cookiez_n_breedz 1 Beitrag melden Juli 4, 2012 erstellt Ich weiß, dass das hier eigentlich nicht reingehört, aber vielleicht hat jemand von euch ja Erfahrung damit und kann mir sagen was als Konsequenzen auf mich zukommen können.Gestern Nacht war ich mit zwei Freunden in Köln taggen, als dann ein Kerl zu uns rüberkam und anfing mich aus heiterem Himmel zu provozieren. Ich hatte schon etwas getrunken und hatte auch keine Angst vor dem, deshalb sagte ich: Wir können das auch direkt hier und jetzt klären. Dann holte er aus um mir eine zu verpassen. Ich ringe schon seit einiger Zeit und deswegen brachte ich ihn dann mit einem Takedown relativ schnell zu Boden und zog seinen Arm in einen Hammerlock. Mit seinem freien Arm versuchte er an meinen Kopf ranzukommen, weshalb ich den Hammerlock fester zog. Er versuchte dann wieder umso mehr an meinen Kopf ranzukommen, weshalb ich wieder fester zog. Dann spürte ich wie ich ihm definitv den Arm brach. Er schrie und ich war selber so überrascht, dass ich ihn losließ und er rannte dann weg.Ich hatte diesen Kerl schon mal gesehen und ich mache mir keine Illusionen, dass der von irgendeinem entfernten Freund meinen Namen rausfindet. Womit muss ich rechnen wenn der eine Anzeige wegen Körperverletzung stellt? Mir ist sowas noch nie passiert und normalerweise schlage ich mich ja auch nicht mit anderen. Es war ja auch nicht meine Absicht ihm gleich den Arm zu brechen, es ging halt alles nur so schnell. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Krake 37 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Anzeige wegen Körperverletzung wird wohl in jedem Fall auf dich zukommen, je nach Fall kann das dann zwischen einer Geld- oder Haftstrafe variieren.In deinem Fall hat er aber dich angegriffen, d.h. im Zweifelsfall hast du dich verhältnismäßig verteidigt, da du ihm nicht direkt den Arm gebrochen, sondern mehrere seiner Angriffsversuche abgewartet hast.Gib trotzdem nicht so viel auf Online-Rechtsbeistand, such den Anwalt deines Vertrauens auf - sollte denn ne Anzeige kommen - und benenne Zeugen. Mindestens deine zwei Kumpels sollte es da ja geben, besser vielleicht noch irgendwelche unabhängigen Zeugen die zufällig dabei waren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
LegallyHot 5562 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Du bist Kampfsportler, hattest den Typen in einem gesicherten Griff und hast ihm IM gesicherten Griff versehentlich den Arm gebrochen?Dazu würd ich mir schon mal einige sehr gute Erklärungen einfallen lassen. Egal wer angegriffen hat. 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Biff 3552 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Tchja aus der Misere kommste nich raus. Kannste nur hoffen dass er aus Angst oder aus Stolz keine Anzeige erstattet. Mal eben wen "aus versehen" den Arm brechen sieht das Gericht ungerne. Zurecht, muss man ja sagen.Gerade als jemand mit Kampfsport Erfahrung solltest du einschätzen können wann es reicht. Naja, aus Fehlern lernt man ja und sei froh dass es nur der Arm war. Gibt durchaus Griffe und Techniken die unkontrolliert mehr Schaden anrichten können. Verkneife dir in Zukunft bitte irgendwelche Hammerlocks und dergleichen außerhalb eines Tunieres. Unerfahrenheit und Grobmotorik schützt vor Strafe nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
R.isk* 1 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Man möge mich richtig stellen, aber hieß es nicht, derjenige der den ersten Schlag gesetzt hat, zieht bei ner Anzeige immer den Kürzeren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Biff 3552 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Und wie findet man das heraus? Richtig, durch Zeugenaussagen ;) Kommt also drauf an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Un Bekannt 1090 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Ich hoffe der OP landet im Knast. Sowas asoziales. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast QmA Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Du bist Kampfsportler, hattest den Typen in einem gesicherten Griff und hast ihm IM gesicherten Griff versehentlich den Arm gebrochen?Dazu würd ich mir schon mal einige sehr gute Erklärungen einfallen lassen. Egal wer angegriffen hat.Gerade als jemand mit Kampfsport Erfahrung solltest du einschätzen können wann es reicht. Naja, aus Fehlern lernt man ja und sei froh dass es nur der Arm war. Gibt durchaus Griffe und Techniken die unkontrolliert mehr Schaden anrichten können. Verkneife dir in Zukunft bitte irgendwelche Hammerlocks und dergleichen außerhalb eines Tunieres. Unerfahrenheit und Grobmotorik schützt vor Strafe nicht.Solche Aussagen sind total ärgerlich. Habt ihr mal gesehen, was im Nachtleben so alles abgehen kann?Es gibt in dem Sinne keinen "gesicherten" Griff, wenn du Typen bei ihrem Stolz erwischst können die unberechenbar werden. Auch ohne Alk schon. Der Aggressor hat ja durchblicken lassen, dass er nicht bereit ist aufzuhören; woraufhin der TE die Intensität schrittweise gesteigert hat. Kampfsportler sind keine Maschinen, sondern genauso angreifbar und 'sterblich' wie jeder andere auch. Daher läuft das m.E. unter Selbstschutz.Wenn die Schilderung so stimmt, find ich die Vorgehensweise definitiv angebracht. Das der Arm durch ist, ist scheisse; definitiv. Aber der Typ hats herausgefordert.Wie das rechtlich ist, ist leider immer was anderes. Juli 4, 2012 bearbeitet von QmA 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
LegallyHot 5562 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Jo.Und da war da diese Zeugin, die die Version des Verletzten stützt, der erzählt nämlich folgendes:Ich hatte bisschen was getrunken, war wohl auch nicht besonders höflich und habe den Mann wahrscheinlich beschimpft und geschubst, da greift der mich und verdreht mir den Arm. Viel weiß ich nicht mehr, aber die Schmerzen waren furchtbar. Ich hab ihn angeschrien, dass er mich loslassen soll, was er nicht getan hat. Auch meine Freunde haben ihm gesagt, er soll mich sofort loslassen, aber stattdessen hat er immer weiter zugezogen. Ich hab versucht, irgendwie nach ihm zu greifen mit dem freien Arm, um mich zu befreien, aber er zog immer fester und fester und dann brach mein Arm...Grade ein erfahrener Ringer wird sich vorwerfen lassen müssen, dass es andere Möglichkeiten gegeben hätte, sich den Mann vom Leib zu halten, ohne gebrochene Knochen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
xxFurBxx 71 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Aber wenn man mal klar drüber nachdenkt, ist die deutsche Rechtsprechung in solchen Fällen Bullshit. Ich meine, wenn mich jemand angreift, sollte ich ihm den Arm brechen dürfen.Ich wurde schon oft provoziert von irgendwelchen Witzfiguren, die ich im Schlaf umhauen würde. Als intelligenter Mensch versuch ich, mit dem besoffenen Typen zu reden, obwohl ich lieber zuschlagen würde. Sollte er angreifen, weiche ich aus und gebe ihm einen Schubs, damit er sich auf die Fresse legt. Aber das ganze tu ich nur aus Angst vor dem Rechtsystem, nicht aus Angst vor dem Angreifer.Sollte jemand mich bewaffnet angreifen, sollte ich ihn entwaffnen und die Waffe gegen ihn verwenden dürfen. Leider geht man in Deutschland dafür in Knast.Naja zum TE: Such dir Zeugen und sag nicht von dir aus, dass du Kampfsport betreibst. Wird dir auch ein Anwalt raten. Juli 4, 2012 bearbeitet von xxFurBxx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maik2k3 104 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet so nebenbei: hast mal drüber nachgedacht, sich einfach nicht provozieren zu lassen?Gibt immer einen Ausweg... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Subjekt 17 39 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Taggen ist Sachbeschädigung.Das illegale Besprühen von Wänden. Juli 4, 2012 bearbeitet von Subjekt 17 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Un Bekannt 1090 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Nicht leider, Gott sei Dank.Ich gehe nun auch nicht erst seit gestern in die Disco, und habe noch nie eine brenzlige Situation erlebt, außer ich habe sie im Suff (oder wie auch immer) selbst provoziert. Man muss nicht gleich jeden klatschen, der einen "provoziert". Wie genau wurde der OP denn provoziert? Ist es in der Situation sinnvoll prokotiv zu antworten? Wenn ich mich auf "Was guckscht du Kollegä?"