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1 Ergebnis gefunden

  1. Lelleck

    Auslegung des §670 BGB

    Hi an alle, simple Frage, um es kurz zu halten. Der §670 BGB besagt "Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet." Dies ist also der Paragraph,...