Die Zukunft schonwieder... In der Nebenrolle: Meine Mutter !

55 Beiträge in diesem Thema

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Gast

Nur mal ne kleine Rückmeldung:

Arbeite jetzt seid 3 Wochen. Insgesammt werdens 11 Wochen Arbeit sein, und dann sobald es geht nach Aussie.

Flugticket wird beim ersten Lohneingang gebucht.

Diese Student-/Nichtstudentgeschichte war überhaupt kein Problem. Konnte bei der Vertragsunterzeichnung alles so eintragen wies ist, Arbeitsvertrag wurde ganz normal ausgestellt, auch ohne Scheineinschreibung etc (Ernsthaft, das kann doch nicht legal sein oder? O,o)

Übrigens find ich den Fabrikjob garnicht mal so falsch. Klar würde ich bei Jobs in Bars/Cafes etc wohl mehr skills sammeln, dies aber zu erheblich schlechteren Konditionen. Das gute an der Fabrik ist: Ich hab hier bisher schon unglaublich interessante Menschen kennen gelernt. Bestes Beispiel: Ein Kollege von mir, ca 50 Jahre alt, war bis vor 2 Jahren obdachlos, hat gepeilt dass es so nich weitergeht, und arbeitet seidher in besagter Fabrik. Wirklich stark was der gute Mann teilweise zu erzählen hat.

bearbeitet von Gast

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Gast

Ouh :D Das klingt doch schonmal super :-)

Aber ich hätte mal grad noch ne ganz dringende Frage... mir is grade mal ein bischen schlecht geworden..

Ich arbeite jetzt über 2 Monate (hab nen 11wöchigen Vertrag) bei meinem Arbeitgeber.

Bisher war ich der Meinung dass ich dann für die Zeit die über die 50 Tage hinaus geht nur Abgaben zahlen muss. Wäre für mich auch logisch, ansonsten bedeutet ja mehr Arbeit = weniger Geld O,o

Jetzt hab ich aber unterschiedliches Gehört. Und eine Seite sagt eben ich müsste für die gesammten 11 Wochen Abgaben zahlen. Und naja, dann würd ich quasi in den 11 Wochen soviel verdienen wie ich es sonst in 6 getan hätte O,o

Durch das was im Inet steht werd ich jetzt auch nich wirklich klüger.

Hat da jemand ne Ahnung?

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Die kurzfristige Beschäftigung bleibt weiterhin sozialversicherungsfrei und kann vom Arbeitgeber ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit 25% pauschal versteuert werden.

Kurzfristige Beschäftigungen bieten für den Arbeitgeber die Möglichkeit Arbeitnehmer ohne die Zahlung von Sozialversicherungsabgaben (nicht mit der Steuer verwechseln, die nach wie vor bezahlt werden muss) zu beschäftigen.

Die kurzfristige Beschäftigung darf innerhalb eines Jahres zwei Monate dauern, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird, bzw. 50 Tage nicht übersteigen. Sind mehrere Beschäftigungen zu addieren, so treten an die Stelle des Zweimonatszeitraums 60 Kalendertage.

Treffen Beschäftigungszeiten mit mindestens fünf Arbeitstagen in der Woche und solche mit weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche zusammen, so ist einheitlich von 50 Arbeitstagen auszugehen. Wird dieser Zeitraum wider Erwarten überschritten, so tritt Versicherungspflicht vom Zeitpunkt der Überschreitung an ein. Stellt sich eine Überschreitung aber bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, so beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Überschreitung bekannt wird.

http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,kurzfristige_beschaeftigung.html

Kurz und knapp: Mit 11 Wochen Arbeit überschreitest du die 50 Tage bzw. 2 Monatssregel deutlich.

Ergo: Sozialversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber müsste dich hier von Anfang an angemeldet haben.

Die Abgaben siehst du ja auf deinem Lohnzettel....

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Gast

Fuck.

Im Klartext arbeite ich jetzt also länger für weniger Geld. Na super :-D

Da kann ich nixmehr dran drehen schätz ich?

Na toll -.- Naja, der Fehler wird mir wohl nichtmehr unterlaufen...

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