-Niveau befinde mag das ein sinnvoller Weg sein, aber so ist das einfach nur lol.Ich muss mich auch nicht pseudo-alpha mäßig vor meiner Freundin profilieren, und vor meinen Freunden erst Recht nicht. Die hat mehr davon, wenn ich gesund, auf freiem Fuß und beruflich erfolgreich bin. Eine Körperverletzungsanzeige incl. rechtskräftiger Verurteilung, und meine Karriere wäre in dieser Form beendet. Das mögen keine Schwierigkeiten sein, denen so mancher hier im Forum begegnet, aber ich lege Wert auf meine berufliche Zukunft, die nunmal eine weiße Weste in Rechtssachen voraussetzt.Würde ich jedem Idioten, der mich schief anschaut prophylaktisch den Arm brechen, dann würden jeden Abend 5 Leute mit gebrochenen Armen aus der Disco watscheln. In welchem Dreckloch wohnen wir denn? Such is life in Cologne? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
ChillChamp 30 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Sofort Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Zur Polizei gehen und Aussage machen. Ist egal, ob du nicht verletzt wurdest, das wird dann trotzdem als Nötigung gegen dich angesehn. Kommt immer besser als wenn du garnichts machst und hoffst dass er dich nicht ausfindig machen kann. Wenn er es nämlich doch tut bist du am Arsch, weil dann jeder Richter weiß, dass du genau darauf gehofft hast und dass wird dann als indirektes Schuldeingeständnis gesehn. Juli 4, 2012 bearbeitet von ChillChamp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Un Bekannt 1090 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Anzeige gegen mich? :DIch bin definitiv unschuldig. 2 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Biff 3552 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet @ QmAwir sind hier nicht bei 8mile. Vor Gericht zählt das Argument "was im Nachtleben so alles abgehen kann" nicht. Ist Ansichtssache wie angebracht das war und inwiefern er es herausgefordert hat. Da enthalte ich mich mal. Wie gesagt, das Gericht sieht es bestimmt anders.@ LegallyHotso is esund zu guter Letzt @ FurbGut dass wir nicht im Mittelalter leben. Handeln aus Notwehr ist eine Sache. Selbstjustiz eine andere. Wenn alle so denken würden wäre es ja auch legitim jemanden ins Gesicht zu schießen weil er nicht gegrüßt hat... krasses Beispiel aber selbe Logik. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
d3stiny 73 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) 1. Such dir nen Anwalt, erzähle im die Geschichte wie sie war und bespreche mit ihm was du aussagen wirst2. Hau deine Kumpels an, du brauchst Zeugen3. Erwähne nicht dass du besoffen warst/Aber auch nicht verleugnen, wenn dann runter spielen (Allgemein keine Aussagen machen bevor du nicht mit deinem Anwalt gesprochen hast)4. Sag dass du Angst hattest ("Auch als ich ihn im Griff hatte schlug er immer noch wie wild um sich her und versuchte meinen Kopf zu treffen")5. zeige Reue ("Ich wollte die Situation nicht eskalieren lassen, ich kann zwar Ringen, aber der Typ war voll und total aggro, ich hatte angst ernsthafte Verletzungen davon zu tragen deshalb hab ich versucht ihn in den Griff zu bekommen")4 & 5 solltest du mit deinem Anwalt besprechen, vielleicht hat er ne andere bessere Idee.wenn mich jemand angreift, sollte ich ihm den Arm brechen dürfen."Sollte jemand mich bewaffnet angreifen, sollte ich ihn entwaffnen und die Waffe gegen ihn verwenden dürfen"Na gibt ja immer noch Verhältnissmässigkeit. Du darfst dich wehren um Schaden von dir ab zu wenden, du darfst danach aber nicht selbst in den Angriff über gehen.Und genau bei der Verhältnissmässigkeit hat der TE wohl übertrieben, deshalb auf Angst spekulieren und dass der Angriffer völlig aggro und nicht ein zu schätzen war.PS:Sofort Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Zur Polizei gehen und Aussage machen.Ja unbedingt selbst Anzeige erstatten. Aber nicht ne Aussage machen bevor du nicht mit deinem Anwalt gesprochen hastWeil wenn du der Polizei das so erzählst wirds nicht gut kommen :p Z.B. würd ich nicht erwähnen dass du weisst dass du ihm den Arm gebrochen hast, allgemein würde ich nichts aussagen dass mich belasten könnte, dass kann die Polizei schon selbst rausfinden. Juli 4, 2012 bearbeitet von d3stiny Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
