Wie terrorisierende Mitbewohnerin rausekeln?

17 Beiträge in diesem Thema

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Es handelt sich hierbei um eine Freundin, die noch ein weiteres Mädel in ihre Wohnung aufgenommen hat.

Doch seit einem halben Jahr schon ist die Neueingezogene sowas von frech. Sie zahlt die Miete und Kaution nicht, bzw. immer so stark verspätet, mit extremen frechen Lügen. Nun versucht meine Freundin sie auf rechltichen Wege rauszuwerfen, was allerdings sehr schwierig ist und sich langzieht.

Da sie nun von ihr auch regelrecht terrorisiert wird, ist an ein Weiterwohnen nichts zu denken, und nun müssen andere Maßnahmen her, damit sie freiwillig rausgeht. Ich würde ihr ja persönlich in der Arsch treten, wenns ein Typ wäre. Bei Frauen will ich keine Gewalt anwenden = )

Ideen? Das ist wirklich ein ernstes Thema, dass sie völlig zermürbt..

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Wenn sie nicht im Mietvertrag steht dürft ihr sie raushauen und bei Verweigerung wegen Hausfriedensbruch anzeigen und die Polizei holen. Steht sie im Mietvertrag hat sie auch zu zahlen. Wenn sie nicht zahlt ist sie des Vertragsbruch schuldig. Sollte rechtlich also gehen ;).

Zum Rausekeln will ich da ehrlich gesagt nichts sagen.

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Würd mit ihr reden. Zeigt sie keine Einsicht, siehe oben. Drohen geht im Zweifelsfall immer.

Rausekeln? Wie stellst du dir das vor?

Scheiße an ihre Wände sprühen, Schimmelbrot unters Kissen legen oder was?

Im Ernst: Das gibt noch mehr böses Blut. Zahlt sie weiterhin nur sporadisch ihre Miete, fliegt sie raus. So kommunizieren und abwarten.

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Arsch aufreissen.

Zusätzlich würde ich die ganze Zeit einfach Nackt rumlaufen und in meinem Zimmer den ganzen Tag mehrere Mädchen zum stöhnen bringen bis sie aufgibt.

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Sie wohtnseit 6 Monaten da und ihr habt jetzt immer noch keine Kaution von ihr bekommen? Sorry, aber wer sich so auf der Nase herumspringen läst, der trägt eben das Risiko, dass ihm dann tatsächlich auch so auf der Nase herumgesprungen wird. Ihr wurde gezeigt, dass sie das ja so machen kann. Die Kaution hat vor dem Einzug gezahlt zu sein, ansonsten kein Einzug. besser die Wohnung steht leer als man holt jemanden als Mieter rein, der bereits die Kaution nicht zahlt. Die Katuon gibt es ja schließlich aus geanu de Grund, falls plötzlich die Mieten ausbleiben, dass man die Zahlungsrückstände damit verrechnen kann, wenn man sie rauswirft. Mit Kaution in der hinterhan kann man ann auch mal kulant sein, wenn sich eine Mietzahlung mal ausnahmsweise (darf natürlich nicht die Regel werden) etwas verspätet. Erfahrungsgemäß sollte man dann aber spätestens nachfragen, was da los ist, wenn sie sich mehr als einen Monat verspätet, nicht erst, wenn der Rückstand die 3 Monatsmieten, die die Kaution normalerweise absichert, beträgt (Bei mir gabs mal ein Problem mit den Konten meines Vermieters, weil seine Bank was umgestellt hat und plötzlich kamen mein Dauerauftrag auf einem anderen Konto von ihm an als demjenigen, auf das seine Hausverwaltung Zugriff hatte, so dass sie dachten, ich würde nicht zahlen, obwohl ich es tat. Ist nicht gerade toll, wenn in so einem Fall das erste, was man als Mieter von der Hausverwaltung hört, eine fristlose Kündigung wegen 3 Mieten Rückstand ist, ohne das wenigstens einen Monat vorher mal gefragt wurde, warum denn die letzten beiden Mieten fehlen. Hat sich glücklicherweise geklärt.).

Wenn sie nicht in der Lage ist, die Kaution aufzutreiben, so ist das nicht euer Problem. Dann darf sie gar nicht erst einziehen. Wenn niemand in ihrem Bekanntenkreis ihr genug vertraut, um ihr die Kaution vorzuschießen, dann ist das ein sehr deutliches Alarmsignal, dass man das als Vermieter erst recht nicht tun sollte. Deine Freundin ist nicht die Wohlfahrt. Wenn sie sich dennoch so verhält, dann darf sie sich nicht wundern, wenn ihr auf der Nase herumgesprungen wird. Das mag für Mieter, die knapp bei Kasse sind, hart klingen, baer in dem Fall gibt es andere Mittel, an Geld für eine Unterkunft zu kommen, und wenn es das Amt ist.

Deine Freuning sollte ihre Lehre daraus ziehen und in Zukunft keinen Mieter mehr annehmen, der nicht zum bis zum Einzug die Kaution hinterlegt hat.

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Die Kaution hat vor dem Einzug gezahlt zu sein, ansonsten kein Einzug.

Rechtlich und Rechtsprechugnstechnisch nicht mehr durchsetzbar.

Die Katuon gibt es ja schließlich aus geanu de Grund, falls plötzlich die Mieten ausbleiben, dass man die Zahlungsrückstände damit verrechnen kann, wenn man sie rauswirft.

Verrechnung der Kaution mit der Miete: Nur noch nach Auszug nach Urteil möglich. Einfach so verrechnen ist nicht.

