Mayya 8 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) An deiner Stelle wäre ich nach der Aktion sofort zur nächsten Polizeistation gegangen und hätte da alles erzählt wie es abgelaufen ist, Zeugen hattest du ja auch noch.Sowas ist ein muss, wenn du das nicht machst is es wie bereits erwähnt ein indirektes Schuldgeständnis.Im Kampf hast du alles richtig gemacht, er hat dich angegriffen -> du hast dein Leib und Leben in Gefahr gesehen -> du darfst den Typen dreschen !Du darfst nur kein Messer ziehen oder einen Gegenstand benutzen wenn er nicht was vergleichbares gegen dich verwenden will, da kommt nämlich das "Verhältnismäßigkeitsprinzip" zum tragen.Geh am besten zur Polizei.. Mit Zeugen ! Juli 4, 2012 bearbeitet von Mayya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
scrai 199 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) So einem [Zensiert] Tagger wie Dir hab ich auch schon mal ordentlich zusammengeschissen und die Pulle weggenommen. Wenn der mich angegriffen oder gewehrt hätte, würde ich auch ohne zögern eine Anzeige erstatten. Wenn ich da nur an meinen Vermieter denke. Alter, gehbehinderter Mann, der nach dem Krieg mit Schweiß, Tränen und viel Kampf das Haus wieder aufgebaut hat. Und dann kommen paar Assi-Rapper-Kids, halten sich für cool, verschandeln meinen Hauseingang und machen mehrere Zehntausend Euro Sachschaden, weil sein bissel weich in der Birne sind. Geile Typen seid ihr, echt. Ich gönn Dir die Haftstrafe oder zumindest eine schöne Zivilklage vom Hauseigentümer, da merkst Du wenigstens mal was. Juli 4, 2012 bearbeitet von Individualchaotin 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
thndr 13 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Hab sowas schon 2mal mitgemacht.Wenn du nichts machst und er deinen Namen rausfindet -> Anzeige gegen dich -> Gerichtsverfahren -> Du darfst Ihm ein ordentliches Schmerzensgeld zahlen.In meinem Fall (ich war Zeuge) hat mein Kumpel 380€ bekommen, nur weil ihm ein betrunkener Türke völlig ohne Grund eine reingehauen hat. Also seine Nase war schon gebrochen, aber bei einem gebrochenem Arm kann das schon um einiges mehr werden. Angenommen der Typ braucht beruflich seinen Arm und kann wegen dir jetzt nicht mehr arbeiten?!Deswegen:Melde DU dich bei IHM! Finde irgendwie seinen Namen heraus was weis ich... Entschuldige dich, seih nett zu ihm, sodass er wirklich das Gefühl hat, es tut dir Leid. Im besten Fall könnt ihr das privat regeln. Wenn der Typ allerdings ein riesen Arschloch ist und das Geld will hast du allerdings pech. Auch wenn du mit irgendwelchen Zeugen versuchst, ihm eine Mitschuld oder sonst was zu geben... Fakt ist: Sein Arm ist gebrochen und du bist schuld daran, also wenn es zu einer Verhandlung kommt, kannst du auf jeden Fall damit rechnen, ihm ein ordentliches Schmerzensgeld zu zahlen.edit: Ich lese hier gerade was von Haftstrafe?! Was geht bei euch für ein Film, für sowas muss man doch nicht in den Knast... lol Dann wohl eher ein Haufen Sozialstunden;) Juli 4, 2012 bearbeitet von thndr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
cookiez_n_breedz 1 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet edit: Ich lese hier gerade was von Haftstrafe?! Was geht bei euch für ein Film, für sowas muss man doch nicht in den Knast... lol Dann wohl eher ein Haufen Sozialstunden;)danke. Das beruhigt mich ja doch um einiges. Geldstrafe und Sozialstunden sind okay, aber das mit der Haft fand ich doch zu heftig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
LegallyHot 5566 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Jetzt muss ich braves Mädchen vom Land aber doch mal fragen, was "taggen" is? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
tyr1983 344 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet vermutlich Wände und so mit Graffiti "verschönern" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
thndr 13 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Also ich bin kein Jurist! Aber als Beispiel: Meinem Kumpel ist mal nachts ein betrunkener Penner vor das Auto gelaufen und dabei gestorben. Folge war mein Kumpel wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er hatte sogar 2 Bier intus, zwar war er schon über 21, aber wenn ein Richter liest, dass der Fahrer Alkohol getrunken hat ist das trotzdem immer was anderes.. Naja auf jeden Fall hat mein Kumpel "nur" 300 Sozialstunden und ein sehr langes (ich glaube 5 Jahre) Fahrverbot bekommen. Das hatte er zwar einem sehr guten Anwalt zu verdanken, aber trotzdem... nur das du mal siehst was ich meine. Für einen gebrochenen Arm kommt niemand ins Gefängis^^ Dann wären die Deuschen Gefängnisse ja überfüllt :D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
LegallyHot 5566 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Öh mal langsam..Also wenn dieses "taggen" wirklich ne schnöde Sachbeschädigung auf cool umschreiben soll, stellt sich doch schlagartig die ganze Situation anders dar.Da war nicht der freundliche TE von nebenan mit seinen Freunden arglos am Schachspielen sondern war damit beschäftigt, eine Straftat zu verüben. Was dann auch das "provozieren" ganz anders einfärbt, denn mich würde dann mal interessieren, ob der Typ die einfach zur Rede gestellt hat, was denen einfällt mit ihrem Gesprühe da.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
mythras 390 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Wenn es keine Gegenzeugen gibt wird es für die Staatsanwaltschaft schwer dir irgendwas nachzuweisen. Ohne konkrete Beweise keine Verurteilung. Geh ich recht in der Annahme das den Vorfall sonst nur noch deine 2 Kumpels gesehen haben? In dem Fall sieht es ziemlich gut für dich aus, es sei denn du oder die beiden plaudern alles aus. Wenn die Polizei dich zu nem Gespräch einlädt einfach nicht hingehen. Vorladungen der Polizei muss man in Deutschland nicht nachkommen. Erst wenn dir die Staatsanwaltschaft schreibt würd ich aktiv werden und nen Anwalt einschalten. Da musst du dann auch erscheinen, kannst aber als Beschuldigter immer noch die Aussage verweigern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Minrateko 143 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet ich sehe das genauso wie legally hot. In diesem Falle wäre es nämlich keine Notwehr mehr sondern im günstigsten Falle für dich eine sogenannte Notwehrprovokation. Und mal ehrlich, für mich klingt es glaubwürdiger, dass der Typ gekommen ist wegen der Graffitisprayerein als dich einfach mal so blöd anzumachen. Hinzu kommt noch, dass du einfach abgehauen bist ohne einen Arzt zu verständigen. Wäre dann Flucht vom Tatort, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung und wenn mans dir böse auslegt noch Verschleierung einer Straftat durch Gewaltanwendung.Ich verabscheue solch ein Verhalten zutiefst. Trotzdem rate ich dir folgendes: Erstatte sofort Anzeige gegen dich selbst! Stehe zu dem was du getan hast und konsultiere auch einen Anwalt! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Mister Gaga 11 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Hab grad echt das gleiche gedacht wie LH. Hatte bei taggen an nix Schlimmes gedacht, aber so...Da will uns doch wohl keiner einen Bären aufbinden, oder? Juli 4, 2012 bearbeitet von Mister Gaga Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
mythras 390 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Ich verabscheue solch ein Verhalten zutiefst. Trotzdem rate ich dir folgendes: Erstatte sofort Anzeige gegen dich selbst! Stehe zu dem was du getan hast und konsultiere auch einen Anwalt! Mal vom "taggen" abgesehen hat er nicht wirklich falsch gehandelt. Der Typ war agressiv und wollte ihn körperlich verletzen. Notwehr ist das Recht eines jeden Menschen.Sich selbst anzeigen wäre in diesem Fall das dümmste was man machen könnte. Juli 4, 2012 bearbeitet von mythras Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Subjekt 17 39 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Hoffentlich kriegen Sie den TE dran. Erst Sachbeschädigung. Dann Körperverletzung und nun einen auf Bambi machen. 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
