay.de/itm/iPhone-4S-Akkudeckel-DESIGN-5-OPTIK-Glas-Backcover-Cover-Ruckseite-weiss-white-/160986341406?pt=Handy_Zubeh%C3%B6r&hash=item257b88a01e

Der ist in Deutschland ansässig. Er hat eine deutsche Umsatzsteuer-Id. Er verkauft Sachen mit einem Apfellogo drauf. Wieso hat ihn Apple nicht verklagt ? Schauen Apples Anwälte alle 5 Jahre mal bei Ebay rein ? Wenn ich auch nur ein indiziertes Spiel reinstelle, ist es zwei Tage später bei ebay weg. ;)

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Bist du sicher, dass da das Apple-Logo drauf ist auf dem Tuning-Ersatzteil?

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Bist du sicher, dass da das Apple-Logo drauf ist auf dem Tuning-Ersatzteil?

Ja, das bin ich.

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Schon mal was von §890 ZPO gehört? Und der Anwendungsbereich des UWG als Sonderdeliktsrecht richtet sich auch nicht nach dem Sitz des Unternehmens oder dem Standort des Servers, sondern nach dem relevanten Markt. Deinen Namen kriegt man wahrscheinlich schon über das maltesische Handelsgerister raus. Wenn Du einen deutschen Vertragshändler zwischen geschaltet hast, kann man auch gegen den vorgehen. Klar, der Aufwend wird irgendwann etwas groß um jmd. abzumahnen der ein paar 100€ im Monat umsetzt, aber meinst Du wirklich, da gäb es keine Profis, die sich mit dem Thema nicht auf einem anderen Niveau auseinandersetzen würden als wir beide hier auf diesem Möchtegern-Alphamännchen-Forum? Und gerade Unternehmen wie Apple dürften einiges für den gewerblichen Rechtsschutz ausgeben. Alle kriegen sie nicht dran, aber wenn wirds teuer.

Mit Apple würde ich mich nicht anlegen. Weil sie die Zeit, das Geld und die Motivation haben, Dinge zu verfolgen.

Apple verklagt dich auch auf den Bahamas, in Belize und Costa Rica.

Darum ging es mir nicht. Es ging mir um das "typische" Abmahnen untereinander, wo bissige Unternehmer untereinander einen wegen so einem hirnrissigen Schwachsinn wie einem Button, der die falsche Farbe hat, der falschen Reihenfolge im Impressum und ähnlichen Dingen abmahnen.

Der ist in Deutschland ansässig. Er hat eine deutsche Umsatzsteuer-Id. Er verkauft Sachen mit einem Apfellogo drauf. Wieso hat ihn Apple nicht verklagt ? Schauen Apples Anwälte alle 5 Jahre mal bei Ebay rein ? Wenn ich auch nur ein indiziertes Spiel reinstelle, ist es zwei Tage später bei ebay weg. ;)

Glück? Weil Apple sowas unter Umständen duldet? Keine Ahnung.

  • TOP 1

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Endlich ! Wir nähern uns dem Kern der Sache. Jedoch ist es nicht nur auf Apple Artikel bezogen, sondern auf haufenweiser anderer ! Wie geht sowas ? Alle Firmenanwälte blind ? Ich glaube ich frage mal bei Apple nach.

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Der arbeitet für Apple!

Hast du mal ein Teil bei ihm bestellt? Vielleicht sind das original Bauteile und er hat eine günstige Quelle dafür.

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Enden tut das dann in einem Rechtsstreit.....dann kommt nicht nur von apple etwas sondern auch von den anderen händlern und einfach nur weil sie dich rauskicken wollen, abmahnungen wegen falschen impressum, falscher artikeltexte usw...... wenn du ein paar 1000€ übrig hast, viel spass.

