Männliche Beschneidung bei Kindern = Körperverletzung?

  

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237 Beiträge in diesem Thema

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Gast Defis

Eigentlich war ja irgendwo klar das dass hier so ausartet. War auch irgendwo klar das Einzelfälle kommen und auf die Hingetreten wird, die sich eh nicht wehren können.

Aber die armen Kinder, jo mei, die scheiß Kirche, du der dumme RPPL, und sowieso, alle Welt ist gegen mich, weil seit ich PU entdeckt habe trette ich ja für Selbstbestimmung ein. Ich bin zwar zu faul/dumm mich auch nur irgendwie auch nur annähernd mit dem Thema zu beschäftgigen, aber ich habe einen Horizont mit dem Radius von Null, und das nenne ich meinen Standpunkt.

Mal was ganz anderes. Die Beschneidung in Dt. rennt unter hygenischen Bediungungen ab, da kommt es selten zu solchen Vorfällen wie in Zeitungsberichten. Ich anderen Ländern (Iran, Irak etc.) werden Frauen zwangbeschnitten. Das ist dann nicht mehr so wie bei Männern, sondern die Frauen haben tatsächlich einen Lebenslangen körperlichen, seelischen Schaden. Warum reagiert da niemand?

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Das Einhalten des Grundgesetzes ist kein Standpunkt. Es ist rechtsstaatliche Pflicht. Da braucht man nicht diskutieren.

Sollte tatsächlich ein Ausnahmetatbestand eingeführt werden, kommen sofort wieder Forderungen nach einer Aufhebung des Folterverbotes, der Erlaubnis zur körperlichen Züchtigung von Kindern etc.

Entweder wir haben einen Rechtsstaat, oder wir lassen den von Interessengruppen regelmäßig aufweichen. Wie rechtstreu dann jeder ist, kann man sich ja denken. Ich wills mir nicht ausmalen. Und das sind keine durch PU? gebildeten Prinzipien, das sind elementare demokratische Verständnisweisen. Ein Rabbi, der den Holocaust durch dieses Urteil auferstehen sieht, hat mir nichts zu sagen. Ein Richter, der dem Rechtsprinzip unterworfen ist schon. Basta.

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Gast Defis
Das Einhalten des Grundgesetzes ist kein Standpunkt. Es ist rechtsstaatliche Pflicht. Da braucht man nicht diskutieren.

Dein Ernst?

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Du wirst mir sicherlich jetzt Beispiele bringen, wo es Sinn macht, sich nicht an die Verfassung zu halten, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewährleisten.

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Also im groben bin ich ja schon für Meinungsfreiheit...aber die Anderen sollen gefälligst die Fresse halten!

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Gast Defis

Du wirst mir sicherlich jetzt Beispiele bringen, wo es Sinn macht, sich nicht an die Verfassung zu halten, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gewährleisten.

Nein, das Klugscheißen überlasse ich den Anderen. Mich wundert es nur das gerade von dir dieser Satz kommt. Nicht mehr nicht weniger.

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Scheinbar verwechselst du mehrheitsgesellschaftliche "Konventionen" bzw. "Regeln" mit rechtsstaatlichen Prinzipien.

Ich wüsste jedenfalls nicht, seit wann ich hier das Image eines Terroristen bzw. radikalpolitischen Revoluzzers habe.

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Man darf seinem Kind kein Haar abschneiden für einen Vaterschaftstest, Beschneidung und Ohrlöcher sind allerdings absolut legitim.

Twisted world.

Ich finde ich sollte selber entscheiden dürfen ob:

Ich beschnitten sein möchte oder nicht.

Ich Ohrlöcher haben möchte oder nicht.

Ich getauft werden möchte oder nicht.

Alles was eine langfristige Veränderung für mich darstellt bei der ich möglicherweise später anderer Meinung sein könnte möchte ich selbst entscheiden können.

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Gast Defis

Du machst auf mich schon den Eindruck als würdest du gerne Autoritäten in Frage stellen und ein wenig hinter System schauen und diese dann hinterfragen. Darum wundert es mich, dass du das Gesetze einfach so hinnimmst. Vielleicht täusche ich mich ja nur.

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Mal was ganz anderes. Die Beschneidung in Dt. rennt unter hygenischen Bediungungen ab, da kommt es selten zu solchen Vorfällen wie in Zeitungsberichten. Ich anderen Ländern (Iran, Irak etc.) werden Frauen zwangbeschnitten. Das ist dann nicht mehr so wie bei Männern, sondern die Frauen haben tatsächlich einen Lebenslangen körperlichen, seelischen Schaden. Warum reagiert da niemand?

Strohmann und Polemik. Es gibt soviele große Organisationen, die sich dem Kampf gegen weibliche Beschneidung verschrieben haben, vor allem heutzutage auch progressiv islamische Organisationen, die Aufklärung in dem Bereich bringen.

Reell hat dieses Argument aber gar nichts zu tun mit der Diskussion männliche Beschneidung in Deutschland. Gar nichts. Es ist eine Nebelkerze.

Das Einhalten des Grundgesetzes ist kein Standpunkt. Es ist rechtsstaatliche Pflicht. Da braucht man nicht diskutieren.

Sehe ich im großen und ganzen genauso. Man muss halt alle Jahrzehnte irgendwo mal darüber abstimmen, inwieweit ein solches Gesetz die ethische und moralische Lage in Deutschland noch wiederspiegelt, unter bestimmten Grundsätzen (Menschenrechte).

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Gast Defis
inwieweit ein solches Gesetz die ethische und moralische Lage in Deutschland noch wiederspiegelt, unter bestimmten Grundsätzen (Menschenrechte).

Wie wäre es mit dem Wiederbetätigungsgesetz? Nicht das ich für die Aufhebung dieses Gesetzes bin, aber sollte es nicht jedem Menschen frei sein, seine Meinung äußern zu dürfen? Warum dürfen es dann die Nazis nicht? Nur weil ich einen Gedanke vertrette, heisst es noch lange nicht das ich Radikal bin.

Also Menschenrechtlich gesehen ist das Gesetz sehr fragwürdig. Klar, hier handelt es sich um einen schwierigen Fall, aber freie Meinungsäußerung schaut bei mir anders aus.

Auch wenn es wieder um die Beschneidung geht. Das Juden oder Islamisten ihre Kinder beschneiden ist dort Religion. Du nimmst ihnen diese Freiheit, welche sie nun seit einigen tausenden Jahren hatten und zumindest jeder bis vor wenige Wochen in sein Leben etablieren konnte. Der große Preis der Selbstbestimmung, der Freiheit, welcher ja immer wieder gerufen wird, ist nur zu erreichen wenn du eine andere Freiheit aufgibst.

Für mich geht es gar nicht so darum was jetzt in Ordnung ist oder nicht, es geht mir viel mehr darum ein Bewusstsein zu entwickeln das der "tolerante" Weg, welcher ja durch dieses Gesetz gegangen wird, gar nicht so tolerant ist wie alle meinen. Auch die Selbstbestimmtheit geht dann auf Kosten der Fremdbestimmtheit drauf. Sie dürfen und sie können nicht mehr entscheiden ob sie ihre Kinder beschneiden lassen. Argumentiert wird dann eben oft mit Religion, Kirche und den ganzen Kram, welcher sich jeglicher Grundlage entzieht. Es stimmt zwar schon das die Sache durch die Religion etabliert wurde, aber da hängt ein klein wenig mehr dran.

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Du machst auf mich schon den Eindruck als würdest du gerne Autoritäten in Frage stellen und ein wenig hinter System schauen und diese dann hinterfragen. Darum wundert es mich, dass du das Gesetze einfach so hinnimmst. Vielleicht täusche ich mich ja nur.

Natürlich. Aber Menschenrechte und unsere Verfassung sind für mich nicht verhandelbar, im Übrigen sind es auch keine Systeme. Das sage ich als humanistischer Querulant.

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http://www.faz.net/a...n-11819301.html

Gibt noch Menschen mit Verstand und Anstand.

Ne, es gibt eben die üblichen Reflexe unserer weichgespülten Politikerkaste, wenn die Lobbyfritzen der Verblendeten mit dem Holocaust kommen.

Gewohntes Bild. Und nicht dramatisch, denn sollte es soweit kommen, wird ein Schwall von Forderungen nach weiteren Ausnahmetatbeständen folgen. Das wissen auch die Herren Volksvertreter. Also, blabla für nichts.

Genau das.

Dass das (eigentlich richtige9 Urteil unterlaufen werden würde war klar.

It was fun while it lastet.

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Es gibt immer Diskussionen, wenn verschiedene Grundrechte miteinander kollidieren. Aufgabe der Richter ist es dann abzuwägen, welches "wichtiger" ist. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann wurde beim Urteil des Kölner LG zwar gesagt, dass eine Beschneidung eine Körperverletzung sei, der Arzt aber einem sog. Verbotsirrtum unterlag, d.h. er glaubte rechtmäßig zu handeln. Er wurde freigsprochen, somit ist ein Gang nach Karlsruhe vorerst nicht möglich. Am einfachsten wäre es jetzt, wenn eine Beschneidung mit Wissen dieses Urteils begangen und öffentlich gemacht würde.

Zwar sichert Art. 4 GG eine ungestörte Ausübung der Religion zu, allerdings garantiert Art. 2 GG auch die körperliche Unversehrtheit. In dieses Grundrecht darf allerdings per Gesetz eingegriffen werden, z.B. bei einer richterlich angeordneten Blutprobe zur Beweissicherung nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss. Dass Kinder in bestimmten Religionen schon seit x Jahren beschnitten werden ist kein Argument! Auch nicht, dass die Beschneidung in anderen Ländern erlaubt ist.

Leider versäumten es die Verfasser unseres GG bestimmte Ausnahmefälle schon ins Gesetz aufzunehmen. Ein Hinweis auf die Beschneidung in Art. 4 GG hätte ja genügt, um Rechtssicherheit zu geben. So mussten jetzt die Richter abwägen, was schwerer wiegt.

Als Gegner der Beschneidung würde ich noch nicht einmal zu sehr auf Art.2 GG rumhacken, sondern auch Art.1 GG ins Gefecht führen. Es ist einfach entwürdigend, wenn mir jemand ohne medizinische Not an meinem Penis rumschneidet, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal weiß, was ein Penis ist. Und dann wird daraus noch eine Showveranstaltung gemacht. Zwergenweitwerfen ist ja auch verboten, selbst wenn ein volljähriger Kleinwüchsiger damit einverstanden ist und daraus einen Beruf machen will.

Also dürfte es auch keine Rolle spielen, dass beschnittene Männer im Nachhinein damit einverstanden sind, dass sie beschnitten wurden. Es hat ja auch keiner gesagt, dass Beschneidungen per se verboten sind. Es geht hier um Kinder, die nicht für sich selbst sprechen können. Religionsfreiheit hat halt dort ihre Grenzen, wenn sie in andere Grundrechte eingreift, und wir reden hier nicht über das Betreufeln mit Wasser. Der Einwand des Generals ist auch durchaus berechtigt. Sollte die Religionsfreiheit über alles gestellt werden, dann wäre folglich die Einführung der Sharia eine legitime und logische Forderung der Muslime in Deutschland. Es werden ja dann nur Muslime danach bestraft.

Dass die Vertreter der jeweiligen Religionsgemeinschaften schon reflexartig gegen die deutsche Rechtssprechung wettern, war zu erwarten. Auch dass die Politiker den Richtern in den Rücken fallen. "Es könne „nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland in Frage gestellt werden“, äußerten sie [sigmar Gabriel und Brigitte Zypris] zu dem Urteil des Kölner Landgerichts."

Mich wundert ja, dass sie beim BVerfG in Bezug auf den Eilantrag zum ESM so ruhig blieben. Aber das ist auch nicht das Kölner Landgericht.

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Mich wundert ja, dass sie beim BVerfG in Bezug auf den Eilantrag zum ESM so ruhig blieben. Aber das ist auch nicht das Kölner Landgericht.

Auf der einen Seite eine Demonstration von Gelassenheit und der nötigen Ruhe, ein so wichtiges Thema zu prüfen. Auf der anderen Seite auch ein absolut klare Machtdemonstration.

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Mich wundert ja, dass sie beim BVerfG in Bezug auf den Eilantrag zum ESM so ruhig blieben. Aber das ist auch nicht das Kölner Landgericht.

Auf der einen Seite eine Demonstration von Gelassenheit und der nötigen Ruhe, ein so wichtiges Thema zu prüfen. Auf der anderen Seite auch ein absolut klare Machtdemonstration.

war aber auch nötig. Es kann ja wohl nicht angehen, daß die Politiker dem Verfassungsgericht vorschreiben wollen wie lange eine Urteilsfindung dauern darf.

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aber sollte es nicht jedem Menschen frei sein, seine Meinung äußern zu dürfen? Warum dürfen es dann die Nazis nicht?

Dürfen sie doch. Sofern sie halt nicht bspw. gegen Artikel 3 (3) verstoßen ;)

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Ich wurde mit 20 beschnitten, allerdings aus medizinischen Gründen. Ich finds jetzt weder besser noch schlechter als vorher, es wurde ein paar Mal gesagt, dass es besser aussieht, aber ich will mit meinem Schwanz ja keinen Preis gewinnen. Soviel dazu.

Aber ich denk, dass ich das schon Mist finden würde, wenn man das ganze ohne meine Erlaubniss gemacht hätte, nur um irgendeiner religiösen Norm gerecht zu werden, denn wie hier schon wer gesagt hat, wenns nen Gott gibt, und der uns gern ohne Vorhaut hätte, hätte der das wohl selbst in die Hand genommen.

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Mich wundert ja, dass sie beim BVerfG in Bezug auf den Eilantrag zum ESM so ruhig blieben. Aber das ist auch nicht das Kölner Landgericht.

Auf der einen Seite eine Demonstration von Gelassenheit und der nötigen Ruhe, ein so wichtiges Thema zu prüfen. Auf der anderen Seite auch ein absolut klare Machtdemonstration.

war aber auch nötig. Es kann ja wohl nicht angehen, daß die Politiker dem Verfassungsgericht vorschreiben wollen wie lange eine Urteilsfindung dauern darf.

Mir gefällt dieser Teil unserer Spitze, Verfassungsgericht und Gauck, im Moment sehr gut. Gauck hat die Eier, auch mal etwas auszusetzen und zu prüfen bevor er Ja und Amen sagt und das Verfassungsgericht demonstriert seine Position deutlich.

Auch das Merkelchen ist bei mir wieder im Kurs gestiegen, leider ist ihr Kabinett im Vergleich dazu ein absolut inakzeptabler Sauhaufen, den man an die Leine nehmen muss, weil sie einem sonst ständig "aus Versehen" oder "Für die Kinder" Freiheiten und Grundrechte streichen wollen...

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Beschnitten und glücklich damit!

Gibt meiner Meinung nach nur Vorteile:

- sieht besser aus, gefällt Frauen besser

- Pornodarsteller sind ja auch fast immer beschnitten

- Hygiene, Frauen lutschen lieber saubere Schwänze

- Gesundheit (geringeres Ansteckungsrisiko)

Warum ist ein beschnittener Schwanz hygienischer und warum ist das Ansteckungsrisiko geringer?

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Beschnitten und glücklich damit!

Gibt meiner Meinung nach nur Vorteile:

- sieht besser aus, gefällt Frauen besser

kann ich als Mann nicht beurteilen

- Pornodarsteller sind ja auch fast immer beschnitten

Zusammenhang?

- Hygiene, Frauen lutschen lieber saubere Schwänze

schonmal mit Wasser und Seife versucht? ich weiß ist relativ neu wirkt aber angeblich reinigend

- Gesundheit (geringeres Ansteckungsrisiko)

genauer bitte

Warum ist ein beschnittener Schwanz hygienischer und warum ist das Ansteckungsrisiko geringer?

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Warum ist ein beschnittener Schwanz hygienischer und warum ist das Ansteckungsrisiko geringer?

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Hygienischer weil sich kein Smegma bildet *kotz, sowas kenn ich gar nicht*, oder sonstige Ausscheidungen ansammeln.

Ansteckungsrisiko geringer weil man keine (oder bedeutend weniger) Schleimhaut mehr (Krankheitserreger werden durch intensiven Schleimhautkontakt übertragen).

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Warum ist ein beschnittener Schwanz hygienischer und warum ist das Ansteckungsrisiko geringer?

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Hygienischer weil sich kein Smegma bildet *kotz, sowas kenn ich gar nicht*, oder sonstige Ausscheidungen ansammeln.

Das war früher mal so. Heute haben wir den Luxus uns täglich waschen zu können.

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Der Penis hat keine Schleimhäute.

Aber ja das Ansteckungsrisko gegenüber EINIGEN STDs ist geringer, als bei einem unbeschnittenen Schwanz. Der Grund ist ganz einfach der, dass die Vorhaut an der "Nahtstelle" zum Penis beim Sex ständig gezerrt wird. Dadurch können kleinste Risse in der Haut entstehen, die es Mikroorganismen leichter machen in den Körper zu gelangen.

Lässt sich durch Kondome verhindern. Um wie viel das Risiko geringer ist kommt auf die Krankheit an. Ist aber ein geringer Unterschied und sollte niemanden ermuntern aufgrund eines beschnittenen Penis ungeschützten Verkehr zu haben.

So viel als Fakten in dieser emotionalen Diskussion. Kaum dreht es sich um Pimmel, drehen Alle durch.

Zum Thema.

Die hygienischen Bedingungen und das handwerkliche Können in deutschen Krankenhäusern, Arztpraxen und der Beschneider selbst, ist denen der restlichen Welt mindestens ebenbürtig, in den meisten Fällen sogar deutlich überlegen.

Das bedeutet, das tatsächliche Gesundheitsrisiko bei einer Beschneidung in Deutschland ist sehr gering. Gerade im Vergleich zu anderen Ländern in denen Beschneidungen seit deutlich längerer Zeit praktiziert werden. Und religiös motivierte Beschneidungen werden durchgeführt, egal wie die Gesetzeslage in Deutschland ist. Wenn das Verbot bestätigt wird, eben illegal im Keller, oder im Ausland.

Faktisch sehe ich für die betroffenen Kinder daher ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko, wenn diese Eingriffe außerhalb Deutschlands durchgeführt werden.

Und wer hier mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit argumentiert. Eltern haben die Absolute Entscheidungshoheit über das Wohl und Wehe ihrer Kinder. Sollte die dieses Recht missbrauchen muss ihnen dieses natürlich entzogen werden. Jedoch sehe ich bei einer wie auch immer motivierten Beschneidung unter den gegebenen medizinischen Umständen in Deutschland kein bedeutendes Risiko für das leibliche Wohl eines Kindes.

Ein Verbot ist daher Kontraproduktiv.

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