Versicherung kündigen

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Hallo!

Eine Frage an die Versicherungsexperten unter uns. Ich habe eine Gewerbe-Haftpflichtsversicherung, welche bis 11/2014 laufen würde laut Vertrag. Jedoch garantierte mein Versicherungsvertreter mir bei Vertragsabschluss, dass ein Aussteigen aus dieser Versicherung jederzeit möglich sei, wenn das zu versichernde Objekt nicht mehr existieren würde. Da dies nun der Fall ist und das Mietobjekt bereits gekündigt ist, sandte ich eine Kündigung auch an die Versicherung. Die weigern sich jetzt jedoch die Versicherung vorzeitig zu kündigen!

Mal außen vor, dass das ein Rechtsgeschäft aufbauend auf Irrtum und/oder vielleicht sogar Betrug/Vorspielung falscher Tatsachen des Vertreters sein könnte und daher gerichtlich anfechtbar ist: Muss die Versicherung die Haftpflicht aufheben? Das wären immerhin 3 Jahre ohne versichertes Objekt a 60 € pro Monat, was ja logischerweise keinen Sinn macht, da kein Versicherungsrisiko mehr vorliegt. Auch nach einer erneuten Nachfrage bestätigte der Vertreter mir diesen Sachverhalt. Die Hauptverwaltung lehnt dies jedoch ab.

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Eine Frage an die Versicherungsexperten unter uns.

Mal den Vertrag gelesen? Was steht im Kleingedruckten? Stichwort Kündigung und Sonderkündigungsrecht? Ist aber schon witzig, dass die Rechte nicht weiß was die Linke tut! Entweder taugt der Vertreter nichts oder der Sachbearbeiter in der Verwaltung.

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Da steht Folgendes:

Wegfall des versicherten Risikos

Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.

Heißt doch für mich: Die Versicherungskündigung muss bestätigt werden, jedoch steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, an dem der Versicherungsschutz bzw. Wegfall des versicherten Objektes geschieht. Also August 2012 statt November 2014. Oder sehe ich das falsch?

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Sende dem Versicherer eine Kündigung mit Bezug auf den angesprochenen Punkt. Zusätzlich sende ihm im selbigen Fax ein Zertifikat, welches bestätigt, dass das Gewerbe zum August hin endet.

Erinnere im Kündigungsschrieb an das gute Verhältnis zum Versicherer und dass er bei neu gemeldetem Gewerbe wieder erster Ansprechpartner wird.... halt ein paar warme Worte.

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Sie haben mir jetzt zurückgeschrieben: Ja, natürlich kündigen wir das - Danke das sie sich mit unserem Kundenanwalt in Verbindung gesetzt haben. <- Kein Problem ihr P******, wenn man schon selbst Nachforschungen anstellen muss, um eine vertraglich zugesicherte Leistung zu erhalten. Habe den Kundenanwalt auf besagten Paragraphen hingewiesen.

bearbeitet von rainbowsend

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