Kann er erwischt werden?

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Gast Hellbaro

Hi Leute

Mein Kumpel hat sich magix music maker runtergeladen und gecracked. Jetzt hat er sich extras heruntergeladen (von der Magix homepage). Kann er erwischt werden oder ist das wie bei windows. Das man es cracken kann und keinen interessierts.

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Gast Hellbaro

:D. Ich mein ja nur. Klar kann man überall erwischt werden. Aber auch wenn wie würde das aussehen?

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Dann gibts für "Deinen Kumpel" ;-) ein schön saftiges Schreiben vom Anwalt mit ner ganz schön fießen Geldstrafe (so läufts soweit ich weiß zumindest, wenn man bei illegalen Musikdownloads erwischt wird) und mit Pech ne Anzeige.

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Schon mal nen dicken Magneten in die Haustür einbauen lassen ;)

Erwischt werden kann man immer? Wenn man nicht gerade die Ergebnisse kommerziell vertreibt, muss man sich nicht sonderlich stressen. Was meinst du wie viele Menschen tatsächlich eine Adobe Lizenz erworben haben? Ansonsten halt auf einer externen Festplatte installieren und von da aus starten. Macht es zumindest ein bisschen besser ;)

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Nö, ist scheißegal. Runterladen ist nicht strafbar. Nur Hochladen, was aber bei Shareprogrammen gleichzusetzen ist.

Für den Download von Songs oder Programmen OHNE gleichzeitiges Hochladen kann dich nach der aktuellen Rechtslage niemand belangen.

Blockseminar mit Medienrechts-Anwalt lässt grüßen.

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Nö, ist scheißegal. Runterladen ist nicht strafbar. Nur Hochladen, was aber bei Shareprogrammen gleichzusetzen ist.

Für den Download von Songs oder Programmen OHNE gleichzeitiges Hochladen kann dich nach der aktuellen Rechtslage niemand belangen.

Blockseminar mit Medienrechts-Anwalt lässt grüßen.

Stimmt, zumindestens bei Musik. Nennt sich "Recht auf Privatkopie".

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Gast Shredder

Also die Hobbyjuristen hier, schießen ja echt den Vogel ab.

@Effectio

Lies doch mal bitte, WANN du die Privatkopie erstellen darfst ;-)

@Vulgairgendwas

Say what? Du verletzt Urheberrecht, ja auch bei Software. Sogar Google Maps ist urheberrechtlich geschützt!

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@Effectio

Lies doch mal bitte, WANN du die Privatkopie erstellen darfst ;-)

Falls es nicht aus einer "nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle" stammt. Youtube etwa, ist nicht offensichtlich rechtswidrig. Also kann man sich unbesorgt Lieder von Youtube downloaden.

Effectio

bearbeitet von Effectio

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Ich frage für euch sehr gerne den auf Medienrecht(!) spezialisierten Rechtsanwalt, bei dem ich ein Seminar besuche.

Für das Downloaden von Musik kann niemand belangt werden. Punkt.

Lediglich für das Uploaden. Leider(?) wird man auf Sharingprogrammen automatisch zum Uploader.

Es wurde noch niemand in diesem Land für das Herunterladen von Songs bestraft. Niemand. Alle Abmahnungen und sonstige Strafen wurden auf Grundlage rechtswidriger Uploads verhängt.

Heißt: Wenn ich mir auf Rapidshare ein Album von Künstler X runterlade, kann ich dafür nicht bestraft werden. Nutze ich Sharingprogramme, werde ich selbst zum Uploader und balanciere auf dünnem Eis.

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Ich frage für euch sehr gerne den auf Medienrecht(!) spezialisierten Rechtsanwalt, bei dem ich ein Seminar besuche.

Für das Downloaden von Musik kann niemand belangt werden. Punkt.

Bullshit, Punkt. Es lohnt sich aber nicht, da du für einen DOWNload nur die entsprechenden Beträge geltend machen kannst. D.h. wenn dir einer nen Film läd, und vor Gericht gezogen wird, argumentiert er der reale Schaden sei die Kosten für die DVD, zahlt die dir und hat noch bissle Anwaltskosten. Dafür geht keiner ran.

Upload wiederum ist deswegen toll, weil du behaupten kannst, die SCHADENSHÖHE sei extrem und dein Upload wäre gewerblich. Und schon kannst du 3000€ in dein Abmahnschreiben reinhauen.

Bei SOFTWARE ist der Preis aber durchaus höher, d.h. Adobe könnte bei einem Download der Creative Suite dir schön den Tag verderben.

Nur: Kein Mensch findet bei einem reinen Download deine IP raus, DAHER ist das bisher Safe.

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Gast Shredder

@Effectio

Lies doch mal bitte, WANN du die Privatkopie erstellen darfst ;-)

Falls es nicht aus einer "nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle" stammt. Youtube etwa, ist nicht offensichtlich rechtswidrig. Also kann man sich unbesorgt Lieder von Youtube downloaden.

Effectio

touché ;-)

Ich wollte aber eher auf den Kopierschutz verweisen, wo mich Software/BR Player ja schon faktisch nötigt ihn zu brechen ;-D

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Aufpassen muss man vor allem bei P2P-Netzwerkern.

Dort agiert man nach dem Download gleichzeitig auch automatisch als Uploader für andere Clienten.

One-Click-Hoster wie Rapidshare, Uploaded, Share-Online etc. sollten dagegen nahezu bedenkenlos genutzt werden können.

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Dann nutze ich mal die Gelegenheit und frag in die Runde, wie sieht es mit (Kino)Streams aus? Temporärer Download, legal/illegal? Schweiz ist es afaik legal, in Österreich konnte ich noch nichts konkretes darüber finden.

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Also zum Thema Streamen meinte meine Dozentin für Recht mal, dass es verboten sei, da sich die Datei für kurze Zeit immer wieder auf dem PC befindet.

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Wenn wir jetzt schreiben "Ja kann er!" Lässt er's dann? Richtig, nö...von daher ist es doch scheeeeeeeeeeiss egal. Ich kann mich an nen Fall errinnern wo eine Frau für 18 Songdownloads über E-Mule 24 Millionen latzen sollte, die Frage ob es deinen Freund trifft kann ich dir allerdings nicht beantworten.

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Ich kann mich an nen Fall errinnern wo eine Frau für 18 Songdownloads über E-Mule 24 Millionen latzen sollte [...]

eMule ist auch ein Torrent.

Dort wird die Frau nach dem Download, wenn auch unwissentlich und unwillentlich, als Uploader fungiert haben - und das wird richtig teuer.

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Ich kann mich an nen Fall errinnern wo eine Frau für 18 Songdownloads über E-Mule 24 Millionen latzen sollte [...]

eMule ist auch ein Torrent.

Dort wird die Frau nach dem Download, wenn auch unwissentlich und unwillentlich, als Uploader fungiert haben - und das wird richtig teuer.

Emule ist ein Peer to Peer Netzwerk, aber funktioniert garantiert nicht übers Torrenting, die Protokolle sind verdammt verschieden ;)

Torrent --> Einzelfile, der als Torrent (Welle, reißender Strom, Sturzbach) über eine Verteilung der Verteilung schnell verteilt wird, statt durch eine Quelle, Torrent kann entweder als DHT hash/Magnet Link oder .torrent File verteilt werden. Der Torrent File wird dann hochgeladen, wenn Nachfrage danach besteht.

eMule --> Eine Bibliothek wird freigegeben und kann über das eMule Netzwerk vollständig durchsucht werden. Verteilung erfolgt über ein Server Netzwerk (Etwas anders als das DHT Netzwerk), bei dem jeder jede freigegebene Datei im Netzwerk suchen und finden kann. Die Downloads/Uploads erfolgen per Priorisierung, es gibt einen Uploadzwang bei dem permanent der Upload genutzt wird um verschiedene Uploads aus der Bibliothek zu verteilen, eine vereinzelte Priorisierung der Dateien ist möglich, insgesamt shared man aber fast immer eine komplette Bibliothek.

Torrents sind vor allem unglaublich schnell aufgrund ihrer Verteilung, eMule braucht ordentlich zum anlaufen, da man in listen drin ist.

Früher gabs auch noch das DC++ Protokoll, unsicher obs das heute noch gibt, war auf jeden Fall auf LAN Parties Bombe. Apropos LAN Party...

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Emule Kazaa Overnet edonkey waren halt zu ADSL (16kbps UL) Zeiten so beliebt, weil man Teilbereiche hochgeladen hat.

Hatte damals den Vorteil, dass ich meine volle 768 Leitung auslasten konnte, wenn ich mir ne 90MB Datei in 3MB Splits von 30 Quellen ziehen konnte.

War damals halt was besonderes, ist aber mittlerweile komplett veraltet.

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Dann nutze ich mal die Gelegenheit und frag in die Runde, wie sieht es mit (Kino)Streams aus? Temporärer Download, legal/illegal? Schweiz ist es afaik legal, in Österreich konnte ich noch nichts konkretes darüber finden.

Paar Posts davor ^_^

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