Zuviel Bafög bekommen.. darauf hinweisen ?

11 Beiträge in diesem Thema

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moin,

kennt sich hier jemand mit Bafög aus?

Habe bis zum 06.07.12 offiziel Schule und bin bis dahin auch Schüler-Bafög berechtigt, der Bewilligungszeitraum auf dem Bescheid ist vom 08.11 bis 07.2012, also ein "Schuljahr" wie es in den Erläuterungen hinten dran steht.

Habe nämlich jetzt gestern nochmal nen Betrag bekommen, mit dem ich überhaupt nicht gerechnet hab weil ich ja in 2 Wochen von der Schule weg bin. Ich dachte ich bekomme es nicht mehr für den ganzen Juli sozusagen.

Was soll ich jetzt machen, ist das berechtigt oder sollte ich mich drauf einstellen bald nen Brief über Rückzahlungen des letzten Betrags zu bekommen?

Sollte ich da anrufen und nachfragen oder es einfach still halten?

Das Ding ist auch dass ich ab dem 09.07 gleich weiterarbeiten werde als Aushilfskraft, also werde ich auf jeden Fall eigenes Einkommen haben...

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Einfach angeben und auf der sicheren Seite sein. Nicht, dass sie dir da einen Strick drehen. Erschleichung von Sozialleistungen o.Ä.

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Hi @ all,

aufheben und abwarten

  • TOP 1

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Also im schlimmsten Fall müsst ichs ja "nur" zurückzahlen. Ich mein sie habens mir überwiesen.

Aber ich bin mir halt nicht so sicher weil auf dem Antrag ja auch 07. Monat steht, müsste doch sogesehen noch korrekt ablaufen oder ?

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Gast Got_Game

Quatsch, der Monat Juli ist noch eingeschlossen. Da steht doch bis zum 07.2012. Alles gut.

Ob du weiter arbeitest oder nicht interessiert das Bafög-Amt nicht. Sofern du nicht den Freibetrag in einem Monat knackst.

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Ja also das mit dem arbeiten ist ja eigentlich auch egal, geht ja theoretisch nur darum ob ich einen Monat zuviel bekommen hab oder zu wenig.

Wobei wie du sagtest bei dem Datum der Juli ja noch mit inbegriffen sein muss, so seh ich das auch.

Aber nicht dass die mir dann kommen, jaa da hatten sie ja keine Schule mehr oder sowas.

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das ist bei mir mit der halbwaisenrente genauso. Du bist offiziel noch bis zum 31.07.12 Schüler. Dafür kannst du dir auch ne schulbescheinigung ausstellen lassen. Und bis dahin bekommst du ganz legal auch noch dein bafög.

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Kann dir da von 'nem Kollegen berichten: Als das Amt es gemerkt hat, wurde die Zahlung angepasst, aber da es ein Fehler von Amtswegen war, durfte er das zu viel gezahlte Geld "behalten".

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okay, dann denk ich mal ist es jetzt auch so gewollt für den monat und wenn nicht war es halt nen Fehler von denen.

danke euch

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Okay. Laut Bafög Gesetz (§§ 15 und 15 a) bekommst Du die Leistungen für die Dauer Deiner Ausbildung. Hier ist das Deine Schulausbildung. Wann ein Schuljahr beginnt bzw. endet steht im Schulgesetz Deines Bundelandes definiert. Hab eben nachgesehen, bei uns hier steht Beginn am 1. August und Ende ist am 31.Juli des Folgejahres. Laut Bafög Gesetz bekommst man auch Leistungen während unterrichtsfreier Zeiten >>

Ergebnis >> Du brauchst nichts machen, alles okay, Kohle ist für Dich bestimmt, einfach freuen ;-)

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