Kontaktanzeigen: Wie weiter nach erfolgter Kontaktaufnahme?

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Guten Abend allerseits.

Ich hab aktuell ein kleines Problem im Onlinegame, geht um Kontaktanzeigen.

Durch einen Kollegen bin ich auf die Idee gekommen, meine "Marketing-Superkräfte" mal dazu zu verwenden, um für meinen Penis ein wenig Werbung machen. Also hab ich im Internet ein paar kostenlose "Er sucht sie" (Sex-)Kontaktanzeigen geschaltet.

Inzwischen habe ich es auch geschafft eine zu basteln, ganz gut funktioniert- aber nur soweit, bis ich Kontaktangebote von Frauen bekomme. Ab dem Punkt, wo eine Frau (oder ein Mann, der sich als Frau ausgibt) Intresse zeigt und mir eine Nachricht schreibt, geht die Sache irgendwie schief. Ich bin zwar ein Veteran des Offlinegames, aber immoment stehe ich vor Problemen, die ich so noch nicht hatte.

Konkret geht es um folgendes: Wenn eine Frau Kontakt aufnehmen will, kann sie eine Nachricht schreiben, welcher sie ihre Emailadresse beilegen muss und eine Handynummer optional angeben kann.

Und hier kommt mein Problem: Ich krieg immer beides. Die Frauen hinterlegen immer sowohl ihre Emailadresse als auch ihre Handynummer.

Die Frage ist jetzt, direkt anrufen oder erst noch eine Email schreiben? Im ersten Moment habe ich natürlich zum Anrufen tendiert. Dann habe ich mir aber gedacht, weil auf meine Anzeige im Grunde jeder antworten kann, also auch der angepisste Exfreund, ich schreib besser erstmal eine Email, bedank mich für das Intresse und frage nach, wann sie ungestört erreichbar ist. Eine solche Email wird immer ingnoriert.

(Ist jetzt mit meiner neusten und besten Anzeige zweimal passiert. Ist erst seit gestern online, hat aber schon fünf Zuschriften gekriegt.)

Also hab ich mir gedacht: Scheiß drauf. Selbst wenn ich nummer vom Exfreund krieg... ich knall die Alte trotzdem. Also bei der nächsten Frau (Nummer drei von bisher fünf), direkt Angerufen. Ergebnis was folgendes: Ich ruf an, jemand nimmt ab... ich wünsche einen guten Abend und Frage ob ich mit Nadine spreche... am anderen Ende brüllt mir ein Kerl wütend ins Telefon "was mir verdammten Wixxer einfällt seine Frau anzurufen".

Ich hab dann schnell behauptet, ich sei Versicherungsvertreter und sie könnten viel Geld sparen, wenn sie ihren Stromanbieter wechseln. Ich weiß, dass das keinen Sinn ergibt, aber was besseres ist mir spontan nicht eingefallen.

Soweit zu meinem Problem.

Ich habe jetzt noch zwei Kontakte vorliegen, beide sowohl mit Emailadresse, als auch mit Handynummer.

Nach dem lezten Fiasko tendiere ich doch wieder zu einer Email. Hat jemand vielleicht ein paar Tips, das ganze besser zu managen?

Danke fürs lesen. Falls es noch offene Fragen zu dem Problem gibt, ergänze ich gerne noch fehlende Angaben.

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Bei reinen Sex-Geschichten, wenn davon auszugehen ist, dass Ehemann/Freund vorhanden ist und sie mir beides, ihre E-mail UND Handynummer gibt, dann e-maile ich ihr lediglich meine Handynummer und die Aufforderung mir 'eine nette SMS' zu schreiben...dann warte ich und bin online NICHT MEHR ERREICHBAR. Ich verhindere so, dass sie mich in eine e-mail Endlosschleife drückt. Fast alle Frauen die mir begegnet sind, lieben es zudem sich zu qualifizieren indem sie zeigen, dass sie 'etwas Nettes' per SMS schreiben können. Im überwiegenden Fall bezog sich ihre SMS inhaltlich bereits auf einen bevorstehenden Anruf und wenn Ehemann/Freund vorhanden ist, sind sie von selber drauf gekommen mir mitzuteilen WANN bzw. WIE ich sie tel. erreiche z.B. "schreib kurz vorher eine SMS, bevor Du anrufst".

Ansonsten habe ich gute Resultate erzielt direkt danach anzurufen sobald ich die SMS gelesen hatte...natürlich kann dann auch noch der Freund dran sein aber, das ist dann wirklich dumm gelaufen. Ich hatte aber auch schon den Fall, dass der Freund eine 'Sicherheits-SMS' gelesen hatte - Pech. Das war aber bei mir bisher echt die Ausnahme und ich bin mir zudem sicher, dass Du ihm beim nächsten Mal besser vorbereitet dann keinen neuen Stromanbieter verkaufst, sondern einfach nur feststellst, dass Du Dich verwählt hast wenn sich eine Männerstimme am anderen Ende meldet.

Viel Erfolg

SIT

bearbeitet von Sittich

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