Würde ich aber ehrlich gesagt in SO einem Fall, hätte ich Originalprodukte am Start, auch ohne zu Zögern reindonnern. Aber gar nichtmal wegen Impressum und co. (MEist zu einfach), sondern ich würde die AGB, Widerrufsvereinbarungen und das Logo einzeln machen. Als Letztes noch eine Abmahnung wegen dem Impressum, falls derjenige nicht zahlt. Sind sichere 8000-10000€ :D

es gibt noch andere tolle sachen womit man andere ärgern kann :-D Hatte da auch mal einen...aber der hat neu Angefangen und alles abgemahnt, 3 Tage später hatte er von mir 14 Abmahnung im Briefkasten rief dann völlig verzweifelt an.......

Mein o-ton bei sowas ist immer lasst mich in ruhe dann lass ich euch auch in ruhe zumindestens bei meinen Gewerblichen Kollegen, Bei sogenanten "privaten" Verkäufern versteh ich gar kein spass, da wird bis zum Bitteren ende durchgezogen.

Letztes jahr hatte ich z.b jemand den ich zum 2ten mal erwischt hab der durfte ne Vertragsstrafe von 20000€ zahlen.......jetzt ist er in Privat Insolvenz.

Oder der typ der meine Produkt fotos über monate benutzt hat.....ist bis vor Gericht gegangen am ende durfte er 7500€ blechen.

Momentan hab ich wohl so um die 130 Leute die im Gerichtlichen Mahnbescheidverfahren sind.......da werd ich dieses Jahr noch jede menge spass haben.

Me Culpa!

Wieso mahnen sich die Leute denn so krass gegenseitig ab? Um die Konkurrenz daran zu hindern, die selben Produkte zu verkaufen, oder kann man sich durch die Abmahnungen was dazu verdienen? Müsste bei 130 Leuten ja ne ganze Menge sein :D

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Darum ging es mir nicht. Es ging mir um das "typische" Abmahnen untereinander, wo bissige Unternehmer untereinander einen wegen so einem hirnrissigen Schwachsinn wie einem Button, der die falsche Farbe hat, der falschen Reihenfolge im Impressum und ähnlichen Dingen abmahnen.

Da bin ich ganz bei Dir. Mit Schutz vor Verzerrung des Wettbewerbs hat das nichts zu tun. Das sind nur Rentner, die hinterm Vorhang stehen und Parkplatzsünder aufschreiben in disguise.

Mit Apple würde ich mich nicht anlegen. Weil sie die Zeit, das Geld und die Motivation haben, Dinge zu verfolgen.

Apple verklagt dich auch auf den Bahamas, in Belize und Costa Rica.

Exakt. Nicht wenige Rechtsstreite werden nicht über das Urteil gewonnen, sondern über den Streitwert und die Kosten des möglichen (wenn auch noch so unwahrscheinlichen) Unterliegens. Ab einer gewissen Summe schläft niemand mehr ruhig. Keine Privatperson, kein Einzelkaufmann und kein Vorstand, der sowas nicht über seine D&O-Versicherung gedeckt hat.

Ich habe leider trotz der ganzen Postings keine sinnvolle Antwort auf die Ursprungsfrage erhalten. Um es noch einmal ganz simpel auszudrücken:

Wir haben z.B. folgenden Händler:

http://www.ebay.de/i...=item257b88a01e

Der ist in Deutschland ansässig. Er hat eine deutsche Umsatzsteuer-Id. Er verkauft Sachen mit einem Apfellogo drauf. Wieso hat ihn Apple nicht verklagt ? Schauen Apples Anwälte alle 5 Jahre mal bei Ebay rein ? Wenn ich auch nur ein indiziertes Spiel reinstelle, ist es zwei Tage später bei ebay weg. ;)

Wir wissen es nicht. Keiner weiss es. Wenn man präzise vorgeht fällt zunächst auf, dass das Logo auf den abgebildeten Teilen zum Großteil unkenntlich gemacht ist. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass es das Apple-Logo ist. Eine Wahrscheinlichkeit ist aber ein schlechter Abmahngrund. Auf der Seite wird ein Apple Logo verwendet, möglicherweise zu Recht, wenn tatsächlich Lizenzprodukte verkauft werden und dieser Umstand zur Nutzung des Logos berechtigt. Vielleicht geschickt gemacht - aus dem berechtigt verwendeten Logo schliessen wir, dass das unkenntliche dasselbe Logo sein muss. Vielleicht enthält ein versandtes Produkt auch das Original-Logo. Dazu muss aber erst mal jemand bestellen. Das kostet Zeit und Geld.

