Ebay Shop - Rechtsfragen

122 Beiträge in diesem Thema

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"Ich hab nicht verkauft, hab nur abgewickelt." meinst du im Ernst das kauft dir ein Richter ab? Und "ich hab nichts gewusst" ist auch keine gute Ausrede vor Gericht. Wenn du im Laden was klaust kannst du dich auch nicht damit herausreden du würdest im Auftrag einer Firma in Malta handeln und die Firma in Malta wäre verantwortlich.

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"Ich hab nicht verkauft, hab nur abgewickelt." meinst du im Ernst das kauft dir ein Richter ab? Und "ich hab nichts gewusst" ist auch keine gute Ausrede vor Gericht. Wenn du im Laden was klaust kannst du dich auch nicht damit herausreden du würdest im Auftrag einer Firma in Malta handeln und die Firma in Malta wäre verantwortlich.

Ist völlig egal, wenn es um Straftaten geht und jemand mehr als reines Fulfillment macht, könnte man über Störerhaftung reden.

Ausserdem kriegst du gerade Zivilrecht und Strafrecht durcheinander. Straftaten sind teilweise EU weit verfolgbar, etwas, was man nicht vergessen sollte. Zivilprozesse sind komplizierter.

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Es geht in diesem Thread um Markenpiraterie. Oder hab ich das falsch verstanden?

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Es geht in diesem Thread um Markenpiraterie. Oder hab ich das falsch verstanden?

Yep, geht es, zum Großteil.

Es ging unter anderem aber auch um Abmahnungen und wie man sich davor schützt.

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Um was für Abmahnungen geht es hier überhaupt?

Es gibt die gesetzlich beschriebene Abmahnung im Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb.

Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

Hier geht es um Markenpiraterie und Produktfälschung. Da muss eine Strafanzeige erfolgen, eine Abmahnung wäre sinnlos.

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Um was für Abmahnungen geht es hier überhaupt?

Es gibt die gesetzlich beschriebene Abmahnung im Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb.

Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

Hier geht es um Markenpiraterie und Produktfälschung. Da muss eine Strafanzeige erfolgen, eine Abmahnung wäre sinnlos.

Jau. Wenn ich jetzt aber Händler wäre, der No-Name Apple Zubehör verkauft, würde ich UWG mässig ne Abmahnung rübersenden, wenn ich sowas entdecke. Zwei Fliegen und so. Was Apple mit den Fälschungen dann anstellt, ist mir ja egal. Ich mahne ab, weil er sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft, denn es seien ja "originale."

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Nicht-Original Teile zu verkaufen ist aber nur dann unlauterer Wettbewerb wenn man seinem Endkunden vortäuscht es wären Originalteile. Die Produktfälschung selbst ist kein unlauterer Wettbewerb, kann deshalb auch nicht kostenpflichtig abgemahnt werden.

Ich glaube der TE hatte nicht vor Ware fälschlich als Originalware zu verkaufen.

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Ja und dann findet der jenige der Ihn aufm kicker hat eben was anderes zum abmahnen :D

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Der Witz ist, an Abmahnungen nach UWG verdient ein Anwalt seine Gebühren. Abmahnungen die nicht nach UWG ausgesprochen werden sind nicht so einfach Gebührenpflichtig. Und Probleme mit dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hat der TE nicht.

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Der Witz ist, an Abmahnungen nach UWG verdient ein Anwalt seine Gebühren. Abmahnungen die nicht nach UWG ausgesprochen werden sind nicht so einfach Gebührenpflichtig. Und Probleme mit dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hat der TE nicht.

Das ist mir klar. Vorraussetzung für eine Abmahnung muss auch sein das du nachweisen kannst das du davon Lebst was du da verkaufst, man kann nicht jedem eine Abmahnung schicken sondern nur leuten die vom Sortiment her das gleiche verkaufen.

Du verkaufst z.b birnen und Äpfel...... da kannst du dann niemanden der Computer verkauft eine Abmahnung wegen UWG schicken, was heisst kannst du nicht..... kannst du schon aber halt ohne Anwaltsgebühren.

Aber wenn ich bei Ihm was finden will was Abmahnfähig ist tue ich das auch es gibt niemanden NIEMANDEN der seine Angebote, AGBS, Impresum 100% Korrekt hat.

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Verstehe nicht was du meinst. Diese Anwälte die die gebührenpflichtigen Abmahnungen schreiben haben doch kein eigenes Geschäft. Die haben häufig einen Verein für Verbraucherschutz.

Und sich an das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu halten ist nicht so schwer. In dem Gesetz steht doch drin was man beachten muss.

  • TOP 1

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Hab ich noch nie was von gehört was du meinst vllt verwechselst du was.?!?!

Kostenpflichtige Abmahnungen kann jeder Anwalt schreiben der einen Mandanten hat der Ihn beauftragt. Der jenige der Abgemahnt wird muss allerdings in etwa das gleiche machen wie man selbst, natürlich darf die Abmahnung nur dann Kostenpflichtig sein wenn man gegebenfalls nachweisen kann das man davon Lebt.

