Männliche Beschneidung bei Kindern = Körperverletzung?

  

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237 Beiträge in diesem Thema

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... Eine Einschulung in z.B. katholisches Internat hat auf ein Kind gewiß größere Einwirkung als eine Beschneidung.

Erfüllt für mich schon fast den Tatbestand der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Wie siehts dann mit Koranschulen aus? Und wenn die Hand mal ausrutscht, dann greift der Staat sehr wohl ein!

[

Das ist wieder so eine Stammtischparole, nein kirchliche Schule bedeutet nicht gleich sexueller Mißbrauch. ich sprach von ganz anderen Dingen, wie vorgegebene religiöse Moralvorstellungen, autoritärer Unterrichtsstil usw. Trotzdem ist es das Grundrecht der Eltern.

Wenn Beschneidung strabar wird ist das eine weitaus größere Verletzung der Religionsfreiheit, als eine Beschneidung ein Angriff af die körperliche Unversehrtheit wäre.

Zu deinem letzten Argument: Wenn Beschneidung wirklich so körperlich gravierend wäre, warum führen das so viele Männer ohne religiösen Hintergrund durch?

Überlege maö für dich, was es für Menschen mit christlichem Hintergrund bedeuten würde, wenn die Taufe von heut auf morgen verboten wäre? Auch für diejenigen die nicht besonders strenggläubig sind? Die Beschneidung hat für Muslime und juden die gleiche Bedeutung. Soll man wegen einer körperlich geringfügigen Eingriff dieses grundlegende Ritual verbieten?

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Gegenteiliges werden Politiker niemals zulassen. ... Spart euch die Diskussion. Sie bringt euch nix.

1. Was Politiker alles schon in Gesetzen formuliert haben und was das BVerG daraus gemacht hat, sind Gott sei Dank immer noch zwei Paar Schuhe.

2. Finde ich nicht. Es schärft die Sinne!

Die ganze Aufregung ist einfach nur megapeinlich. Das macht kein Land der Welt. ...und ausgerechnet in Deutschland soll die Beschneidung aus religiösen Gründen bei z.B. Juden eine Straftat sein - lächerlich.

Das Merkel blubberte ja auch etwas von "Komikernation". Mal sehen: Ein Rollstuhlfahrer kam mal auf die Idee, entführte Flugzeuge abzuschießen, als Ultima Ratio. Die Komiker in Karlsruhe sagten ultimativ nein. Wäre gegen die Menschenwürde! Ich persönlich hätte ich da eher weniger Bedenken auf einen Knopf zu drücken. In den USA wird da nicht lange gefackelt! Oder etwas harmloser: In allen Ländern der Welt gilt auf Autobahnen ein Tempolimit, bei uns nicht.

Es hat andere Nationen einen Scheiß zu interessieren, wie wir unsere Grundrechte auslegen oder Gesetze und Verordnungen gestalten. Wem es nicht passt: Da ist die Grenze! Und hätten unsere Volksvertreter nur einen Hauch von etwas, was man als Rückgrat oder Ehre bezeichnen könnte, dann würden sie sich jede Einmischung von Außen verbitten. Insofern passt die gezeigte Karikatur ganz vortrefflich auf die politische Situation in Deutschland. Speichellecker vom Feinsten! Alternativ hätte man auch mit Geldkoffern bestückte Lobbyisten zeigen können.

bearbeitet von Mustang90

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Das ist wieder so eine Stammtischparole, nein kirchliche Schule bedeutet nicht gleich sexueller Mißbrauch.

Deshalb schrieb ich ja auch "fast"!

ich sprach von ganz anderen Dingen, wie vorgegebene religiöse Moralvorstellungen, autoritärer Unterrichtsstil usw.

Wie z.B. in Koranschulen?

Wenn Beschneidung strabar wird ist das eine weitaus größere Verletzung der Religionsfreiheit, als eine Beschneidung ein Angriff af die körperliche Unversehrtheit wäre.

Begründung? Habe noch nicht erlebt, dass der beschnittene Penis zur Schau gestellt wurde, als Zeichen der Religionszugehörigkeit. Wir verbieten auch Kopftücher und muslimische Mädchen müssen am Schwimmunterricht teilnehmen. In beiden Fällen ist es ein Eingriff in die Religionsfreiheit und es ist kein Skalpell im Spiel. Im ersten Fall gaben die Verfassungsrichter der Muslima zunächst einmal Recht und hoben das Urteil des BVerw auf. Allerdings konnten die Bundesländer per Gesetz ein solches Verbot rechtmäßig machen.

Ein unbeschnittener Jude wird auch nicht aus der Religionsgemeinschaft ausgestoßen:

"Das Judentum erfand Ausnahmeregelungen für Familien, in denen es in der Vergangenheit beim Brith zu Komplikationen gekommen war. Was ist das Schicksal dieser auf Geheiß der Rabbiner unbeschnittenen Jungen? Sie sind vollwertige Juden. Sie können vor jüdischen Gerichten aussagen, aus der Tora vorlesen, Jüdinnen ehelichen und vollwertige neue Juden zeugen - trotz Vorhaut."

Daran erkennt man, wie flexibel sich eine Religion plötzlich zeigen kann, wenn es kritisch wird. Eigentlich müsste man dann den Standpunkt vertreten, dass es Gottes Wille war. Aber darum geht es ja bekanntlich nicht. Es geht bei Religionen um Macht!

Es wird noch besser:

"Vergangene Woche war Israels aschkenasischer Oberrabbiner, Yona Metzger, nach Berlin gereist, um mit Vertretern der deutschen Politik über die Beschneidung zu diskutieren. "Macht euch keine Sorgen! Wir werden auch in Zukunft beschneiden", hatte Metzger bei seinem Auftritt in Berlin gesagt. Der Oberrabiner hatte gefordert, dass deutsche Ärzte jüdische Beschneider für ihre Arbeit hierzulande ausbilden sollten. Des Weiteren sagte Metzger, schmerzstillende Mittel würden dem jüdischen Glauben widersprechen.

Beiden Aussagen widerspricht Stephan Kramer nun scharf. "Weder ist es nötig, Mohalim durch deutsche Ärzte ausbilden zu lassen, noch lehnen die Gemeinden und Eltern in Deutschland schmerzstillende Mittel rundweg ab." Schmerzlinderung sei gängige Praxis. Sie werde in Israel oft praktiziert, "und zwar von orthodoxen Beschneidern", schreibt der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland."

http://www.tagesspie...f-/7075246.html

Schön, wie sich alle einig sind!

Überlege maö für dich, was es für Menschen mit christlichem Hintergrund bedeuten würde, wenn die Taufe von heut auf morgen verboten wäre? Auch für diejenigen die nicht besonders strenggläubig sind? Die Beschneidung hat für Muslime und juden die gleiche Bedeutung. Soll man wegen einer körperlich geringfügigen Eingriff dieses grundlegende Ritual verbieten?

Ich hatte schon überlegt, genau das als Gedankenexperiment zu bringen. Das Geschrei wäre groß, keine Frage. Aber wie ginge es weiter? Ich glaube, dass sich mehr Christen nachträglich taufen lassen würden, als Juden oder Muslime beschneiden. Vielleicht nicht unbedingt in Deutschland, aber weltweit schon. Die unbeschnittenen deutschen Juden beweisen, dass ein Skalpell am Penis eben kein geringfügiger Eingriff mehr ist, wenn man weiß (weil Mann erwachsen ist), was damit gemacht werden soll.

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Einwurf:

Dass nur Deutschland über ein Beschneidungsverbot nachdenkt und die ganze restliche Welt nicht, ist schlicht nicht wahr. In Australien ist sie verboten. Im skandinavischen Raum wird über Verbote nachgedacht und die Bedingungen wurden bereits stark definiert, u.a. in Sachen Alter und Betäubung.

Dass sich so lange juristisch gar keiner mit dem Thema beschäftigen hat wollen, das dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die jüdische Gemeinschaft mit drin hängt. Denn hart an den Gesetzen orientiert, so wie sie nun mal existieren, konnte kein Gericht anders entscheiden, sobald ein entsprechender Fall auftaucht und angezeigt wird.

Und das ist nicht nur in Deutschland so.

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"Männliche Beschneidung bei Kindern = Körperverletzung?"

So ein Quatsch, wirklich war, ist warscheinlich wieder irgendeine NWO manipulation, um den Glauben anderer in Frage zu stellen. Das geile dran ist, du findest überall Affen die bereit sind so einen Bullshit zu glauben. :rofl: .

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"Männliche Beschneidung bei Kindern = Körperverletzung?"

So ein Quatsch, wirklich war, ist warscheinlich wieder irgendeine NWO manipulation, um den Glauben anderer in Frage zu stellen. Das geile dran ist, du findest überall Affen die bereit sind so einen Bullshit zu glauben. :rofl: .

Wenn ich mein Kind schlage ist das Körperverletzung. So ist die Rechtslage!

Ist es nicht absurd, daß man seinen Kindern nicht den Hintern versohlen darf aber eine medizinisch nicht notwendige Operation vollkommen legal ist?

Legalisiert meinetwegen die Beschneidung.

Dann will ich aber auch das Recht Frau und Kinder körperlich zu züchtigen ganz offiziell zugesprochen bekommen. Das hat schließlich auch eine sehr lange Tradition und ist sehr wichtig für den Erhalt des traditionellen Familienbildes.

bearbeitet von tyr1983

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"Männliche Beschneidung bei Kindern = Körperverletzung?"

So ein Quatsch, wirklich war, ist warscheinlich wieder irgendeine NWO manipulation, um den Glauben anderer in Frage zu stellen. Das geile dran ist, du findest überall Affen die bereit sind so einen Bullshit zu glauben. :rofl: .

Wenn ich mein Kind schlage ist das Körperverletzung. So ist die Rechtslage!

Ist es nicht absurd, daß man seinen Kindern nicht den Hintern versohlen darf aber eine medizinisch nicht notwendige Operation vollkommen legal ist?

Legalisiert meinetwegen die Beschneidung.

Dann will ich aber auch das Recht Frau und Kinder körperlich zu züchtigen ganz offiziell zugesprochen bekommen. Das hat schließlich auch eine sehr lange Tradition und ist sehr wichtig für den Erhalt des traditionellen Familienbildes.

Köstlich wirklich, was manche Leute für vergleiche ziehen, total geil. Fast schon eine "Perle des Forums." :fool::rofl:

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Einwurf:

Dass nur Deutschland über ein Beschneidungsverbot nachdenkt und die ganze restliche Welt nicht, ist schlicht nicht wahr. In Australien ist sie verboten.

Das ist falsch. In Australien hat man die Beschneidung aus nicht-medizinischen Gründen in öffentlichen Krankenhäusern im Jahr 2007 eingestellt, aber die Durchführung in privaten Hospitälern ist nach wie vor erlaubt. Es ist dort ganz gewiss keine Straftat.

Ich glaube in Australien kann man sein Kind sogar dann beschneiden lassen, wenn weder ein medizinischer Grund vorliegt noch sie religiös geboten ist. Es reicht wohl aus, dass Eltern die Beschneidung für vorteilhaft halten. In einer Stellungnahme des Royal Australasian College of Physicians (RACP) heißt es hierzu: "After reviewing the currently available evidence, the RACP believes that the frequency of diseases modifiable by circumcision, the level of protection offered by circumcision and the complication rates of circumcision do not warrant routine infant circumcision in Australia and New Zealand. However it is reasonable for parents to weigh the benefits and risks of circumcision and to make the decision whether or not to circumcise their sons." (Quelle Wikipedia.en m.w.N.)

Dass sich so lange juristisch gar keiner mit dem Thema beschäftigen hat wollen, das dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die jüdische Gemeinschaft mit drin hängt. Wenn hart an den Gesetzen orientiert, so wie sie nun mal existieren, konnte kein Gericht anders entscheiden, sobald ein entsprechender Fall auftaucht und angezeigt wird.

Doch, das konnte ein deutsches Gericht anders entscheiden und hat es auch schon mehrfach anders entschieden. Man hat bis dato entweder gesagt, dass eine Beschneidung schon den Tatbestand einer Körperverletzung nicht erfülle, da es "sozial adäquates Verhalten" sei oder man hat gesagt, die Beschneidung sei jedenfalls nicht rechtswidrig, da eine Einwilligung des gesetzliches Vertreters (Eltern) vorliege. Das Kölner Landgericht hat in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Einwilligung der Eltern unwirksam sei. Eltern könnten diesbezüglich nicht für ihr Kind einwilligen. Der behandelnde Arzt habe aber einem (unvermeidbarem) Verbotsirrtum nach § 17 StGB unterlegen, sodass er straffrei bleibe.

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Der Vergleich ist absolut logisch und vollkommen zutreffend - eien "Perle des Forums" ist eher die degeneriert-verwirrte Haltung der Mainstreamgesellschaft, die z.B. eine Schelle für rumpubertierende Arschgeigen unter Körperverletzung stellt, bei in Teilen offen und feindlich gegen die Wirtsgesellschaft (also "wir", ich nehem mich da explizit raus) eingestellten Wüstenreligionen aus dem vorherigen Jahrtausend aber viel krasse Handlungen als "schützenswerte Tradition" bewertet.

Zum Schächten von Tieren will hier schließlich auch keiner Videos sehen.

Aber he, wahrscheinlich zeihe ich dann "irgendwei voll unzutreffende" Vergleiche, nur wird keiner ohne Moralkeule "begründen" können warum solche Vergleiche denn so schrecklich fehlplatziert sind. :-D

bearbeitet von Vierviersieben

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Ah, okay, das aus Australien wusste ich nicht. Ich war davon ausgegangen, dass einfach die Durchführung durch einen Arzt ohne entsprechende Indikation unterbunden ist, danke für die Informationen.

Zur deutschen Gesetzeslage:

Dass eine Beschneidung, also das Abschneiden eines Stückes Haut mittels eines dafür geeigneten Werkzeuges eine schwere gefährliche Körperverletzung darstellt kann nicht angezweifelt werden. Sozial adäquates Verhalten hin oder her. Jeder Operation, der ich mich im Krankenhaus unterziehe, ist eine solche. Aber ich willige in diese Körperverletzung ein - deshalb unterschreibe ich ja u.a. diesen Wisch davor.

Das mit der Rechtswidrigkeit ist nun so eine Baustelle. Vor einigen Jahren wurde definiert, dass Eltern ihre Kinder nicht schlagen dürfen. Das kam aus derselben Ecke. Elternrechte, Freiheit in der Erziehung etc. Und da hat Tyr nicht so unrecht, auch wenn er es reißerisch formuliert hat:

Wie lässt sich vertreten, dass ein Klaps als nicht dem Kindeswohl förderlich eingestuft wird und unter Strafe steht, aber ich darf mit einem Messer an meinem Kind herumschneiden. Mal komplett losgelöst von der Religionsfrage.

Weiter gesponnen:

Wenn ich also das Abschneiden der Vorhaut aus religiösen Gründen einräume, wie sieht es mit anderen Körperverletzungen aus? In der Bibel steht kurzum, man soll Frau und Kinder schlagen. Das wäre gottgefällig. Wenn jetzt Muslime und Juden sich unter Beruf auf den Glauben das Recht zur Beschneidung sichern, wieso nicht die Christen das Recht auf körperliche Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen im ganz direkten Sinne? Wo ist der Unterschied?

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Der Vergleich ist absolut logisch und vollkommen zutreffend - eien "Perle des Forums" ist eher die degeneriert-verwirrte Haltung der Mainstreamgesellschaft, die z.B. eine Schelle für rumpubertierende Arschgeigen unter Körperverletzung stellt, bei in Teilen offen und feindlich gegen die Wirtsgesellschaft (also "wir", ich nehem mich da explizit raus) eingestellten Wüstenreligionen aus dem vorherigen Jahrtausend aber viel krasse Handlungen als "schützenswerte Tradition" bewertet.

Zum Schächten von Tieren will hier schließlich auch keiner Videos sehen.

Aber he, wahrscheinlich zeihe ich dann "irgendwei voll unzutreffende" Vergleiche, nur wird keiner ohne Moralkeule "begründen" können warum solche Vergleiche denn so schrecklich fehlplatziert sind. :-D

köstlich köstlich, ich hab ja schon gewusst das man(n) von Bildung verblöden kann, aber so extrem?

Lass dir das mal auf der Zunge zergehen, Paar millimeter Vorhaut gleichgesetzt mit dem verprügeln seiner Frau, leute vergesst es wirklich, das System hat euch bereits.

p.s. ich schreibe hier nichtsmehr rein, meine nervlichen resourcen sind begrenzt und wollen sinnvoll eingesetzt werden.

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Weiter gesponnen:

Wenn ich also das Abschneiden der Vorhaut aus religiösen Gründen einräume, wie sieht es mit anderen Körperverletzungen aus? In der Bibel steht kurzum, man soll Frau und Kinder schlagen. Das wäre gottgefällig. Wenn jetzt Muslime und Juden sich unter Beruf auf den Glauben das Recht zur Beschneidung sichern, wieso nicht die Christen das Recht auf körperliche Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen im ganz direkten Sinne? Wo ist der Unterschied?

Juden: Bei uns eh Freikarte auf alles, sogar Menschenhandel und Koksnutten.

Moslems: Realtiv (im Vergleich zur BRD-Gesellschaft) einige und starke Gemeinschaft, die sich von Degeneraten nicht die Butter vom Brot nehmen lässt sondern sich dagegen wehrt.

Da ist der Unterscheid: In der gesellschaftlich-sozialen Macht.

Wer mehr soziale Macht hat, setzt sich durch.

End of story.

bearbeitet von Vierviersieben

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"Man hat bis dato entweder gesagt, dass eine Beschneidung schon den Tatbestand einer Körperverletzung nicht erfülle, da es "sozial adäquates Verhalten" sei"

Wenn man das Gesetz liest, wüsste ich nicht, wer auf sowas kommt. Es ist eine Körperverletzung. Juristisch genau sogar eine schwere.

Bei der Auslegung als "nicht rechtswidrig" gehe ich mit. Hab das hier vorher ja schon erläutert.

Mich stört bei der ganzen Sache die Ambivalenz der Pro-Argumentierer. Was wäre denn, wenn nach religiösen Traditionen (bestehen ja immer noch) die Homosexualität wieder verboten wäre?

Wer kämpft denn von euch dann für die Religionsfreiheit? Also da, wo weltliche (staatliche) Gesetzgebung und religiöse Tradition kollidieren?

Der Staat hat als Aufgabe, JEDEN seiner Einwohner zu schützen. Hier das Kind. Und er hat Sorge dafür zu tragen, dass jeder seine Religion ausüben darf, solange dadurch kein anderer in seinem Recht auf Wohlergehen gefährdet wird.

Er KANN also keine Ausnahmen machen, denn dies würde wieder anderen Wünschen der Religionspraxis Vorschub leisten.

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Dass sich so lange juristisch gar keiner mit dem Thema beschäftigen hat wollen, das dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die jüdische Gemeinschaft mit drin hängt.

Ich glaub mir ist da gerade ein bisschen Kotze hoch gekommen.

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Er KANN also keine Ausnahmen machen, denn dies würde wieder anderen Wünschen der Religionspraxis Vorschub leisten.

In der Rosa-Pony-Welt.

In der Realität entscheidet einfach Macht darüber - in dem Fall die Deutungshoheit/Medienmacht --> soziale Macht.

Es wird jetzt einfach so lange rumgelabert und rumgedeutet werden, bis Beschenidung de facto wieder "erlaubt" ist.

Das war allerdings (m.M.n.) von Anfang an abzusehen.

bearbeitet von Vierviersieben

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Vierviersieben

Du bist ein Horst.

Bisher konnte sich nur "Allakai" (heißt der so...naja der andere horst halt) im "whats wrong about beeing Gay" -Thread so sehr ins Abseits stellen. Gut, schaffen sicher auch andere, aber deren Posts habe ich zum Glück nicht gelesen.

Lies dir deine Posts noch mal durch. Wenn du wirklich davon überzeugt bist an dieser Stelle keinen -vorsichtig formuliert- Schwachsinn zu reden, dann führe deine Thesen mal bitte etwas aus. Evtl. verschließt sich mir die Logik dahinter.

ich meine diese Punkte:

Schelle für rumpubertierende Arschgeigen

Juden: Bei uns eh Freikarte auf alles, sogar Menschenhandel und Koksnutten.

Moslems: Realtiv (im Vergleich zur BRD-Gesellschaft) einige und starke Gemeinschaft, die sich von Degeneraten nicht die Butter vom Brot nehmen lässt sondern sich dagegen wehrt.

Zum Schächten von Tieren will hier schließlich auch keiner Videos sehen.

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Gast pleas

Ich bin beschnitten und froh/stolz darüber.

Wenn beschneidung verboten ist was ist dann mit Brüstvergrößerung, tätowierung, piercing, lifting, haare schneiden, rassieren, fettabsaugen, Milchzahn ziehen ( gegen denn willen der kinder und tut allgemein viel mehr weh)

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Ah, okay, das aus Australien wusste ich nicht. Ich war davon ausgegangen, dass einfach die Durchführung durch einen Arzt ohne entsprechende Indikation unterbunden ist, danke für die Informationen.

Bitte. Kein Problem.

Zur deutschen Gesetzeslage:

Dass eine Beschneidung, also das Abschneiden eines Stückes Haut mittels eines dafür geeigneten Werkzeuges eine schwere gefährliche Körperverletzung darstellt kann nicht angezweifelt werden. Sozial adäquates Verhalten hin oder her. Jeder Operation, der ich mich im Krankenhaus unterziehe, ist eine solche. Aber ich willige in diese Körperverletzung ein - deshalb unterschreibe ich ja u.a. diesen Wisch davor.

Hier ist gleich mehreres falsch. Nach alter Rechtsprechung war die Beschneidung schon tatbestandlich keine Körperverletzung (§ 223 StGB), da es als sozial adäquates Verhalten rechtlich nicht missbilligt war. Dann hat sich irgendwann die Rechtsansicht durchgesetzt, dass jeder Eingriff in die körperliche Integrität tatbestandlich eine Körperverletzung darstelle. Das betrifft chirurgische Operationen genauso wie z.B. das Haareschneiden beim Friseur oder das Fingernägelschneiden beim Kosmetiker. Alle diese Eingriffe sind aber grundsätzlich nicht rechtswidrig, da eine Einwilligung vorliegt.

Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ist die Beschneidung so oder so nicht, da es unstrittig ist, dass ärztliches Werkzeug, das "de lege artis" angewandt wird, kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. Nr. 2 StGB darstellt. Das Arztbesteck müsste schon zu "Angriffszwecken" entfremdet werden.

Und eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) ist es auch nicht, da keine der tatbestandlichen Varianten des § 226 StGB erfüllt sind. Also wenn überhaupt, dann sprechen wir von einer "einfachen" Körperverletzung nach § 223 StGB. Beim Urteil des Kölner Landgerichts ging es auch nur um § 223 StGB

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Du moralisierst.

Ist ok.

Genau darum gibt es da meinerseits auch nichts auszuführen.

Jeder weitere Vergleich oder jede weitere Behauptung würde Dich zunehmend mehr verärgern (egal wie symmetrisch die geschlossenen Vergleich passen würden, so lange man sie nicht von vorneherein wertet und eingrenzt), weil Du eben von einer bestimmten Position aus denkst.

Die gesellschaftliche "Diskussion" (deren Ergebnis von vorneherein innerlich feststand, nämlich: "Wie können wir ohne Selbstdemonatage der Justiz Beschneidung wieder einführen?") wird jetzt einfach so lange hin- und herlaufen bis das rauskommt, was sich vor einigen Wochen im großen WDR5-Bericht dazu schon andeutete: "Unter medizinischer Aufsicht" usw. usf., also de facto erlaubt.

Allerdings hat sich der in Isael dafür zuständige oberste "Beschneider" (so hiess es im Radio) ja schon entsprechend geäussert: Di Durchführung mit Betäubung oder medizinischen Hilfsmitteln sei nicht religiös abgedeckt.

Ansonsten kann ich Dich nur dazu anregen, mal zu überlegen:

- welchen Forderungen auf Umsetzung von Glaubensgrundsätzen die islamischen Verbände bisher real durchgesetzt haben (Schwimmunterricht, Ernährung, Schulkantine, Kopftuch, teilw. "Badetage" für Moslemfrauen usw.)

- welche Forderungen auf Umsetzung von weltlichen-westlichen Glaubenssätzen bisher real durchgesetzt wurden. (...?...äh...hups...öh...ich warte ja noch auf die ERSTE Demonstration von "friedlichen" Moslems explizit GEGEN z.B. Frauenunterdrückung oder Terror und FÜR die westliche Demokratie...oder eine große Predigtaktion "Gegen religiöse Gewalt", an der genau so viele Anhänger der "Religion des Friedens" teilnehmen wie es zu anderen ..."Themen"... der Fall wäre :-p)

Ich betrachte das mehr als Zuschauer und klinke mich hier aus, bevor ich noch jemanden in seinem religiösen Gefühlen verletze.

bearbeitet von Vierviersieben

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Dass sich so lange juristisch gar keiner mit dem Thema beschäftigen hat wollen, das dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass die jüdische Gemeinschaft mit drin hängt.

Ich glaub mir ist da gerade ein bisschen Kotze hoch gekommen.

Du, wenn ich lese, wie du versuchst, mir Antisemetismus in die Schuhe zu schieben, komme was wolle, weil ich ein Problem mit der Konstellation religiös motivierte Beschneidung + unsere Gesetzgebung + Kindeswohl generell + Stellung von Religion vs. Gesetz generell habe, wird´s mir auch leicht blümerant.

Wenn es antisemitisch sein soll sich eine grundsätzliche und konsequente Gleichstellung sämtlicher Menschen vor Recht und Gesetz zu wünschen, auch für gläubige Menschen und zwar komplett unabhängig davon, welcher Religion sie angehören, dann gute Nacht.

/sprach die internationale Heidin und ist dann mal raus aus der Diskussion

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Und eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) ist es auch nicht, da keine der tatbestandlichen Varianten des § 226 StGB erfüllt sind.

Nun kann man sich noch darüber streiten, ob die Vorhaut "ein wichtiges Glied des Körpers" ist.

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Ich bin beschnitten und froh/stolz darüber.

Wenn beschneidung verboten ist was ist dann mit Brüstvergrößerung, tätowierung, piercing, lifting, haare schneiden, rassieren, fettabsaugen, Milchzahn ziehen ( gegen denn willen der kinder und tut allgemein viel mehr weh)

Na du Oberschlaumeier, da hat mal wieder jemand versucht, nen intellektuellen Sprung hin zu legen und es ist nur ne dumme Bauchlandung geworden.

Das fett markierte ist an Kindern (und um die geht es hier!) auch alles verboten. Wenn du erwachsen bist, darfst du dir gerne die Brüste vergrößern lassen, dich tätowieren, liften etc (und auch Beschneiden lassen) - als Baby, auf Wunsch deiner Eltern, ohne dass du selber mitbestimmen kannst, aber sicherlich nicht. Und um nichts anderes geht es hier - niemand soll GEGEN seine Willensäußerung als Baby beschnitten werden, sondern wenn Beschneidung, dann erst ab einer gewissen Mündigkeit (18 Jahre oder meinetwegen auch 16 Jahre).

Die anderen Sachen sind nur temporär und hinterlassen keine dauerhafte körperliche Veränderung (Haare schneiden) oder sind medizinisch sinnvoll bzw notwendig (Milchzahn ziehen).

Meine Fresse, dass manche Menschen nicht merken, was für einen Schwachsinn sie von sich geben...

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Ok ich muss kurz lachen.

Du moralisierst.

Ist ok.

Genau darum gibt es da meinerseits auch nichts auszuführen.

Gefolgt von einer halbseitenlangen Litanei. Kongruent. Und das in einem PU Forum.

Gut Scherz beiseite. Ich moralisiere nicht, ich weise nur auf polemische Behauptungen ohne Faktengrundlage hin.

Stimmt, habe noch nie Moslems auf einer Demo für Demokratie und Menschenrechte gesehen. Was war das noch mal in Ägypten, Tunesien, Syrien, Libyen, Oman, Palestina, Libanon? Ach nee, die sind ja von der Al-Quaida unterwandert, alles Terroristen.

Da du allerdings eine Entschuldigung von fremden menschen für Verbrechen ihnen Fremder Menschen verlangst:

Gehst du endlich mal auf die Straße und demonstrierst gegen Holocaust, Hereromassaker, Waffenhandel (wir sind die Nummer 3...YEAH!), IFOR, KFOR, Nato?

Ich finde da ist eine Entschuldigung von dir als "FRIEDLICHEM" Deutschen, für die BÖSEN Deutschen durchaus angebracht. (Ironie)

Der Oberbeschneider sagt also was. Setz dich doch einmal mit der jüdischen Religion auseinander. Die haben keinen "Papst". Es gibt mehr als eine Auslegung, mehr als eine Richtung, mehr als einen Oberbeschneider. Hier wurden breits einige Artikel gezeigt, die das Gegenteil von diesem Oberrabiner behaupten.

"Die Juden, sind aber so mächtig und keine traut sich was zu sagen". Das alte Spiel. Jeder sagt was und rückt seine Mainstreambehauptungen ins Abseits um noch gößer dazustehen. Gutes Beispiel Günter Grass. "Tabus, die man nicht aussprechen darf". Ja ne, ist klar, wird in Israel und dem Rest der Welt nur schon seit Jahren in allen Medien diskutiert, aber er bricht das große Tabu. Lächerlich. So eine Enttäuschung, ein so gebildeter Mann entpuppt sich als unfähig Zeitung zu lesen/ Tv zu schauen.

Naja, die von mir Zitierten Stammtischparolen hast du ja wohlwissentlich nicht mehr in Gänze erwähnt, schade, da hätte ich mich drüber gefreut.

@ General Beta

Nur weil du für Aufklärung bist, schickst du ja auch nicht alle Abweichler unter die Guillotine, oder?

Irgendwo kann man immer eine Grenze ziehen.

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@ General Beta

Nur weil du für Aufklärung bist, schickst du ja auch nicht alle Abweichler unter die Guillotine, oder?

Irgendwo kann man immer eine Grenze ziehen.

Die ist gezogen. Im Grundgesetz nachzulesen. Das ist die einzige Schrift die für mich zählt, denn sie ist bindend für alle Menschen in Deutschland.

Ich kann als Religiöser nicht mit dem GG wedeln und auf meine Rechte pochen, wenn ich gleichzeitig ein höheres Gut damit beschneide. (Sorry, passt grad).

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Und eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) ist es auch nicht, da keine der tatbestandlichen Varianten des § 226 StGB erfüllt sind.

Nun kann man sich noch darüber streiten, ob die Vorhaut "ein wichtiges Glied des Körpers" ist.

Ich könnte dir das jetzt länger ausführen, warum § 226 StGB evident nicht einschlägig ist, aber zitiere mal lieber Wikipedia, dann spar ich mir das:

"Nach Nr. 2 soll ein wichtiges Körperglied verloren gehen oder auch auf Dauer nicht mehr gebrauchsfähig sein. Dies bezieht sich nur auf die Extremitäten des Körpers, nach gängiger Auffassung sind dies solche, die mit Gelenken am Körper befestigt sind, folglich Hände, Beine, Arme. Bei Fingern wird differenziert, teilweise wird sogar individuell auf die Tätigkeit des Opfers abgestellt (Pianisten sind vom Verlust eines Fingers schwerer betroffen als Richter). Nicht dazu gehören damit Organe – äußere (Haut) wie innere."

Was das Beispiel des "Fingers des Pianisten" angeht, drückt man sich bei Wikipedia etwas unklar aus. Es wird nicht differenziert, ob der Finger ein Körperteil ist, sondern ob er "wichtig" im Sinne der Vorschrift ist. § 226 StGB wäre aber auch aus anderen Gründen nicht einschlägig, aber die hab ich jetzt kein Bock zu erklären. Nur soviel:

"Die „schwere Körperverletzung“ nach § 226 StGB erfasst Taten, bei denen das Ausmaß und der Erfolg der Verletzung besonders schwer ausfallen." (Wieder Wiki)

bearbeitet von Venusforscher

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