xxFurBxx 71 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Der TE wurde doch nicht nur provoziert. Der Angreifer hat ausgeholt. Und da möchtest du (Un Bekannt) dich nicht aufs Niveau runterziehen lassen? Möchte mal sehen, wie du das mit ihm klärst, wenn dir ein paar Zähne fehlen. ;) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Un Bekannt 1090 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Korrekt. Ich schlage mich nie. Zum letzten mal in der siebten Klasse.Ich bin doch kein Asozialer, und verkehre aus Prinzip nicht mit, oder in der Nähe von Menschen, die gern gewalttätig werden.Ich konnte alle meine Streitigkeiten in der Disco verbal lösen, bzw. lebt es sich im Allgemeinen leichter, wenn man nicht jeden schrägen Blick für bare Münze nimmt.Zur Not wiege ich auch im Bulk gern mal 93kg, da haut mich auch kein 80kg-Ringer so schnell aus den Latschen, auch nicht mit Hammergriff, oder wie sich das nennt. 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marvin Sánchez 9 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Ich frag mich einfach nur, was das hier zu suchen hat?!Du hast nem Kerl den Arm gebrochen, Na und?!Lass in Zukunft den Alkohol weg, und geh solchen Leuten aus dem Weg!edit: n 80kg Ringer hebt locker flockig auch nen 120 Kerl aus, nur so als Info Juli 4, 2012 bearbeitet von Marvin Sánchez Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast QmA Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Am Ende muss jeder entscheiden, wie und im welchem Maß er für seine Unversehrtheit eintritt. Die Gerichte helfen dir im Akutfall nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Vierviersieben 6011 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet (bearbeitet) Ich weiß, dass das hier eigentlich nicht reingehört, aber vielleicht hat jemand von euch ja Erfahrung damit und kann mir sagen was als Konsequenzen auf mich zukommen können.Gestern Nacht war ich mit zwei Freunden in Köln taggen, als dann ein Kerl zu uns rüberkam und anfing mich aus heiterem Himmel zu provozieren. Ich hatte schon etwas getrunken und hatte auch keine Angst vor dem, deshalb sagte ich: Wir können das auch direkt hier und jetzt klären. Dann holte er aus um mir eine zu verpassen. Ich ringe schon seit einiger Zeit und deswegen brachte ich ihn dann mit einem Takedown relativ schnell zu Boden und zog seinen Arm in einen Hammerlock. Mit seinem freien Arm versuchte er an meinen Kopf ranzukommen, weshalb ich den Hammerlock fester zog. Er versuchte dann wieder umso mehr an meinen Kopf ranzukommen, weshalb ich wieder fester zog. Dann spürte ich wie ich ihm definitv den Arm brach. Er schrie und ich war selber so überrascht, dass ich ihn losließ und er rannte dann weg.Ich hatte diesen Kerl schon mal gesehen und ich mache mir keine Illusionen, dass der von irgendeinem entfernten Freund meinen Namen rausfindet. Womit muss ich rechnen wenn der eine Anzeige wegen Körperverletzung stellt? Mir ist sowas noch nie passiert und normalerweise schlage ich mich ja auch nicht mit anderen. Es war ja auch nicht meine Absicht ihm gleich den Arm zu brechen, es ging halt alles nur so schnell.Schritt null: Du und Deine Freunde verlieren über den Vorfall kein Wort zu niemanden ausser dem Anwalt! Und NEIN, auch nicht zum guten "Kumpel X" oder sonstwas. Du redest nicht über diesen Abend, basta.1) Du stilst Deine Freunde jetzt gleich entsprechend ein. Zusammen Gedächnisprotokoll anfertigen, Aussagen absprechen.2) Du folgst (vorerst) keinerlei Vorladungen/"Gesprächsangeboten" oder sonstwas irgendeiner Art. Das musst Du auch nicht. Alles verweigern, auch am telefon weder ja noch nein, noch sonstwas sagen.3) Anwalt aufsuchen, Dir die genauen Folgen der jeweiligen Aussagen im Detail erklären lassen - investier