Abmahnungen die ich meine sind wegen Falschen Impresum,Widerrufsbelehrung, AGBS, Produktangaben, Inhaltsstoffen....... usw.

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Ich meine die Abmahnung nach Par12 Absatz 1 UWG. Da werden die Anwälte im Auftrag irgendeiner "Interessenschutzorganisation" die sie selbst gegründet haben tätig. Die Anwälte müssen nicht selbst geschäftlich tätig sein.

§ 8 Beseitigung und Unterlassung

(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:

1.

jedem Mitbewerber;

2.

rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;

3.

qualifizierten Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind;

4.

den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.

(4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

bearbeitet von Balou_

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Die andere frage ist ob du das zeug durch den Zoll bekommst ;-) 150€ halte ich für einen "traumbetrag" allein der Versand aus china von einen Päckchen in Hermes M grösse Kostet zwischen 150-200$.

Das ist Unsinn. Ich habe aus Shanghai schon mehrmals Kisten mit China Post in Umzugskartongröße nach Deutschland verschickt. Kosten 400RMB (ca. 50€). Lieferzeit ca. 1,5 Woche. Waren voll mit Klamotten, immer durch den Zoll gekommen, hab Rückware draufgeschrieben.

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Wenn er aus China tausend Stück Handyrückwände bestellt und die vom Deutschen Zoll reingelassen werden kann er davon ausgehen, dass die Ware legal ist. Und kleinere Mengen als tausend Stück lohnen sich nicht.

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Ist doch Blödsinn, dass man automatisch davon ausgehen kann, dass die Ware legal ist, wenn die durchn Zoll kommt. Das bedeutet nur, dass denen nix aufgefallen ist bzw. die keine Anhaltspunkte finden können, die auf 'ne krumme Geschichte hindeutet. Vielleicht haben sie es sich auch gar nicht angeschaut. Schließlich kann der Zoll nicht in jedem Container und jeder Bananenkiste rumschnüffeln.

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Muss das sein mit den Beschimpfungen? Du hast einfach nur keine Ahnung und pöbelst deshalb rum.

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Ich beliedige nicht und begründe was ich schreibe.

  • TOP 1

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Nein, der Zoll guckt höchstens oberflächlich, ob es sich um gefälschte Produkte handeln könnte und nimmt ggf. entsprechend Ermittlungen auf, wenn die eben einen Verdacht haben und denen was auffällt.

Es gibt so viele Markenprodukte. Das glaubst Du gar nicht. Da können die beim Zoll echt nicht wissen, ob nun beispielsweise ein Korkenzieher von Alessi Original oder Plagiat ist.

Was meinste wie viele Gutachter und Agenturen tagtächlich mit so 'nem Kram zutun haben? Es gibt ja nicht nur so stümperhafte Fälschungen, die aufn ersten Blick schon nix ist.

Oder irgendeine chinesische Salbe mit Tigerpenis. Wenn da nicht gerade ein Tigerpenis auf der Verpackung ist, dann werden die wohl nicht anfangen zu schauen, ob unter Umständen Tigerpenis in der Tube ist.

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Nein, der Zoll ist die fachlich zuständige Behörde die entscheidet ob etwas legal importiert werden darf.

Was meinst du, wo fragt die Staatsanwaltschaft nach wenn eine Anzeige wegen Produktpiraterie eingeht?

Es geht hier nicht um Tigerpenisse, es geht um die klassischen Chinaprodukte die man in 1.000 Stück Bestellungen günstig aus China angeboten bekommt und die hier in Deutschland über das Internet einzeln verkauft werden.

Bei deinem Korkenzieherbeispiel kann der Zoll schon aus den Frachtpapieren erkennen ob die Ware echt ist. Die wissen genau wer echte Ware liefert.

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Nein, der Zoll ist die fachlich zuständige Behörde die entscheidet ob etwas legal importiert werden darf.

Was meinst du, wo fragt die Staatsanwaltschaft nach wenn eine Anzeige wegen Produktpiraterie eingeht?

Die fragt beim Gesetzgeber nach, weil Staatsanwaltschaft und Zoll zur Exekutive gehören, Legalität wird aber durch die Legislative entschieden, im Falle des Zolls zum Großteil auf EU Ebene...

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Nein, die Staatsanwaltschaft wird erstmal Erkundigungen einholen. Und da ist in diesem Fall die Zollbehörde die fachlich kompetente Stelle. Sonst lässt die Staatsanwaltschaft meistens durch die Polizei ermitteln. Wenn die Staatsanwaltschaft genügend Material für eine Anklage hat beantragt sie beim Gericht einen Eröffnungsbeschluss für das Straferfahren.

Oder bei dem Verdacht eines Tötungsdeliktes wird die Staatsanwaltschaft die Obduktion der Leiche durch ein gerichtsmedizinisches Institut veranlassen. Die Staatsanwaltschaft holt fachlich fundierte Auskünfte ein. Nachher im Strafverfahren kann der Anwalt des Beschuldigten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft anzweifeln.

bearbeitet von Balou_

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