LegallyHot 5566 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Sagt der Typ, der keinerlei Unrechtsbewusstsein an den Tag legt und das Zerstören fremder Hausfassaden total okay findet...Der andre muss ja nur behaupten, er hätte ihn festhalten und die Polizei rufen wollen.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Vor allem, wenn man rausfindet, was dein tag ist, und du die zahlreich im weiteren umkreis verteilt hast, könnte noch einiges auf dich zukommen. Sowohl strafrechtlich als zivilrechtlich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Sheytan 987 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Womit muss ich rechnen wenn der eine Anzeige wegen Körperverletzung stellt?Kommt wirklich ganz auf den Richter drauf an, ich würde mit 100 bis 150 Arbeitsstunden rechnen. Wenn du Pech hast noch ne Geldstrafe, und ne Rechnung vom Krankenhaus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
alandhero 152 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet So wie du es schilderst (und du wirst deinen Text schon verschönert haben) bist du immernoch der Buhmann.Du hast eine Straftat begannen und er kann es, egal was er wirklich wollte, so auslegen, dass er euch zur Rede stellen wollte.Danach hast du mit deiner Schilderung eine schlechte Ausgangslage.Hoffe einfach, dass dort nichts mehr kommt. Ihn jetzt von dir aus anzuzeigen wird nach hinten losgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Cycle 4202 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Ich kann nicht im geringsten nachvollziehen, wie man auf die Idee kommen kann, so eine Frage in irgendeinem Internetforum zu stellen?Ebenso kann ich nicht nachvollziehen, wie man auf die Idee kommen kann, es gäbe auf diese Frage eine andere sinnvolle Antwort als „Gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten!“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
cookiez_n_breedz 1 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet 1. Habe ich noch nie ein Haus angesprüht (Mir wurde selbst schon mal an die Garage gesprüht und ich weiß wie ärgerlich das ist). Autobahnbrücken und ähnliches halte ich persönlich für eine andere Geschichte, auch wenn sich gleich tausend Leute wieder drüber aufregen.2. Hatten wir die Cans schon längst weggepackt, als der Kerl ankam. Es hatte absolut nichts mitm taggen zu tun.3. Bin ich mir extrem sicher, dass der Typ auf Pepp war, so wie der sich aufgeführt hatte, auch wenn ich es natürlich nicht beweisen kann.Ich kann euch nur sagen, dass es nicht meine Absicht war. Auch wenn ich es nicht gewollt habe, ist es nunmal passiert.In diesem Sinne kann ein Moderator diesen Thread löschen wenn er will. Vielen Dank trotzdem für die Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
xxFurBxx 71 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) und zu guter Letzt @ FurbGut dass wir nicht im Mittelalter leben. Handeln aus Notwehr ist eine Sache. Selbstjustiz eine andere. Wenn alle so denken würden wäre es ja auch legitim jemanden ins Gesicht zu schießen weil er nicht gegrüßt hat... krasses Beispiel aber selbe Logik.Krasses Beispiel, aber völlig andere Logik. Anscheinend möchtest du einfach nur etwas sagen, ohne dabei nachzudenken.Wenn mich jemand angreift, sollte ich das Recht haben, ihn außer Gefecht zu setzen. Wenn er mir ins Gesicht schlagen will, kann er mir genauso schaden, als wenn ich jemandem den Arm breche. Woher weiß der TE, dass der Typ nicht wieder aufsteht, wenn er ihn aus dem Griff lässt. Wie weit Notwehr geht, ist nämlich nicht klar definiert.Desweiteren habe ich klar betont, dass ich so denke, aber nicht so handel. Ich habe noch nie jemandem außerhalb von Wettkämpfen Gewalt angetan.So und jetzt erklärst du mir bitte, inwiefern dein Beispiel noch tragbar ist. Du wirst einsehen, dass du einen derartigen Bullshit gepostet hast, nur um einen Post mehr zu haben.Achso und bevor noch mehr ähnlich sinnige Aussagen kommen, ich bezieh mich auf den Startpost, nicht auf die Details, die der TE inzwischen preisgegeben hat. Juli 4, 2012 bearbeitet von xxFurBxx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen