Sind Frauen unter 18 tabu?

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Hallo Leute,

ich wollte mal fragen ob es für einen 26 jährigen moralisch und gesetzlich verwerflich ist, wenn sich dieser mit einer 17 jährigen trifft und evt. mit dieser sogar schläft? Wie seht ihr das?

Ob das moralisch verwerflich ist, solltest du für dich selbst entscheiden. Aber um mal die Rechtslage zu klären... ich hab vorhin folgende Seite dazu gefunden:

http://piology.org/dtl/recht.html

Dort gibt es eine tabellarische Übersicht, was altersgruppenmäßig erlaubt ist und was nicht. Diese ist aber etwas veraltet. Am 31.10.2008 ist nämlich per Gesetz eine relevante Altersgrenze (die in § 182 Abs. 1 StGB) von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt worden. Die allgemeine Rechtslage sieht nach der Gesetzesänderung 2008 inzwischen folgendermaßen aus:

  • Wenn du unter 14 Jahre alt bist, kannst du Sex haben mit wem du willst. Denn du bist nicht strafmündig (§ 19 StGB). Also wenn, dann macht sich nur der andere Teil strafbar, wenn er älter ist. :-)

  • Wenn du 14 bis 16 Jahre alt bist, darfst du mit unter 14jährigen keinen Sex haben (§ 176 Abs. 1 StGB). Mit 14 bis 18jährigen schon, wenn man dabei keine "Zwangslage ausnutzt" (§ 182 Abs. 1 StGB). Unter einer Zwangslage versteht man "gravierende Notsituationen" wie Drogenabhängigkeit, Obdachlosigkeit etc. Keine Zwangslage sind Dinge wie "sexuelle Neugier" oder allgemein Umstände, die nicht deutlich über das normale Maß eines Jugendlichen hinausgehen. Mit über 18jährigen darf man Sex haben.

  • Wenn du 16 bis 18 Jahre alt bist, darfst du mit unter 14jährigen keinen Sex haben (§ 176 Abs. 1 StGB). Mit 14 bis 18jährigen schon, wenn man dabei keine "Zwangslage ausnutzt" (§ 182 Abs. 1 StGB). Mit über 18jährigen darf man Sex haben.

  • Wenn du 18 bis 21 Jahre alt bist, darfst du mit unter 14jährigen keinen Sex haben (§ 176 Abs. 1 StGB). Mit 14 bis 18jährigen darf man nur Sex haben, wenn keine Zwangslage ausgenutzt wird (§ 182 Abs. 1 StGB) und dafür kein Entgelt gezahlt wird (§ 182 Abs. 2 StGB). Unter einem Entgelt versteht man eine "Gegenleistung in Form eines Vermögensvorteils", also nicht bloß Geld, sondern auch Sachleistungen. Das Entgelt muss aber Hauptursache für den Sex sein (also es darf nicht bloß ein nebensächliches Mit-Motiv sein) und es muss konkret vereinbart werden. Mit über 18jährigen darf man Sex haben.

  • Wenn du über 21 Jahre alt bist, darfst du mit unter 14jährigen keinen Sex haben (§ 176 Abs. 1 StGB). Mit 14 bis 18jährigen darf man nur Sex haben, wenn keine Zwangslage ausgenutzt wird (§ 182 Abs. 1 StGB) und dafür kein Entgelt gezahlt wird (§ 182 Abs. 2 StGB). Gegenüber einer unter 16jährigen Person darf auch nicht eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt werden (§ 182 Abs. 3 StGB). Das letztere ist rechtlich unsicher. Man muss halt wissen, ob der andere Teil bereits geistig "fähig zur sexuellen Selbstbestimmung" ist. Mit über 18jährigen darf man Sex haben.

So sieht allgemein die Rechtslage in Deutschland aus. Also praktisch gesehen würde ich sagen, dass als über 21jähriger Erwachsener Sex mit einer Person ab 16 Jahren unproblematisch ist, insofern man dieser Person kein Entgelt dafür zahlt und auch keine Zwangslage ausnutzt. Bei Sexualpartnern zwischen 14 und 16 Jahren besteht ein erhöhtes Risiko, strafrechtlich verurteilt zu werden. Es kommt wohl darauf an, was der Gutachter zur geistigen Reife sagt. Bei unter 14jährigen macht man sich definitiv immer strafbar.

Oder anders gesagt, schläft man mit einer unter 14jährigen Person, macht man sich automatisch als Kinderschänder strafbar. Schläft man als Erwachsener mit einer 14 bis 16jährigen Person, macht man sich unter Umständen strafbar, wenn das Gericht befindet, dass die Person noch nicht "geistig reif" für Sex war. Mit einer Person zwischen 16 und 18 darf man vögeln, solange die Umstände normal sind und das Mädel nicht grad ne Drogenabhängige oder Obdachlose ist. Außerdem darf man ihr auch nicht sinngemäß sagen: "Vögel mit mir und du bekommst dafür eine Gegenleistung." Dann ist diesbezüglich alles ok. Und mit über 18jährigen ist man sowieso im grünen Bereich.

bearbeitet von Venusforscher
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Hallo Leute,

ich wollte mal fragen ob es für einen 26 jährigen moralisch und gesetzlich verwerflich ist, wenn sich dieser mit einer 17 jährigen trifft und evt. mit dieser sogar schläft? Wie seht ihr das?

1. Es ist legal.

2. Typen in deinem Alter werden dich beneiden, dir gleichzeitig aber eine falsche Moral vorgaukeln.

Scheiß drauf. Wenn sie dir gefällt, nimm sie.

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Cumt drauf an in welchem Land du lebst. In AT darf man ab 14 unter der üblichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, etwa kein Ausnutzen einer Zwangslage etc. Aber wenn beide wollen, darf er oder sie 14 sein und der Partner ebenso oder älter.

bearbeitet von Flip79

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