Ebay Shop - Rechtsfragen

122 Beiträge in diesem Thema

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Ich berate hier auch keinen sondern gebe nur meine Sichtweise, Aber du hast mal wieder bewiesen das sich in meiner Zunft viel zu viele besserwisser rumtreiben :p trotzdem ist das was ich geschrieben habe inhaltlich korrekt ;)

bearbeitet von Dextroenergy

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Süß, es gibt tatsächlich wen, der den Gutachtenstil auch außerhalb der Uni nutzt...

Ich hab's hier schon mehrfach gesagt: wenn man für das große Geld nicht ein gewisses Maß an Talent, Können, Einsatz, krimineller Energie oder zumindest Glück bräuchte, wäre halt jeder reich. Nur so als Kontrollüberlegung.

Ist halt eine gute Methode, Menschen Dinge zu erklären die nicht so viel Ahnung von der Materie haben ( das ist auch der Grund warum der Gutachtenstil gelehrt wird ).

Triiaz versuch es einfach und lass dich nicht von so ner Schwarzmalerei runterziehen. Es sind immer die Macher die das große Los ziehen und die Zweifel die nie was erreichen !

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Er hat doch keinen Plan, wo er so Zeugs günstig beziehen kann.

So ganz legal ist halt schwierig bis unmöglich an Originalware zu kommen, aber das möchte er ja eh alles nicht so genau wissen mit vom Laster gefallenem und so.

Das hat nix mit der maltesischen Rechtslage zu tun, was man mit nem Urteil/Titel in D anfangen kann, sondern mit der deutschen.

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Nein, mit Abmahnungen verdient man nichts. Nur der Anwalt.

Warum sollte Apple das nicht tun? Bereichern wollen Sie sich nicht an dir. Die kanllen dir ne Abmahnung mit STreitwert 50-100k um die Ohren das reicht um dich vom markt zu wischen. Ob du sie bezahlen musst sei erstmal dahin gestellt, aufjedenfall bekommst du erstmal jede menge Post Mahnungen blablablablabla, wird dich erstmal eine zeitlang vom operativen geschäft fern halten.

Auch wenn dich einige ermutigen was in dieser form zu machen, ich kann nur an deinen Gesunden Menschenverstand appellieren was bodenständiges aufzubauen. Eine ich schau mal was passiert und wenn es passiert mach ich dies und das. Das ist nichts durchdachtes gerade in dem Bereich, wenn dir Fachliches wissen fehlt.

Da bringst du deine eigene existenz und Zukunft in Gefahr und das auch noch gewollt, in meinen Augen ist das einfach nur Dumm (Ich meine jetzt nicht grundsätzlich die Selbstständigkeit sondern den Bereich und was du vor hast).

in dem Sinne "Gier frisst hirn"

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Das gibts über http://www.alibaba.com

das muss erstmal durch den Zoll kommen ;-) Wenn es im Zoll ist geht direkt ein Brief an den Markeninhaber, die Abmahnung folgt solltest du keine Lizens vorweisen können.

Ein anderer Punkt den ich oben schon genannt habe ist das der Versand aus China sehr teuer ist so das man für 1 Paket in Hermes S grösse 120-200$ zahlt kommt dann noch zoll+ Steuern drauf...... kann sich aj jeder ausrechnen.

Abgesehen davon sind sogut wie alle Artikel von Alibaba auf ebay/amazon und co gelistet. Lohnt sich nicht.

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Abgesehen davon sind sogut wie alle Artikel von Alibaba auf ebay/amazon und co gelistet. Lohnt sich nicht.

Macht ja nix. Da arbeitet man mit Expressversand, kleinen Lieferzahlen, passenden Markups und arbeitet mit Fulfillment by Amazon immer die Top10 Listen ab. Ist aber nen täglicher Recherchejob, mit beten, dass die Top10 wenn deine Sachen beim Zoll abgeholt werden, nicht schon wieder komplett andere Sachen drin haben.

Gibts genug Leute, die das machen und ok verdienen. Das wars aber auch, weil Amazon einen irgendwann unterbietet und man ständig auf der Hut sein muss, Nachschub für hochnachgefragten Schrott zu haben.

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Die Masterfrage ist ja noch immer, wo man Originalware beziehen kann für wenig Geld.

Ladekabel, Stecker, Schutzhüllen und so Kram gibt's ja genug, aber eben diese Originalteile von insbesondere Apple finde ich da jetzt auf Anhieb nicht auf Alibaba.

Anstatt mit Expressversand, 'ner Reihe von Paketen mit irgendwie 5 Ladekabeln drin, lohnt sicherlich auch der Bummel übern polnischen/tschechischen Flohmarkt. Die meisten Händler bekommen da sicherlich Freudentränen in den Augen, wenn man gleich mal 'ne ganze Kiste voll mitnimmt. In Polen können die damit bestimmt eine Woche ihre Familie ernähren. Kostet dann natürlich mehr als frisch aus China, aber dafür spart man sich sehr viel Hampelei und Steuern.

Zu verdienen gibt's eh nix, also wenigstens noch 'ne "gute Tat" dabei vollbringen.

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Abgesehen davon sind sogut wie alle Artikel von Alibaba auf ebay/amazon und co gelistet. Lohnt sich nicht.

Macht ja nix. Da arbeitet man mit Expressversand, kleinen Lieferzahlen, passenden Markups und arbeitet mit Fulfillment by Amazon immer die Top10 Listen ab. Ist aber nen täglicher Recherchejob, mit beten, dass die Top10 wenn deine Sachen beim Zoll abgeholt werden, nicht schon wieder komplett andere Sachen drin haben.

Gibts genug Leute, die das machen und ok verdienen. Das wars aber auch, weil Amazon einen irgendwann unterbietet und man ständig auf der Hut sein muss, Nachschub für hochnachgefragten Schrott zu haben.

Was soll den daran hängen bleiben? und das für die Arbeit Never..... aber muss jeder selbst wissen. Ich für mich weiss ich werde so ein quatsch nicht mehr betreiben.

Holzgeschnitzte elefanten von Kindern aus indien verkauft noch keiner, Nische? :D

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Abgesehen davon sind sogut wie alle Artikel von Alibaba auf ebay/amazon und co gelistet. Lohnt sich nicht.

Macht ja nix. Da arbeitet man mit Expressversand, kleinen Lieferzahlen, passenden Markups und arbeitet mit Fulfillment by Amazon immer die Top10 Listen ab. Ist aber nen täglicher Recherchejob, mit beten, dass die Top10 wenn deine Sachen beim Zoll abgeholt werden, nicht schon wieder komplett andere Sachen drin haben.

Gibts genug Leute, die das machen und ok verdienen. Das wars aber auch, weil Amazon einen irgendwann unterbietet und man ständig auf der Hut sein muss, Nachschub für hochnachgefragten Schrott zu haben.

Was soll den daran hängen bleiben? und das für die Arbeit Never..... aber muss jeder selbst wissen. Ich für mich weiss ich werde so ein quatsch nicht mehr betreiben.

Holzgeschnitzte elefanten von Kindern aus indien verkauft noch keiner, Nische? :D

Ja, ist tough, nix für Leute mit schwachen Nerven. Ging vor 3-4 Jahren auch noch besser, jetzt sind die Margen niedrig.

Die meisten kriegens im Moment mit Review Sites für die Produkte noch hin, indem sie die Amazon Affiliate Kohle auch noch abgreifen :D

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Originalteile sind nicht das Problem, itzi.

Wenn du aus Polen mit dem Kofferaum voller Waren nach Deutschland fährst musst du auch durch den Zoll.

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Das gibts über http://www.alibaba.com

das muss erstmal durch den Zoll kommen ;-) Wenn es im Zoll ist geht direkt ein Brief an den Markeninhaber, die Abmahnung folgt solltest du keine Lizens vorweisen können.

Ein anderer Punkt den ich oben schon genannt habe ist das der Versand aus China sehr teuer ist so das man für 1 Paket in Hermes S grösse 120-200$ zahlt kommt dann noch zoll+ Steuern drauf...... kann sich aj jeder ausrechnen.

Abgesehen davon sind sogut wie alle Artikel von Alibaba auf ebay/amazon und co gelistet. Lohnt sich nicht.

Setzen 6. Bitte erstmal über die Preise informieren, danke. Oft ist es sogar free shipping. ;)

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Das hat nix mit der maltesischen Rechtslage zu tun, was man mit nem Urteil/Titel in D anfangen kann, sondern mit der deutschen.

Schon. Ob man in Malta einen Titel bekommt, dürfte aber von der maltesischen abhängen -> Vollstreckung nach deutschem Recht, aber keine inhaltliche Zweitprüfung. Deshalb müsste man halt - wenn man der Frage ernsthaft nachgehen wollte - prüfen, ob die maltesische Limited (oder was auch immer) einen Durchgriff auf die Gesellschafter verhindert. Da hab ich aber keine Ahnung von.

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Das hat nix mit der maltesischen Rechtslage zu tun, was man mit nem Urteil/Titel in D anfangen kann, sondern mit der deutschen.

Schon. Ob man in Malta einen Titel bekommt, dürfte aber von der maltesischen abhängen -> Vollstreckung nach deutschem Recht, aber keine inhaltliche Zweitprüfung. Deshalb müsste man halt - wenn man der Frage ernsthaft nachgehen wollte - prüfen, ob die maltesische Limited (oder was auch immer) einen Durchgriff auf die Gesellschafter verhindert. Da hab ich aber keine Ahnung von.

Nein. Die Vollstreckung des Titels eines anderen EU-Staates wird wohl kaum das Problem darstellen. Wenn ich einen Titel gegen die Ltd. habe kannst ich aber auch im Falle einer möglichen Durchgriffshaftung nicht gegen die Gesellschafter vollstrecken, dafür braucht man immer einen eigenen Titel gegen den Gesellschafter als solchen. Die Anwendbarkeit der nationalen Regeln der Durchgriffshaftung ("piercing the corporate veil" - den Schleier durchstoßen) auf EU-Gesellschaften ist keineswegs trivial, wenn man aber nach §826 BGB vorgeht wohl zu bejahen (da keine Norm des nationalen Geselschaftsrechts, sondern des Deliktsrechts). Das muss man aber nicht, da, wie ich schon geschrieben habe, nicht nur die Ltd. "Unternehmer" im Sinne des UWG ist. Da kann man sich das Ganze schlicht sparen. Außerdem wäre erstinstanzlich ohnehin nicht das Gericht auf Malta zuständig und es wäre auch nicht maltesisches Recht anzuwenden (wenngleich das im Ergebnis nicht mal den großen Unterschied machen würde, weil das Wettbewerbsrecht, das Verbraucherschutzrecht und vor Allem das Markenrecht EU-weit sehr stark vereinheitlicht sind).

bearbeitet von Ahura

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Ich hab' null Ahnung wie momentan die Gerichte über dieses Apple Logo entscheiden. Da erinnere ich mich spontan an ein Café das eben auch diesen Apfel hatte. Da sollte sich wirklich viel Jurisprudenz finden lassen. T-Shirts mit Apfel gibt's ebenfalls Urteile zu. Hilft an dieser Stelle mit Sicherheit weiter als nun 'ne Runde lustig Möglichkeiten und Annahmen durchzuspielen - vor allem, wenn man davon nicht so viel Ahnung hat. Erstmal gemütlich schmökern was gerade Sache ist. Dürfte hier doch mehr interessieren als das Zivilrecht im Allgemeinen.

Nun zu Shao mit seiner Malta Ltd. (finde ich wesentlich spannender): Grundsätzlich ist Gerichtsstand dort, wo die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (§ 29 ZPO). Wo das ist wird in § 269 BGB geregelt. Kann also Malta oder da wo Shao halt seine Geschäfte abwickelt sein. Für unerlaubte Handlungen (also diese ganzen Wettberwerbsverzerrungsgeschichten, Marken- und Urheberrechtsverletzungen) muss man in § 32 ZPO schauen. Da ist geregelt, dass Gerichtsstand dort ist, wo diese Handlung begangen wurde. Kann also auch Malta oder halt dort wo Shao seine Geschäfte abwickelt sein. Serverstandort dürfte keine Rolle spielen für die Frage, wo sich nun einer 'nen Vorteil verschafft hat, oder?

Gerichtsstandvereinbarungen kann es nun auch noch geben. Keine Ahnung, müsste man mal nachschauen.

So, reicht nun einer 'ne Klage gegen Shaos Malta Ltd. ein, dann wird die Klage wohl abgewiesen, weil das halt 'ne Ltd. auf Malta ist und zivilprozessrechtlich grundsätzlich erstmal durchgewunken werden müsste nach Malta, sofern es da keine speziellen Regelungen bzw. Vereinbarungen gibt.

Möglichkeiten Shao trotzdem zu verknacken gibt's natürlich trotzdem genug. Hierzu muss man aber erstmal Nachweise sammeln, dass Shao der böse Mann ist und dann gegen ihn klagen. Sieht da nicht so schlecht aus, dass Shao mit der Ltd. mit der er Verträge abgeschlossen hat für Logistik, Transport, Versand und so (darüber natürlich auch Belege hat, seinen Namen auf Malta nicht als Geschäftsführer oder so eingesetzt hat, sondern ein undurchsichtiges Netz gesponnen hat, dass nicht so leicht entsponnen werden kann) in Deutschland davon kommt, wegen der Frage um den Gerichtsstand.

Ich weiß nun nicht, was es genau mit der Gesellschaftsform Limited Company auf Malta auf sich hat.

Klagt man schließlich auf Malta, wäre das sehr ärgerlich, wenn die dort nicht irgendwie verhindern könnten, dass da einer "krumm" Geschäfte abwickelt. Dürfte die zuständigen Behörden dort also interessieren, dass zumindest ordentlich Steuern gezahlt werden. Was ist damit sagen möchte ist, dass da wirklich auf die Umstände ankommt.

Weitere Fragen stellen sich also. Zum Beispiel wo steuerpflichtiges Einkommen generiert wird und versteuert werden muss. Wer das wie regelt also.

Bedeutet unterm Strich durchaus einen gewissen Aufwand und Unkosten, die man erstmal rausholen muss. Kann ich nicht beurteilen, ob das für so ein simples ebay-Abstellkammer-Geschäftsmodell sinnvoll ist. Selbst die Ltd. Gründen, den Laden und die Mitarbeiter ordentlich versteuern, Versicherungen... muss man sich schon Mühe machen oder ordentlich dafür latzen.

Aber Shao hat das alles bestimmt schon von A bis Z durchdacht. ;)

Gerichtstand war erstmal gar nicht das Thema, sondern das anwendbare Recht, über das sich nicht in der ZPO findet. Die von Dir zitierten Paragraphen setzen auch voraus, dass überhaupt deutsche Gerichte zuständig sind. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht geht es auch nicht um vertragliche Ansprüche, da sind Lieferort und Gerichtsstandsvereinbarung herzlich egal. Letzteres Argument ist ungefähr so sinnvoll, wie wenn der Auftragsmörder dem Gericht die Zuständigkeit abspricht, weil er mit dem Auftraggeber vereinbart hat, dass alle Streitigkeiten nach somalischem Recht ausgetragen werden sollen.

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Ich wollte keine Diskussion über die juristischen Feinheiten lostreten. Dafür habe ich mit den hier relevanten Fragen auch zu wenig zu tun. Es würde mich allerdings wundern, wenn ich nicht vor einem maltesischen Gericht die Frage klären lassen könnte, ob ein im - aus maltesischer Sicht - Ausland ansässiger Gesellschafter einer maltesischen Gesellschaft nach maltesischem Recht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet.

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Ich schätze mal das kannst Du dort vor Gericht klären, wenn Du einen solchen Anspruch mit maltesischem Gerichtsstand gegen den ausländischen Gesellschafter geltend machst. ;-)

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Schätze, für Ansprüche nach maltesischem Recht habe ich in Malta einen Gerichtsstand ;).

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Welches ist denn in casu das anwendbare Recht?

Einerseits das strafrechtliche und andererseits das zivilrechtliche?

Sicher, man kann da nun Möglichkeiten bedenken sowohl für M als auch für D, aber um das deutsche geht's ja wohl, oder? Hätte denn da, aus Deiner Erfahrung, eine Klage Sinn gegen so eine Shao Malta Ltd. als Vertragspartner beim Onlinekaufvertrag über Server in XYZ an einem deutschem Gericht? Käufer und/oder Kläger hockt in Deutschland. Vorfrage wäre ja fürs Gericht nicht, ob in Deutschland gehandelt wurde etc., sondern gegen wen Klage erhoben wird.--> Malta zuständig nach meiner Logik

Dass der Server in XYZ steht ist doch keine Frage, die inhaltlich so ohne weiteres erstmal geklärt werden müsste, oder?

Steht diesbzgl. das nicht da in der ZPO?

Sry, kenne das BGB gar nicht und habe das mir so logisch zusammen gereimt mit meiner Kenntnis des niederl. Rechts.

Wenn einer hier in D Klage einreicht, dann gilt doch quasi automatisch die ZPO?

bearbeitet von itzi

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Das gibts über http://www.alibaba.com

das muss erstmal durch den Zoll kommen ;-) Wenn es im Zoll ist geht direkt ein Brief an den Markeninhaber, die Abmahnung folgt solltest du keine Lizens vorweisen können.

Ein anderer Punkt den ich oben schon genannt habe ist das der Versand aus China sehr teuer ist so das man für 1 Paket in Hermes S grösse 120-200$ zahlt kommt dann noch zoll+ Steuern drauf...... kann sich aj jeder ausrechnen.

Abgesehen davon sind sogut wie alle Artikel von Alibaba auf ebay/amazon und co gelistet. Lohnt sich nicht.

Setzen 6. Bitte erstmal über die Preise informieren, danke. Oft ist es sogar free shipping. ;)

Wie oft hast du den da bestellt das du dies behaupten kannst? Wenn ich bis jetzt alles Richtig gelesen habe willst du etwas bestellen.....also bevor du weiter unqualifizierte beiträge von dir gibst. Red du erstmal mit nen Chinesen da, dann weisst du wie das läuft und wirst merken das die preise die dort stehen gar nicht stimmen und VB sind genauso wie die mindestmengen, Versand wird zum schluss geregelt, der die das fragt dich ob du selbst für abholung sorgst oder ob er es schicken soll....das hat aber ncihts mit Versandkosten frei zutun nur weil da nichts steht. Achso nicht wundern wenn du erst gar keine Antwort bekommst, leute die da 100 Handyhüllen kaufen wollen sind generell nicht gerne gesehen und fallen unter die Kategorie ZEITVERSCHWENDUNG. Viel erfolg aber weiterhin noch.

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Bin nicht sicher, ob ich Deine Fragen richtig verstehe.

Welches ist denn in casu das anwendbare Recht?

Einerseits das strafrechtliche und andererseits das zivilrechtliche?

Sowohl das Straf- als auch das Zivilrecht sind anwendbar. Was nicht automatisch bedeutet, dass sich jemand auch angreifbar gemacht hat (also zum Beispiel eine Straftat begangen hat).

Sicher, man kann da nun Möglichkeiten bedenken sowohl für M als auch für D, aber um das deutsche geht's ja wohl, oder?

Auf eine maltesische Limited wird vermutlich maltesisches Recht anwendbar sein. Aber ganz ehrlich: Das habe ich mich noch nie gefragt. Deshalb habe ich ja weiter oben erwähnt, dass ich mir die Frage mal anschauen würde, wenn ich eine solche Gesellschaft zum Schutz verwenden wollte und das Risiko für groß genug hielte, dass ich den Aufwand treiben wollte.

Hätte denn da, aus Deiner Erfahrung, eine Klage Sinn gegen so eine Shao Malta Ltd. als Vertragspartner beim Onlinekaufvertrag über Server in XYZ an einem deutschem Gericht?

Keine Ahnung. Ich habe noch keine Shao Malta Ltd. verklagt. Aber im Ernst: Ob eine Klage Sinn macht, kann man nur im Einzelfall entscheiden. Das hängt ja nicht nur davon ab, ob ich in Malta prinzipiell klagen kann.

Steht diesbzgl. das nicht da in der ZPO?

In Bezug auf was...?

Wenn einer hier in D Klage einreicht, dann gilt doch quasi automatisch die ZPO?

Stimmt.

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Sicher, man kann da nun Möglichkeiten bedenken sowohl für M als auch für D, aber um das deutsche geht's ja wohl, oder? Hätte denn da, aus Deiner Erfahrung, eine Klage Sinn gegen so eine Shao Malta Ltd. als Vertragspartner beim Onlinekaufvertrag über Server in XYZ an einem deutschem Gericht? Käufer und/oder Kläger hockt in Deutschland. Vorfrage wäre ja fürs Gericht nicht, ob in Deutschland gehandelt wurde etc., sondern gegen wen Klage erhoben wird.--> Malta zuständig nach meiner Logik

Dass der Server in XYZ steht ist doch keine Frage, die inhaltlich so ohne weiteres erstmal geklärt werden müsste, oder?

Die Firma, die mir damals den kompletten Service angeboten hat, gibt dazu auch ein wenig Informationen.

Zuerstmal wird die Firma nicht in meinem Namen geführt, wenn ich das nicht will. Gegenüber maltesischem Staat und Finanzamt gibt es immer Treuhand Direktoren, die Managing Director und Secretary Funktion übernehmen und die Prokura Funktion all time auf mich übertragen. Diese stehen im Handelsregister in Malta. Eben auch in entsprechend vielen Firmen. Im Innenverhältnis übertrage ich die VERWALTUNG an die Treuhand Partner, die daraufhin im anwaltlichen Verhältnis meine Geschäftsvorgänge gegenüber maltesischem Finanzamt und alles rechtliche, was Lizenzen, Buchhaltung und co. angeht, übernehmen.

Das geht beispielsweise in England nicht, dort können die Funktionen nicht durch eine Kapitalgesellschaft übernommen werden, auf Malta kann man auch als Secretary eine Treuhand Ltd. eintragen.

Diese wiederum haben folgende Erfahrungen gemacht: 99,9% der Abmahner, die in Deutschland klagen würden, klagen auf Malta nicht, da das Rechtssystem kompliziert ist.

In den Fällen, in denen Zivilrechtsvorfälle vorliegen und keine Rechtsverstösse (D.h. sie haben kein Problem damit, das Vorgehen ihres Mandanten zu unterstützen), ist die Frage im Einzelfall zu klären. Hat man ein deutsches Lager, deutsches Impressum, hat man sich schon selber in den Fuss geschossen und kann versuchen, die Zuständigkeit bzw. Verantwortlichkeit zu klären. Manche Kläger geben hier nach 1-2 Jahren auf, bevor sie auf Malta klagen. Die Kosten für eine Rechtsberatung auf dieser Höhe mit einem Anwalt der maltesisch spricht (Amtssprache, nicht optional) und die Feinheiten kennt, kostet 300€ die Stunde. Nur Großkonzerne übernehmen diese Problematik gerne, weil sie meist diese Anwälte selbst auf der Insel haben, genauso wie eine Niederlassung. D.h. Apple, Amazon, Deutsche Bank und co. werden dich direkt auf Malta mit ihrer eigenen Tochterfirma in die Mangel nehmen, da fliegt dir alles um die Ohren. Kleinere Anbieter sind eher chancenlos. Der Grund dafür ist, dass eine intelligente Website Gestaltung bei Online Shops zwar auf Deutsch ist, aber keinen deutschen Standort impliziert (Wenn man das dennoch tut, Pech, dann haut einem das vielleicht ein deutsches Gericht um die Ohren). Ein .at oder .ch Shop kann ja dementsprechend auch nicht einfach in Deutschland verklagt werden, nur weil er auch deutsche Adressen auf seine Pakete schreibt. (Ausser, er verstösst gegen bestimmte Einfuhrbestimmungen, die wiederum untereinander geklärt sind, dann gibt es durchaus internationale Amtshilfen...)

Im Großen und Ganzen stösst man allerdings an ähnliche Grenzen wie die GEMA vs. Google. Man kriegt es einfach nicht zugestellt innerhalb Deutschlands. Lieferanten vor Ort sind unter Umständen Störhafter, was man beachten sollte. Daher ist auch eine Ltd. in Malta kein Schutz wenn man Markenpiraterie betreibt, sondern nur ein Schutz gegen Trolle. Und ein Vehikel, in dem man komplett legal sein Geld bunkern kann (Keine Ausschüttung vornimmt und die Gelder stattdessen im Namen der Ltd. anlegt, wie bei einer dt. Kapitalgesellschaft eben auch).

Es kann durchaus allerdings sein, dass mit dem Wahnsinn, der gerade in der EU abgeht, da noch einiges an Änderungen kommen werden und das ganze weniger lukrativ machen.

Auf eine maltesische Limited wird vermutlich maltesisches Recht anwendbar sein. Aber ganz ehrlich: Das habe ich mich noch nie gefragt. Deshalb habe ich ja weiter oben erwähnt, dass ich mir die Frage mal anschauen würde, wenn ich eine solche Gesellschaft zum Schutz verwenden wollte und das Risiko für groß genug hielte, dass ich den Aufwand treiben wollte.

Die juristischen Hürden sind ein eher zweitrangiges Ding. Interessant ist vor allem die steuerliche Möglichkeit. Optimal dann, wenn du auch noch aus Deutschland auswanderst ;)

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Es geht hier in erster Linie um Markenrecht und Fälschungen. Das ist kein Zivilrecht. Insofern sind die ganzen Überlegungen mit Malta und so hinfällig. Wenn du in Deutshland gefälschte Ware verkaufst machst du dich strafrechtlich verantwortlich.

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Ja, aber wer verkauft die und wer kann dafür wo verantwortlich gemacht werden? Shao Malta Ltd. --> Abwicklung der Verkäufe durch Shao in Deutschland --> Käufer in Deutschland. Da müssten ja maltesische Behörden ermitteln. Shao verkauft ja nicht, sondern wickelt die Verkäufe nur ab. Misstrauisch wird er auch nicht bei den Fälschungen. Er ist nicht der Verkäufer und von ihm kann man nicht so ohne weiteres verlangen zu erkennen, was ihm da durch die Finger geht.

Er kann natürlich sowohl in D als auch auf Malta verfolgt werden, aber wie läuft das in der Praxis mit den Anklagen?

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