Servus,
gehört wohl nicht hier rein, aber man bekommt ja hier doch irgendwie bei fast allem geholfen 😅
Meine Frage ist: muss ein Vermieter Besucher Parkplätze Bereit stellen?
Meine Hausverwaltung sagt ja.
Es geht um folgendes, ich wohne in einem Mietshaus mit drei Parteien. 2 Garagen, 1 Stellplatz und ein Besucherparkplatz.
Jetzt wird sich darum gestritten wer diesen Besucherparkplatz dauerhaft nutzen darf. Die Vermieterin würde ihn gerne mir vermieten, weil ich so ne Art „Hausmeister“ hier mache, meint aber man müsse einen Besucherparkplatz bereit stellen.
Stimmt das? Habe ich noch nie gehört.
Es geht um Hessen. Vielleicht kann ja jemand helfen.
vielen Dank!