Rechtsanwälte machen hier gar nichts. Die sind viel zu teuer, um im Internet zu surfen. Das machen Agenturen, die genau für sowas bezahlt werden. Sie geben ihre Listen dann weiter. Ob der Aufwand einer Abmahnung dann betrieben wird, entscheidet sich später. Gegen Privatpersonen oder Kleingewerbetreibende vorzugehen, kann immer nur eine Taktik der Nadelstiche sein: dem Markt signalisieren, dass etwas unternommen wird. Verhindern oder ganz abschaffen lässt sich so etwas nie, schon gar nicht kostendeckend.

Die "Apple-Anwälte", meines Wissens Bird&Bird LLP, sind nicht die Spackos, die Shao angesprochen hat. Sie haben wahrscheinlich was besseres zu tun, als Ebay-Shop-Betreiber abzumahnen.

Meine Überlegung. Die selbstverständlich jeder Erstsemester-Jura-Nerd jetzt zerdiskutieren kann.

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Bist du sicher, dass da das Apple-Logo drauf ist auf dem Tuning-Ersatzteil?

Ja, das bin ich.

Also du hast das Teil bestellt und in deinen Händen gehalten?

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Hallo, ich studiere Jura und erlaube mir mal meinen Senf dazu zu geben. Ich habe jetzt hier nicht alles durchgelesen, aber so wie es aussieht ist die Frage ob ein fremder einfach so das "apple logo" verwenden darf. Das Apple logo könnte urheberrechtlich geschützt sein.In Frage kommt hier ein Werk der angewandten Kunst. Maßgeblich ob das Logo schützenswert ist, ist die sog. schöpferliche Individualität des Werkes. Und hier streiten sich die Geister. Das ganze wird dann halt individuell vom Gericht bestimmt. Das OLG Düsseldorf hat soweit ich mich erinnern kann mal eine Klage eines Unternehmens zurück gewiesen, geklagt hat das Unternehmen weil ein fremdes Unternehmen ihr Firmenlogo benutzt hat (es war ein Rinderkopf). Ob das Apple logo, also der abgebissene Apfel, eine besondere schöpferische Höhe vorweist, ist halt fraglich. In der Regel sind Logos also NICHT urheberrechtlich geschützt (unabhängig von dem Schutz als Geschmacksmuster und nach dem Markenrecht). Gut apple wird sein Logo Markenrechtlich geschützt haben. Was Apple jetzt erst einmal nur tun kann ist eine Abmahnung zu schreiben das der Händler in Zukunft es unterlässt das Logo zu benutzen (merke: ein Schadensersatzanspruch besteht jetzt noch nicht !) In dieser Abmahnung setzt man dann eine Vertragsstrafe ein, falls der Händler noch einmal das Logo benutzt (in der Regel zwischen 5001 - 10000 Euro, 5001 euro, weil es dann nicht mehr Sache eines Amtsgerichtes ist weil diese in der Regel absolut keine Ahnung von dieser Materie haben). Tja wie du dir denken kannst ist das nicht grade eine große Summe für Apple, ich denke deshalb gehen sie der Sache auch nicht so nach.

bearbeitet von Dextroenergy

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Es geht Apple nicht darum sich an der Vertragsstrafe zu bereichern. So eine Vertragsstrafe wird sowieso fast nie wirklich bezahlt weil Leute die so einen Unsinn betreiben grundsätzlich insolvent sind. (Welcher Vertrag ist überhaupt gemeint?)

bearbeitet von Balou_

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Was Apple jetzt erst einmal nur tun kann ist eine Abmahnung zu schreiben das der Händler in Zukunft es unterlässt das Logo zu benutzen (merke: ein Schadensersatzanspruch besteht jetzt noch nicht !) In dieser Abmahnung setzt man dann eine Vertragsstrafe ein, falls der Händler noch einmal das Logo benutzt (in der Regel zwischen 5001 - 10000 Euro, 5001 euro, weil es dann nicht mehr Sache eines Amtsgerichtes ist weil diese in der Regel absolut keine Ahnung von dieser Materie haben). Tja wie du dir denken kannst ist das nicht grade eine große Summe für Apple, ich denke deshalb gehen sie der Sache auch nicht so nach.

Naja du MUSST ja nicht abmahnen, kannst auch direkt klagen.

Da bin ich ganz bei Dir. Mit Schutz vor Verzerrung des Wettbewerbs hat das nichts zu tun. Das sind nur Rentner, die hinterm Vorhang stehen und Parkplatzsünder aufschreiben in disguise.

Und deswegen ist es auch einfacher, ein Konstrukt aufzubauen, bei dem eben der Markt nicht ganz so klar ist.

Denn abgesehen vom Pressegericht Hamburg, kenne ich kein Gericht dass verrückt genug ist, eine einstweilige Verfügung gegen meinen Fulfillment Händler zu verfügen, weil ICH einen Fehler im Impressum habe.

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Was Apple jetzt erst einmal nur tun kann ist eine Abmahnung zu schreiben das der Händler in Zukunft es unterlässt das Logo zu benutzen (merke: ein Schadensersatzanspruch besteht jetzt noch nicht !) In dieser Abmahnung setzt man dann eine Vertragsstrafe ein, falls der Händler noch einmal das Logo benutzt (in der Regel zwischen 5001 - 10000 Euro, 5001 euro, weil es dann nicht mehr Sache eines Amtsgerichtes ist weil diese in der Regel absolut keine Ahnung von dieser Materie haben). Tja wie du dir denken kannst ist das nicht grade eine große Summe für Apple, ich denke deshalb gehen sie der Sache auch nicht so nach.

Naja du MUSST ja nicht abmahnen, kannst auch direkt klagen.

Da bin ich ganz bei Dir. Mit Schutz vor Verzerrung des Wettbewerbs hat das nichts zu tun. Das sind nur Rentner, die hinterm Vorhang stehen und Parkplatzsünder aufschreiben in disguise.

Und deswegen ist es auch einfacher, ein Konstrukt aufzubauen, bei dem eben der Markt nicht ganz so klar ist.

Denn abgesehen vom Pressegericht Hamburg, kenne ich kein Gericht dass verrückt genug ist, eine einstweilige Verfügung gegen meinen Fulfillment Händler zu verfügen, weil ICH einen Fehler im Impressum habe.

Gut da hast du Recht mein Fehler, wäre Apple aber zu raten: erhebt Apple Klage und erkennt der Schuldner die Forderung an, wird er meistens so behandelt, als habe es keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben. Der Kläger gewinnt den Prozess, er muss aber die Kosten des Rechtsstreits tragen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber auch in § 97 UrhG das der Verletzte den Kläger zunächst abmahnen >soll<

bearbeitet von Dextroenergy

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Heißt es, ich probiere es auf Gut glück, bekomme im worst case eine Abmahnung (ist das nicht mittlerweile bis max. 800€ gedeckelt ?) und höre auf damit?

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Der Unterlassungsvertrag.

Dazu muss der Ebay-Händler erstmal einen Unterlassungsvertrag abschliessen.

Ich nehme an, das Einfachste wäre als für den Laden verantwortliche Person jemanden einzusetzten der eine eidesstatliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit abgegeben hat. Dann bekommen Anwälte die Abmahnrechnungen schreiben einfach eine e-mail mit dem Scan des Offenbarungseides.

@TriiaZ: Hast du nun probeweise solche zweifelhafte Ware tatsächlich bestellt?

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Meine Überlegung. Die selbstverständlich jeder Erstsemester-Jura-Nerd jetzt zerdiskutieren kann.

Ja was soll man zu solchen Kommentaren noch sagen? Wir sind halt auf dem Pickupforum.

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Der Unterlassungsvertrag.

Dazu muss der Ebay-Händler erstmal einen Unterlassungsvertrag abschliessen.

Ich nehme an, das Einfachste wäre als für den Laden verantwortliche Person jemanden einzusetzten der eine eidesstatliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit abgegeben hat. Dann bekommen Anwälte die Abmahnrechnungen schreiben einfach eine e-mail mit dem Scan des Offenbarungseides.

@TriiaZ: Hast du nun probeweise solche zweifelhafte Ware tatsächlich bestellt?

Ja, 10 Stk. , verschiedene diverse Sachen.

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Süß, es gibt tatsächlich wen, der den Gutachtenstil auch außerhalb der Uni nutzt...

Ich hab's hier schon mehrfach gesagt: wenn man für das große Geld nicht ein gewisses Maß an Talent, Können, Einsatz, krimineller Energie oder zumindest Glück bräuchte, wäre halt jeder reich. Nur so als Kontrollüberlegung.

  • TOP 3

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@Alexus:

Richtig. Aber wie oft höre ich das ? Egal was du machst, es wird dir jeder immer sagen "Ach, wenn es so einfach wäre...". Bei Aktien sagen die Leute "Ne, zu riskant", bei Sportwetten "Ne, zu riskant", gute Geschäftsidee "wird eh von der Konkurrenz sofort kopiert", "klappt nicht, brauchst viel eigenkapital", "zu riskant", "was passiert wenn es schief geht ?"... sozusagen dürfte ich nie was machen und habe es aus den eben genannten Gründen auch nie probiert. Gleiche Leute sagen "ach, Pickup ? Wofür braucht man so'n Scheiß ? Nee, ist nix".

Ich weiß noch nicht einmal, ob ich die Dinger irgendwo offiziell verscherbeln werden oder nur im privaten Bereich. Und im worst case ? Keiner wird mich auf 100,000 € verklagen.

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Heißt es, ich probiere es auf Gut glück, bekomme im worst case eine Abmahnung (ist das nicht mittlerweile bis max. 800€ gedeckelt ?) und höre auf damit?

Da ist gar nix gedeckelt.

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Ja, 10 Stk. , verschiedene diverse Sachen.

Und was war das Ergebnis deiner Forschung? Welche Ware? Inwieweit wurde gegen Markenrecht verstossen? Was für Verkäufer waren es? Wer hätte verantwortlich gemacht werden können?

Es ist insoweit gedeckelt als in diesem Geschäftsfeld sich nur unpfändbare Menschen bewegen.

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Ich hab' null Ahnung wie momentan die Gerichte über dieses Apple Logo entscheiden. Da erinnere ich mich spontan an ein Café das eben auch diesen Apfel hatte. Da sollte sich wirklich viel Jurisprudenz finden lassen. T-Shirts mit Apfel gibt's ebenfalls Urteile zu. Hilft an dieser Stelle mit Sicherheit weiter als nun 'ne Runde lustig Möglichkeiten und Annahmen durchzuspielen - vor allem, wenn man davon nicht so viel Ahnung hat. Erstmal gemütlich schmökern was gerade Sache ist. Dürfte hier doch mehr interessieren als das Zivilrecht im Allgemeinen.

Nun zu Shao mit seiner Malta Ltd. (finde ich wesentlich spannender): Grundsätzlich ist Gerichtsstand dort, wo die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (§ 29 ZPO). Wo das ist wird in § 269 BGB geregelt. Kann also Malta oder da wo Shao halt seine Geschäfte abwickelt sein. Für unerlaubte Handlungen (also diese ganzen Wettberwerbsverzerrungsgeschichten, Marken- und Urheberrechtsverletzungen) muss man in § 32 ZPO schauen. Da ist geregelt, dass Gerichtsstand dort ist, wo diese Handlung begangen wurde. Kann also auch Malta oder halt dort wo Shao seine Geschäfte abwickelt sein. Serverstandort dürfte keine Rolle spielen für die Frage, wo sich nun einer 'nen Vorteil verschafft hat, oder?