das Geld. Wenn Du merkst dass es so ein Gutmenschenars***** ist, der irgendwas von "Warheitsfindung" blabla schwafelt: Aufstehen, bezahlen, gehen, neuen suchen.4) Du glaubst keinem Bullen (falls die ankommen) kein Wort von was auch immer der sagt. Auch "ja" oder "nein" oder "ich war an dem Tag in der Stadt" oder selbst "Ja, ich gehe ab und zu mal feiern" ist eine Aussage! --> "Ich äussere mich zu ihren Fragen nicht, auf wiederhören + auflegen", die Bullen sind nicht Deine Freunde sondern wollen Leute überführen! Denen ist es scheissegal, ob Du völlig zu Recht zu gehandelt hast.Hintergrund des ganzen:Wenn es richtig viel Arbeit macht (und wenn Du so vorgehst tut es das) und keiner drüber redet ... werden 95% dieser Fälle einfach in Ablage P gepackt und eingestellt. Bullen merken: "Oh fuck, der kennt seine Rechte und lässt sich nicht belabern, Aussagen 0 keine oder nur eine bombenfeste Aussage + Aussage gegen Aussage" --> Haufen Arbeit mit komplett ungewissen Ausgang --> Typ ist kein Troublemaker/nicht vorbestraft --> versandet im Betrieb oder beim Staatsanwalt.Wenn Du natürlich ein notorischer Fall bist oder öfters aufgefallen bist...oder die Versicherung Stress macht...tja...dann heisst es einfach Ruhe bewahren.Goldene Regel Nummer 1. Maul halten, weder "ja" noch "nein" sagen, alles mit Anwalt. Und sich niemals durch billige Tricks wie "Rechtfertigungsdruck", "Höflichkeit" oder sonstwas in Gespräche verwickeln lassen. Du redest über nix mit niemanden ausser wo Du es musst oder wie Dein Anwalt es dir rät, fertig.Alle Aussagen die Du eventuel laut Anraten des Analts machen musst machst Du nach Möglichkeit schriftlich.Und lass Dich bloß nicht von irgendwelchen Binsenweisheiten aus dem freundeskreis, Gealber von eltern usw. unter Druck setzen, Bullen kalkulieren das mit ein und ziehen manchmal solche Tricks.________________Zur Not wiege ich auch im Bulk gern mal 93kg, da haut mich auch kein 80kg-Ringer so schnell aus den Latschen, auch nicht mit Hammergriff, oder wie sich das nennt.Träum weiter - selbst mit dicken Muskelpaketen wird Dich jeder halbwegs "geübte" Stressmacher fertig machen, wenn Du nix entsprechendes trainierst/selber Übung hast. Total falsche Selbstsicherheit, ehrlich.Ich stimme dir aber völlig zu, dass man solche Situationen meiden sollte und es auch nicht gerade schlau ist, sich entsprechend provozieren zu lassen. Auch entsprechende Ort kann man fast immer meiden.Nur kann man sich das (auch wenn man vorsichtig ist) halt leider nicht immer aussuchen. Juli 4, 2012 bearbeitet von Vierviersieben 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
rjannik 29 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Also wahrscheinlich eine Anzeige wegen Körperverletzung und vielleicht noch was wegen dem Taggen ( unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache verändern ).Es kann natürlich auch sein dass der Typ dich gar nicht findet, oder sogar keine Anzeige erstattet.Vor Gericht wirst du es schwer haben. Du bist Kampfsportler, wenn Kampfsportler auf der Strasse fighten, verlieren sie meistens vor Gericht, weil du derjenige bist, der die Grenzen kennen sollte.Evt. kannst du aber auf Notwehr belangen.Sonst machst du es wie es D3stiny beschrieben hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
cookiez_n_breedz 1 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Danke für die vielen Antworten. Wie schnell dauert es bis sich die Polizei bei einem meldet wenn eine Anzeige gestellt wurde? Mit einer Geldstrafe würde ich ja rechnen (wie hoch wäre das ungefähr?), aber könnte es wirklich zu einer Haftstrafe kommen?! Ich bin doch kein Schwerverbrecher! Ich hab zwar einen Fehler begangen, aber ich fänd das total übertrieben. 1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
d3stiny 73 Beitrag melden Juli 4, 2012 geantwortet Ne Haftstraffe wirst du dafür wohl nicht bekommen. 2Jahre Bewährung oder so wirds eher sein.Aber das sind Fragen die du einen Anwalt stellen musst nachdem du ihm die Geschichte erzählt hast und ihr ne Strategie aufgebaut habt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen