Emanzipation ? Existiert sowas überhaupt

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Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beleidigung zur Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Von einem weiteren Tatvorwurf hat es ihn freigesprochen. Nach den Feststellungen näherte sich der seit dem Jahr 2000 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Angeklagte einer Mitpatientin vollständig bekleidet von hinten, drückte sein Becken gegen ihr Gesäß und sagte "Hups, angedockt !". Der Anstoß war so fest, dass die Geschädigte das nicht erigierte Geschlechtsteil des Angeklagten spürte und einige Schritte nach vorne machen musste, um die Kraft des Stoßes aufzufangen.2

Mit seiner Revision, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt, wendet sich der Angeklagte gegen seine Verurteilung.3

Gegen den Schuldspruch bestehen rechtliche Bedenken. In einer sexuell motivierten Handlung allein kann regelmäßig keine ehrverletzende Kundgabe von Missachtung gesehen werden. Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4). Dass dies der Fall war, hat das Landgericht nicht hinreichend dargelegt, erscheint aber nicht völlig ausgeschlossen."

BGH 3 StR 13/12 NStZ-RR 2012, 206-207

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Ach man is immer noch soooo schön hier...und wieder alle Likes verballert.

Zuerstmal zu meinem Forumsfreund Terry:

EDIT

Editierst du noch oder war das was vorher da stand (PU-Clown, lustige Hüte etc.) dir dann doch zu peinlich?...Also nichtmal zu seiner Meinung zu stehen find ich echt schwach...ganz ganz lahm...

Bezüglich "sexueller Belästigung" :

Es ist manchmal schwer zu sagen ab wann die Würde eines Menschen (in der für uns relevanten Konstellation die Würde einer Frau) schaden leidet

oder ab wann er / sie "belästigt" wird. Wie er/sie dann noch darauf reagiert (souverän, hysterisch, geschockt,ironisch, countern,gealssen, belustigt etc.) ist dann auch ne Charaktersache.

Ich als Mann, der doch schon ein kräftiges Verlangen, eine kräftige Begierde nach Frauen hat, muss sagen dass ich eine attraktive Frau angucken muss. Vl. tu ich dies sehr flüchtig, vl. auch sehr ausgedehnt, möglicher weise ertappt mich die Dame dabei und wir beide müssen grinsen. Es ist aber niemals meine Intension, die Dame herrab zu würdigen oder gar in Boßhaftigkeit zu verletzen. Wenn sie sich genervt abwendet, ist es okay...sie hat halt keine Chance mich "zu erkennen"

Würdelos und absolut verletzend sind natürlich so Sachen wie Cutie sie teilweise beschrieb: rumgröhlen, grapschen (darunter fällt mir momentan einfach nur Indien ein..sorry is nich pc aber die haben im öffentlichen Verkehr super damit zu kämpfen..) und der gleichen.

Ist dann aber auch ne Frage wie man damit umgeht. So verkorkste Flirtversuche finde ich nicht beleidigend oder Ehrverletzend und ich denke da wie jon29...einfach drüber stehen. Oder Legally hot hat es auch schön dar gestellt: es ist ein Kompliment...eine Würdigung (!) der weiblichen Atttribute...

Ich hatte mal eine Situation am Arbeitsplatz, wo eine osteuropäische Aushilfe unheimlich von mir angetan war und auch verdammt viel riskiert hat darauf bezogen dass sie immer auf mich zugekommen ist, mich mit Süßigkeiten gefüttert hat und sehr intensiv den (Kommunikations-)Kontakt gesucht hat...dat mündete dann darin, dass ich mit meiner Chefin & meinen Kollegen im Pausenraum saß und gerade herzhaft in einen Sub-des-Tages beißen wollte und sie dann auftauchte und wieder wie wild anfing zu plaudern (ahhh ißt du wieder gesund ja?*ironie an*...also ich nicht essen sowas...blablabla...) obwohl ich einfach nur nach nem stressigen halben Tag mein scheiss Sub essen wollte, musste ich dann mit leichter Frechheit dies "is mal was gesundes"-Sprüche kontern(warum gesund essen, ich bin gesund!), was sie dann aber nichtmal gecheckt hatte...ende vom Lied war dass meine cheffin nur die Augen gerollt hat und ich meinen kollegen leid tat, diese aber keine Hemmungen hatten, mich damit auf zu ziehen :D

Mit dieser Anekdote will ich zeigen, dass

1) es keinen Grund gab, wütend, böse oder boßhaft zu ihr zu sein (auch wenn ich bei dem holprigen Deutsch eine viertel Std. warten musste, um endlich in den Sub zu beissen)

2) ich mich jetzt nicht "beleidigt", oder "entehrt" fühle...sicherlich schon etwas belästigt aber

3) sie hat es nicht böse gemeint und

4)letzendlich war es sooo ein "value-bost", das alle anderen weiblichen Aushilfen in Konkurenz gingen und seeehr lieb zu mir waren...