Deine Freuning sollte ihre Lehre daraus ziehen und in Zukunft keinen Mieter mehr annehmen, der nicht zum bis zum Einzug die Kaution hinterlegt hat.

Wie gesagt... nicht mehr durchsetzbar.

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Shao, das Urteil zur Verrechnung würde ich mal gerne sehen...

Das letzte relevante Urteil zu dem Thema besagt nur, dass der Mieter seine Kaution nicht mit Mietforderungen des Vermieters verrechnen darf. Sonst gibt es die Möglichkeit unstreitige oder festgestellte (Titel) Mietforderungen zu verrechnen und die Auffüllung der Mietsicherheit zu verlangen. Alternativ besteht die Möglichkeit die Mietforderung einzuklagen. Zudem steht dem Vermieter die au

ßerordentliche Kündigung zu.Andere Regelungen gibt es beim preisgebundenen Wohnraum.

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Boah, heftig, was selbst erklärte Hobby-Juristen hier so absondern...

Threadstarter, was willst Du denn hören? Sowas wie: kennt sie ein paar fies aussehende Rumänen, die man nachts mal in das Zimmer der Mitbewohnerin schicken könnte? Letztlich bleibt doch nur der Rat: hat sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, soll sie zum Rechtsanwalt gehen, wenn nein, wird das ziemlich kostspielig. Die Frage in einem Forum ist an sich müßig, keiner der Antwortenden hier wird ein fies aussehender Rumäne sein, der nachts vorbeikommt oder Deiner Freundin die Schriftsätze an das Gericht anfertigen und unterzeichnen.

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Scheiße an ihre Wände sprühen, Schimmelbrot unters Kissen legen

-Zahnbürste mit Seife einreiben

-Bei offener Klotür kacken

-an ihrem Zimmer klopfen und dann wegrennen

-Pfeffer im Salzstreuer

-Nackt durch die Wohnung rennen wenn ihre Eltern zu Besuch sind

-Stolperdraht vorm Zimmer

-Süßigkeiten aus der Schublade nehmen und nur die Packung zurücklassen

-mit dem Laserpointer durch ihr Fenster leuchten

-Ein 2 Euo Stück auf dem Boden mit Superkleber ankleben

Unbegrenzte Möglichkeiten hrhrhr

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Die Kaution hat vor dem Einzug gezahlt zu sein, ansonsten kein Einzug.

Rechtlich und Rechtsprechugnstechnisch nicht mehr durchsetzbar.

Die Katuon gibt es ja schließlich aus geanu de Grund, falls plötzlich die Mieten ausbleiben, dass man die Zahlungsrückstände damit verrechnen kann, wenn man sie rauswirft.

Verrechnung der Kaution mit der Miete: Nur noch nach Auszug nach Urteil möglich. Einfach so verrechnen ist nicht.

Deine Freuning sollte ihre Lehre daraus ziehen und in Zukunft keinen Mieter mehr annehmen, der nicht zum bis zum Einzug die Kaution hinterlegt hat.

Wie gesagt... nicht mehr durchsetzbar.

Und was ändert das jetzt? Gar nichts. Der Vermieter darf immer noch selbst entscheiden, an wen er sein Eigentum vermietet. Genausowenig wie ein Mieter gezwungen werden kann, Kaution zu zahlen kann ein Vermieter gezwungen werden, einen Mieter, der keine zahlen will, zu nehmen (im normalen Wohnungsmarkt). Wieso sonst würde wohl überhaupt noch ein Mieter eine Mietkaution hinterlegen?

Natürlich darf die Kaution nur einbehalten werden, wenn es einen Grund dafür gibt, der vor Gericht hält, aber um nur den Fall geht es ja auch und in dem ist es eben deutlich einfacher, das Geld zu haben, als ihm ewig hinterherlaufen zu müssen.

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Täte mich auch interessieren was Shao da meint. Ein Begriff ist "der Mensch hat seinen Lebensmittelpunkt in dieser Wohnung". Wenn es soweit gekommen ist dann hat er sehr viele Rechte, auch das Recht auf Unverletztlichkeit der Wohnung laut Grundgesetz.

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Leute, "frag einen anwalt kaution vermieter mieter" in 'ne Suchmaschine und da haben genügend Juristen zum Thema was geschrieben.

Zwar meint immer jeder, dass er mitreden könne, wenn's juristisch wird, aber dem ist einfach nicht so. Selbst Volljuristen haben teilweise keine Ahnung, weil das juristische Denken einfach nicht jedem liegt. Das hat einfach gar nix mit dem gesunden Menschenverstand, der Ratio oder sonst was zu tun, wenn man juristischen Fragen auf den Grund gehen möchte. Dann geht's um die Kenntnis des Gesetzes (hat der Laie nicht), der Rechtssprache (der Laie weiß oftmals gar nicht worum's überhaupt geht), ach, ...

Sprich, man kann sich da als Laie zwar was zusammenreimen, aber das hat nicht Hand und Fuß.

Man muss halt auch Ingenieur, Maschinenenbauer, Chemiker oder sonstwas sein, wenn's um was "Komplexes" geht. Ist hier juristisch schon der Fall.

Achja, würde das aber nicht gleich vor Gericht oder durch 'nen Anwalt regeln. Kostet ja alles 'ne Stange Geld.

Frist setzen bis wann sie raus sein soll und das knallhart durchziehen. Keinen Kompromiss, kein Einlenken, kein Umstimmen.

bearbeitet von itzi

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Gast ImWithNoobs

Viel Spaß, wenn sich die Arschlochfrau nen Anwalt nimmt. Dann wohnt die doch noch locker nen Jahr da.

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