Satallitenschüssel - Verbot

6 Beiträge in diesem Thema

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Unser Vermieter fordert nun alle Einwohner auf, ihre Satellitenschüssel vom balkon abzunehmen.

Unsere Satellitenschüssel ist jedoch am Geländer des Balkons befestigt und hat keinerlei Kontakt zum Mauerwerk.

Wir empfangen hauptsächlich polnische Programme und haben auch ein Vertrag in Polen jedoch haben wir auch deutsches Kabelfernsehen.

Meine Eltern haben ein deutschen und ein polnischen Ausweis; tritt da trotzdem das Ausländerrecht ein dass man ein Recht dazu hat, sein Länderprogramm empfangen zu dürfen?

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Mieterschutzbund ☜ das dürfte für deine Frage die richtige Anlaufstelle sein. Hier bekommst du zwar mit Sicherheit zwei Dutzend antworten, aber da du nicht im geringsten wissen kannst, ob dahinter auch nur der Hauch einer Kenntnis der Rechtslage steht, bringt dir das gar nichts.

Ansonsten: Schon mal im Mietvertrag nachgeguckt? Steht da was dazu drin? Verträge kann man (auch oder gerade als Vermieter) nicht einfach einseitig ändern.

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Ist halt die Frage, ob die Schüssel die Interessen des Vermieters nennenswert beeinträchtigt, sprich dat Dingen einfach wirklich hässlich ist. Meiner Meinung nach braucht's einfach nicht so ein fettes Ding irgendwo rumhängend. Wohne selbst im Ausland und ARD, ZDF, WDR und arte reicht doch?!

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Wohne in nem Hochhaus und da hat quasi jeder Balkon den Satellitenschüssel. Also meine Eltern haben gesagt dass im Mietvertrag nix steht und auf die Anforderung des Vermieters (GEMIBAU) scheissen werden.

Wie meinst du dass du im Ausland lebst? Wir wohnen in DE und empfangen polnische Sender.

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Guten Morgen,

einfach nach BGH-Urteilen gucken, hier für deinen Fall.

http://www.telespiegel.de/news/07/2105.html

Der Trend zur Mieterfreundlichen Rechtsprechung geht schon seit einigen Jahren. Also Solange keine Substanzverletzung des Objektes vorliegt, noch eine sichtbare beeinträchtigung besteht, müssen Sie der Aufstellung zu stimmen, ansonsten kann das eben untersagt werden. Wie ich finde ein fairer Kompromiss.

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Komplexe Thematik, wenn wir für den Vermieter

auf den Rückbau klagen, gewinnen wir i. d. R.. Es sind verschiedene Aspekte, die eine Rolle spielen, einige wurden genannt, pauschal ist das kaum zu beantworten.

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