Klar, ich bin ein Kerl; aber Frauen können dat auch!

bearbeitet von cumball

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Sexuelle Belästigung ist KEIN Straftatbestand. Niemand hat gesagt es sei genauso schlimm wie eine Vergewaltigung.

Äh, doch? :D

§218 Strafgesetzbuch

http://www.jusline.at/218_Sexuelle_Bel%C3%A4stigung_und_%C3%B6ffentliche_geschlechtliche_Handlungen_StGB.html

Das ist das Strafgesetzbuch von Österreich. In Deutschland ist der Paragraph 218 ein ganz anderes glänzendes Beispiel für institutionellen Sexismus der übelsten Sorte.

Die ganze Art und Weise wie Du schreibst cutie wirkt sowas von arrogant und überheblich, selbst wenn Du wirklich so gut aussehen würdest, ich behaupte mal 95% aller PUAs hätten nach kurzer Zeit aufgrund deiner Arroganz einfach keinen Bock mehr auf Dich

Mir gefällt sie richtig gut.

So kann man sich irren. Thx. Ist mir net aufgefallen...

Merke: Shao sollte nicht zwischendurch Sachen suchen, wenn er arbeitet :D

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Willst du ernsthaft einen psychisch kranken Mann für "Hups Angedockt" ins Gefängnis bringen?

Darum gehts überhaupt gar nicht!? Dass man allen Leuten hier immer alles in ganz ganz kleinen mundgerechten Stücken präsentieren muss nervt echt.

1) Ich habe ein Urteil zitiert. Weil wir darüber geredet haben wann etwas (als Beleidigung) strafbar ist. Nur wiedergegeben. Ich habe es in keiner Weise bewertet.

2) Ich bin hier diejenige die die ganze Zeit betont dass sexuelle Belästigung nicht strafbar ist und auch nicht werden soll. Ich habe sogar gesagt dass auch so Sachen wie grapschen vermutlich eher nicht ohne Weiteres strafbar sind, wärhend Bloke da wohl eher noch etwas weiter gehen wollte. Denn dass die Mitpatientin hier in diesem Fall diese Annäherung gewollt haben könnte, nunja...

3) Für Beleidigungsdelikte kommt kein Mensch ins Gefängnis. Meistens werden solche Sachen sogar eingestellt und gar nicht erst verhandelt. (Und eine Anzeige gegen unbekannt bringt einen schonmal gar nicht voran. Die Dikussion ist also sowieso überwiegend theoretischer Natur.)

4) wir haben darüber diskutiert wann der TATBESTAND erfüllt ist. Ob jemand psychisch krank ist, ist eine Frage der Schuld, und um die geht es hier überhaupt nicht. Ob der Typ da ins Gefängnis kommt ist mir egal. Wir reden hier darüber wie es generell ist.

5) Es geht nicht um "hups, angedockt", sondern darum dass er ihr mit Absicht seinen Schwanz an den Hintern drückt. Kann man schon mal drüber reden ob das sein muss.

bearbeitet von cutie

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Frauen wie cutie sind es die einfach nur arrogant und eingebildete rüberkommen und weshalb ich ehrlich gesagt gar keinen Bock darauf habe Deutsche Frauen anzusprechen.

Diese unglaublich Arroganz und Überheblichkeit zuletzt die geschilderte Situation sie wurde von zwei 18-Jähirgen angesprochen und dann kamen noch zwei andere deutsche Frauen dazu und meinten die haben das auch bei uns versucht, diese Situation erinnert mich daran als würden alte Omas sich zum Kaffee trinken treffen um dann gemeinsam über die Nachbarschaft herzuziehen, anstatt freundlich zu reagieren total abweisend reagieren, die meisten Südländerinnen sofern sich nicht zu deutsch geworden sind, hätten gelächelt und sich gefreut und vielleicht gesagt, Jungs das ist sehr nett von euch aber ich habe leider keine Zeit für euch und nehmt es mir nicht übel ihr zwei seid mir aber etwas zu jung.

Die ganze Art und Weise wie Du schreibst cutie wirkt sowas von arrogant und überheblich, selbst wenn Du wirklich so gut aussehen würdest, ich behaupte mal 95% aller PUAs hätten nach kurzer Zeit aufgrund deiner Arroganz einfach keinen Bock mehr auf Dich und Du bist wirklich stellvertretend für die typische deutsche Frau, die so hohe Ansprüche hat und letztlich nicht wirklich weiß was sie will bzw. das was sie will nahezu unmöglich für einen Mann zu erfüllen ist.

naja kann das scho verstehen. Massenstreeten is peinlich.

Machen wir uns nix vor. Ist so.

Trotzdem sollten die Mädels froh sein angesprochen zu werden. In den paar Jahren mit Marktwert (18 - 28) , die sie haben. :)

Gibts nichts schlimmeres als Frauen,die nichts drauf haben ausser ganz okay auszusehen und sich wie Prinzessinnen benehmen.

Aber ich sag euch was. Das ganze Ansprechen und Jagen bringt sie doch erst dazu eingebildet zu sein :)

Weil wir - die Männer - alles vögeln wollen was sich richtig anziehen und schminken kann.

Ich glaube die "PickUpper" der Nation auf den Straßen puschen das Ego von vielen Frauen erst so richtig. :)

bearbeitet von MrJack
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Gibts nichts schlimmeres als Frauen,die nichts drauf haben ausser ganz okay auszusehen und sich wie Prinzessinnen benehmen.

Frauen, die es nicht draufhaben okay aussehen und sich wie Prinzessinnen benehmen.

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Gibts nichts schlimmeres als Frauen,die nichts drauf haben ausser ganz okay auszusehen und sich wie Prinzessinnen benehmen.

Frauen, die es nicht draufhaben okay aussehen und sich wie Prinzessinnen benehmen.

Ja, in der Tat, es gibt auch Frauen die was drauf haben und sich nicht wie Prinzessinnen benehmen, aber halt nicht so toll aussehen. Wenn ihr die dann deswegen nicht mit dem hintern anschaut, beschwert euch halt hinterher nicht ueber das was ihr bekommt. Muss jeder selbst wissen worauf er seine Prioritäten legt- es gibt halt nur sehr wenige perfekte Menschen, bei beiden Geschlechtern.

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Wir sind halt so, cutie. Biologisch übrigens. Wir sind zu Hübscheren netter.

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ist leider so. Würde mir auch wünschen Männer würden mehr auf den Charakter bei den Mädels schauen.

Und Frauen hätten einen unkomplizierteren Charakter und würden mehr darauf schauen als stundenlang vorm Spiegel sich zu schminken.

Aber ohne deinen lustigen Körperbau, Cutie wären die Herren der Schöpfung vielleicht auch nicht mehr so nett zu dir und du würdest dich über mangelnde Aufmerksamkeit beschweren und wärst auch frustriert.

bearbeitet von andimüller

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ist leider so. Würde mir auch wünschen Männer würden mehr auf den Charakter schauen.

Und Frauen hätten einen unkomplizierteren Charakter und würden mehr darauf schauen als stundenlang vorm Spiegel sich zu schminken.

Aber ohne deinen lustigen Körperbau, Cutie wären die Herren der Schöpfung vielleicht auch nicht so nett zu dir und du würdest dich über mangelnde Aufmerksamkeit beschweren und wärst auch frustriert.

die Männer sind weniger aussehenfixiert als viele denken.

Was einer durschschnitlichen deutschen Frau (keiner echt hübschen!!!!) alles an Zickereien durchgehen gelassen wird... is grausig...

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ist leider so. Würde mir auch wünschen Männer würden mehr auf den Charakter bei den Mädels schauen.

Und Frauen hätten einen unkomplizierteren Charakter und würden mehr darauf schauen als stundenlang vorm Spiegel sich zu schminken.

Aber ohne deinen lustigen Körperbau, Cutie wären die Herren der Schöpfung vielleicht auch nicht mehr so nett zu dir und du würdest dich über mangelnde Aufmerksamkeit beschweren und wärst auch frustriert.

Ich finde es un-integer wenn ein Mann zu einer Frau nur "nett" is weil sie attraktiv ist (ich denke das wolltes du ausdrücken)

Höflichkeit zoll ich prinzipiell jeder Dame, es sei denn sie hat diese eindeutig nicht (mehr) verdient.

Was einer durschschnitlichen deutschen Frau (keiner echt hübschen!!!!) alles an Zickereien durchgehen gelassen wird... is grausig...

Hab ich oben ein Beispiel beschrieben...hab da auch noch Sachen erlebt; vor allem glauben die "Opfer" dieser Respektlosikeiten dann noch dass das ja okay geht und sie die wahren Männer sind. Weder den verlust des Respekts der Frauen noch den Attraktivitätsverlust sehen sie selber.

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Muessen musst du gar nichts, ausserdem weiss ich das nicht, hab nur aufgegriffen was oben irgendwer gesagt hat.

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Muessen musst du gar nichts, ausserdem weiss ich das nicht, hab nur aufgegriffen was oben irgendwer gesagt hat.

Ich habe ja nur freundlich gefragt, weil bei lustig kommt mir nicht der Gedanke, dass das ein Grund sei eine Frau anzumachen.

Ich musste mir immer anhören ich hätte eine lustige Nase, fand ich aber jetzt nicht lustig oder auch sonst positiv und angemacht wurde ich von den Frauen deswegen auch nicht.

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Wenn ihr die dann deswegen nicht mit dem hintern anschaut, beschwert euch halt hinterher nicht ueber das was ihr bekommt.

Allerdings. Sich eine kleine Zicke aussuchen, weil ihr Hintern gefällt - und sich dann wundern wenn sie zickt, ist nicht so schlau. Passiert aber trotzdem immer wieder.

Ich glaub, es wird noch ein paar Jahre Evolution brauchen, bis das Problem gelöst ist.

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Ist auch eigtl. uninteger cumball, aber kenne keinen Mann,

der nicht von sich sagt, das unbewusst wenigstens ein bisschen zu machen...

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Wenn ihr die dann deswegen nicht mit dem hintern anschaut, beschwert euch halt hinterher nicht ueber das was ihr bekommt.

Genau das meinte er übrigens. Bei dir kommt einfach gerade rüber, du bist was Besseres und wenn wer was anderes will, dann soller sich nicht beschweren.

Sorry, aber ich weiss nicht ob dir das so gefällt oder gewollt ist, aber es kommt nicht sympathisch rüber, rein gar nicht.

5) Es geht nicht um "hups, angedockt", sondern darum dass er ihr mit Absicht seinen Schwanz an den Hintern drückt. Kann man schon mal drüber reden ob das sein muss.

Ne, muss es auf keinen Fall. Der Fall ist aber schwierig... in psychiatrischer Behandlung? Hätte mein Anwalt direkt mal Schuldfähigkeit komplett angezweifelt. "Reasons of temporary insanity" hat glaube ich in Deutschland so noch keiner gemacht :D

2) Ich bin hier diejenige die die ganze Zeit betont dass sexuelle Belästigung nicht strafbar ist und auch nicht werden soll. Ich habe sogar gesagt dass auch so Sachen wie grapschen vermutlich eher nicht ohne Weiteres strafbar sind, wärhend Bloke da wohl eher noch etwas weiter gehen wollte. Denn dass die Mitpatientin hier in diesem Fall diese Annäherung gewollt haben könnte, nunja...

Schwieriges Ding, ich weiss nicht, ob das auch so... naja repräsentativ ist. Typ in Nervenheilanstalt "dockt" bei Mitpatientin an. Ist das die Alltagsbelästigung, mit der wir umgehen müssen?

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Wenn ihr die dann deswegen nicht mit dem hintern anschaut, beschwert euch halt hinterher nicht ueber das was ihr bekommt.

Genau das meinte er übrigens. Bei dir kommt einfach gerade rüber, du bist was Besseres und wenn wer was anderes will, dann soller sich nicht beschweren.

Wieso das denn? Wenn ihr geschickt wäret, würdet ihr da rein interpretieren, dass ich hässlich bin und total frustriert, weil die guten Männer immer nur die Hübschen nehmen.

Ich meine einfach nur, dass man da konsequent sein muss. Wenn man unbedingt die perfekte Hülle will, kann es halt passieren dass das Innere nicht so perfekt ist. Ist doch logisch. Und dann muss man mit dem leben und zu dem Stehen was man sich aussucht.

Wenn ich mir den mega Arschloch-Player angel, weil ich halt drauf stehe, kann ich mich hinterher doch auch nicht beschweren dass er mich nicht heiraten will (was natürlich nicht heißt dass ich es nicht trotzdem manchmal tue - auch ich habe Schwächen, wenn auch nicht viele :P).

Den letzten Teil des Satzes verstehe ich übrigens nicht. Was anderes als was? Als mich? Wo habe ich denn gesagt "wenn er was anderes will als mich (=anstrengende Zicke?) dann soll er sich nicht beschweren"?

Das Gegenteil ist doch der Fall: Er soll sich eine suchen die lieb und nett ist, dann hat keinen Grund sich zu beschweren.

Sorry, aber ich weiss nicht ob dir das so gefällt oder gewollt ist, aber es kommt nicht sympathisch rüber, rein gar nicht.

Weder gewollt, noch ungewollt. Da ich ja - wie du dir wohl schon gedacht hast - im echten Leben nicht cutie heiße, ist das nicht wichtig.

5) Es geht nicht um "hups, angedockt", sondern darum dass er ihr mit Absicht seinen Schwanz an den Hintern drückt. Kann man schon mal drüber reden ob das sein muss.

Ne, muss es auf keinen Fall. Der Fall ist aber schwierig... in psychiatrischer Behandlung? Hätte mein Anwalt direkt mal Schuldfähigkeit komplett angezweifelt. "Reasons of temporary insanity" hat glaube ich in Deutschland so noch keiner gemacht :D

Ja, ich sagte in meinem Post ja auch dass es eine Frage der Schuld ist. Aber eben nicht des Tatbestandes. Das trennt das Gesetz, dann schaffen wir das doch auch. Wir wollen doch hier gar nicht über diesen Einzelfall diskutieren, es ging lediglich um die Frage, ob ungewollter körperlich-sexueller Kontakt in jedem Fall schon eine Beleidigung ist, weil immer ehrverletzend, oder nur unter besonderen Umständen.

ich mache auch gern noch eine Zeichnung davon, wenn es nötig sein sollte.

2) Ich bin hier diejenige die die ganze Zeit betont dass sexuelle Belästigung nicht strafbar ist und auch nicht werden soll. Ich habe sogar gesagt dass auch so Sachen wie grapschen vermutlich eher nicht ohne Weiteres strafbar sind, wärhend Bloke da wohl eher noch etwas weiter gehen wollte. Denn dass die Mitpatientin hier in diesem Fall diese Annäherung gewollt haben könnte, nunja...

Schwieriges Ding, ich weiss nicht, ob das auch so... naja repräsentativ ist. Typ in Nervenheilanstalt "dockt" bei Mitpatientin an. Ist das die Alltagsbelästigung, mit der wir umgehen müssen?

Dass beide Beteiligte offenbar in irgendeiner Weise eine psychische Krankheit hatten, ist rechtlich völlig irrelevant für die Frage, ob der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist, wenn jemand einem anderen sein Geschlechtsteil an den Po drückt.

Ich habe keine Ahnung wie das Gericht entschieden hätte, wenn das in einem Club passiert wäre. Kann sein dass man da eine mutmaßliche Einwilligung konstruiert oder so.

Es gibt aber nunmal auch nicht so viele Entscheidungen zu solchen Fällen.

Meiner bescheidenen Meinung nach wäre die Situation aber durchaus vergleichbar wenn das ein Typ auf der Straße bei ner Fremden macht. Die abstrakten Voraussetzungen einer Beleidigung wie das Gericht sie aufstellt, kann man ja aber durchaus auch auf andere Situationen übertragen, die vielleicht häufiger vorkommen.

bearbeitet von cutie

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Wieso das denn? Wenn ihr geschickt wäret, würdet ihr da rein interpretieren, dass ich hässlich bin und total frustriert, weil die guten Männer immer nur die Hübschen nehmen.

Gutes Reframing. Geht mir darum widerzuspiegeln, was das Geschriebene bei mir ausgelöst hat. Was du damit machst, ist deine Sache ;)

Wenn man unbedingt die perfekte Hülle will, kann es halt passieren dass das Innere nicht so perfekt ist. Ist doch logisch. Und dann muss man mit dem leben und zu dem Stehen was man sich aussucht.

Sehe ich nicht so. Gutes Aussehen ist keine Entschuldigung für Fehlverhalten.

Dass beide Beteiligte offenbar in irgendeiner Weise eine psychische Krankheit hatten, ist rechtlich völlig irrelevant für die Frage, ob der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist, wenn jemand einem anderen sein Geschlechtsteil an den Po drückt.

Sooo einfach ist das nicht. Die Beleidigung setzt ja voraus, dass eine gewisse Herabwürdigung impliziert ist von seiner Seite.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)

Hier sind alle von 185-189 beschrieben. Dort steht auch explizit, dass eine Taktlosigkeit nicht darunter fällt. Es muss eine Herabwürdigung und Ehrverletzung stattfinden. In dem Fall einer psychischen Krankheit reicht es hier aus, dies als eine Missachtung sozialer Konventionen ohne gezielte Ehrverletzung zu sehen. Er mag dies "lustig" gefunden haben oder eher als Kompliment gedacht. Vielleicht hat er sich gar nichts dabei gedacht. In diesem Fall ist klar, dass die Situation absolut taktlos, fehlkalibriert und unpassend war, nicht jedoch beleidigend. Wäre er aber langsam die Tage vorher durch die Gegend gelaufen nach dem Motto "dich fick ich auch noch, kannste glauben..." Dann wäre es wahrscheinlich eben doch eine Beleidigung. Deswegen ist nicht nur die Schuld, sondern auch der Tatbestand meiner Meinung nach abhängig vom Geisteszustand. Er müsste überhaupt erstmal erkennen, dass es sich um eine gezielte Herabwürdigung handelt.

Meiner bescheidenen Meinung nach wäre die Situation aber durchaus vergleichbar wenn das ein Typ auf der Straße bei ner Fremden macht. Die abstrakten Voraussetzungen einer Beleidigung wie das Gericht sie aufstellt, kann man ja aber durchaus auch auf andere Situationen übertragen, die vielleicht häufiger vorkommen.

Ich weiss es nicht. Dann müsste man dem Ganzen gegenüber nach momentaner Auslegung erstmal eine geplante Herabwürdigung anstatt idiotischem, taktlosem Witz unterstellen...

Ich habe keine Ahnung wie das Gericht entschieden hätte, wenn das in einem Club passiert wäre. Kann sein dass man da eine mutmaßliche Einwilligung konstruiert oder so.

Nein, ich glaube dass das irrelevant wäre. Denn im Club stände eher die Frage, ob eine Herabwürdigung Ziel der Situation wäre. Und wenn das eher ein taktloses Antanzen war, war das Ziel keine solche, sondern eher eine Art von... sorry, ich weiss das klingt scheisse... Kontaktaufnahme.

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Sehe ich nicht so. Gutes Aussehen ist keine Entschuldigung für Fehlverhalten.

Stimmt. Habe ich auch nicht behauptet. Es ging hier aber auch nicht darum ob irgendein Fehlverhalten entschuldigt ist, sondern darum, dass man, wenn man auf angemessenes Verhalten wert legt, sich auch eine Frau suchen muss, die sich angemessen verhält.

Zur Beleidigung:

Nein, ich glaube dass das irrelevant wäre. Denn im Club stände eher die Frage, ob eine Herabwürdigung Ziel der Situation wäre. Und wenn das eher ein taktloses Antanzen war, war das Ziel keine solche, sondern eher eine Art von... sorry, ich weiss das klingt scheisse... Kontaktaufnahme.

Ja da könntest du recht haben. Man könnte annehmen, dass es da irgendwie zur sozialen Normalität gehört und daher objektiv schon keine Ehrverletzung. Dann braucht man keine Einwilligung mehr.

Das was du mit dem Rest meinst ist die Frage des der subjektiven Tatbestands, "wollte er sie beleidigen". Ich habe also etwas unpräzise nicht zwischen subjektivem und objektivem Tatbestand differenziert.

Zunächst mal muss der objektive Tatbestand erfüllt sein, es muss objektiv eine Beleidigung sein.

Nur wenn das gegeben ist, schaut man sich an ob auch die subjektiven Voraussetzungen erfüllt sind. Und der subjektive Tatbestand setzt nicht voraus, dass der Täter im Ergebnis das Delikt vollenden will, sondern nur Wissen und Wollen hinsichtlich der Verwirklichung des objektiven Tatbestands. Das ist bei (fast?) allen Delikten so.

Speziell bei der Beleidigung:

Valerius in BeckOK StGB § 185 Rn. 36: "

C. Subjektiver Tatbestand

Randnummer 36Erforderlich ist zumindest bedingter Vorsatz. Er muss sich ua auf die Kundgabe der Äußerung (LG Kassel NZV 2008, 310, 311: kein Kundgabevorsatz bei ausgestrecktem Mittelfinger gegen eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet und daher nicht davon ausgeht, gefilmt zu werden) sowie die darin objektiv zum Ausdruck kommende Miss- bzw Nichtachtung beziehen (BGHSt 1, 288, 291; BayObLG NStZ-RR 2002, 210, 212; OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562, 3563; Fischer StGB § 185 Rn 17; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele StGB § 185 Rn 14). Bei Tatsachenaussagen bzw auf Tatsachen basierenden Werturteilen muss sich der Vorsatz nach hM auf die Unwahrheit der behaupteten Tatsache erstrecken (OLG Koblenz MDR 1977, 864; OLG Köln NJW 1964, 2121, 2122; SK/Rudolphi/Rogall StGB § 185 Rn 19; Eppner/Hahn JA 2006, 860, 861). Zum Vorsatz bei mehrdeutigen Äußerungen Rn 32. Eine Beleidigungsabsicht (animus iniuriandi) ist nicht erforderlich (BayObLG NStZ-RR 2002, 210, 212; OLG Koblenz NJW 1978, 1816, 1817; MünchKommStGB/Regge StGB § 185 Rn 29)."

Lenckner/Eisele in Schönke/Schröder § 185 Rn. 14: "Für den subjektiven Tatbestand genügt (bedingter) Vorsatz bezüglich der objektiven Merkmale; eine besondere Kränkungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. RG 70 250, BGH NStZ 92, 34, Bay 98 19, Koblenz NJW 78, 1816, Fischer 17, Zaczyk NK 15). Ausreichend ist deshalb das Bewusstsein, dass die Äußerung nach ihrem objektiven Erklärungswert einen beleidigenden Inhalt hat (vgl. zB BGH 1 291, 7 134, GA 63, 50, Bay 83 32, 02 30, Köln OLGSt S. 11, Zweibrücken NJW 86, 2960). Weiß der Täter, dass seine Äußerung objektiv als ehrenkränkend verstanden werden kann, so entfällt sein Vorsatz nicht deshalb, weil er dem benutzten Begriff einen anderen Sinn unterlegen wollte (vgl. RG 65 21, Köln OLGSt S. 27 u. im Zusammenhang mit den „Soldaten sind Mörder“-Äußerungen Haas GA 96, 473; vgl. auch RG 63 115: objektiv mehrdeutige Erklärung); ist umgekehrt die Äußerung objektiv nicht beleidigend, so wird sie nicht dadurch zu einer Beleidigung, dass der Täter in Kauf nimmt, dass sie als solche missverstanden werden könnte (Hilgendorf LK 36).".

Die letzten beiden unterstrichenen Phasen könnten in der Tat bei einer psychischen Erkrankung relevant werden (wenn auch sicher nicht bei jeder). Das hat was mit § 16 I StGB zu tun, Tatumstandsirrtum oder vllt auch Erlaubnistatbestandsirrtum (ist so lange her...), ist glaube ich eine Frage der Vorsatzschuld (wird also trotz der "Vorsatz"elemente ebenfalls auf der Schuldebene behandelt), aber das führt wohl zu weit und bringt uns ja auch nichts für die Frage wann grundsätzlich der (objektive und subjektive) Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist.

"

§ 16

Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt."

Der Umstand ist erstmal die Äußerung. Weiß er Täter was er da gesagt hat? (oder redet im Schlaf, spricht die Sprache gar nicht richtig)?

Vielleicht zählt man dazu auch, wenn er Täter es aus anderen Gründen (psychische Krankheit) nicht weiß.

Dass jemand aber subjektiv der Meinung ist "Arschloch" sei ein Kompliment bzw er es eben als solches meint, fällt sicher nicht darunter und lässt den Vorsatz nicht entfallen.

bearbeitet von cutie

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Sehe ich nicht so. Gutes Aussehen ist keine Entschuldigung für Fehlverhalten.

Stimmt. Habe ich auch nicht behauptet. Es ging hier aber auch nicht darum ob irgendein Fehlverhalten entschuldigt ist, sondern darum, dass man, wenn man auf angemessenes Verhalten wert legt, sich auch eine Frau suchen muss, die sich angemessen verhält.

Zur Beleidigung:

Das was du meinst ist die Frage des der subjektiven Tatbestands, "wollte er sie beleidigen". Ich habe also etwas unpräzise nicht zwischen subjektivem und objektivem Tatbestand differenziert.

Zunächst mal muss der objektive Tatbestand erfüllt sein, es muss objektiv eine Beleidigung sein.

Nur wenn das gegeben ist, schaut man sich an ob auch die subjektiven Voraussetzungen erfüllt sind. Und der subjektive Tatbestand setzt nicht voraus, dass der Täter im Ergebnis das Delikt vollenden will, sondern nur wissen und wollen hinsichtlich der Verwirklichung des objektiven Tatbestands. Das ist (fast) immer so.

Speziell bei der Beleidigung:

Valerius in BeckOK StGB § 185 Rn. 36: "

C. Subjektiver Tatbestand

Randnummer 36Erforderlich ist zumindest bedingter Vorsatz. Er muss sich ua auf die Kundgabe der Äußerung (LG Kassel NZV 2008, 310, 311: kein Kundgabevorsatz bei ausgestrecktem Mittelfinger gegen eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet und daher nicht davon ausgeht, gefilmt zu werden) sowie die darin objektiv zum Ausdruck kommende Miss- bzw Nichtachtung beziehen (BGHSt 1, 288, 291; BayObLG NStZ-RR 2002, 210, 212; OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562, 3563; Fischer StGB § 185 Rn 17; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele StGB § 185 Rn 14). Bei Tatsachenaussagen bzw auf Tatsachen basierenden Werturteilen muss sich der Vorsatz nach hM auf die Unwahrheit der behaupteten Tatsache erstrecken (OLG Koblenz MDR 1977, 864; OLG Köln NJW 1964, 2121, 2122; SK/Rudolphi/Rogall StGB § 185 Rn 19; Eppner/Hahn JA 2006, 860, 861). Zum Vorsatz bei mehrdeutigen Äußerungen Rn 32. Eine Beleidigungsabsicht (animus iniuriandi) ist nicht erforderlich (BayObLG NStZ-RR 2002, 210, 212; OLG Koblenz NJW 1978, 1816, 1817; MünchKommStGB/Regge StGB § 185 Rn 29)."

Lenckner/Eisele in Schönke/Schröder § 185 Rn. 14: "Für den subjektiven Tatbestand genügt (bedingter) Vorsatz bezüglich der objektiven Merkmale; eine besondere Kränkungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. RG 70 250, BGH NStZ 92, 34, Bay 98 19, Koblenz NJW 78, 1816, Fischer 17, Zaczyk NK 15). Ausreichend ist deshalb das Bewusstsein, dass die Äußerung nach ihrem objektiven Erklärungswert einen beleidigenden Inhalt hat (vgl. zB BGH 1 291, 7 134, GA 63, 50, Bay 83 32, 02 30, Köln OLGSt S. 11, Zweibrücken NJW 86, 2960). Weiß der Täter, dass seine Äußerung objektiv als ehrenkränkend verstanden werden kann, so entfällt sein Vorsatz nicht deshalb, weil er dem benutzten Begriff einen anderen Sinn unterlegen wollte (vgl. RG 65 21, Köln OLGSt S. 27 u. im Zusammenhang mit den „Soldaten sind Mörder“-Äußerungen Haas GA 96, 473; vgl. auch RG 63 115: objektiv mehrdeutige Erklärung); ist umgekehrt die Äußerung objektiv nicht beleidigend, so wird sie nicht dadurch zu einer Beleidigung, dass der Täter in Kauf nimmt, dass sie als solche missverstanden werden könnte (Hilgendorf LK 36).".

Die letzten unterstrichenen Phasen könnten in der Tat bei einer psychischen Erkrankung relevant werden (wenn auch sicher nicht bei jeder). Das hat was mit § 16 I StGB zu tun, Tatumstandsirrtum oder vllt auch Erlaubnistatbestandsirrtum (ist so lange her...), ist glaube ich eine Frage der Vorsatzschuld, aber das führt wohl zu weit und bringt uns ja auch nichts für die Frage wann grundsätzlich der (objektive und subjektive) Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist.

"

§ 16

Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt."

Der Umstand ist erstmal die Äußerung. Weiß er Täter was er da gesagt hat? (oder redet im Schlaf, spricht die Sprache gar nicht richtig)?

Vielleicht zählt man dazu auch, wenn er Täter es aus anderen Gründen (psychische Krankheit) nicht weiß.

Dass jemand aber subjektiv der Meinung ist "Arschloch" sei ein Kompliment bzw er es eben als solches meint, fällt sicher nicht darunter und lässt den Vorsatz nicht entfallen.

Meine Fresse mit deinen ganzen Paragraphen aus den Gesetzbüchern machst Du mir richtig Angst, Dich wollte ich niemals heiraten bestimmt kennst Du auch alle wichtigen Paragraphen im Scheidungsrecht bezüglich Unterhalt und so weiter auswendig.

Genau das meinte ich, vielleicht bist Du ja so menschlich ganz okay, wenn man Dich ein bisschen besser kennen würde, aber dein Geschreibe von Emanzipation und den bösen Männern plus deine Genauigkeit bei Paragraphen und gerichtlichen Urteilen alles das erschreckt einen teilweise.

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