Gerichtsstandvereinbarungen kann es nun auch noch geben. Keine Ahnung, müsste man mal nachschauen.

So, reicht nun einer 'ne Klage gegen Shaos Malta Ltd. ein, dann wird die Klage wohl abgewiesen, weil das halt 'ne Ltd. auf Malta ist und zivilprozessrechtlich grundsätzlich erstmal durchgewunken werden müsste nach Malta, sofern es da keine speziellen Regelungen bzw. Vereinbarungen gibt.

Möglichkeiten Shao trotzdem zu verknacken gibt's natürlich trotzdem genug. Hierzu muss man aber erstmal Nachweise sammeln, dass Shao der böse Mann ist und dann gegen ihn klagen. Sieht da nicht so schlecht aus, dass Shao mit der Ltd. mit der er Verträge abgeschlossen hat für Logistik, Transport, Versand und so (darüber natürlich auch Belege hat, seinen Namen auf Malta nicht als Geschäftsführer oder so eingesetzt hat, sondern ein undurchsichtiges Netz gesponnen hat, dass nicht so leicht entsponnen werden kann) in Deutschland davon kommt, wegen der Frage um den Gerichtsstand.

Ich weiß nun nicht, was es genau mit der Gesellschaftsform Limited Company auf Malta auf sich hat.

Klagt man schließlich auf Malta, wäre das sehr ärgerlich, wenn die dort nicht irgendwie verhindern könnten, dass da einer "krumm" Geschäfte abwickelt. Dürfte die zuständigen Behörden dort also interessieren, dass zumindest ordentlich Steuern gezahlt werden. Was ist damit sagen möchte ist, dass da wirklich auf die Umstände ankommt.

Weitere Fragen stellen sich also. Zum Beispiel wo steuerpflichtiges Einkommen generiert wird und versteuert werden muss. Wer das wie regelt also.

Bedeutet unterm Strich durchaus einen gewissen Aufwand und Unkosten, die man erstmal rausholen muss. Kann ich nicht beurteilen, ob das für so ein simples ebay-Abstellkammer-Geschäftsmodell sinnvoll ist. Selbst die Ltd. Gründen, den Laden und die Mitarbeiter ordentlich versteuern, Versicherungen... muss man sich schon Mühe machen oder ordentlich dafür latzen.

Aber Shao hat das alles bestimmt schon von A bis Z durchdacht. ;)

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Hallo, ich studiere Jura und ... habe jetzt hier nicht alles durchgelesen,

Das sind zwei nicht so gute Voraussetzungen, um andere zu beraten.

  • TOP 4

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Und deswegen ist es auch einfacher, ein Konstrukt aufzubauen, bei dem eben der Markt nicht ganz so klar ist.

Denn abgesehen vom Pressegericht Hamburg, kenne ich kein Gericht dass verrückt genug ist, eine einstweilige Verfügung gegen meinen Fulfillment Händler zu verfügen, weil ICH einen Fehler im Impressum habe.

Funktioniert wahrscheinlich in der Praxis gar nicht schlecht, wenn Du nicht zu groß bist und/oder die "falschen" Waren anbietest. Ich hätte bei der Lösung nur insoweit Zweifel, als ich keine Ahnung habe, wie die maltesische Rechtslage ist (ob man etwa vor einem maltesischen Gericht einen Titel erwirken kann, der in Deutschland ohne weitere Prüfung vollstreckt wird). Aber auch das Risiko minimiert sich rein praktisch schon dadurch, dass die wenigsten deutschen Kunden Lust haben dürften, das zu klären.

Was Apple angeht, könnte ich mir zwei Dinge vorstellen: a) Sie konzentrieren sich auf die wichtigen Dinge (=Samsung), b) sie sind nicht traurig darüber, dass ihre Marke so gehypt ist, dass es Markenpiraten für die Handyschalen gibt. Kostenlose Werbung.

bearbeitet von Geschmunzelt
  • TOP 1

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